Staatsanwaltschaft Gera

Published On: Donnerstag, 31.03.2022By

Staatsanwaltschaft Gera

Geschädigtenmitteilung für das strafrechtliche Entschädigungsverfahren

862 Js 32212/​19

Im gegenständlichen Verfahren wurde gegen folgende Personen rechtskräftig eine Einziehung angeordnet:

verurteilte Personen a) Igor Oja, geb. 09.07.1980 in Tartu/​Estland
b) UnFeelGroup GmbH
Entscheidung Beschluss des Amtsgerichts Gotha vom 23.08.2021,
Az: 94 Ds 862 Js 32212/​19, rechtskräftig seit 14.10.2021
Einziehungsanordnung Selbständige Einziehung nach § 76 a Abs. 1 StGB
i.V.m. Wertersatz in Höhe von 80.750,00 EUR

Nach der genannten Entscheidung könnte Ihnen als Verletzter aus denen der Verurteilung zugrunde liegenden Taten ein Entschädigungsanspruch gegen den Verurteilten zustehen.

Der Entscheidung liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

Um sich eine nicht nur vorübergehende Einnahmequelle zu verschaffen, bot sich der Oja bislang unbekannten Tätern an, von diesen durch Straftaten erwirtschaftete Gelder zu vereinnahmen und gegen Entgelt an deren Zugriff unterliegenden Konten weiterzuleiten. Dabei schleuste er die Geldflüsse zur Tarnung über ein Geschäftskonto einer vermeintlich gewerblich tätigen Kapitalgesellschaft, der UnFeelGroup GmbH, als deren Geschäftsführer er seit dem 06.09.2019 auftrat. Die Geschädigten tätigten Überweisungen auf das Konto in der täuschungsbedingt irrütmlichen Annahme, hiermit in Kapitalanlageprodukte zu investieren. Diese wurden zuvor von den unbekannten Tätern über Plattformen wie „OmegaFX“ oder „Xtrader“ in vermeintlichen telefonischen Investitionsberatungen zu den Überweisungen überzeugt.

Zur Sicherung etwaiger Ansprüche von Verletzten konnten bislang Vermögenswerte von derzeit 493,10 EUR gesichert werden.

Diese Mitteilung erfolgt, um Ihnen die Möglichkeit zu eröffnen, Ihre Rechte auf Entschädigung bei der Staatsanwaltschaft Gera geltend machen zu können bzw. um mitzuteilen, ob Sie Ihre Rechte bereits anderweitig durchgesetzt haben/​durchsetzen werden und diesbezüglich ggf. schon Maßnahmen ergriffen wurden.

Zur Geltendmachung bei der Staatsanwaltschaft Gera melden Sie Ihre Ansprüche bitte binnen 6 Monaten nach Zugang dieser Mitteilung unter Angabe des o. g. Aktenzeichens hier an.
Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos möglich und kostenfrei (§ 459k Abs. 1 StPO).

Machen Sie Ihre Ansprüche binnen der genannten Frist nicht geltend, wird der Staat Eigentümer der bei Vollstreckung der Einziehung beigetriebenen Wertersatzbeträge.

Eine Auszahlung durch die Staatsanwaltschaft an Sie kann nur dann erfolgen, wenn alle anderen Verletzten ebenfalls vollständig entschädigt werden können. Andernfalls müssten Sie Ihre Ansprüche erneut in einem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Einziehungsbetroffenen anmelden. Hierüber werden Sie gegebenenfalls nochmals von einem Insolvenzverwalter aufgefordert.

Da eine vorzeitige Entschädigung nicht möglich ist, werden Sie gebeten, von Sachstandsanfragen abzusehen.

Bitte beachten Sie auch die weiteren Erläuterungen unter https:/​/​staatsanwaltschaften.thueringen.de/​media/​tmmjv_​staatsanwaltschaft/​Themen/​Geschaedigte/​geschaedigtenmitteilung_​wertersatzeinziehung.pdf

 

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