Neue Entwicklungen: EEV AG – es ist Zeit, dass die Anleger sich zusammentun

Aus der Vergangenheit kennen wir natürlich viele Anleger der EEV AG, die, so Thomas Bremer, wollen wir nun mit einer Mail kontaktieren.

Da wir aber nicht alle Anleger der EEV AG kennen, würden wir uns darüber freuen, wenn der eine oder andere Leser diesen Beitrag liest und einen EEV Anleger / eine EEV Anlegerin auf unseren Artikel aufmerksam machen würden.

Die IG ist kostenfrei! Die erwähnten Gelder sind nur zur Kostendeckelung bei Gericht und EINES Rechtsanwaltes für die Klagegemeinschaft.

EEV AG Interessengemeinschaft

Wichtiger Hinweis

Sehr geehrte Damen und Herren,

sie werden nun möglicherweise überrascht sein über diese Mail, aber ich bitte Sie diese Mail im eigenen Interesse genau zu lesen, denn es könnte für Sie bedeuten, das Sie mögliche Verluste bei der EEV AG zurückholen können. Ganz klar gesagt, hier geht es nicht darum für irgendeinen Rechtsanwalt/Rechtsanwältin ein Mandat zu werben.

Es geht darum neue Erkenntnisse durch das Strafverfahren vor dem Göttinger Landgericht, für die Anleger zu nutzen. Wir denken hier über eine Sammelklage nach. Warum lesen Sie dann im weiteren Text. Das macht aber erst ab einer Teilnehmerzahl von 300 + Sinn. Sollte diese Anzahl an Mitstreitern hier nicht zusammenkommen, dann wäre die Kosten pro Anleger zu hoch.

Alleine die Gerichtskosten für das von uns angestrebte Verfahren liegen bei deutlich über 50.000 Euro.

Hinzukommen kommen die erforderlichen Anwaltsgebühren nach der RVG- Rechtsanwalts Vergütungs- Gesetz. Das sind ca. 15.000 Euro. Machen Sie sich ein paar Tage darüber Gedanken, ob Sie mitmachen wollen.

Wir verfügen nur über einen Teil der Anleger Mailadressen aus alter Korrespondenz mit Ihnen. Sollten Ihnen weitere Anleger bekannt sein, dann machen Sie diese bitte auf unseren Hinweis aufmerksam.

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Diebewertung.de, Jordanstrasse 12,04177 Leipzig 

Fragebogen an Anleger des Biomassekraftwerkes Papenburg bzw. der EEV AG

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit Jahren begleiten wir das Thema der EEv AG, insbesondere hinsichtlich des Biomassekraftwerk Papenburg/EEV AG, waren und sind der Meinung, dass die Staatsanwaltschaft Braunschweig hier nicht korrekt gehandelt hat.

 

I.

Über Jahre standen wir hier als „einsamer Rufer in der Wüste“, nun aber hat sich das Blatt gewendet und wir sehen unsere Meinung mittlerweile auch juristisch bestätigt; denn der ermittelnde Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Braunschweig hat im Rahmen eines Gerichtsverfahrens nun zugegeben, das er einer Einschätzung zu einem Informationsmemorandum von damals falsch gelegen hat.

 

Die Werthaltigkeit des Assets des Biomassekraftwerks der EEV AG gilt wohl als nachgewiesen. Daraus folgernd, wollen wir nun dafür sorgen, dass dieser Fehler nicht zu Lasten der Anleger gehen kann, sondern hier Aufklärung betrieben wird, damit man dann weiß, wer für diesen unnötigen Schaden in der Verantwortung ist.

 

Wir haben uns daher entschlossen, nun mit einer Interessengemeinschaft gegen das Insolvenzgericht, aber auch möglicherweise gegen das Land Niedersachsen, vorzugehen. Das Land Niedersachsen ist Dienstherr der Staatsanwaltschaft Braunschweig.

 

Nun verfügen wir leider nicht über alle Adressen von Anlegern, deshalb bitten wir Sie, wenn sie weitere Anleger kennen, diesen Fragebogen an diese weiterzuleiten. Sollten genügend Mitmacher gefunden werden, wollen wir versuchen Anlegerinteressen zu bündeln.

II.

Hier unsere Fragen um deren Beantwortung ich Sie hiermit bitte:

 

Sind Sie geschädigter Anleger der EEV AG/IG Biomassekraftwerk Papenburg?

O ja          O nein

 

Wie hoch ist Ihre Anlagesumme?

______________________        Euro

Haben Sie bereits Entschädigungszahlungen erhalten?

O ja       O nein                  wenn ja, wie hoch?        ________________________ €

 

Haben Sie jemals ein Schreiben des Insolvenzverwalters Stefan Denkhaus erhalten?

O ja        O nein                  (Wenn ja bitte Kopie zusenden!)

 

Ist Ihnen bekannt, dass auf dem Konto des Insolvenzverwalters Millionen im 2-stelligen Bereich liegen?

O ja        O nein

 

Würden Sie sich an einer Sammel/ bzw. Musterverfahren beteiligen? Die Kosten dafür beziffern wir auf 250 Euro je Mitglied.

 

O ja        O Nein

 

Wir benötigen mindestens 300 Mitglieder um das von den Kosten her abzusichern. Erst dann macht ein weiteres Vorgehen dann auch Sinn.

 

Name________________

Anschrift  _____________________

E-Mail_____________________

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