Bekanntmachung der Neufassung bestimmter Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuches

Published On: Donnerstag, 09.06.2022By

Bundesministerium
für Ernährung und Landwirtschaft

Bekanntmachung
der Neufassung bestimmter Leitsätze
des Deutschen Lebensmittelbuches

Vom 5. April 2022

Die Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission hat in ihrer 43. Plenarsitzung am 2. Dezember 2021 die Neufassung folgender Leitsätze beschlossen (Anhang):

Neufassung der Leitsätze für Obsterzeugnisse

Diese Neufassung der Leitsätze wird hiermit nach § 15 Absatz 3 Satz 1 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. September 2021 (BGBl. I S. 4253; 2022 I S. 28) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz veröffentlicht.

Berlin, den 5. April 2022

Bundesministerium
für Ernährung und Landwirtschaft

Im Auftrag
Eva Bell

Anhang

Leitsätze für Obsterzeugnisse

Neufassung vom 5. April 2022

Inhaltsübersicht

1 Allgemeine Beurteilungsmerkmale

1.1 Begriffsbestimmungen

1.2 Herstellung

1.3 Beschaffenheitsmerkmale

1.4 Bezeichnung und Aufmachung

2 Besondere Beurteilungsmerkmale für tiefgefrorene Obsterzeugnisse

2.1 Herstellung und Beschaffenheitsmerkmale

3 Bezeichnungen des Lebensmittels und tolerierbare Anteile an Fehlern für einzelne Erzeugnisse

3.1 Tiefgefrorene Obsterzeugnisse aus einer Fruchtart

3.1.1 Brombeeren

3.1.2 Erdbeeren

3.1.3 Heidelbeeren

3.1.4 Himbeeren

3.1.5 Johannisbeeren

3.1.6 Kirschen

3.1.7 Pflaumen

3.2 Tiefgefrorene Obsterzeugnisse aus mehreren Fruchtarten

4 Besondere Beurteilungsmerkmale für Obstkonserven

4.1 Herstellung und Beschaffenheitsmerkmale

4.2 Bezeichnung des Lebensmittels, Abtropfgewichte und tolerierbare Anteile an Fehlern für einzelne Erzeugnisse

4.2.1 Obstkonserven aus einer Fruchtart mit Aufguss

4.2.1.1 Ananas

4.2.1.2 Aprikosen

4.2.1.3 Birnen

4.2.1.4 Brombeeren

4.2.1.5 Cranberries, Cranberrys

4.2.1.6 Erdbeeren

4.2.1.7 Feigen

4.2.1.8 Grapefruit

4.2.1.9 Heidelbeeren

4.2.1.10 Himbeeren

4.2.1.11 Kirschen

4.2.1.12 Mandarin-Orangen

4.2.1.13 Mirabellen

4.2.1.14 Pfirsiche

4.2.1.15 Pflaumen

4.2.1.16 Renekloden

4.2.1.17 Stachelbeeren

4.2.2 Obstkonserven aus mehreren Fruchtarten mit Aufguss

4.2.3 Obstkonserven aus einer Fruchtart ohne Aufguss

4.2.3.1 Apfelmus

4.2.3.2 Apfelkompott

4.2.3.3 Apfelmark

4.2.3.4 Aprikosenkompott

4.2.3.5 Preiselbeeren

4.2.4 Obstkonserven aus mehreren Fruchtarten ohne Aufguss

4.2.4.1 Apfelmus-Mischerzeugnisse

4.2.4.2 Fruchtgrützen

4.2.4.3 Fruchtmark-Mischerzeugnisse

4.2.4.4 Mehrfruchtkompotte

5 Besondere Beurteilungsmerkmale für Fruchtsirup und bestimmte streichfähige Zubereitungen

5.1 Fruchtsirup

5.2 Pflaumenmus

5.3 Apfelkraut, Birnenkraut

5.4 Rübenkraut

6 Besondere Beurteilungsmerkmale für Trockenfrüchte

6.1 Getrocknetes Obst einer Fruchtart

6.1.1 Äpfel

6.1.2 Aprikosen

6.1.3 Cranberries, Cranberrys

6.1.4 Datteln

6.1.5 Feigen

6.1.6 Pflaumen

6.1.7 Weinbeeren (Rosinen)

6.2 Trockenobstmischungen

Anlage 1 – Fundstellenverzeichnis der beschriebenen Obstarten

Anlage 2 – Abtropfgewichte bei Obstkonserven – handelsübliche Behältergrößen

Anlage 3 – Für Deutschland eingetragene geschützte geographische Angaben (g. g. A.), geschützte Ursprungsbezeichnungen (g. U.) und garantiert traditionelle Spezialitäten (g. t. S.) (Stand 24. Juni 2020)

Fußnoten

1 Allgemeine Beurteilungsmerkmale

1.1 Begriffsbestimmungen

1.1.1 Obsterzeugnisse im Sinne dieser Leitsätze sind Erzeugnisse aus ganzen Früchten, Teilen von Früchten oder Zubereitungen daraus, die durch ein geeignetes Verfahren haltbar gemacht worden sind. Dazu gehören insbesondere

tiefgefrorene Obsterzeugnisse,
Obstkonserven,
Fruchtsirup und bestimmte streichfähige Zubereitungen,
Trockenfrüchte,

die jeweils in den „Besonderen Beurteilungsmerkmalen“ beschrieben sind. Eine Übersicht der Obstarten mit entsprechendem Fundstellenhinweis findet sich in Anlage 1.

1.1.2 Obsterzeugnisse sind Erzeugnisse aus Obst einschließlich Rhabarber. Rübenkraut ist ein Erzeugnis aus Zuckerrüben.

1.1.3 Diese Leitsätze gelten nicht für Fruchtsäfte, Fruchtnektare, Konfitüren, Marmeladen, Gelees und andere Erzeugnisse, die der Fruchtsaft-, Erfrischungsgetränke- und Teeverordnung1 beziehungsweise der Konfitürenverordnung2 unterliegen sowie dort als Ausgangserzeugnisse genannt werden.

1.1.4 Prozentangaben beziehen sich auf die Masse sofern nicht anders angegeben.

1.2 Herstellung

1.2.1 Die verwendete Rohware ist gesundes und frisches Obst, von einer geeigneten Sorte und in einem geeigneten Reifestadium. Sie ist praktisch frei von Fäulnis, Schädlingen wie Maden, Würmern und Insekten oder ähnlichen ­Mängeln. Die Rohware wird je nach Obstart gewaschen, gereinigt, geputzt, von zum Verzehr nicht geeigneten Teilen wie Stielen, Steinen, Kernen und/​oder Schalen so weit wie technisch möglich befreit und gegebenenfalls zerkleinert.

1.2.2 Die vorbereitete Rohware wird je nach dem gewählten Verfahren zum fertigen Erzeugnis weiterverarbeitet und vor oder nach dem Verpacken in geeigneten Behältnissen haltbar gemacht.

Zum Haltbarmachen sind insbesondere die folgenden Verfahren, auch in Kombination miteinander, üblich:

a)
tiefgefrieren im Sinne der Verordnung über tiefgefrorene Lebensmittel3,
b)
kühlen,
c)
wärmebehandeln durch Pasteurisieren (unter 100 °C),
d)
konzentrieren durch Wasserentzug,
e)
trocknen (einschließlich Gefriertrocknen),
f)
kandieren,
g)
Zusatz von Konservierungsstoffen4,
h)
einlegen in Alkohol.

Bei der Verarbeitung werden die wertbestimmenden Inhaltsstoffe und Eigenschaften der Rohware so weit wie möglich erhalten.

1.2.3 Zur Herstellung von Obsterzeugnissen werden außer Obst je nach Produktgruppe weitere Zutaten nach Maßgabe der Rechtsvorschriften verwendet. Zur Herstellung von tiefgefrorenen Obsterzeugnissen aus einer Obstart werden keine weiteren Zutaten verwendet.

1.3 Beschaffenheitsmerkmale

1.3.1 Obsterzeugnisse entsprechen in ihren sensorischen Eigenschaften der verwendeten Obstart oder den verwendeten Obstarten. Sie sind praktisch frei von nicht zum Verzehr geeigneten Bestandteilen wie mineralischen Bestandteilen, z. B. Erde, Steine oder Sand und sonstige Verunreinigungen, z. B. Blätter, Zweige, Stiele und Schädlinge.

1.3.2 Tiefgefrorene Obsterzeugnisse werden so hergestellt, dass sie nach dem Auftauen so wenig Flüssigkeit wie möglich abgeben und ihre ursprüngliche Form weitgehend behalten. Zur Überprüfung dieser Beschaffenheit wird der Dripverlust bestimmt. Hierzu werden mindestens 200 g tiefgefrorene Früchte auf einem Sieb mit einer Maschenweite von 2 mm abgedeckt bei Raumtemperatur (20 bis 25 °C) innerhalb von maximal 3 Stunden auf eine Produkttemperatur von 5 bis 10 °C aufgetaut. Die abgetropfte Flüssigkeit wird gewogen.

1.3.3 Sofern der Leitsatz für die einzelnen Erzeugnisse nicht etwas Anderes angibt, gelten folgende Toleranzregeln:

Längenmaße können bei 10 % des Abtropfgewichtes bei Erzeugnissen in Aufgussflüssigkeiten beziehungsweise bei 10 % des Gesamtgewichtes bei allen übrigen Erzeugnissen bis zu 10 % vom Bezugswert abweichen.
Alle übrigen in Zahlen ausgedrückte Beschaffenheitsmerkmale beziehen sich auf die Standardprobemenge und gelten ohne Toleranz.

1.4 Bezeichnung und Aufmachung

1.4.1 Für Obsterzeugnisse werden die Bezeichnungen des Lebensmittels und sonstige Angaben verwendet, die der Zusammensetzung und den sensorischen Eigenschaften des Erzeugnisses entsprechen. In den Leitsätzen sind die Bezeichnungen des Lebensmittels kursiv gedruckt.

1.4.2 Bei Obsterzeugnissen enthält die Bezeichnung des Lebensmittels in der Regel den Namen der verwendeten Obstart oder der verwendeten Obstarten. Außer der Obstart kann der Sortenname angegeben sein. Der Sortenname wird in Einzelfällen auch allein als Bezeichnung des Lebensmittels verwendet (z. B. Schattenmorellen). Weitere Bezeichnungen des Lebensmittels sind in den „Besonderen Beurteilungsmerkmalen“ beschrieben.

1.4.3 Bildliche Darstellungen der Rohware entsprechen jeweils der verwendeten Obstart oder den verwendeten Obstarten. Bei Mischungen wird das anteilige Mischungsverhältnis annähernd berücksichtigt.

1.4.4 Bei Obstkonserven mit Aufguss wird die Bezeichnung des Lebensmittels ergänzt durch Angaben über die Art der Verarbeitung und die Verarbeitungsform, wenn bei einzelnen Erzeugnissen nicht anders beschrieben auch über die Zuckerkonzentrationsstufe.

2 Besondere Beurteilungsmerkmale für tiefgefrorene Obsterzeugnisse

2.1 Herstellung und Beschaffenheitsmerkmale

2.1.1 Als tiefgefrorene Obsterzeugnisse werden insbesondere hergestellt:

tiefgefrorene Obsterzeugnisse aus einer Fruchtart,
tiefgefrorene Obsterzeugnisse aus mehreren Fruchtarten.

2.1.2 Tiefgefrorene Obsterzeugnisse haben nach dem Auftauen auf 5 °C bis 10 °C eine annähernd einheitliche Farbe. In Farbe, Struktur, Geruch und Geschmack entsprechen sie je nach verwendeter Obstart nach dem Auftauen weitgehend dem frischen Obst.

2.1.3 Tiefgefrorene Obsterzeugnisse sind, so weit wie technisch möglich, frei von Fehlern. Für einzelne Erzeugnisse sind Fehlertoleranzen aufgeführt.

2.1.4 Je Fruchtart werden innerhalb einer Packung in der Regel nur Früchte derselben Sorte und annähernd gleicher Größe verwendet.

3 Bezeichnungen des Lebensmittels und tolerierbare Anteile an Fehlern für einzelne Erzeugnisse

3.1 Tiefgefrorene Obsterzeugnisse aus einer Fruchtart

3.1.1 Brombeeren

3.1.1.1 Herstellung und Bezeichnung des Lebensmittels

Tiefgefrorene Brombeeren sind Erzeugnisse aus den frischen, gesunden Früchten der Kulturart Rubus fruticosus L.

Tiefgefrorene Kultur-Brombeeren werden mit der Bezeichnung Brombeeren in Verkehr gebracht. Bei Verwendung von Wildformen wird in der Bezeichnung des Lebensmittels darauf hingewiesen.

Die reifen Früchte werden sorgfältig gepflückt, von fehlerhaften Früchten und Blättern befreit und in einem geeigneten Verfahren einzeln entnehmbar tiefgefroren.

3.1.1.2 Beschaffenheitsmerkmale

Tiefgefrorene Brombeeren sind in Größe und Farbe annähernd gleich und praktisch frei von nicht zum Verzehr bestimmten Bestandteilen. Es werden ganze, unbeschädigte, ausgereifte Früchte in der Regel von großfruchtigen Sorten mit einer sortentypischen schwarzen/​schwarzroten Farbe verwendet.

Die sachgerecht aufgetauten Brombeeren sind von typischer schwarzer Farbe, haben eine feste Textur, sind nicht matschig oder zusammengefallen, nicht ledrig oder zäh; ein leichter Fruchtsaftaustritt ist typisch. Geruch und Geschmack sind fruchtig säuerlich, frisch und ohne Fremdnoten wie z. B. muffig oder gärig. Im Geschmack weisen sie eine leichte Süße auf.

Beschreibung der Fehler

a)
unreif: Stücke, deren Oberfläche mehr als 20 % nicht von schwarzer/​schwarzroter Farbe sind (rot, hellrot).
b)
vertrocknet oder unterentwickelt: Stücke mit mehr als 3 vertrockneten oder unterentwickelten sichtbaren Einzelfrüchten.
c)
Kelche oder Blütenböden: Stücke, bei denen Kelch oder Blütenboden nicht entfernt wurden.
d)
pflanzliche Fremdteile: Blätter, Blattteile, Stiele, Dornen.
e)
Schäden durch Schädlinge oder Fäule: Stücke, die sichtbare Beschädigungen oder verfärbte Flächen von mehr als 4 mm Durchmesser aufweisen.
f)
leichter Schimmelbefall: Stücke mit sichtbarem Myzel an maximal 2 Einzelfrüchten (Bewertung im aufgetauten Zustand).
g)
schwerer Schimmelbefall: Stücke mit sichtbarem Myzel an 3 und mehr Einzelfrüchten (Bewertung im aufgetauten Zustand).
h)
mechanisch beschädigt: Stücke, die stark mechanisch beschädigt (z. B. zerrissen, gequetscht) sind.

Die Standardprobemenge beträgt 500 g. Bei Bedarf kann mehr als die Standardprobemenge geprüft werden.

Auf Basis der Standardprobemenge werden die Fehler des Erzeugnisses erfasst und mit den in der Tabelle zugeordneten Fehlerpunkten bewertet. Die für jede Fehlerart berechneten Fehlerpunkte werden summiert. Diese Gesamtsumme überschreitet den in der Tabelle angegebenen Wert für den „Fehler, gesamt“ nicht. Die Fehler werden, wenn nicht anders angegeben, im unaufgetauten Zustand der Probe ermittelt.

Eine Beere oder ein pflanzliches Fremdteil wird als ein Stück gezählt.

Fehlerart maßgebliche Einheit Fehlerpunkte
unreif je Stück 2
vertrocknet oder unterentwickelt je Stück 2
Kelche oder Blütenböden je Stück 2
pflanzliche Fremdteile je Stück 5
Schäden durch Schädlinge oder Fäule je Stück 5
leichter Schimmelbefall je Stück 3
schwerer Schimmelbefall je Stück 5
mechanisch beschädigt je Stück 5
Fehler, gesamt Standardprobemenge 20

Tiefgefrorene Brombeeren weisen nach dem Auftauen einen Dripverlust von maximal 10 % auf.

3.1.2  Erdbeeren

3.1.2.1 Herstellung und Bezeichnung des Lebensmittels

Tiefgefrorene Erdbeeren sind Erzeugnisse aus den frischen, gesunden Früchten der Art Fragaria ananassa.

Tiefgefrorene Erdbeeren werden mit der Bezeichnung Erdbeeren in Verkehr gebracht. Die reifen Früchte werden sorgfältig gepflückt, sachgerecht transportiert, sorgfältig gewaschen, entkelcht, von fehlerhaften Früchten befreit und in einem geeigneten Verfahren einzeln entnehmbar tiefgefroren.

3.1.2.2 Beschaffenheitsmerkmale

Tiefgefrorene Erdbeeren sind in Größe und Farbe annähernd gleich und praktisch frei von nicht zum Verzehr bestimmten Bestandteilen. Es werden nur ganze, unbeschädigte, ausgereifte Früchte mit einer sortentypischen, roten Farbe verwendet, die in der Regel auch auf das Fruchtfleisch zutrifft.

Die sachgerecht aufgetauten Erdbeeren sind von frischer typischer Farbe, haben eine noch feste Textur, sind nicht matschig oder zusammengefallen; ein leichter Fruchtsaftaustritt ist typisch. Geruch und Geschmack sind fruchtig frisch und ohne Fremdnoten wie z. B. muffig oder gärig. Im Geschmack weisen sie eine merkliche Süße auf.

Beschreibung der Fehler

a)
überreif: Stücke, die nach dem Auftauen zusammenfallen (Bewertung im aufgetautem Zustand).
b)
unreif: Stücke mit weniger als 80 % roter Oberfläche (gelb, grün).
c)
unterentwickelt: Stücke, die fehlentwickelt sind und nicht die sortentypische Form aufweisen.
d)
Kelche: Stücke mit anhaftenden Kelchblättern.
e)
sichtbare Erd- oder Sandreste: Stücke mit anhaftenden Erd- oder Sandresten.
f)
Schäden durch Schädlinge oder Fäule: Stücke, die sichtbare Beschädigungen oder verfärbte Flächen von mehr als 4 mm Durchmesser aufweisen.

Die Standardprobemenge beträgt 500 g. Bei Bedarf kann mehr als die Standardprobemenge geprüft werden.

Auf Basis der Standardprobemenge werden die Fehler des Erzeugnisses erfasst und mit den in der Tabelle zugeordneten Fehlerpunkten bewertet. Die für jede Fehlerart berechneten Fehlerpunkte werden summiert. Diese Gesamtsumme überschreitet den in der Tabelle angegebenen Wert für den „Fehler, gesamt“ nicht. Die Fehler werden, wenn nicht anders angegeben, im unaufgetauten Zustand der Probe ermittelt.

Eine Beere wird als ein Stück gezählt.

Fehlerart maßgebliche Einheit Fehlerpunkte
überreif je Stück 2
unreif je Stück 3
unterentwickelt je Stück 3
Kelche je Stück 2
sichtbare Erd- oder Sandreste je Stück 5
Schäden durch Schädlinge oder Fäule je Stück 5
Fehler, gesamt Standardprobemenge 15

Tiefgefrorene Erdbeeren weisen nach dem Auftauen einen Dripverlust von maximal 15 % auf.

3.1.3 Heidelbeeren

3.1.3.1 Herstellung und Bezeichnung des Lebensmittels

Tiefgefrorene Heidelbeeren sind Erzeugnisse aus den frischen, gesunden Früchten der Waldheidelbeere Vaccinium myrtillus L. oder Vaccinium angustifolium L. sowie der Kultur-Heidelbeere Vaccinium corymbosum L.

Tiefgefrorene Heidelbeeren werden mit der Bezeichnung Heidelbeeren, Waldheidelbeeren, Wildheidelbeeren oder Blaubeeren in Verkehr gebracht. Bei Verwendung von Kulturheidelbeeren sind die Bezeichnungen Heidelbeeren sowie Kultur-Heidelbeeren üblich, die Bezeichnungen Blaubeeren, Waldheidelbeeren und Wildheidelbeeren werden dabei nicht verwendet. Die reifen Früchte werden sorgfältig gepflückt, sachgerecht transportiert, von Stielchen und pflanzlichen Fremdteilen befreit in einem geeigneten Verfahren einzeln entnehmbar tiefgefroren und dann verlesen.

3.1.3.2 Beschaffenheitsmerkmale

Tiefgefrorene Heidelbeeren sind in Größe und Farbe annähernd gleich und praktisch frei von nicht zum Verzehr bestimmten Bestandteilen. Es werden nur ganze, unbeschädigte, ausgereifte Früchte mit einer produkttypischen, schwarzblauen Farbe verwendet.

Die sachgerecht aufgetauten Heidelbeeren sind von schwarzblauer Farbe, haben eine pralle Form und sind nicht matschig oder zusammenfallend; ein leichter Fruchtsaftaustritt ist typisch. Geruch und Geschmack sind typisch fruchtig frisch, ohne Fremdnoten wie z. B. muffig oder gärig. Im Geschmack weisen sie eine leichte Süße auf.

Beschreibung der Fehler

a)
unreif: Stücke, die nicht von blauschwarzer Farbe sind (rot, grün).
b)
vertrocknet: Stücke, die deutliche Anzeichen von Trocknung (faltige Oberfläche) haben.
c)
Stielchen: Stücke mit Stielchen.
d)
pflanzliche Fremdteile: lose Blätter und Zweige sowie anhaftende/​aufgefrorene Blätter und Blattteile.
e)
Schäden durch Schädlinge oder Fäule: Stücke, die sichtbare Beschädigungen oder verfärbte Flächen von mehr als 4 mm Durchmesser aufweisen.
f)
mechanisch beschädigt: Stücke, die mechanisch beschädigt (z. B. zerrissen, gequetscht) sind.

Die Standardprobemenge beträgt 500 g. Bei Bedarf kann mehr als die Standardprobemenge geprüft werden.

Auf Basis der Standardprobemenge werden die Fehler des Erzeugnisses erfasst und mit den in der Tabelle zugeordneten Fehlerpunkten bewertet. Die für jede Fehlerart berechneten Fehlerpunkte werden summiert. Diese Gesamtsumme überschreitet den in der Tabelle angegebenen Wert für den „Fehler, gesamt“ nicht. Die Fehler werden, wenn nicht anders angegeben, im unaufgetauten Zustand der Probe ermittelt.

Eine Beere oder ein pflanzliches Fremdteil wird als ein Stück gezählt.

Fehlerart maßgebliche Einheit Fehlerpunkte
Wald-,
Wildheidelbeeren,
Blaubeeren
Kultur-Heidelbeeren
unreif je 1 % (m/​m) 5 5
vertrocknet je Stück 1 2
Stielchen je 10 Stücke 2 5
pflanzliche Fremdteile je Stück 2 3
Schäden durch Schädlinge oder Fäule je Stück 5 5
mechanisch beschädigt je Stück 1 1
Fehler, gesamt Standardprobemenge 30 20

Tiefgefrorene Heidelbeeren weisen nach dem Auftauen einen Dripverlust von maximal 15 % auf.

3.1.4 Himbeeren

3.1.4.1 Herstellung und Bezeichnung des Lebensmittels

Tiefgefrorene Himbeeren sind Erzeugnisse aus den frischen, gesunden Früchten der Art Rubus idaeus L.

Tiefgefrorene Himbeeren werden mit der Bezeichnung Himbeeren in Verkehr gebracht.

Die reifen Früchte werden sorgfältig gepflückt, sachgerecht transportiert, von fehlerhaften Früchten befreit und in einem geeigneten Verfahren einzeln entnehmbar tiefgefroren.

3.1.4.2 Beschaffenheitsmerkmale

Tiefgefrorene Himbeeren sind in Größe und Farbe annähernd gleich und praktisch frei von nicht zum Verzehr bestimmten Bestandteilen. Es werden nur ganze, unbeschädigte, ausgereifte Früchte mit einer sortentypischen, roten Farbe verwendet.

Die sachgerecht aufgetauten Himbeeren sind von frischer typischer Farbe, haben eine noch feste Textur, sind nicht matschig oder zusammengefallen; ein leichter Fruchtsaftaustritt ist typisch. Geruch und Geschmack sind fruchtig frisch und ohne Fremdnoten wie z. B. muffig oder gärig. Im Geschmack weisen sie eine merkliche Süße auf.

Beschreibung der Fehler

a)
unreif: Stücke, bei denen mehr als 20 % der Oberfläche nicht von roter Farbe sind (gelb, weiß).
b)
vertrocknet oder unterentwickelt: Stücke mit mehr als 3 vertrockneten oder unterentwickelten sichtbaren Einzelfrüchten der Himbeere.
c)
Kelche oder Blütenböden: Stücke, bei denen Kelch oder Blütenboden nicht entfernt wurden.
d)
Schäden durch Schädlinge oder Fäule: Stücke, die sichtbare Beschädigungen oder verfärbte Flächen von mehr als 4 mm Durchmesser aufweisen.
e)
leichter Schimmelbefall: Stücke mit maximal 2 sichtbar verschimmelten Einzelfrüchten der Himbeere (Bewertung im aufgetauten Zustand).
f)
schwerer Schimmelbefall: Stücke mit 3 oder mehr sichtbar verschimmelten Einzelfrüchten der Himbeere (Bewertung im aufgetauten Zustand).
g)
Bruchstücke (Gries): Teile der Himbeere mit einem Durchmesser kleiner 10 mm (Quadratsieb).

Die Standardprobemenge beträgt 500 g. Bei Bedarf kann mehr als die Standardprobemenge geprüft werden.

Auf Basis der Standardprobemenge werden die Fehler des Erzeugnisses erfasst und mit den in der Tabelle zugeordneten Fehlerpunkten bewertet. Die für jede Fehlerart berechneten Fehlerpunkte werden summiert. Diese Gesamtsumme überschreitet den in der Tabelle angegebenen Wert für den „Fehler, gesamt“ nicht. Die Fehler werden, wenn nicht anders angegeben, im unaufgetauten Zustand der Probe ermittelt.

Eine Beere wird als ein Stück gezählt.

Fehlerart maßgebliche Einheit Fehlerpunkte
unreif je Stück 5
vertrocknet oder unterentwickelt je Stück 3
Kelche oder Blütenböden je Stück 2
Schäden durch Schädlinge oder Fäule je Stück 2
leichter Schimmelbefall je Stück 3
schwerer Schimmelbefall je Stück 5
Fehler, gesamt Standardprobemenge 15

Tiefgefrorene Himbeeren weisen nach dem Auftauen einen Dripverlust von maximal 10 % auf.

Der Anteil an Bruchstücken (Gries) überschreitet 10 % (m/​m) nicht.

3.1.5 Johannisbeeren

3.1.5.1 Herstellung und Bezeichnung des Lebensmittels

Tiefgefrorene rote Johannisbeeren sind Erzeugnisse aus den frischen, gesunden Früchten der Art Ribes rubrum L.

Tiefgefrorene rote Johannisbeeren werden mit der Bezeichnung rote Johannisbeeren in Verkehr gebracht. Bei Verwendung von schwarzen Johannisbeeren (Ribes nigrum L.) lautet die Bezeichnung schwarze Johannisbeeren, bei Verwendung von weißen Johannisbeeren (Ribes rubrum L.) lautet die Bezeichnung weiße Johannisbeeren.

Die reifen Früchte werden sorgfältig gepflückt, sachgerecht transportiert, von Rispen und pflanzlichen Fremdteilen befreit in einem geeigneten Verfahren einzeln entnehmbar tiefgefroren und dann verlesen.

3.1.5.2 Beschaffenheitsmerkmale

Tiefgefrorene Johannisbeeren sind in Größe und Farbe annähernd gleich und praktisch frei von nicht zum Verzehr bestimmten Bestandteilen. Es werden nur ganze, unbeschädigte, ausgereifte Früchte mit einer sortentypischen Farbe verwendet.

Die sachgerecht aufgetauten Johannisbeeren sind von gleichmäßiger Farbe, haben eine pralle Form und sind nicht matschig oder zusammenfallend; ein leichter Fruchtsaftaustritt ist typisch. Geruch und Geschmack sind typisch fruchtig, frisch und ohne Fremdnoten wie z. B. muffig oder gärig. Im Geschmack weisen sie eine leichte Süße auf. Schwarze Johannisbeeren haben einen leicht bitteren Geschmack.

Beschreibung der Fehler

a)
unreif: Stücke, die nicht von sortentypischer Farbe reifer Früchte (weiß beziehungsweise kräftig rot beziehungsweise tiefschwarz) sind.
b)
vertrocknet: Stücke, die deutliche Anzeichen von Trocknung (faltige Oberfläche) haben.
c)
Rispen: Rispen oder Rispenteile der Johannisbeerpflanze.
d)
pflanzliche Fremdteile: Blätter, Blattteile, Zweige, Zweigteile.
e)
Schimmelbefall: Stücke mit sichtbarem Myzel (Bewertung im aufgetauten Zustand).
f)
mechanisch beschädigt: Stücke, die stark mechanisch beschädigt (z. B. zerrissen, gequetscht) sind.

Die Standardprobemenge beträgt 500 g. Bei Bedarf kann mehr als die Standardprobemenge geprüft werden.

Auf Basis der Standardprobemenge werden die Fehler des Erzeugnisses erfasst und mit den in der Tabelle zugeordneten Fehlerpunkten bewertet. Die für jede Fehlerart berechneten Fehlerpunkte werden summiert. Diese Gesamtsumme überschreitet den in der Tabelle angegebenen Wert für den „Fehler, gesamt“ nicht. Die Fehler werden, wenn nicht anders angegeben, im unaufgetauten Zustand der Probe ermittelt.

Eine Beere oder ein pflanzliches Fremdteil wird als ein Stück gezählt.

Fehlerart maßgebliche Einheit Fehlerpunkte
unreif je Stück 1
vertrocknet je Stück 2
Rispen je Stück 2
pflanzliche Fremdteile je Stück 5
Schimmelbefall je Stück 5
mechanisch beschädigt je Stück 1
Fehler, gesamt Standardprobemenge 30

Tiefgefrorene Johannisbeeren weisen nach dem Auftauen einen Dripverlust von maximal 15 % auf.

3.1.6 Kirschen

3.1.6.1 Herstellung und Bezeichnung des Lebensmittels

Tiefgefrorene Kirschen sind Erzeugnisse aus den frischen, gesunden Früchten der Art Prunus cerasus L. (Sauerkirschen).

Tiefgefrorene Kirschen werden mit der Bezeichnung Sauerkirschen in Verkehr gebracht. Bei Verwendung der Sorte Prunus cerasus L. ssp. acida (Dumort.) werden sie auch als Schattenmorellen bezeichnet.

Die reifen Früchte werden sorgfältig gepflückt, von fehlerhaften Früchten befreit, gewaschen, entsteint und in einem geeigneten Verfahren einzeln entnehmbar tiefgefroren.

3.1.6.2 Beschaffenheitsmerkmale

Tiefgefrorene Kirschen sind in Größe und Farbe annähernd gleich und praktisch frei von Kirschsteinen und anderen nicht zum Verzehr bestimmten Bestandteilen. Es werden nur ganze, unbeschädigte, ausgereifte Früchte mit einer sortentypischen, dunkelroten Farbe verwendet.

Die sachgerecht aufgetauten Kirschen sind von typischer Farbe, haben eine feste Textur, sind nicht matschig oder zusammengefallen; ein leichter Fruchtsaftaustritt ist typisch. Geruch und Geschmack sind fruchtig säuerlich, frisch und ohne Fremdnoten wie z. B. muffig oder gärig. Im Geschmack weisen sie eine leichte Süße auf.

Beschreibung der Fehler

a)
unreif: Stücke, bei denen mehr als 20 % der Oberfläche nicht von dunkelroter Farbe sind (hellrot, gelb).
b)
Steine, Steinfragmente: Stücke mit ganzem Stein oder mit Steinsplitter. Die Prüfung wird im aufgetauten Zustand durchgeführt.
c)
pflanzliche Fremdteile: Stiele oder Blätter/​ Blattteile.
d)
Schäden durch Schädlinge oder Fäule: Stücke, die sichtbare Beschädigungen oder verfärbte Flächen von mehr als 4 mm Durchmesser aufweisen.

Die Standardprobemenge beträgt 500 g. Bei Bedarf kann mehr als die Standardprobemenge geprüft werden.

Auf Basis der Standardprobemenge werden die Fehler des Erzeugnisses erfasst und mit den in der Tabelle zugeordneten Fehlerpunkten bewertet. Die für jede Fehlerart berechneten Fehlerpunkte werden summiert. Diese Gesamtsumme überschreitet den in der Tabelle angegebenen Wert für den „Fehler, gesamt“ nicht. Die Fehler werden, wenn nicht anders angegeben, im unaufgetauten Zustand der Probe ermittelt.

Eine Frucht oder ein pflanzliches Fremdteil wird als ein Stück gezählt.

Fehlerart maßgebliche Einheit Fehlerpunkte
unreif je 1 % (m/​m) 2
Steine, Steinfragmente je Stück 10
pflanzliche Fremdteile je Stück 5
Schäden durch Schädlinge oder Fäule je Stück 2
Fehler, gesamt Standardprobemenge 20

Tiefgefrorene Kirschen weisen nach dem Auftauen einen Dripverlust von maximal 10 % auf.

3.1.7 Pflaumen

3.1.7.1 Herstellung und Bezeichnung des Lebensmittels

Tiefgefrorene Pflaumen sind Erzeugnisse aus den frischen, gesunden Früchten der Art Prunus domestica L.

Tiefgefrorene Pflaumen werden mit der Bezeichnung Pflaumen (Zwetschen/​Zwetschgen) in Verkehr gebracht. Die übliche Angebotsform ist halbiert, ohne Stein. Die reifen Früchte werden sorgfältig gepflückt, von fehlerhaften Früchten befreit, gewaschen, sorgfältig entsteint, zerteilt und in einem geeigneten Verfahren einzeln entnehmbar tiefgefroren.

3.1.7.2 Beschaffenheitsmerkmale

Tiefgefrorene Pflaumen sind in Größe und Farbe annähernd gleich und praktisch frei von Pflaumensteinen und anderen nicht zum Verzehr bestimmten Bestandteilen. Es werden nur unbeschädigte, ausgereifte Früchte mit einer sortentypischen, blauen/​blaurötlichen Farbe verwendet. Die Früchte sind annähernd frei von Maden. Maden und Ma­dennester sind nicht auszuschließen, kommen aber nur vereinzelt vor. Schalenfehler wie z. B. Schorf dürfen das Erscheinungsbild des Gesamterzeugnisses nicht wesentlich beeinträchtigen.

Die sachgerecht aufgetauten Pflaumen sind von typischer Farbe, haben eine feste Textur, sind nicht matschig oder zusammengefallen; ein leichter Fruchtsaftaustritt ist typisch. Geruch und Geschmack sind fruchtig säuerlich, frisch und ohne Fremdnoten wie z. B. muffig oder gärig. Im Geschmack weisen sie eine merkliche Süße auf.

Beschreibung der Fehler

a)
unreif: Stücke, bei denen mehr als 20 % der Oberfläche nicht von blauer Farbe sind (hellrot, grünlich).
b)
Steine: ganze Steine oder Steinfragmente.
c)
pflanzliche Fremdteile: Stiele oder Blätter/​Blattteile.
d)
Schäden durch Schädlinge oder Fäule: Stücke, die sichtbare Beschädigungen oder verfärbte Flächen von mehr als 4 mm Durchmesser aufweisen.
e)
Schädlingsbefall: Maden, Madennester.
f)
mechanisch beschädigt: Stücke, die stark mechanisch beschädigt (z. B. zerrissen, gequetscht) sind.

Die Standardprobemenge beträgt 500 g. Bei Bedarf kann mehr als die Standardprobemenge geprüft werden.

Auf Basis der Standardprobemenge werden die Fehler des Erzeugnisses erfasst und mit den in der Tabelle zugeordneten Fehlerpunkten bewertet. Die für jede Fehlerart berechneten Fehlerpunkte werden summiert. Diese Gesamtsumme überschreitet den in der Tabelle angegebenen Wert für den „Fehler, gesamt“ nicht. Die Fehler werden, wenn nicht anders angegeben, im unaufgetauten Zustand der Probe ermittelt.

Eine Frucht oder ein pflanzliches Fremdteil wird als ein Stück gezählt.

Fehlerart maßgebliche Einheit Fehlerpunkte
unreif je 1 % (m/​m) 2
Steine, Steinfragmente je Stück 10
pflanzliche Fremdteile je Stück 5
Schäden durch Schädlinge oder Fäule je Stück 2
Schädlingsbefall je Stück 10
mechanisch beschädigt je Stück 1
Fehler, gesamt Standardprobemenge 20

Tiefgefrorene Pflaumen weisen nach dem Auftauen einen Dripverlust von maximal 10 % auf.

3.2 Tiefgefrorene Obsterzeugnisse aus mehreren Fruchtarten

3.2.1 Herstellung und Bezeichnung des Lebensmittels

Tiefgefrorene Obstmischungen sind Erzeugnisse aus tiefgefrorenen Früchten, die sachgerecht verarbeitet wurden. Jede Komponente der Mischung entspricht den „Allgemeinen Beurteilungsmerkmalen“ sowie gegebenenfalls den „Besonderen Beurteilungsmerkmalen“ für die jeweilige Fruchtart.

Tiefgefrorene Obstmischungen werden mit den Bezeichnungen des Lebensmittels Obst-, Frucht- oder Beeren-Mischung, Obst-, Frucht- oder Beeren-Salat, Obst-, Frucht- oder Beeren-Cocktail oder Beerenobstteller in Verkehr ­gebracht. In Verbindung mit der Bezeichnung des Lebensmittels können die enthaltenen Fruchtarten angegeben werden. Üblicherweise enthalten tiefgefrorene Obstmischungen mindestens vier Obstarten.

Produkte mit dem Hinweis „tropisch“ enthalten überwiegend folgende tropische und andere Fruchtarten: Ananas, Kiwi, Mango, Melone, Papaya, Pfirsiche, Weinbeeren, Zitrusfrüchte.

Beerenmischungen oder Waldbeerenmischungen enthalten ausschließlich Beerenfrüchte wie z. B. Brombeeren, Erdbeeren, Heidelbeeren, Himbeeren, Johannisbeeren.

Neben den oben genannten tiefgefrorenen Obstmischungen gibt es Mischungen aus tiefgefrorenen Obstarten mit weiteren Zutaten, wie Fruchtsäften1, Fruchtsaftkonzentraten1, Zuckerarten5, Süßungsmitteln4 oder Aromen6. Diese werden unter Hinweis auf die genannten Zusätze mit beschreibenden Bezeichnungen7 in Verkehr gebracht.

3.2.2 Beschaffenheitsmerkmale

Die verwendeten Früchte werden in einem geeigneten Reifezustand geerntet, sorgfältig verarbeitet und einzeln entnehmbar tiefgefroren. Sofern nicht für die einzelnen Fruchtarten besondere Beschaffenheitsmerkmale festgelegt sind, sind sie praktisch fehlerfrei.

Früchte großfruchtiger Obstarten werden zerteilt verwendet. Innerhalb einer Obstart haben Fruchtteile und unzerteilt verwendete Früchte eine annähernd gleichmäßige Größe.

Folgende Früchte werden für tiefgefrorene Obsterzeugnisse aus mehreren Fruchtarten in den aufgeführten Verarbeitungsformen verwendet:

Fruchtart Verarbeitungsform Zerkleinerungsgrad
Ananas geschält ohne Kernholz Chunks, Stücke, halbe Scheiben, Scheiben
Äpfel geschält, ohne Kerne/​Kerngehäuse Spalten, Stücke, Würfel, Streifen
Aprikosen geschält oder ungeschält, entsteint halbe Frucht, Würfel
Bananen geschält Scheiben, Stücke, Würfel
Birnen geschält, ohne Kerne/​Kerngehäuse Würfel, Stücke
Boysenbeeren ganze Frucht
Brombeeren ganze Frucht
Erdbeeren entkelcht ganze Frucht
Feigen ganze Frucht, halbiert, geviertelt
Heidelbeeren ganze Frucht
Kulturheidelbeeren ganze Frucht
Himbeeren ganze Frucht
Johannisbeeren rot, weiß, schwarz ganze Frucht
Kirschen entsteint ganze Frucht
Kiwi geschält Würfel, Scheiben
Lychees geschält, entsteint ganze Frucht
Mangos geschält, entsteint Würfel, Stücke
Melonen grün oder gelb geschält, ohne Kerne/​Kerngehäuse Bällchen, Würfel
Papaya geschält, ohne Kerne/​Kerngehäuse Würfel, Stücke, Bällchen
Pfirsiche geschält, entsteint Spalten, Würfel, Stücke
Pflaumen entsteint halbe Frucht
Walderdbeeren ganze Frucht
Weintrauben blau oder weiß kernlos ganze Frucht
Zitrusfrüchte (Orangen, Mandarinen, Grapefruit) geschält, ohne Kerne, Segmente mit und ohne Haut Segmente

Die sachgerecht aufgetaute Obstmischung enthält in Form und Farbe sortentypische Früchte. Die Früchte sind nicht matschig oder zusammenfallend. Bei Obstmischungen ohne weitere Zutaten ist ein leichter Fruchtsaftaustritt typisch. Geruch und Geschmack sind fruchtig frisch und typisch für die einzelnen Obstarten. Tiefgefrorene Obstmischungen haben keinen Fremdgeruch oder Fremdgeschmack wie z. B. muffig oder gärig.

Tiefgefrorene Obstmischungen ohne weitere Zutaten weisen nach dem Auftauen einen Dripverlust von maximal 15 % auf.

Bei tiefgefrorenen Obstmischungen mit weiteren Zutaten kann der Dripverlust bis zu 35 % betragen.

4 Besondere Beurteilungsmerkmale für Obstkonserven

4.1 Herstellung und Beschaffenheitsmerkmale

4.1.1 Als Obstkonserven, die ausschließlich durch Pasteurisation in luftdicht verschlossenen Behältnissen haltbar gemacht sind, werden insbesondere hergestellt:

Obstkonserven aus einer Fruchtart mit Aufguss,
Obstkonserven aus mehreren Fruchtarten mit Aufguss,
Obstkonserven aus einer Fruchtart ohne Aufguss,
Obstkonserven aus mehreren Fruchtarten ohne Aufguss.

4.1.2 Als Verarbeitungsformen sind insbesondere üblich:

ganze Frucht: mit Stein oder entsteint, mit oder ohne Kerngehäuse, mit oder ohne Stiel, ungeschält oder geschält
halbe Frucht: in annähernd gleiche Hälften, möglichst in Richtung der Wachstumsachse geteilte Frucht
Viertel: in vier annähernd gleichmäßige Stücke, möglichst in Richtung der Wachstumsachse geteilte Frucht
Schnitten: in mehr als vier annähernd gleichmäßige Stücke, möglichst in Richtung der Wachstumsachse geteilte Frucht
ganze Segmente: ganze und praktisch ganze Segmente von Zitrusfrüchten, die mindestens 2/​3 der ursprünglichen Größe aufweisen, einschließlich eingerissener Segmente
Scheiben: in Scheiben von annähernd gleicher Dicke geschnittene Frucht
Würfel: in Würfel von annähernd gleicher Kantenlänge geschnittene Frucht
Bällchen: aus Fruchtfleisch gewonnene, annähernd kugelförmige Stücke
Stücke: in unregelmäßige Stücke geschnittene Frucht
Chunks: große regelmäßige Stücke aus Ananasscheiben
Tidbits: kleine trapezförmige Stücke aus Ananasscheiben

4.1.3 Zuckerkonzentrationsstufen

Zur geschmacklichen Unterscheidung sind bei Obstkonserven mit Zusatz von Zuckerarten5 oder von zuckerhaltigen Zutaten, welche überwiegend zum Süßen verwendet werden, folgende Zuckerkonzentrationsstufen verkehrsüblich:

Bezeichnung der Zuckerkonzentrationsstufe Zuckerkonzentration
„sehr leicht gezuckert“ 9 % – 14 %
„leicht gezuckert“ >14 % – 17 %
„gezuckert“ >17 % – 20 %
„stark gezuckert“ >20 %

Die angegebenen Werte beziehen sich auf das Fertigerzeugnis. Die Bestimmung der Zuckerkonzentration erfolgt im homogenisierten Erzeugnis refraktometrisch, gemessen bei 20 °C, ohne Säurekorrektur in °Brix, entsprechend g Saccharose/​100g Lösung.

Die untere Grenze der jeweiligen Zuckerkonzentrationsstufe wird im Mittel nicht unterschritten; die obere Grenze wird im Mittel um nicht mehr als 1 % (absolut) überschritten.

Die Feststellung des Mittelwertes erfolgt entsprechend den Regeln zur Füllmengenkontrolle gemäß Fertigpackungsverordnung8.

4.1.4 Ohne Zusatz von Zuckerarten5 oder von zuckerhaltigen Zutaten, welche überwiegend zum Süßen verwendet werden, hergestellte Obstkonserven werden in der Regel als „Dunst“-Obsterzeugnisse gekennzeichnet. Wird ein Hinweis wie „ohne Zuckerzusatz“ beziehungsweise „ungezuckert“ gegeben, sollte auf den natürlichen Zuckergehalt mit den Worten „Enthält von Natur aus Zucker“ hingewiesen werden9.

4.1.5 Obstkonserven, die als Aufgussflüssigkeit einen Fruchtsaft1 enthalten, tragen die Bezeichnung des Lebensmittels der Frucht beziehungsweise der Früchte und des jeweiligen Fruchtsaftes, bei der gleichen Fruchtart auch mit der Angabe „ … im eigenen Saft“.

4.2 Bezeichnung des Lebensmittels, Abtropfgewichte und tolerierbare Anteile an Fehlern für einzelne Erzeugnisse

4.2.1 Obstkonserven aus einer Fruchtart mit Aufguss

4.2.1.1 Ananas

4.2.1.1.1 Herstellung und Bezeichnung des Lebensmittels

Ananaskonserven sind Erzeugnisse aus den frischen, reifen und gesunden Früchten der Art Ananas comosus L. Merr.

Ananas wird mit der Bezeichnung Ananas in Verkehr gebracht. Die Verarbeitungsform wird in Verbindung mit der Bezeichnung des Lebensmittels angegeben, z. B. „Scheiben“, „halbe Scheiben“ und „Stücke“.

Die reifen Früchte werden sorgfältig geerntet, von fehlerhaften Früchten befreit, gewaschen, sorgfältig von der Schale und vom Zentralzylinder befreit und zerkleinert. Die frischen Früchte werden in geeigneten Behältnissen mit ausreichend Aufgussflüssigkeit aufgefüllt und pasteurisiert.

4.2.1.1.2 Beschaffenheitsmerkmale

Ananas in der jeweiligen Verarbeitungsform ist in Größe und Farbe annähernd gleich und praktisch frei von nicht zum Verzehr bestimmten Bestandteilen. Es werden nur unbeschädigte, ausgereifte Früchte mit einer sortentypischen Farbe verwendet.

Die Früchte in Ananaskonserven sind von typischer, gelber Farbe, sie haben eine feste, jedoch nicht harte Textur und sind nicht matschig oder zerfallen. Geruch und Geschmack sind fruchtig und ohne Fremdnoten wie z. B. muffig oder gärig.

Abtropfgewichte*:

Behältervolumen
bis 425 ml über 425 ml
Gruppe g Abtropfgewicht/​100 ml
Randvollvolumen
Gruppe g Abtropfgewicht/​100 ml
Randvollvolumen
Scheiben u.a. X 58 X 58

* = siehe Anlage 2

Beschreibung der Fehler

a)
unreif: hellgelbe bis weißlich-gelbe Stücke mit schwachem Aroma.
b)
holzige Teile: Stücke/​Scheiben mit holzigen Teilen des Zentralzylinders der Ananasfrucht.
c)
Schnittfehler: Scheiben, die eine optisch abweichende Form aufweisen, so dass sie das Erscheinungsbild wesentlich beeinträchtigen.
d)
Schälfehler: Stücke mit Kelch- oder Schalenresten größer 2 mm Durchmesser.
e)
Schäden durch Schädlinge oder Fäule: Stücke mit sichtbaren, braun verfärbten Teilen größer 2 mm Durchmesser.
f)
mechanisch beschädigt: zerdrückte, zerbrochene oder zerfallene Stücke, die ihre normale Form verloren haben.

Die Standardprobemenge beträgt mindestens 20 ganze oder halbe Scheiben beziehungsweise 50 Chunks beziehungsweise 500 g bei Stücken und Tidbits im abgetropften Zustand. Bei Bedarf kann mehr als die Standardprobemenge geprüft werden.

Auf Basis der Standardprobemenge werden die Fehler des Erzeugnisses erfasst und mit den in der Tabelle zugeordneten Fehlerpunkten bewertet. Die für jede Fehlerart berechneten Fehlerpunkte werden summiert. Diese Gesamtsumme überschreitet den in der Tabelle angegebenen Wert für den „Fehler, gesamt“ nicht.

Eine Scheibe, eine halbe Scheibe, ein Tidbit, ein Chunk oder ein Stück wird als ein Stück gezählt.

Fehlerart maßgebliche Einheit Fehlerpunkte
Scheiben/​
halbe Scheiben
Chunks Stücke, Tidbits
unreif je Stück 1 1 1
holzige Teile je Stück 1 1 1
Schnittfehler je Stück 1 1 1
Schälfehler je Stück 2 3 3
Schäden durch Schädlinge oder Fäule je Stück 3 5 5
mechanisch beschädigt je Stück 2 1 1
Fehler, gesamt Standardprobemenge 5 15 25

4.2.1.2 Aprikosen

4.2.1.2.1 Herstellung und Bezeichnung des Lebensmittels

Aprikosenkonserven sind Erzeugnisse aus den frischen, reifen und gesunden Früchten der Art Prunus armeniaca L.

Aprikosen werden mit der Bezeichnung Aprikosen in Verkehr gebracht. Die Verarbeitungsform wird in Verbindung mit der Bezeichnung des Lebensmittels angegeben, z. B. „halbe Frucht“. Die übliche Angebotsform sind halbe Früchte, geschält und entsteint.

Die reifen Früchte werden sorgfältig geerntet, von fehlerhaften Früchten befreit, gewaschen, geschält, zerteilt und sorgfältig entsteint. Die frischen Früchte werden in geeigneten Behältnissen mit ausreichend Aufgussflüssigkeit aufgefüllt und pasteurisiert.

4.2.1.2.2 Beschaffenheitsmerkmale

Aprikosen in der jeweiligen Verarbeitungsform sind in Größe und Farbe annähernd gleich und praktisch frei von Aprikosensteinen und anderen nicht zum Verzehr bestimmten Bestandteilen. Es werden unbeschädigte, ausgereifte Früchte mit einer sortentypischen, gelben bis gelb-rötlichen Farbe verwendet.

Die Früchte in Aprikosenkonserven sind von typischer gelber Farbe und haben eine feste, nicht harte Textur und sind nicht matschig oder zerfallen. Geruch und Geschmack sind fruchtig säuerlich und ohne Fremdnoten wie z. B. muffig oder gärig.

Abtropfgewichte*:

Behältervolumen
bis 425 ml über 425 ml
Gruppe g Abtropfgewicht/​100 ml
Randvollvolumen
Gruppe g Abtropfgewicht/​100 ml
Randvollvolumen
halbe Früchte IX 56 IX 56

* = siehe Anlage 2

Beschreibung der Fehler

a)
unreif: Stücke, deren Oberfläche zu mehr als 20 % grün ist.
b)
Steine: ganze Steine oder Steinfragmente, die hart oder scharfkantig sind.
c)
Schnittfehler: ungleichmäßig zerteilte Früchte und Einschnitte.
d)
Schalenreste: (nur bei geschälten Erzeugnissen): lose oder anhaftende Teile der Fruchtschale mit einem Durchmesser größer 4 mm.
e)
pflanzliche Fremdteile: Stiele oder Blätter/​Blattteile.
f)
Schäden durch Schädlinge oder Fäule: Stücke, die sichtbare Beschädigungen oder verfärbte Flächen von mehr als 4 mm Durchmesser aufweisen.
g)
mechanisch beschädigt: zerdrückte, zerbrochene oder zerfallene Stücke, die ihre normale Form verloren haben.

Die Standardprobemenge beträgt 500 g abgetropfte Früchte. Bei Bedarf kann mehr als die Standardprobemenge geprüft werden.

Auf Basis der Standardprobemenge werden die Fehler des Erzeugnisses erfasst und mit den in der Tabelle zugeordneten Fehlerpunkten bewertet. Die für jede Fehlerart berechneten Fehlerpunkte werden summiert. Diese Gesamtsumme überschreitet den in der Tabelle angegebenen Wert für den „Fehler, gesamt“ nicht. Die Fehler werden, wenn nicht anders angegeben, im abgetropften Zustand der Probe ermittelt.

Eine halbe Frucht wird als ein Stück gezählt.

Fehlerart maßgebliche Einheit Fehlerpunkte
unreif je Stück 1
Steine je Stück 10
Schnittfehler je Stück 1
Schalenreste je Stück 2
pflanzliche Fremdteile je Stück 5
Schäden durch Schädlinge oder Fäule je Stück 4
mechanisch beschädigt je Stück 2
Fehler, gesamt Standardprobemenge 20

4.2.1.3 Birnen

4.2.1.3.1 Herstellung und Bezeichnung des Lebensmittels

Birnenkonserven sind Erzeugnisse aus den frischen, reifen und gesunden Früchten der Art Pyrus communis L.

Birnen werden mit der Bezeichnung Birnen in Verkehr gebracht. Die Verarbeitungsform wird in Verbindung mit der Bezeichnung des Lebensmittels angegeben, z. B. „halbe Frucht“, „Viertel“, „Würfel“.

Die reifen Früchte werden sorgfältig gepflückt, von fehlerhaften Früchten befreit, gewaschen, sorgfältig geschält, von Kerngehäuse und Stiel befreit und zerteilt. Die frischen Früchte werden in geeigneten Behältnissen mit ausreichend Aufgussflüssigkeit aufgefüllt und pasteurisiert. Ganze Früchte mit Kerngehäuse werden geschält oder ungeschält, mit oder ohne Stiel in Verkehr gebracht.

4.2.1.3.2 Beschaffenheitsmerkmale

Birnen in der jeweiligen Verarbeitungsform sind in Größe und Farbe annähernd gleich und praktisch frei von nicht zum Verzehr bestimmten Bestandteilen. Es werden nur unbeschädigte, ausgereifte Früchte mit einer fruchttypischen Farbe verwendet.

Die Früchte in Birnenkonserven sind von typisch weißer Farbe, haben eine feste, jedoch nicht harte Textur und sind nicht matschig oder zerfallen. Geruch und Geschmack sind fruchtig und ohne Fremdnoten wie z. B. muffig oder gärig.

Abtropfgewichte*:

Behältervolumen
bis 425 ml über 425 ml
Gruppe g Abtropfgewicht/​100 ml
Randvollvolumen
Gruppe g Abtropfgewicht/​100 ml
Randvollvolumen
ganze Frucht IV 46 V 50
halbe Frucht IV 46 VII 54
Viertel IV 46 IX 56
Stücke, Würfel V 50 IX 56

* = siehe Anlage 2

Beschreibung der Fehler

a)
Kerne: ganze Kerne oder Teile davon.
b)
Kerngehäuse: Teile des festen bis harten zelluloseartigen Kerngehäuses.
c)
Schnittfehler und Bruchstücke: unvollständige Stücke und gebrochene Stücke, letzteres nur bei halben oder geviertelten Früchten, die das Erscheinungsbild wesentlich beeinträchtigen.
d)
Schalenreste (nur bei geschälten Erzeugnissen): lose oder anhaftende Teile der Fruchtschale mit einem Durchmesser größer 2 mm.
e)
pflanzliche Fremdteile: Stiele, Blüten und Blätter oder Teile davon.
f)
Schäden durch Schädlinge oder Fäule: Stücke, die sichtbare Beschädigungen oder verfärbte Flächen durch Oxidation von mehr als 2 mm Durchmesser aufweisen.
g)
mechanisch beschädigt: zerdrückte, zerbrochene oder zerfallene Stücke, die ihre normale Form verloren haben.

Die Standardprobemenge beträgt 500 g abgetropfte Früchte. Bei Bedarf kann mehr als die Standardprobemenge geprüft werden.

Auf Basis der Standardprobemenge werden die Fehler des Erzeugnisses erfasst und mit den in der Tabelle zugeordneten Fehlerpunkten bewertet. Die für jede Fehlerart berechneten Fehlerpunkte werden summiert. Diese Gesamtsumme überschreitet den in der Tabelle angegebenen Wert für den „Fehler, gesamt“ nicht. Die Fehler werden, wenn nicht anders angegeben, im abgetropften Zustand der Probe ermittelt.

Eine halbe oder Viertel-Frucht oder ein Würfel wird als ein Stück gezählt.

Fehlerart maßgebliche Einheit Fehlerpunkte
halbe Viertel Würfel
Kerne je Stück 5 5 5
Kerngehäuse je Stück 5 3 2
Schnittfehler und Bruchstücke je Stück 4 2 1
Schalenreste je Stück 5 3 2
pflanzliche Fremdteile je Stück 10 10 2
Schäden durch Schädlinge oder Fäule je Stück 10 6 3
mechanisch beschädigt je Stück 5 3 1
Fehler, gesamt Standardprobemenge 20 20 30

4.2.1.4 Brombeeren

4.2.1.4.1 Herstellung und Bezeichnung des Lebensmittels

Brombeerkonserven sind Erzeugnisse aus den reifen und gesunden Früchten der Kulturart Rubus fruticosus L. Brombeeren werden mit der Bezeichnung Brombeeren als ganze Frucht in Verkehr gebracht. Zur Herstellung von ­Brombeeren mit Aufgussflüssigkeit werden üblicherweise tiefgefrorene Brombeeren verwendet. Die Früchte werden in geeigneten Behältnissen mit ausreichend Aufgussflüssigkeit aufgefüllt und pasteurisiert.

4.2.1.4.2 Beschaffenheitsmerkmale

Brombeeren sind in Größe und Farbe annähernd gleich und praktisch frei von nicht zum Verzehr bestimmten Bestandteilen. Es werden ganze, unbeschädigte, ausgereifte Früchte in der Regel von großfruchtigen Sorten mit einer sortentypischen schwarzen/​schwarzroten Farbe verwendet.

Die Früchte in Brombeerkonserven sind von typischer schwarzer Farbe, haben eine noch feste Textur, sind nicht matschig oder zerfallen. Geruch und Geschmack sind fruchtig und ohne Fremdnoten wie z. B. muffig oder gärig.

Abtropfgewichte*:

Behältervolumen
bis 425 ml über 425 ml
Gruppe g Abtropfgewicht/​100 ml
Randvollvolumen
Gruppe g Abtropfgewicht/​100 ml
Randvollvolumen
ganze Früchte II 37 II 37

* = siehe Anlage 2

Beschreibung der Fehler

a)
unreif: Stücke, deren Oberfläche mehr als 20 % nicht schwarz/​schwarzrot sind, sondern rot oder hellrot.
b)
Früchte mit Kelchen oder Blütenböden: Stücke, bei denen Kelch oder Blütenboden nicht entfernt wurden.
c)
pflanzliche Fremdteile: Blätter, Blattteile, Stiele, Dornen.
d)
mechanisch beschädigt: zerdrückte, zerbrochene oder zerfallene Stücke, die ihre normale Form verloren haben.

Die Standardprobemenge beträgt 500 g abgetropfte Früchte. Bei Bedarf kann mehr als die Standardprobemenge geprüft werden.

Auf Basis der Standardprobemenge werden die Fehler des Erzeugnisses erfasst und mit den in der Tabelle zugeordneten Fehlerpunkten bewertet. Die für jede Fehlerart berechneten Fehlerpunkte werden summiert. Diese Gesamtsumme überschreitet den in der Tabelle angegebenen Wert für den „Fehler, gesamt“ nicht. Die Fehler werden, wenn nicht anders angegeben, im abgetropften Zustand der Probe ermittelt.

Eine Beere wird als ein Stück gezählt.

Fehlerart maßgebliche Einheit Fehlerpunkte
unreif je Stück 2
Früchte mit Kelchen oder Blütenböden je Stück 2
pflanzliche Fremdteile je Stück 5
mechanisch beschädigt je Stück 3
Fehler, gesamt Standardprobemenge 20

4.2.1.5 Cranberries, Cranberrys

4.2.1.5.1 Herstellung und Bezeichnung des Lebensmittels

Cranberrykonserven sind Erzeugnisse aus den reifen und gesunden Früchten der Art Vaccinium macrocarpon Aiton.

Sie werden mit der Bezeichnung Cranberries, Cranberrys oder großfrüchtige Moosbeeren in Verkehr gebracht.

Die Früchte werden sorgfältig geerntet, sachgerecht transportiert, von fehlerhaften Früchten, von Stielen und anderen pflanzlichen Fremdteilen befreit. Die Früchte werden in geeigneten Behältnissen mit ausreichend Aufgussflüssigkeit aufgefüllt und pasteurisiert. Zur Herstellung von Cranberrykonserven werden auch tiefgefrorene Cranberries verwendet.

4.2.1.5.2 Beschaffenheitsmerkmale

Die Früchte in Cranberrykonserven sind in ihrer Farbe annähernd gleich und praktisch frei von nicht zum Verzehr bestimmten Bestandteilen. Es werden nur ganze, unbeschädigte, ausgereifte Früchte mit einer fruchttypischen roten Farbe verwendet.

Die Früchte in Cranberrykonserven sind von typischer roter Farbe, haben eine noch feste Textur, sind nicht matschig oder zerfallen.

Geruch und Geschmack sind fruchtig und ohne Fremdnoten wie z. B. muffig oder gärig.

Abtropfgewichte*:

Behältervolumen
bis 425 ml über 425 ml
Gruppe g Abtropfgewicht/​100 ml
Randvollvolumen
Gruppe g Abtropfgewicht/​100 ml
Randvollvolumen
ganze Früchte II 37 II 37

* = siehe Anlage 2

Beschreibung der Fehler

a)
unreif: Stücke, bei denen mehr als 10 % der Oberfläche nicht von roter Farbe sind (hellrot, weißlich).
b)
pflanzliche Fremdteile: Blätter und Zweige der Cranberrypflanze sowie fremde Pflanzenteile wie z. B. Tannennadeln oder Moosteile.
c)
mechanisch beschädigt: Stücke, die zerrissen oder gequetscht sind. Die Bildung von Klumpen, die sich in Einzelfrüchte trennen lassen, ist bei Cranberries normal und technisch unvermeidbar.

Die Standardprobemenge beträgt 300 g abgetropfte Früchte. Bei Bedarf kann mehr als die Standardprobemenge geprüft werden.

Auf Basis der Standardprobemenge werden die Fehler des Erzeugnisses erfasst und mit den in der Tabelle zugeordneten Fehlerpunkten bewertet. Die für jede Fehlerart berechneten Fehlerpunkte werden summiert. Diese Gesamtsumme überschreitet den in der Tabelle angegebenen Wert für den „Fehler, gesamt“ nicht.

Die Fehler werden im abgetropften Zustand der Probe ermittelt.

Eine Beere oder ein pflanzliches Fremdteil wird als ein Stück gezählt.

Fehlerart maßgebliche Einheit Fehlerpunkte
unreif je 1% (m/​m) 5
pflanzliche Fremdteile je Stück 2
mechanisch beschädigt je Stück 1
Fehler, gesamt Standardprobenmenge 20

4.2.1.6 Erdbeeren

4.2.1.6.1 Herstellung und Bezeichnung des Lebensmittels

Erdbeerkonserven sind Erzeugnisse aus den frischen, reifen und gesunden Früchten der Art Fragaria ananassa.

Erdbeeren werden als ganze Frucht mit der Bezeichnung Erdbeeren in Verkehr gebracht.

Die reifen Früchte werden sorgfältig gepflückt, sachgerecht transportiert, sorgfältig gewaschen, entkelcht und von fehlerhaften Früchten befreit. Die frischen Früchte werden in geeigneten Behältnissen mit ausreichend Aufgussflüssigkeit aufgefüllt und pasteurisiert. Zur Herstellung von Erdbeeren mit Aufgussflüssigkeit werden auch tiefgefrorene ­Erdbeeren verwendet.

4.2.1.6.2 Beschaffenheitsmerkmale

Erdbeeren sind in Größe und Farbe annähernd gleich und praktisch frei von nicht zum Verzehr bestimmten Bestandteilen. Es werden nur ganze, unbeschädigte, ausgereifte Früchte mit einer fruchttypischen, roten Farbe verwendet.

Die Früchte in Erdbeerkonserven sind von typischer roter Farbe, haben eine noch feste Textur und sind nicht matschig oder zerfallen. Geruch und Geschmack sind fruchtig und ohne Fremdnoten wie z. B. muffig oder gärig.

Abtropfgewichte*:

Behältervolumen
bis 425 ml über 425 ml
Gruppe g Abtropfgewicht/​100 ml
Randvollvolumen
Gruppe g Abtropfgewicht/​100 ml
Randvollvolumen
ganze Früchte I 35 I 35

* = siehe Anlage 2

Beschreibung der Fehler

a)
unreif: Stücke, deren Oberfläche weniger als 80 % rot ist, sondern gelblich oder grünlich.
b)
fehlerhafte Früchte: Stücke mit Wachstumsstörungen oder oberflächlichen Flecken.
c)
Früchte mit Kelchen oder Kelchteilen: Stücke mit anhaftenden Kelchblättern.
d)
pflanzliche Fremdteile: lose Stiele und Blätter.
e)
Schäden durch Schädlinge oder Fäule: Stücke, die sichtbare Beschädigungen oder verfärbtes Fruchtfleisch aufweisen.
f)
mechanisch beschädigt: zerdrückte, zerbrochene oder zerfallene Stücke, die ihre normale Form verloren haben.

Die Standardprobemenge beträgt 500 g abgetropfte Früchte. Bei Bedarf kann mehr als die Standardprobemenge geprüft werden.

Auf Basis der Standardprobemenge werden die Fehler des Erzeugnisses erfasst und mit den in der Tabelle zugeordneten Fehlerpunkten bewertet. Die für jede Fehlerart berechneten Fehlerpunkte werden summiert. Diese Gesamtsumme überschreitet den in der Tabelle angegebenen Wert für den „Fehler, gesamt“ nicht. Die Fehler werden, wenn nicht anders angegeben, im abgetropften Zustand der Probe ermittelt.

Eine Beere wird als ein Stück gezählt.

Fehlerart maßgebliche Einheit Fehlerpunkte
unreif je Stück 2
fehlerhafte Früchte je Stück 3
Früchte mit Kelchen oder Kelchteilen je Stück 4
pflanzliche Fremdteile je Stück 10
Schäden durch Schädlinge oder Fäule je Stück 5
mechanisch beschädigt je Stück 3
Fehler, gesamt Standardprobemenge 20

4.2.1.7 Feigen

4.2.1.7.1 Herstellung und Bezeichnung des Lebensmittels

Feigenkonserven sind Erzeugnisse aus den frischen und gesunden Früchten der Art Ficus carica L.

Feigen werden als ganze Frucht mit der Bezeichnung Feigen in Verkehr gebracht.

Die reifen Früchte werden sorgfältig gepflückt, sachgerecht transportiert, sorgfältig gewaschen, von fehlerhaften Früchten befreit mit Aufgussflüssigkeit aufgefüllt und durch Pasteurisation haltbar gemacht.

Zur Herstellung von Feigenkonserven in Aufgussflüssigkeit mit Zusatz von Zuckerarten5 werden auch Dunstfeigenkonserven verwendet.

4.2.1.7.2 Beschaffenheitsmerkmale

Feigen sind in Größe und Farbe annähernd gleich und praktisch frei von nicht zum Verzehr bestimmten Bestandteilen. Es werden nur ganze, unbeschädigte, ausgereifte Früchte mit sortentypischer blauroter Schale und rötlichem Fruchtfleisch verwendet.

Die Früchte in Feigenkonserven sind von gelb-grüner Farbe, haben eine noch feste Textur, sind nicht matschig oder zusammengefallen. Das Fruchtfleisch enthält feine Kerne. Geruch und Geschmack sind fruchttypisch und ohne Fremdnoten wie z. B. muffig oder gärig.

Abtropfgewichte*:

Behältervolumen
bis 425 ml über 425 ml
Gruppe g Abtropfgewicht/​100 ml
Randvollvolumen
Gruppe g Abtropfgewicht/​100 ml
Randvollvolumen
ganze Früchte V 50 V 50

* = siehe Anlage 2

Beschreibung der Fehler

a)
pflanzliche Fremdteile: lose Stiele und Blätter.
b)
Schäden durch Schädlinge oder Fäule: Stücke, die sichtbare Veränderungen oder verfärbtes Fruchtfleisch aufweisen.
c)
mechanisch beschädigt: zerdrückte, zerbrochene oder zerfallene Stücke, die ihre normale Form verloren haben.

Die Standardprobemenge beträgt 500 g abgetropfte Früchte. Bei Bedarf kann mehr als die Standardprobemenge geprüft werden.

Auf Basis der Standardprobemenge werden die Fehler des Erzeugnisses erfasst und mit den in der Tabelle zugeordneten Fehlerpunkten bewertet. Die für jede Fehlerart berechneten Fehlerpunkte werden summiert. Diese Gesamtsumme überschreitet den in der Tabelle angegebenen Wert für den „Fehler, gesamt“ nicht. Die Fehler werden, wenn nicht anders angegeben, im abgetropften Zustand der Probe ermittelt.

Eine Feige oder ein pflanzliches Fremdteil wird als ein Stück gezählt.

Fehlerart maßgebliche Einheit Fehlerpunkte
pflanzliche Fremdteile je Stück 10
Schäden durch Schädlinge oder Fäule je Stück 5
mechanisch beschädigt je Stück 3
Fehler, gesamt Standardprobemenge 20

4.2.1.8 Grapefruit

4.2.1.8.1 Herstellung und Bezeichnung des Lebensmittels

Grapefruitkonserven sind Erzeugnisse aus den frischen, reifen und gesunden Früchten der Art Citrus paradisi Macf.

Grapefruits werden als ganze Segmente mit der Bezeichnung Grapefruit in Verkehr gebracht.

Die frischen Früchte werden sorgfältig gepflückt, sachgerecht transportiert, von fehlerhaften Früchten befreit, geschält, in Segmente geteilt, von Segmentmembran und Kernen befreit. Die frischen Früchte werden in geeigneten Behältnissen mit ausreichend Aufgussflüssigkeit aufgefüllt und pasteurisiert.

4.2.1.8.2 Beschaffenheitsmerkmale

Die Segmente in Grapefruit-Konserven sind in Größe und Farbe annähernd gleich und praktisch frei von nicht zum Verzehr bestimmten Bestandteilen.

Die Früchte in Grapefruitkonserven sind von typischer hellgelber Farbe, haben eine feste Textur und sind nicht matschig oder zerfallen. Geruch und Geschmack sind fruchtig, leicht bitter und ohne Fremdnoten wie z. B. muffig oder gärig.

Abtropfgewichte*:

Behältervolumen
bis 425 ml über 425 ml
Gruppe g Abtropfgewicht/​100 ml
Randvollvolumen
Gruppe g Abtropfgewicht/​100 ml
Randvollvolumen
ganze Segmente V 50 V 50

* = siehe Anlage 2

Beschreibung der Fehler

a)
gebrochene Segmente: Teile von Segmenten, die kleiner als 2/​3 der ursprünglichen Segmentgröße sind.
b)
Kerne: Kerne, deren Durchmesser größer als 4 mm ist.
c)
pflanzliche Fremdteile: Segmentmembranen, Segmentmembranteile oder Faserstränge, die lose sind oder an Segmenten anhaften und das Erscheinungsbild nachteilig beeinträchtigen.

Die Standardprobemenge beträgt 500 g abgetropfte Früchte. Bei Bedarf kann mehr als die Standardprobemenge geprüft werden.

Auf Basis der Standardprobemenge werden die Fehler des Erzeugnisses erfasst und mit den in der Tabelle zugeordneten Fehlerpunkten bewertet. Die für jede Fehlerart berechneten Fehlerpunkte werden summiert. Diese Gesamtsumme überschreitet den in der Tabelle angegebenen Wert für den „Fehler, gesamt“ nicht. Die Fehler werden, wenn nicht anders angegeben, im abgetropften Zustand der Probe ermittelt.

Ein Grapefruitsegment oder ein pflanzliches Fremdteil wird als ein Stück gezählt.

Fehlerart maßgebliche Einheit Fehlerpunkte
gebrochene Segmente je 1 % (m/​m) 1
Kerne je Stück 5
pflanzliche Fremdteile je Stück 2
Fehler, gesamt 25

4.2.1.9 Heidelbeeren

4.2.1.9.1 Herstellung und Bezeichnung des Lebensmittels

Heidelbeerkonserven sind Erzeugnisse aus den reifen und gesunden Früchten der Waldheidelbeere Vaccinium ­myrtillus L.

Heidelbeeren werden als ganze Frucht mit der Bezeichnung Heidelbeeren, Waldheidelbeeren oder Blaubeeren in Verkehr gebracht.

Die Früchte werden sorgfältig geerntet, sachgerecht transportiert, von fehlerhaften Früchten, von Stielen und anderen pflanzlichen Fremdteilen befreit. Die Früchte werden in geeigneten Behältnissen mit ausreichend Aufgussflüssigkeit aufgefüllt und pasteurisiert. Zur Herstellung von Heidelbeerkonserven werden üblicherweise tiefgefrorene Heidelbeeren verwendet.

4.2.1.9.2 Beschaffenheitsmerkmale

Die Früchte in Heidelbeerkonserven sind in Größe und Farbe annähernd gleich und praktisch frei von nicht zum Verzehr bestimmten Bestandteilen. Es werden nur ganze, unbeschädigte, ausgereifte Früchte mit einer fruchttypischen schwarzblauen Farbe verwendet.

Die Früchte in Heidelbeerkonserven sind von typischer schwarzblauer Farbe, haben eine noch feste Textur, sind nicht matschig oder zerfallen. Geruch und Geschmack sind fruchtig und ohne Fremdnoten wie z. B. muffig oder gärig.

Abtropfgewichte:

Behältervolumen
bis 425 ml über 425 ml
Gruppe g Abtropfgewicht/​100 ml
Randvollvolumen
Gruppe g Abtropfgewicht/​100 ml
Randvollvolumen
ganze Früchte II 37 II 37

* = siehe Anlage 2

Beschreibung der Fehler

a)
unreif: Stücke, die nicht von blauschwarzer Farbe sind (rot, grün).
b)
anhaftende Stiele: Stücke mit Stielen.
c)
pflanzliche Fremdteile: Blätter und Zweige der Heidelbeerpflanze sowie fremde Pflanzenteile wie z. B. Tannennadeln und Moosteile.
d)
mechanisch beschädigt: Stücke, die zerrissen sind. Ganze Früchte, die ihre natürliche Form verloren haben, z. B. aufgrund eines thermischen Prozesses oder bedingt durch einen hohen Reifegrad, werden nicht als mechanisch beschädigte Früchte gewertet. Die Bildung von Klumpen, die sich in Einzelfrüchte trennen lassen, ist bei Heidelbeeren normal und technisch unvermeidbar.

Die Standardprobemenge beträgt 500 g abgetropfte Früchte. Bei Bedarf kann mehr als die Standardprobemenge geprüft werden.

Auf Basis der Standardprobemenge werden die Fehler des Erzeugnisses erfasst und mit den in der Tabelle zugeordneten Fehlerpunkten bewertet. Die für jede Fehlerart berechneten Fehlerpunkte werden summiert. Diese Gesamtsumme überschreitet den in der Tabelle angegebenen Wert für den „Fehler, gesamt“ nicht. Die Fehler werden, wenn nicht anders angegeben, im abgetropften Zustand der Probe ermittelt.

Eine Beere oder ein pflanzliches Fremdteil wird als ein Stück gezählt.

Fehlerart maßgebliche Einheit Fehlerpunkte
unreif je 1 % (m/​m) 5
anhaftende Stiele je 10 Stücke 2
pflanzliche Fremdteile je Stück 2
mechanisch beschädigt je 1 % (m/​m) 1
Fehler, gesamt Standardprobemenge 30

4.2.1.10 Himbeeren

4.2.1.10.1 Herstellung und Bezeichnung des Lebensmittels

Himbeerkonserven sind Erzeugnisse aus den frischen, reifen und gesunden Früchten der Kulturpflanze Rubus idaeus L.

Himbeeren werden als ganze Frucht mit der Bezeichnung Himbeeren in Verkehr gebracht.

Die Früchte werden sorgfältig geerntet, sachgerecht transportiert, von fehlerhaften Früchten, von Kelchen und ­Blütenböden und anderen pflanzlichen Fremdteilen befreit. Die Früchte werden in geeigneten Behältnissen mit ausreichend Aufgussflüssigkeit aufgefüllt und pasteurisiert.

Zur Herstellung von Himbeeren mit Aufgussflüssigkeit werden üblicherweise tiefgefrorene Himbeeren verwendet.

4.2.1.10.2 Beschaffenheitsmerkmale

Himbeeren sind in Größe und Farbe annähernd gleich und praktisch frei von nicht zum Verzehr bestimmten Bestandteilen. Es werden ganze, unbeschädigte, ausgereifte Früchte in der Regel von Sorten mit einer sortentypischen roten Farbe verwendet.

Die Früchte in Himbeerkonserven sind von typischer roter Farbe, haben eine noch feste Textur, sind nicht matschig oder zerfallen. Geruch und Geschmack sind fruchtig und ohne Fremdnoten wie z. B. muffig oder gärig.

Abtropfgewichte*:

Behältervolumen
bis 425 ml über 425 ml
Gruppe g Abtropfgewicht/​100 ml
Randvollvolumen
Gruppe g Abtropfgewicht/​100 ml
Randvollvolumen
ganze Früchte I 35 I 35

* = siehe Anlage 2

Beschreibung der Fehler

a)
unreif: Stücke, bei denen mehr als 20 % der Oberfläche nicht rot sind (gelb, weiß).
b)
vertrocknet: Stücke mit mehr als 3 vertrockneten sichtbaren Einzelfrüchten der Himbeere.
c)
Kelche oder Blütenböden: Stücke, mit nicht entferntem Kelch oder Blütenboden.
d)
pflanzliche Fremdteile: Blätter, Blattteile, Zweige, Zweigteile.
e)
Schäden durch Schädlinge oder Fäule: Stücke, die oxidierte verfärbte Flächen von mehr als 4 mm Durchmesser aufweisen.
f)
mechanisch beschädigt: zerdrückte, zerfallene oder anderweitig beschädigte Beeren, deren normale Form zu mehr als 50 % nicht erhalten ist.
g)
Gries: Beeren, die vollständig in Einzelfrüchte zerfallen sind.

Die Standardprobemenge beträgt 300 g abgetropfte Früchte. Bei Bedarf kann mehr als die Standardprobemenge geprüft werden.

Auf Basis der Standardprobemenge werden die Fehler des Erzeugnisses erfasst und mit den in der Tabelle zugeordneten Fehlerpunkten bewertet. Die für jede Fehlerart berechneten Fehlerpunkte werden summiert. Diese Gesamtsumme überschreitet den in der Tabelle angegebenen Wert für den „Fehler, gesamt“ nicht. Die Fehler werden, wenn nicht anders angegeben, im abgetropften Zustand der Probe ermittelt.

Eine Beere oder ein pflanzliches Fremdteil wird als ein Stück gezählt.

Fehlerart maßgebliche Einheit Fehlerpunkte
unreif je Stück 3
vertrocknet je Stück 3
Kelche oder Blütenböden je Stück 3
pflanzliche Fremdteile je Stück 10
Schäden durch Schädlinge oder Fäule je Stück 5
mechanisch beschädigt je 10 % (m/​m) 5
Fehler, gesamt Standardprobemenge 20

Der Anteil an Gries beträgt maximal 10 % (m/​m).

4.2.1.11 Kirschen

4.2.1.11.1 Herstellung und Bezeichnung des Lebensmittels

Kirschkonserven sind Erzeugnisse aus den frischen, reifen und gesunden Früchten der Art Prunus cerasus L. (Sauerkirschen) oder Prunus avium L. (Süßkirschen) oder Prunus avium L. var. duracina (Kaiserkirschen).

Sauerkirschen werden mit der Bezeichnung Sauerkirschen oder bei Verwendung der Sorte Prunus cerasus L. ssp. acida (Dumort.) als Schattenmorellen in Verkehr gebracht. Süßkirschen werden mit der Bezeichnung Kirschen, Süßkirschen oder Kaiserkirschen in Verkehr gebracht. Die Verarbeitungsform wird in Verbindung mit der Bezeichnung des Lebensmittels angegeben, z. B. „mit Stein“ oder „entsteint“.

Die reifen Früchte werden sorgfältig gepflückt, von fehlerhaften Früchten befreit, gewaschen und in der Regel entsteint. Die Früchte werden in geeigneten Behältnissen mit ausreichend Aufgussflüssigkeit aufgefüllt und pasteurisiert.

4.2.1.11.2 Beschaffenheitsmerkmale

Die Früchte in Kirschkonserven sind in Größe und Farbe annähernd gleich und praktisch frei von Kirschsteinen und anderen nicht zum Verzehr bestimmten Bestandteilen. Es werden nur ganze, unbeschädigte, ausgereifte Früchte mit einer sortentypischen Farbe verwendet.

Die abgetropften Sauerkirschen sind von typisch violettroter Farbe. Süßkirschen haben eine hellrote, rote oder schwarzrote Färbung. Die Kirschen haben eine noch feste Textur, sind nicht matschig oder zusammengefallen. Geruch und Geschmack sind fruchttypisch und ohne Fremdnoten wie z. B. muffig oder gärig.

Abtropfgewichte*:

Behältervolumen
bis 425 ml über 425 ml
Gruppe g Abtropfgewicht /​100 ml
Randvollvolumen
Gruppe g Abtropfgewicht /​100 ml
Randvollvolumen
Kaiserkirschen
– mit Stein
– entsteint
IX
VIII
56
55
IX
VIII
56
55
Sauerkirschen
– mit Stein
– entsteint
VI
V
52
50
VI
V
52
50
Süßkirschen
– mit Stein
– entsteint
VIII
VI
55
52
VIII
VI
55
52

* = siehe Anlage 2

Beschreibung der Fehler

a)
Steine: ganze Steine oder Steinfragmente, die hart oder scharfkantig sind.
b)
pflanzliche Fremdteile: Stiele, Stielteile, Blätter oder Blattteile.
c)
Schäden durch Schädlinge oder Fäule: Stücke, die sichtbare Beschädigungen oder verfärbte Flächen von mehr als 4 mm Durchmesser aufweisen. Flecken/​Verfärbungen, die sich lediglich auf der Oberfläche/​Schale befinden, werden – außer bei hellen Kirschen – nicht als Fehler gewertet.
d)
mechanisch beschädigt: Stücke, die zerrissen oder gequetscht sind und nicht mehr ihre natürliche Form aufweisen. Verletzungen der Frucht, die bei der sachgerecht durchgeführten Entsteinung entstehen, gelten nicht als Fehler.

Die Standardprobemenge beträgt 500 g abgetropfte Früchte. Bei Bedarf kann mehr als die Standardprobemenge geprüft werden.

Auf Basis der Standardprobemenge werden die Fehler des Erzeugnisses erfasst und mit den in der Tabelle zugeordneten Fehlerpunkten bewertet. Die für jede Fehlerart berechneten Fehlerpunkte werden summiert. Diese Gesamtsumme überschreitet den in der Tabelle angegebenen Wert für den „Fehler, gesamt“ nicht. Die Fehler werden, wenn nicht anders angegeben, im abgetropften Zustand der Probe ermittelt.

Eine Kirsche, ein Stein oder ein pflanzliches Fremdteil wird als ein Stück gezählt.

Kirschen – außer Schattenmorellen:

Fehlerart maßgebliche Einheit Fehlerpunkte
entsteint mit Stein
Steine je Stück 5
pflanzliche Fremdteile je Stück 5 5
Schäden durch Schädlinge oder Fäule je Stück 5 5
mechanisch beschädigt je 1 % (m/​m) 2 2
Fehler, gesamt Standardprobemenge 35 25

Schattenmorellen:

Fehlerart maßgebliche Einheit Fehlerpunkte
entsteint mit Stein
Steine je Stück 5
pflanzliche Fremdteile je Stück 5 5
Schäden durch Schädlinge oder Fäule je Stück 2 2
mechanisch beschädigt je 1 % (m/​m) 1 2
Fehler, gesamt Standardprobemenge 45 35

4.2.1.12 Mandarin-Orangen

4.2.1.12.1 Herstellung und Bezeichnung des Lebensmittels

Mandarin-Orangen-Konserven sind Erzeugnisse aus frischen, reifen und gesunden Früchten der Art Citrus reticulata Blanco.

Mandarin-Orangen werden geschält als ganze Segmente ohne Kerne und ohne Segmentmembran mit der Bezeichnung Mandarin-Orangen in Verkehr gebracht.

Die reifen Früchte werden sorgfältig gepflückt, sachgerecht transportiert, von fehlerhaften Früchten befreit, geschält, in Segmente geteilt und von Segmentmembran und Kernen befreit. Die Früchte werden in geeigneten Behältnissen mit ausreichend Aufgussflüssigkeit aufgefüllt und pasteurisiert.

4.2.1.12.2 Beschaffenheitsmerkmale

Die Segmente in Mandarin-Orangen-Konserven sind in Größe und Farbe annähernd gleich und praktisch frei von nicht zum Verzehr bestimmten Bestandteilen.

Die Früchte in Mandarin-Orangen-Konserven sind von typischer oranger Farbe, haben eine feste Textur und sind nicht matschig oder zerfallen. Geruch und Geschmack sind fruchtig, frisch und ohne Fremdnoten wie z. B. muffig oder gärig.

Abtropfgewichte*:

Behältervolumen
bis 425 ml über 425 ml
Gruppe g Abtropfgewicht/​100 ml
Randvollvolumen
Gruppe g Abtropfgewicht/​100 ml
Randvollvolumen
ganze Früchte IX 56 IX 56

* = siehe Anlage 2

Beschreibung der Fehler

a)
gebrochene Segmente: Teile von Segmenten, die kleiner als 2/​3 der ursprünglichen Segmentgröße sind.
b)
Kerne: Stücke, deren Durchmesser größer als 4 mm sind.
c)
pflanzliche Fremdteile: Segmentmembranen, Segmentmembranteile oder Faserstränge, die lose sind oder an Segmenten anhaften und das Erscheinungsbild nachteilig beeinträchtigen.

Die Standardprobemenge beträgt 500 g abgetropfte Früchte. Bei Bedarf kann mehr als die Standardprobemenge geprüft werden.

Auf Basis der Standardprobemenge werden die Fehler des Erzeugnisses erfasst und mit den in der Tabelle zugeordneten Fehlerpunkten bewertet. Die für jede Fehlerart berechneten Fehlerpunkte werden summiert. Diese Gesamtsumme überschreitet den in der Tabelle angegebenen Wert für den „Fehler, gesamt“ nicht. Die Fehler werden, wenn nicht anders angegeben, im abgetropften Zustand der Probe ermittelt.

Ein Kern oder ein pflanzliches Fremdteil wird als ein Stück gezählt.

Fehlerart maßgebliche Einheit Fehlerpunkte
gebrochene Segmente je 1 % (m/​m) 1
Kerne je Stück 5
pflanzliche Fremdteile je Stück 2
Fehler, gesamt Standardprobemenge 25

4.2.1.13 Mirabellen

4.2.1.13.1 Herstellung und Bezeichnung des Lebensmittels

Mirabellenkonserven sind Erzeugnisse aus reifen und gesunden Früchten der Art Prunus domestica L. ssp. syriaca (Borkh.).

Mirabellen werden als ganze Frucht mit der Bezeichnung Mirabellen in Verkehr gebracht. Die Verarbeitungsform „mit Stein“ ist üblich und wird in Verbindung mit der Bezeichnung des Lebensmittels angegeben.

Die reifen Früchte werden sorgfältig gepflückt, von fehlerhaften Früchten und pflanzlichen Fremdteilen befreit und gewaschen. Die Früchte werden in geeigneten Behältnissen mit ausreichend Aufgussflüssigkeit aufgefüllt und pasteurisiert.

4.2.1.13.2 Beschaffenheitsmerkmale

Die Früchte in Mirabellenkonserven sind in Größe und Farbe annähernd gleich und praktisch frei von nicht zum Verzehr bestimmten Bestandteilen. Es werden nur ganze, unbeschädigte, ausgereifte Früchte mit einer fruchttypischen Farbe verwendet.

Die Früchte in Mirabellenkonserven sind von typisch gelber Farbe. Sie können zum Teil rotbackig sein. Sie haben eine feste Textur, sind nicht matschig oder zerfallen. Geruch und Geschmack sind fruchtig und ohne Fremdnoten wie z. B. muffig oder gärig.

Abtropfgewichte*:

Behältervolumen
bis 425 ml über 425 ml
Gruppe g Abtropfgewicht/​100 ml
Randvollvolumen
Gruppe g Abtropfgewicht/​100 ml
Randvollvolumen
< 25 Stück/​850 ml IV 46 V 50
> 25 Stück/​850 ml VI 52 VIII 55

* = siehe Anlage 2

Beschreibung der Fehler

a)
fleckig, vernarbt: Früchte mit braunen Flecken, Narben oder verfärbten Zonen (jeweils größer als 3 mm).
b)
verfärbt: Einzelne Früchte mit deutlich abweichender Farbe, die das Erscheinungsbild des Gesamterzeugnisses beeinträchtigen.
c)
pflanzliche Fremdteile: Stiele, Stielteile, Blätter und Blattteile.
d)
mechanisch beschädigt: Stücke, die zerrissen oder gequetscht sind und nicht mehr ihre natürliche Form aufweisen. Verletzungen der Frucht, die bei der sachgerecht durchgeführten Entsteinung entstehen, und Hautrisse, die durch die Pasteurisation entstanden sind, gelten nicht als Fehler.

Die Standardprobemenge beträgt 500 g abgetropfte Früchte. Bei Bedarf kann mehr als die Standardprobemenge geprüft werden.

Auf Basis der Standardprobemenge werden die Fehler des Erzeugnisses erfasst und mit den in der Tabelle zugeordneten Fehlerpunkten bewertet. Die für jede Fehlerart berechneten Fehlerpunkte werden summiert. Diese Gesamtsumme überschreitet den in der Tabelle angegebenen Wert für den „Fehler, gesamt“ nicht. Die Fehler werden, wenn nicht anders angegeben, im abgetropften Zustand der Probe ermittelt.

Eine Frucht, ein Stein oder ein pflanzliches Fremdteil wird als ein Stück gezählt.

Fehlerart maßgebliche Einheit Fehlerpunkte
entsteint mit Stein
fleckig, vernarbt je Stück 3 3
verfärbt je Stück 2 2
pflanzliche Fremdteile je Stück 3 3
mechanisch beschädigt je Stück 2 2
Fehler, gesamt Standardprobemenge 35 25

4.2.1.14 Pfirsiche

4.2.1.14.1 Herstellung und Bezeichnung des Lebensmittels

Pfirsichkonserven sind Erzeugnisse aus den frischen, reifen und gesunden Früchten der Art Prunus persica Sieb. et Zucc.

Pfirsiche werden mit der Bezeichnung Pfirsiche in Verkehr gebracht. Die Verarbeitungsform wird in Verbindung mit der Bezeichnung des Lebensmittels angegeben, z. B. „halbe Frucht“, „Schnitten“ oder „Würfel“.

Die reifen Früchte werden sorgfältig gepflückt, von fehlerhaften Früchten befreit, gewaschen, geschält, sorgfältig entsteint und in der Regel zerkleinert.

Die frischen Früchte werden in geeigneten Behältnissen mit ausreichend Aufgussflüssigkeit aufgefüllt und pasteurisiert.

4.2.1.14.2 Beschaffenheitsmerkmale

Pfirsiche in der jeweiligen Verarbeitungsform sind in Größe und Farbe annähernd gleich und praktisch frei von nicht zum Verzehr bestimmten Bestandteilen. Es werden nur unbeschädigte, ausgereifte Früchte mit einer fruchttypischen Farbe verwendet.

Die Früchte in Pfirsichkonserven haben weder eine zu feste noch eine zu weiche Textur, sie sind nicht matschig oder zerfallen. Geruch und Geschmack sind fruchtig und ohne Fremdnoten wie z. B. muffig oder gärig.

Abtropfgewichte*:

Behältervolumen
bis 425 ml über 425 ml
Gruppe g Abtropfgewicht/​100 ml
Randvollvolumen
Gruppe g Abtropfgewicht/​100 ml
Randvollvolumen
ganze Früchte V 50 VI 52
halbe Früchte V 50 VIII 55
Viertel, Scheiben V 50 X 58
Würfel VIII 55 X 58

* = siehe Anlage 2

Beschreibung der Fehler

a)
verfärbt, vernarbt: Stücke mit Verfärbungen oder Vernarbungen, die das Gesamterscheinungsbild nachteilig beeinflussen, auch Stücke mit stark grüner Farbe.
b)
Schnittfehler: Stücke, deren normale Form durch fehlerhaftes Putzen nicht mehr vorhanden ist.
c)
abweichende Textur: zu weiche oder zu feste Stücke.
d)
Schalenreste (nur bei geschälten Erzeugnissen): Teile der Fruchtschale, die an den Früchten haften und einen Durchmesser größer als 4 mm haben oder lose im Behältnis vorhanden sind.
e)
Steine: ganze Steine oder Steinfragmente, die hart oder scharfkantig sind.
f)
pflanzliche Fremdteile: Blätter/​Blattteile oder Stiele.
g)
mechanisch beschädigt: zerdrückte, zerbrochene oder zerfallene Stücke, die ihre normale Form durch mechanische Beschädigung verloren haben.

Die Standardprobemenge beträgt 1 kg abgetropfte Früchte.

Auf Basis der Standardprobemenge werden die Fehler des Erzeugnisses erfasst und mit den in der Tabelle zugeordneten Fehlerpunkten bewertet. Die für jede Fehlerart berechneten Fehlerpunkte werden summiert. Diese Gesamtsumme überschreitet den in der Tabelle angegebenen Wert für den „Fehler, gesamt“ nicht. Die Fehler werden, wenn nicht anders angegeben, im abgetropften Zustand der Probe ermittelt.

Ein Fruchtteil, ein Schalenrest, ein pflanzliches Fremdteil, ein Stein oder Steinfragment wird als ein Stück gezählt.

Fehlerart maßgebliche Einheit Fehlerpunkte
halbe Schnitte Würfel
verfärbt, vernarbt je Stück 5 3 1
Schnittfehler je Stück 5 3
abweichende Textur je Stück 5 3 1
Schalenreste je Stück 5 6 2
pflanzliche Fremdteile 10 20 20
mechanisch beschädigt je Stück 5 3 2
Fehler, gesamt Standardprobemenge 30 40 60
Stück pro Standardprobemenge
Pfirsichsteine und Steinfragmente 2 4 6

4.2.1.15 Pflaumen

4.2.1.15.1 Herstellung und Bezeichnung des Lebensmittels

Pflaumenkonserven sind Erzeugnisse aus den frischen, reifen und gesunden Früchten der Art Prunus domestica L. ssp. domestica oder hinsichtlich ihrer Eigenschaften ähnliche Unterarten.

Pflaumen werden mit der Bezeichnung Pflaumen oder Zwetschgen oder Zwetschen in Verkehr gebracht. Die Verarbeitungsform wird in Verbindung mit der Bezeichnung des Lebensmittels angegeben, z. B. „ganze Frucht mit Stein“, „halbe Frucht“.

Die Früchte werden sorgfältig geerntet, von fehlerhaften Früchten befreit, gewaschen, gegebenenfalls halbiert und entsteint. Die Früchte werden in geeigneten Behältnissen mit ausreichend Aufgussflüssigkeit aufgefüllt und pasteurisiert.

Zur Herstellung von Pflaumenkonserven werden auch tiefgefrorene Früchte verwendet.

4.2.1.15.2 Beschaffenheitsmerkmale

Pflaumenkonserven enthalten Früchte in annähernd gleicher Größe und Farbe, die praktisch frei von nicht zum Verzehr bestimmten Bestandteilen sind. Konserven von entsteinten Pflaumen sind praktisch frei von Pflaumenkernen. Es werden nur ganze oder halbe, unbeschädigte, ausgereifte Früchte mit einer fruchttypischen Farbe verwendet.

Die zur Verwendung kommenden Pflaumen sind annähernd frei von Maden. Maden und Madennester sind nicht auszuschließen, kommen aber allenfalls vereinzelt vor.

Die Früchte in Pflaumenkonserven haben eine nicht zu weiche Textur, sie sind nicht matschig oder zerfallen. Geruch und Geschmack sind fruchtig und ohne Fremdnoten wie z. B. muffig oder gärig.

Abtropfgewichte*:

Behältervolumen
bis 425 ml über 425 ml
Gruppe g Abtropfgewicht/​100 ml
Randvollvolumen
Gruppe g Abtropfgewicht/​100 ml
Randvollvolumen
< 25 Stück/​850 ml IV 46 V 50
> 25 Stück/​850 ml VI 52 VIII 55

* = siehe Anlage 2

Beschreibung der Fehler

a)
verfärbt: Früchte mit braunen Flecken, Narben oder verfärbten Zonen (jeweils größer als 5 mm).
b)
Steine (nur bei halben Früchten): ganze Steine und Steinfragmente, die hart oder scharfkantig sind.
c)
pflanzliche Fremdteile: Blätter, Blattteile, Stiele oder Stielteile.
d)
mechanisch beschädigt: gequetschte oder zerrissene Früchte, bei halbierten Früchten Teile, die kleiner sind als 50 % einer halben Frucht. Hautrisse oder Risse, die durch Pasteurisation entstanden sind, zählen nicht hierzu.

Die Standardprobemenge beträgt 500 g abgetropfte Früchte.

Auf Basis der Standardprobemenge werden die Fehler des Erzeugnisses erfasst und mit den in der Tabelle zugeordneten Fehlerpunkten bewertet. Die für jede Fehlerart berechneten Fehlerpunkte werden summiert. Diese Gesamtsumme überschreitet den in der Tabelle angegebenen Wert für den „Fehler, gesamt“ nicht. Die Fehler werden, wenn nicht anders angegeben, im abgetropften Zustand der Probe ermittelt.

Eine ganze oder halbe Frucht, ein Stein oder ein pflanzliches Fremdteil wird als ein Stück gezählt.

Fehlerart maßgebliche Einheit Fehlerpunkte
ganze halbe
verfärbt je Stück 1 1
Steine je Stück 10
pflanzliche Fremdteile je Stück 10 10
mechanisch beschädigt je Stück 2 2
Fehler, gesamt Standardprobemenge 20 40

4.2.1.16 Renekloden

4.2.1.16.1 Herstellung und Bezeichnung des Lebensmittels

Reneklodenkonserven sind Erzeugnisse aus den frischen, reifen und gesunden Früchten der Art Prunus domestica L.ssp. italica (Borkh.).

Renekloden werden als ganze Frucht mit Stein mit der Bezeichnung Renekloden oder Reineclauden in Verkehr gebracht.

Die Früchte werden reif geerntet, von fehlerhaften Früchten befreit und gewaschen.

Die frischen Früchte werden in geeigneten Behältnissen mit ausreichend Aufgussflüssigkeit aufgefüllt und pasteurisiert.

4.2.1.16.2 Beschaffenheitsmerkmale

Reneklodenkonserven enthalten Früchte in annähernd gleicher Größe und Farbe, die praktisch frei von nicht zum Verzehr bestimmten Bestandteilen sind. Es werden nur ganze, unbeschädigte, ausgereifte Früchte mit einer fruchttypischen Farbe verwendet.

Die Früchte in Reneklodenkonserven haben eine nicht zu weiche Textur, sie sind nicht matschig oder zerfallen. Geruch und Geschmack sind fruchtig und ohne Fremdnoten wie z. B. muffig oder gärig.

Abtropfgewichte*:

Behältervolumen
bis 425 ml über 425 ml
Gruppe g Abtropfgewicht/​100 ml
Randvollvolumen
Gruppe g Abtropfgewicht/​100 ml
Randvollvolumen
< 25 Stück/​850 ml IV 46 V 50
> 25 Stück/​850 ml VI 52 VIII 55

* = siehe Anlage 2

Beschreibung der Fehler

a)
verfärbt, vernarbt: Früchte mit verfärbten Zonen oder Narben (größer als 3 mm).
b)
pflanzliche Fremdteile: Blätter, Blattteile, Stiele oder Stielteile.
c)
mechanisch beschädigt: gequetschte oder zerrissene Früchte. Hautrisse oder Risse, die durch Pasteurisation entstanden sind, zählen nicht hierzu.

Die Standardprobemenge beträgt 500 g abgetropfte Früchte.

Auf Basis der Standardprobemenge werden die Fehler des Erzeugnisses erfasst und mit den in der Tabelle zugeordneten Fehlerpunkten bewertet. Die für jede Fehlerart berechneten Fehlerpunkte werden summiert. Diese Gesamtsumme überschreitet den in der Tabelle angegebenen Wert für den „Fehler, gesamt“ nicht. Die Fehler werden, wenn nicht anders angegeben, im abgetropften Zustand der Probe ermittelt.

Eine Frucht oder ein pflanzliches Fremdteil wird als ein Stück gezählt.

Fehlerart maßgebliche Einheit Fehlerpunkte
verfärbt, vernarbt je Stück 3
pflanzliche Fremdteile je Stück 10
mechanisch beschädigt je Stück 5
Fehler, gesamt Standardprobemenge 15

4.2.1.17 Stachelbeeren

4.2.1.17.1 Herstellung und Bezeichnung des Lebensmittels

Stachelbeerkonserven sind Erzeugnisse aus den frischen, halbreifen, gesunden Früchten der Art Ribes grossularia L.

Stachelbeeren werden als ganze Frucht ohne Stiel und Blüten mit der Bezeichnung Stachelbeeren in Verkehr gebracht.

Die Früchte werden grün gepflückt, von fehlerhaften Früchten befreit, geputzt, gewaschen und gegebenenfalls in einem geeigneten Verfahren einzeln entnehmbar tiefgefroren.

Die frischen oder tiefgefrorenen Früchte werden in geeigneten Behältnissen mit ausreichend Aufgussflüssigkeit aufgefüllt und pasteurisiert.

4.2.1.17.2 Beschaffenheitsmerkmale

Stachelbeerkonserven enthalten Früchte in annähernd gleicher Größe und Farbe, die praktisch frei von nicht zum Verzehr bestimmten Bestandteilen sind. Es werden nur ganze, unbeschädigte, halbreife Früchte mit einer fruchttypischen Farbe verwendet.

Die Früchte in Stachelbeerkonserven haben eine nicht zu weiche Textur, sie sind nicht matschig oder zerfallen. Geruch und Geschmack sind fruchtig, säuerlich und ohne Fremdnoten wie z. B. muffig oder gärig.

Abtropfgewichte*:

Behältervolumen
bis 425 ml über 425 ml
Gruppe g Abtropfgewicht/​100 ml
Randvollvolumen
Gruppe g Abtropfgewicht/​100 ml
Randvollvolumen
ganze Früchte VI 52 VI 52

* = siehe Anlage 2

Beschreibung der Fehler

a)
verfärbt: Früchte mit braunen Flecken, Narben (jeweils größer als 3 mm) oder bräunlich verfärbte Früchte.
b)
Stiel-, Blütenreste: Früchte mit anhaftenden Stiel- und/​oder Blütenresten – jeweils größer/​länger als 3 mm.
c)
pflanzliche Fremdteile: Blattteile, lose Stiele, Dornen und Blütenteile – jeweils größer/​länger als 3 mm.
d)
mechanisch beschädigt: gequetschte, zerrissene oder geschrumpfte Früchte (in anomaler Weise zusammengefallen oder beschädigt).

Die Standardprobemenge beträgt 500 g abgetropfte Früchte.

Zur Ermittlung der tolerierbaren Fehleranzahl auf Basis der Standardprobemenge werden die in der Tabelle aufgeführten Fehler mit den dort aufgeführten Punkten bewertet. Als die noch tolerierbare Zahl von Fehlern gilt die Gesamtsumme der aufgeführten Punkte. Die Fehler werden im abgetropften Zustand der Probe ermittelt.

Eine ganze Frucht wird als ein Stück gezählt.

Fehlerart maßgebliche Einheit Fehlerpunkte
verfärbt je Stück 5
Stiel-, Blütenreste je Stück 1
pflanzliche Fremdteile je Stück 4
mechanisch beschädigt je 1% (m/​m) 2
Fehler, gesamt Standardprobemenge 20

4.2.2 Obstkonserven aus mehreren Fruchtarten mit Aufguss

4.2.2.1 Herstellung und Bezeichnung des Lebensmittels

Obstkonserven aus mehreren Fruchtarten mit Aufguss sind Erzeugnisse aus frischen oder tiefgefrorenen Früchten, die sachgerecht verarbeitet wurden. Jede Komponente der Mischung entspricht den „Allgemeinen Beurteilungsmerk­malen“ sowie gegebenenfalls den „Besonderen Beurteilungsmerkmalen“ für die jeweilige Fruchtart. Obstkonserven aus mehreren Fruchtarten mit Aufguss können auch aus Obstkonserven einzelner Fruchtarten hergestellt werden.

Obstkonserven aus mehreren Fruchtarten mit Aufguss werden mit einer Bezeichnung wie Fruchtcocktail, 5-Fruchtcocktail, Tropischer Fruchtcocktail, Tropischer Fruchtmix, Exoten-Mix, Beerencocktail oder Cocktail aus Beerenfrüchten in Verkehr gebracht.

Fruchtcocktail oder 5-Fruchtcocktail enthält die folgenden fünf Fruchtarten:

Verarbeitungsform
Pfirsich Würfel
Birne Würfel
Ananas Würfel oder Tidbits
Weinbeere ganze Frucht (ohne Stiel und Blütenteile)
Süßkirsche ganze oder halbe Frucht, entsteint

Tropischer Fruchtcocktail, Tropischer Fruchtmix oder Exoten-Mix enthält mindestens die vier folgenden Fruchtarten:

Verarbeitungsform Gewichtsanteile
vom Nennabtropfgewicht
Ananas Stücke, Würfel oder Tidbits 45 – 65 %
gelbe Papaya und rote Papaya Stücke oder Scheiben 25 – 50 %
Passionsfrucht/​Maracuja Saft

Darüber hinaus können z. B. folgende Fruchtarten verwendet werden: Guave, Banane, Lychees, Rambutan, Melone, Mango, Orangen, Mandarinen und Grapefruit.

Beerencocktail oder Cocktail aus Beerenfrüchten enthält mindestens die folgenden vier Fruchtarten: Brombeeren, Erdbeeren, Heidelbeeren und Johannisbeeren. Werden darüber hinaus auch Kirschen verwendet, so wird in Verbindung mit der Bezeichnung des Lebensmittels darauf hingewiesen.

Abtropfgewichte*:

Behältervolumen
bis 425 ml über 425 ml
Gruppe Füllgrad
(g Abtropfgewicht/​100 ml
Randvollvolumen)
Gruppe Füllgrad
(g Abtropfgewicht/​100 ml
Randvollvolumen)
Obstmischungen,
stückig
XI 59 XI 59

* = siehe Anlage 2

4.2.3 Obstkonserven aus einer Fruchtart ohne Aufguss

4.2.3.1 Apfelmus

4.2.3.1.1 Herstellung und Bezeichnung des Lebensmittels

Apfelmuskonserven sind Erzeugnisse aus frischen, reifen und gesunden Früchten der Art Malus domestica Borkh.

Apfelmus wird mit der Bezeichnung Apfelmus in Verkehr gebracht. Die Zuckerkonzentrationsstufe wird in Verbindung mit der Bezeichnung des Lebensmittels angegeben.

Die reifen Früchte werden sorgfältig geerntet, von fehlerhaften Früchten befreit, gewaschen, gegebenenfalls von der Schale befreit, zerkleinert, erhitzt, passiert, gesüßt, gegebenenfalls mit geschmackgebenden Zutaten wie z. B. Vanille oder Zimt versetzt, in geeignete Behältnisse abgefüllt, verschlossen und pasteurisiert. In flexiblen Verpackungen angebotene Produkte werden nach der Pasteurisation aseptisch abgefüllt.

4.2.3.1.2 Beschaffenheitsmerkmale

Apfelmus weist eine cremige bis grobe Struktur auf. Die Viskosität ist dickbreiig. In Abhängigkeit von der Schalenfarbe der verwendeten Apfelsorte ist die Farbe sortentypisch ausgeprägt.

Geruch und Geschmack sind fruchttypisch mit einem ausgewogenen Süße-Säure-Verhältnis und ohne Fremdnoten wie z. B. muffig oder gärig.

Dunkle Bestandteile wie Kerne oder Kernteile, dunkle Schalenteile, Teile vom Kerngehäuse und Ähnliches sind nicht in einer solchen Art und Menge enthalten, dass sie das äußere Erscheinungsbild des Erzeugnisses wesentlich oder die Genusstauglichkeit beeinträchtigen.

Ausgeprägte Farbabweichungen (z. B. grau oder braun) kommen nicht vor.

Apfelmus verläuft nach Umrühren beim Ausschütten aus dem Behältnis auf eine flache Unterlage innerhalb von 2 Minuten flach und weist nur eine geringe, keinesfalls eine übermäßige Absonderung von Flüssigkeit auf.

4.2.3.2 Apfelkompott

4.2.3.2.1 Herstellung und Bezeichnung des Lebensmittels

Apfelkompottkonserven sind Erzeugnisse aus frischen oder tiefgefrorenen, reifen und gesunden Früchten der Art Malus domestica Borkh.

Apfelkompott wird mit der Bezeichnung Apfelkompott in Verkehr gebracht. Die Verarbeitungsform „mit Stücken“ und die Zuckerkonzentrationsstufe werden in Verbindung mit der Bezeichnung des Lebensmittels angegeben.

Die reifen Früchte werden sorgfältig geerntet, von fehlerhaften Früchten befreit, gewaschen, von Schale, Stiel, Blüte und Kerngehäuse befreit, zerkleinert, gesüßt, gekocht, in geeignete Behältnisse abgefüllt, verschlossen und pasteurisiert.

4.2.3.2.2 Beschaffenheitsmerkmale

Apfelkompott ist dickbreiig, nicht passiert, mit einem deutlichen Anteil an Apfelstücken. Die Farbe ist, je nach Sorte der verwendeten Äpfel, hellgelb bis dunkelgelb.

Geruch und Geschmack sind fruchttypisch mit einem ausgewogenen Süße-Säure-Verhältnis und ohne Fremdnoten wie z. B. muffig oder gärig.

Dunkle Bestandteile wie Kerne oder Kernteile, dunkle Schalenteile, Teile vom Kerngehäuse und Ähnliches sind nicht in einer solchen Art und Menge enthalten, dass sie das äußere Erscheinungsbild des Erzeugnisses wesentlich oder die Genusstauglichkeit beeinträchtigen.

Ausgeprägte Farbabweichungen (z. B. grau oder braun) kommen nicht vor.

4.2.3.3 Apfelmark

4.2.3.3.1 Herstellung und Bezeichnung des Lebensmittels

Apfelmarkkonserven sind Erzeugnisse aus frischen, reifen und gesunden Früchten der Art Malus domestica Borkh.

Apfelmark wird mit der Bezeichnung Apfelmark in Verkehr gebracht.

Die reifen Früchte werden sorgfältig geerntet, von fehlerhaften Früchten befreit, gewaschen, gegebenenfalls von der Schale befreit, zerkleinert, erhitzt, passiert, gegebenenfalls mit geschmackgebenden Zutaten wie z. B. Vanille oder Zimt versetzt, in geeignete Behältnisse abgefüllt, verschlossen und pasteurisiert.

4.2.3.3.2 Beschaffenheitsmerkmale

Apfelmark weist eine cremige bis grobe Struktur auf. Die Viskosität ist dickbreiig und fließfähig. In Abhängigkeit der verwendeten Apfelsorte ist die Farbe sortentypisch ausgeprägt.

Der natürliche Zuckergehalt ist insbesondere abhängig von Sorte und Reifegrad. Es werden keine süßenden Zutaten zugesetzt.

Geruch und Geschmack sind fruchttypisch und ohne Fremdnoten wie z. B. muffig oder gärig.

Dunkle Bestandteile wie Kerne oder Kernteile, dunkle Schalenteile, Teile vom Kerngehäuse und Ähnliches sind nicht in einer solchen Art und Menge enthalten, dass sie das äußere Erscheinungsbild des Erzeugnisses wesentlich oder die Genusstauglichkeit beeinträchtigen.

4.2.3.4 Aprikosenkompott

4.2.3.4.1 Herstellung und Bezeichnung des Lebensmittels

Aprikosenkompottkonserven sind Erzeugnisse aus frischen, reifen und gesunden Früchten der Art Prunus armeniaca L.

Aprikosenkompott wird mit der Bezeichnung Aprikosenkompott in Verkehr gebracht, die Zuckerkonzentrationsstufe wird in Verbindung mit der Bezeichnung des Lebensmittels angegeben.

Die reifen Früchte werden sorgfältig geerntet, von fehlerhaften Früchten befreit, gewaschen, entsteint, gesüßt, gekocht, in geeignete Behältnisse abgefüllt, verschlossen und pasteurisiert.

Gegebenenfalls erfolgt eine Zugabe von Pektin4.

4.2.3.4.2 Beschaffenheitsmerkmale

Das Aprikosenkompott ist dickbreiig, gegebenenfalls mit einem Anteil an Aprikosenstücken. Die Farbe ist gelb-orange bis kräftig orange.

Geruch und Geschmack sind fruchttypisch mit einem ausgewogenen Süße-Säure-Verhältnis und ohne Fremdnoten wie z. B. muffig oder gärig.

4.2.3.5 Preiselbeeren

4.2.3.5.1 Herstellung und Bezeichnung des Lebensmittels

Preiselbeerkonserven sind Erzeugnisse aus roten Früchten des immergrünen Zwergstrauches der Art Vaccinium vitis-idea L.

Preiselbeerkonserven werden mit der Bezeichnung Wildpreiselbeeren oder Preiselbeeren in Verkehr gebracht.

Die reifen Früchte werden geerntet, sachgerecht transportiert, tiefgefroren, von Blättern und anderen Fremdbestandteilen sowie fehlerhaften Früchten befreit, gesüßt, erhitzt, in geeignete Behältnisse abgefüllt, verschlossen und gegebenenfalls pasteurisiert.

Die Preiselbeerkonserven werden aus mindestens 40 g überwiegend ganzen Beeren je 100 g Erzeugnis hergestellt.

In der Regel erfolgt eine Zugabe von Pektin4. Die Zugabe von geschmackgebenden Zutaten wie z. B. Vanille oder Nelken ist möglich.

4.2.3.5.1 Beschaffenheitsmerkmale

Preiselbeeren in Preiselbeerkonserven haben einen charakteristisch herbsauren Geschmack. Dieser ist bedingt durch den hohen Gehalt an fruchteigenen Säuren und Gerbstoffen. Darüber hinaus sind Preiselbeeren durch ihren natürlichen Gehalt an Benzoesäure charakterisiert.

Der Gesamtzuckergehalt (Refraktometerwert) beträgt üblicherweise zwischen 40 und 55 %.

Preiselbeerkonserven haben eine dunkelrote Farbe. Geschmack und Geruch sind fruchttypisch, herb, mit leichter Bitternote, süß und ohne Fremdnoten wie z. B. muffig oder gärig.

Preiselbeerkonserven sind dickbreiig, leicht geliert, mit möglichst gleichmäßig verteilten ganzen Früchten und praktisch frei von Stielen und pflanzlichen Fremdbestandteilen.

4.2.4 Obstkonserven aus mehreren Fruchtarten ohne Aufguss

4.2.4.1 Apfelmus-Mischerzeugnisse

4.2.4.1.1 Herstellung und Bezeichnung des Lebensmittels

Apfelmus-Mischerzeugnisse werden aus Äpfeln oder Apfelmus und Erzeugnissen aus anderen Früchten wie z. B. Aprikose, Banane, Mango, Pfirsich oder Maracuja hergestellt.

Apfelmus-Mischerzeugnisse werden mit Bezeichnungen des Lebensmittels, bei denen neben der Hauptkomponente Apfelmus die weiteren verwendeten Früchte und deren Verarbeitungsform genannt sind, in Verkehr gebracht, z. B. Apfelmus mit Bananenmus, Apfelmus mit Aprikosenmus, Apfel-Aprikosenmus.

Die jeweiligen Fruchterzeugnisse werden gemischt, gesüßt und in geeignete Behältnisse abgefüllt, verschlossen und pasteurisiert. In flexiblen Verpackungen angebotene Produkte werden nach der Pasteurisation aseptisch abgefüllt.

4.2.4.1.2 Beschaffenheitsmerkmale

Jede Komponente der Apfelmus-Mischerzeugnisse entspricht den „Allgemeinen Beurteilungsmerkmalen“ sowie gegebenenfalls den „Besonderen Beurteilungsmerkmalen“ für die jeweilige Fruchtart.

Geruch und Geschmack sind für die verwendeten Früchte typisch und ohne Fremdnoten wie z. B. muffig oder gärig.

4.2.4.2 Fruchtgrützen

4.2.4.2.1 Herstellung und Bezeichnung des Lebensmittels

Fruchtgrützen sind Fruchtzubereitungen aus mehreren Fruchtarten. Sie werden mit Bezeichnungen des Lebensmittels entsprechend der verwendeten Früchte z. B. Waldfrucht-Grütze, Kirsch-Grütze, Erdbeer-Rhabarber-Grütze oder entsprechend ihrer jeweiligen Farbe z. B. als Rote Grütze, Grüne Grütze, Gelbe Grütze in Verkehr gebracht.

Z. B. werden für Rote Grütze überwiegend rote Früchte wie z. B. Sauerkirschen, rote und schwarze Johannisbeeren, Himbeeren und Erdbeeren verwendet.

Zur Herstellung von Fruchtgrützen werden frische oder tiefgefrorene Früchte mit Wasser, Zuckerarten5 und Verdickungsmitteln4 versetzt und erhitzt.

4.2.4.2.2 Beschaffenheitsmerkmale

Fruchtgrützen schmecken süß-säuerlich, sie haben eine dickflüssige Konsistenz mit einem deutlichen Anteil an stückigen Früchten.

Der Fruchtanteil beträgt in der Regel 50 % oder mehr.

Geruch und Geschmack sind für die verwendeten Früchte typisch und ohne Fremdnoten wie z. B. muffig oder gärig.

4.2.4.3 Fruchtmark-Mischerzeugnisse

4.2.4.3.1 Herstellung und Bezeichnung des Lebensmittels

Fruchtmark-Mischerzeugnisse werden aus Fruchtmark verschiedener Fruchtarten hergestellt.

Sie werden mit der Bezeichnung „Mark“ unter Angabe der verwendeten Fruchtarten in absteigender Reihenfolge ihrer Gewichtsanteile in Verkehr gebracht, z. B. „Apfel-Mango-Mark“, „Bananen-Erdbeer-Mark“.

Die jeweilige Fruchtmarke werden gemischt, gegebenenfalls mit geschmackgebenden Zutaten wie z. B. Vanille oder Zimt versetzt und in geeignete Behältnisse abgefüllt, verschlossen und pasteurisiert.

4.2.4.3.2 Beschaffenheitsmerkmale

Der natürliche Zuckergehalt ist insbesondere abhängig von Sorte und Reifegrad der jeweils verwendeten Früchte. Es werden keine süßenden Zutaten zugesetzt.

Geruch und Geschmack sind für die verwendeten Früchte typisch und ohne Fremdnoten wie z. B. muffig oder gärig. Die Farbe ist sortentypisch.

4.2.4.4 Mehrfruchtkompotte

4.2.4.4.1 Herstellung und Bezeichnung des Lebensmittels

Mehrfruchtkompotte sind Erzeugnisse aus mehreren Fruchtarten.

Sie werden mit der Bezeichnung „Kompott“ unter Angabe der verwendeten Fruchtarten in absteigender Reihenfolge ihrer Gewichtsanteile in Verkehr gebracht, z. B. „Apfel-Birnen-Kompott“, „Apfel-Aprikosen-Kompott“. Die Zuckerkonzentrationsstufe wird in Verbindung mit der Bezeichnung des Lebensmittels angegeben.

Zur Herstellung von Mehrfruchtkompotten werden Früchte, Fruchtpürees oder Fruchtkonzentrate verwendet, die mit süßenden Zutaten wie z. B. Zuckerarten5, gegebenenfalls Pektin4 sowie Säureregulatoren/​Säuerungsmitteln4 und gegebenenfalls mit geschmackgebenden Zutaten wie z. B. Vanille oder Zimt versetzt sind, und erhitzt, in geeignete Behältnisse abgefüllt, verschlossen und gegebenenfalls pasteurisiert werden.

4.2.4.4.2 Beschaffenheitsmerkmale

Mehrfruchtkompotte sind dickbreiig, mit einem Anteil an ganzen Früchten oder Fruchtstücken. Die Farbe ist fruchttypisch. Geruch und Geschmack sind für die verwendeten Früchte typisch und ohne Fremdnoten wie z. B. muffig oder gärig.

5 Besondere Beurteilungsmerkmale für Fruchtsirup und bestimmte streichfähige Zubereitungen

5.1 Fruchtsirup

5.1.1 Herstellung und Bezeichnung des Lebensmittels

Fruchtsirup wird aus Fruchtsaft1, aus Fruchtsaft aus Fruchtsaftkonzentrat1, aus konzentriertem Fruchtsaft1, aus Früchten oder Fruchtauszügen unter Verwendung von Zuckerarten5 mit oder ohne Aufkochen hergestellt. Er besteht in der Regel aus nur einer Fruchtart.

Fruchtsirup wird mit der Bezeichnung des Lebensmittels … sirup, dem die verwendete Fruchtart, z. B. Himbeer- als Wortbestandteil vorangestellt ist oder Fruchtsirup, mit Angabe der verwendeten Fruchtart, in Verkehr gebracht.

Die für die Herstellung von 1 000 g Enderzeugnis verwendete Menge an Fruchtsaft oder Fruchtsaft aus Fruchtsaftkonzentrat beträgt mindestens 350 g.

Bei Fruchtsirup aus Zitrusfrüchten ist die Verwendung geringer Mengen von Schalenaroma üblich. Zur Färbung roter Fruchtsirupe können auch andere farbgebende Fruchtsäfte bis höchstens 10 % (v/​v) des insgesamt verwendeten Fruchtsaftes verwendet werden. Z. B. wird zur Färbung von Himbeersirup Kirschsaft zugefügt. Die Verwendung von Fruchtsäuren ist üblich.

5.1.2 Beschaffenheitsmerkmale

Fruchtsirup enthält mindestens 65 % (m/​m) lösliche Trockenmasse, refraktometrisch gemessen bei 20 °C nach vollständigem Konzentrationsausgleich, ohne Säurekorrektur in °Brix, entsprechend g Saccharose/​100 g Lösung (Refraktometerwert).

Fruchtsirup hat die typische Farbe der namengebenden Frucht. Er ist mit Ausnahme der Sirupe aus Zitrusfrüchten klar, frei von Trübung und Kristallisation. Geruch und Geschmack sind fruchttypisch und süß, ohne Fremdnoten wie z. B. muffig, karamellartig oder Kochnote.

Fruchtsirup wird aus nicht gegorenen Rohwaren hergestellt; der Alkoholgehalt überschreitet 1 g/​kg nicht.

5.2 Pflaumenmus

5.2.1 Herstellung und Bezeichnung des Lebensmittels

Pflaumenmus wird aus reifen frischen oder tiefgefrorenen entsteinten Pflaumen, Pflaumenpülpe oder Pflaumenmark, mit oder ohne Verwendung von Zuckerarten5 und Gewürzen, hergestellt.

Pflaumenmus wird mit den Bezeichnungen des Lebensmittels Pflaumenmus/​Zwetschgenmus/​Zwetschenmus in Verkehr gebracht.

Für 1 000 g Pflaumenmus werden mindestens 1 400 g Pflaumenpülpe oder Pflaumenmark mit einem Mindestbrixwert von 12,0 (davon höchstens 350 g aus getrockneten Pflaumen) und höchstens 300 g Zuckerarten5 verwendet. Pflaumenmus wird in einem schonenden thermischen Prozess hergestellt, bis die erforderliche lösliche Trockenmasse erreicht ist.

5.2.2 Beschaffenheitsmerkmale

Pflaumenmus ist gleichmäßig dunkelbraun bis dunkelviolett, musig bis stückig und streichfähig. Geruch und Geschmack sind fruchtig und süß, ohne Fremdnoten wie z. B. bitter, angebrannt oder stark säuerlich.

Pflaumenmus ist praktisch frei von Steinen und Steinfragmenten.

Pflaumenmus, Zwetschenmus, Zwetschgenmus enthält mindestens 50 % lösliche Trockenmasse (Refraktometerwert), ohne Toleranz.

5.3 Apfelkraut, Birnenkraut

5.3.1 Herstellung und Bezeichnung des Lebensmittels

Apfelkraut und Birnenkraut werden aus in einem mechanischen Trennverfahren gewonnenen, eingedickten Saft aus gesunden, frischen und gedämpften oder gekochten Früchten hergestellt, dem auch Zuckerarten5 zugesetzt werden können.

Apfel- und Birnenkraut werden mit den Bezeichnungen des Lebensmittels Apfelkraut beziehungsweise Birnenkraut in Verkehr gebracht.

Für 1 000 g Apfelkraut werden mindestens 2 700 g Äpfel und gegebenenfalls Birnen, davon mindestens 2 100 g Äpfel, und höchstens 400 g Zuckerarten5 verwendet.

Für 1 000 g Birnenkraut werden mindestens 4 200 g Birnen und gegebenenfalls Äpfel, davon mindestens 3 500 g Birnen, und höchstens 300 g Zuckerarten5 verwendet.

5.3.2 Beschaffenheitsmerkmale

Apfel- und Birnenkraut sind gleichmäßig braun bis dunkelbraun und bei 18° C streichfähig. Geruch und Geschmack sind fruchtig und süß, ohne Fremdnoten wie z. B. bitter oder angebrannt.

Apfelkraut beziehungsweise Birnenkraut enthält mindestens 65 % lösliche Trockenmasse (Refraktometerwert).

5.4 Rübenkraut

5.4.1 Herstellung und Bezeichnung des Lebensmittels

Rübenkraut wird ausschließlich aus dem eingedickten Saft gesunder, frischer Zuckerrüben mit Hilfe von physikalischen Trennverfahren gewonnen. Andere Zutaten werden nicht verwendet.

Rübenkraut wird mit den Bezeichnungen des Lebensmittels Rübenkraut, Rübensaft, Rübensirup, Zuckerrübenkraut, Zuckerrübensaft oder Zuckerrübensirup in Verkehr gebracht.

5.4.2 Beschaffenheitsmerkmale

Rübenkraut ist gleichmäßig dunkelbraun, zähflüssig und bei 18° C streichfähig. Es enthält mindestens 78 % lösliche Trockenmasse (Refraktometerwert). Rübenkraut ist frei von festen Bestandteilen. Geruch und Geschmack sind süß, karamellartig beziehungsweise karamellartig-malzig, ohne Fremdnoten wie z. B. bitter, angebrannt oder stark säuerlich.

6 Besondere Beurteilungsmerkmale für Trockenfrüchte

Herstellung und Beschaffenheitsmerkmale

1.

Als Trockenfrüchte werden insbesondere hergestellt:

Trockenfrüchte aus einer Fruchtart
Trockenfrüchte aus mehreren Fruchtarten
2.
Trockenfrüchte sind so weit wie technisch möglich frei von Fehlern und Fremdbestandteilen. Für einzelne Erzeugnisse sind tolerierbare Anteile an Fehlern und Fremdbestandteilen aufgeführt.
3.
Je Fruchtart werden innerhalb einer Packung in der Regel nur Früchte derselben Sorte und annähernd gleicher Größe verwendet.
4.
Trockenfrüchte sind frei von lebenden Schädlingen jeglichen Entwicklungsstadiums, einschließlich Milben. Trockenfrüchte sind soweit technisch möglich und vorbehaltlich der jeweiligen Toleranzen frei von Schäden durch Schädlinge sowie frei von toten Insekten und/​oder Milben, deren Teilen und Exkrementen.
5.
Zur Farbstabilisierung können insbesondere helle Trockenfrüchte geschwefelt4 werden.
6.
Trockenfrüchte mit höheren Wassergehalten, als bei den einzelnen Produkten beschrieben, werden in geeigneter Weise kenntlich gemacht, z. B. mit Hinweisen wie „soft“ oder „essfertig“. Diese Trockenfrüchte werden üblicherweise durch Pasteurisierung und/​oder durch Zusatz von Konservierungsstoffen4 haltbar gemacht.

6.1 Getrocknetes Obst einer Fruchtart

6.1.1 Äpfel

6.1.1.1 Herstellung und Bezeichnung des Lebensmittels

Getrocknete Äpfel sind Erzeugnisse aus getrockneten Früchten geeigneter Sorten der Art Malus domestica Borkh.

Getrocknete Äpfel werden mit der Bezeichnung Äpfel, getrocknet in Verkehr gebracht. Die Verarbeitungsform wird in Verbindung mit der Bezeichnung des Lebensmittels angegeben, z. B. „Stücke“ oder „Ringe“.

Die Bezeichnung des Lebensmittels kann ergänzt werden durch hervorhebende Hinweise wie z. B. „extra“, sofern die Fehler die tolerierbaren Anteile hierfür nicht überschreiten.

Die reifen Früchte werden sorgfältig gewaschen, geschält, von Blüte, Stiel und Kerngehäuse sowie von fehlerhaften Stellen befreit und an der Luft oder durch ein anderes geeignetes Verfahren schonend getrocknet. Eine Schwefelung der Früchte4 kann der Trocknung vorausgegangen sein.

6.1.1.2 Beschaffenheitsmerkmale

Getrocknete Äpfel werden aus sauberen, gesunden und reifen Äpfeln hergestellt.

Sie sind annähernd gleichmäßig geschnitten und praktisch frei von nicht zum Verzehr bestimmten Bestandteilen.

Geschwefelte4, getrocknete Äpfel sind von typischer weißlicher bis gelber Farbe. Ungeschwefelte, getrocknete Äpfel sind ocker bis braun.

Geruch und Geschmack sind fruchtig, intensiv nach reifen Äpfeln, ohne Fremdgeruch und -geschmack, weder muffig noch gärig. Sie haben eine feste, jedoch keine ledrig-zähe Textur.

Der Wassergehalt geschwefelter4 getrockneter Äpfel beträgt maximal 25 % (m/​m), der ungeschwefelter getrockneter Äpfel maximal 22 % (m/​m).

Beschreibung der Fehler

a)
Kerngehäuse, Schalenreste: Kerngehäuse, Teile davon und Schalenreste mit einem Durchmesser größer als 6 mm.
b)
verschmutzt: Stücke mit organischen oder anorganischen Verunreinigungen mit einem Durchmesser von mehr als 3 mm.
c)
Schäden durch Insekten. Stücke mit sichtbaren Fraßstellen.
d)
Schimmelbefall: Stücke mit sichtbarem Myzel.
e)
mechanisch beschädigt: Stücke, die zerrissen oder gequetscht sind.
f)
pflanzliche Fremdteile: lose Stiele, Kerne oder Teile davon.

Die Standardprobemenge beträgt 500 g. Bei Bedarf kann mehr als die Standardprobemenge geprüft werden.

Als tolerierbare Fehler auf Basis der Standardprobemenge gelten die in der Tabelle aufgeführten Einzelwerte.

Fehlerart fehlerhafte Stücke in Masseprozent
extra
Kerngehäuse, Schalenreste 10 5
verschmutzt 2 1
Schäden durch Insekten 4 2
Schimmelbefall 0,5 0
mechanisch beschädigt 5 3
Fehler, gesamt 12 7

Die Standardprobemenge enthält nicht mehr als ein Stück pflanzliche Fremdteile.

6.1.2 Aprikosen

6.1.2.1 Herstellung und Bezeichnung des Lebensmittels

Getrocknete Aprikosen sind Erzeugnisse aus sauberen, gesunden und reifen Früchten der Art Prunus armeniaca L.

Getrocknete Aprikosen werden mit der Bezeichnung Aprikosen, getrocknet in Verkehr gebracht. Die Verarbeitungsform wird in Verbindung mit der Bezeichnung des Lebensmittels angegeben, z. B. „ganz“, „entsteint“, „halbe“.

Die frischen Früchte werden sorgfältig gewaschen, von fehlerhaften Früchten befreit, entsteint, gegebenenfalls halbiert und an der Luft oder durch ein anderes geeignetes Verfahren schonend getrocknet. Eine Schwefelung der Früchte4 kann der Trocknung vorausgegangen sein.

6.1.2.2 Beschaffenheitsmerkmale

Getrocknete Aprikosen sind in Größe und Farbe annähernd gleich und praktisch frei von nicht zum Verzehr bestimmten Bestandteilen, insbesondere von Fruchtsteinen. Es werden ganze, unbeschädigte Früchte von sortentypischer Farbe verwendet.

Geschwefelte4, getrocknete Aprikosen sind von typischer goldgelber, gelboranger bis roter Farbe. Ungeschwefelte, getrocknete Aprikosen sind ocker bis braun.

Geruch und Geschmack sind fruchtig, intensiv nach reifen Aprikosen, ohne Fremdgeruch und -geschmack, weder muffig noch gärig. Sie haben eine feste Textur.

Der Wassergehalt geschwefelter4 getrockneter Aprikosen beträgt maximal 25 % (m/​m), der ungeschwefelter getrockneter Aprikosen maximal 22 % (m/​m).

Beschreibung der Fehler

a)
fleckig: Stücke mit Flecken an der Oberfläche durch Hagel, Sonnenbrand oder ähnliche Einflüsse, die mehr als 2 mm Durchmesser betragen.
b)
verschmutzt: Stücke mit organischen oder anorganischen Verunreinigungen mit einem Durchmesser von mehr als 3 mm.
c)
Schäden durch Insekten: Stücke mit sichtbaren Fraßstellen.
d)
Schimmelbefall: Stücke mit sichtbarem Myzel.
e)
mechanisch beschädigt: Stücke, die durch nicht sachgerecht mechanische Behandlung beeinträchtigt sind.
f)
unreif: harte oder blasse Stücke.
g)
Steine: Steine oder Steinfragmente.

Die Standardprobemenge beträgt 1 kg. Bei Bedarf kann mehr als die Standardprobemenge geprüft werden.

Als tolerierbare Fehler auf Basis der Standardprobemenge gelten die in der Tabelle aufgeführten Einzelwerte.

Fehlerart fehlerhafte Stücke
in Masseprozent
fleckig 10
verschmutzt 5
Schäden durch Insekten 2
Schimmelbefall 1
mechanisch beschädigt 10
Fehler, gesamt 15

Der Anteil unreifer Früchte übersteigt nicht 5 % (m/​m).

Die Standardprobemenge enthält nicht mehr als 1 Stein oder Steinfragment.

6.1.3 Cranberries, Cranberrys

6.1.3.1 Herstellung und Bezeichnung des Lebensmittels

Getrocknete Cranberries sind Erzeugnisse aus reifen und gesunden Beeren der Art Vaccinium macrocarpon Aiton.

Getrocknete Cranberries werden mit der Bezeichnung getrocknete Cranberries in Verkehr gebracht. Auf die Süßung wird in Verbindung mit der Bezeichnung des Lebensmittels hingewiesen.

Die reifen Früchte werden von Stielen und pflanzlichen Fremdteilen befreit, sie werden gegebenenfalls gefroren und mit Zuckerarten5 oder Fruchtsaft gesüßt, getrocknet und können gegen Verklumpen mit pflanzlichem Speiseöl ­versetzt werden.

6.1.3.2 Beschaffenheitsmerkmale

Getrocknete Cranberries sind je nach Sorte und Art der Verbreitung von typischer Farbe, die von scharlach- bis rubinrot reicht. Der Geruch ist fruchtig, ohne Fremdnoten wie z. B. muffig oder gärig. Sie haben eine weiche bis elastische, aber nicht ledrig-zähe Textur. Der Geschmack ist fruchtig süß-säuerlich mit einer herben Note, ohne Fremdgeschmack.

6.1.4 Datteln

6.1.4.1 Herstellung und Bezeichnung des Lebensmittels

Datteln zählen wegen ihrer Beschaffenheit zu Trockenfrüchten, sie sind baumgereift und werden nach der Ernte nicht speziell getrocknet.

Datteln sind Erzeugnisse aus den gesunden Früchten des Dattelbaumes, Phoenix dactylifera L.

Datteln werden mit der Bezeichnung Datteln in Verkehr gebracht. Die Verarbeitungsform „entsteint“, „ohne Stein“ wird in Verbindung mit der Bezeichnung des Lebensmittels angegeben.

Die reifen Früchte werden sorgfältig geerntet, gegebenenfalls gewaschen, von fehlerhaften Früchten und Fremd­material befreit und gegebenenfalls entsteint.

Datteln können zur Festigung der Oberfläche mit Zuckerarten5 überzogen werden.

6.1.4.2 Beschaffenheitsmerkmale

Datteln sind in Größe und Farbe annähernd gleich und praktisch frei von nicht zum Verzehr bestimmten Bestandteilen. Entsteinte Erzeugnisse sind praktisch frei von Fruchtsteinen.

Datteln sind von typischer brauner Farbe, je nach Sorte auch mit blau-violettem Schimmer. Der Geschmack ist fruchtig und deutlich süß. Sie sind ohne Fremdgeruch und -geschmack, weder muffig noch gärig, und haben eine weiche bis feste Textur.

Der Wassergehalt von Datteln beträgt je nach Sorte 10 bis 30 % (m/​m). Datteln mit Stein wiegen mindestens 5 g pro Stück, Datteln ohne Stein mindestens 4 g pro Stück.

Beschreibung der Fehler

a)
verfärbt: Anomalien an der Oberfläche, wie z. B. Entfärbung, dunkle Flecken oder Sonnenbrand mit einem Durchmesser von mehr als 7 mm.
b)
verschmutzt: Stücke mit organischen oder anorganischen Verunreinigungen mit einem Durchmesser von mehr als 3 mm.
c)
Schäden durch Insekten: Stücke mit sichtbaren Fraßstellen.
d)
mechanisch beschädigt, unreif: Früchte, die mechanisch beschädigt (nur bei Datteln mit Stein), zerquetscht sind oder eine zerrissene Haut haben, so dass der Stein sichtbar wird. Unreife Datteln mit geringem Gewicht, heller Farbe, geschrumpftem Fruchtfleisch und schwammigem Gewebe. Hierzu gehören auch Früchte, die nicht bestäubt sind, wenig Fruchtfleisch haben und keinen ausgebildeten Stein aufweisen.
e)
Schimmelbefall: Stücke mit sichtbarem Myzel.
f)
Steine: Steine oder Steinfragmente.

Die Standardprobemenge beträgt 100 Datteln. Bei Bedarf kann auch ein Mehrfaches der Standardprobemenge verwendet werden. Für die Bestimmung des Wassergehalts beträgt die Standardprobemenge 500 g.

Als tolerierbare Fehler auf Basis der Standardprobemenge gelten die in der Tabelle aufgeführten Einzelwerte.

Fehlerart fehlerhafte Stücke in Prozent
verfärbt 7
verschmutzt 1
Schäden durch Insekten 8
Schimmelbefall 0,5
mechanisch beschädigt, unreif 6
Fehler, gesamt 12

Bei entsteinten Früchten kommen nicht mehr als 2 Steine oder 4 Steinfragmente in 100 Früchten vor.

6.1.5 Feigen

6.1.5.1 Herstellung und Bezeichnung des Lebensmittels

Getrocknete Feigen sind Erzeugnisse aus gesunden Früchten der Art Ficus carica L.

Getrocknete Feigen werden mit der Bezeichnung Feigen, getrocknet in Verkehr gebracht. Die üblichen Angebotsformen sind z. B. Tafeln, Rollen, Kränze oder lose.

Die reifen, bereits am Baum vorgetrockneten Früchte werden sorgfältig geerntet, an der Luft getrocknet, gewaschen, von fehlerhaften Früchten befreit, in einem geeigneten Verfahren schonend nachgetrocknet und schutzbehandelt. Die getrockneten Früchte werden mit einem geeigneten, dem Stand der Technik entsprechenden Verfahren geprüft, um mit Schimmel befallene Früchte auszusortieren.

6.1.5.2 Beschaffenheitsmerkmale

Feigen sind in Größe und Farbe annähernd gleich und praktisch frei von nicht zum Verzehr bestimmten Bestandteilen. Es werden nur unbeschädigte, ausgereifte Früchte verwendet, die voll entwickelt, dünnschalig, hellbraun und saftig sind.

Die getrockneten Feigen sind von typischer Farbe und schmecken deutlich süß und honigartig. Der Geruch ist schwach ausgeprägt, frei von Fremdnoten und nicht hefeartig oder gärig. Die Textur ist weich, nicht ledrig oder gummiartig. Ein weißer Überzug von auskristallisiertem Zucker ist nicht qualitätsmindernd.

Der Wassergehalt getrockneter Feigen beträgt maximal 24 %.

Beschreibung der Fehler

a)
Sonnenbrand: Stücke, deren Oberfläche zu mehr als einem Drittel betroffen ist.
b)
ausgetrocknet: Stücke mit harter gummiartiger Textur und ohne Geschmack.
c)
verschmutzt: Stücke mit organischen oder anorganischen Verunreinigungen mit einem Durchmesser von mehr als 3 mm.
d)
Schäden durch Insekten: sichtbare Schäden durch Insekten/​Schädlingsbefall: Maden, Madennester
e)
mechanisch beschädigt: Stücke, die mechanisch beschädigt sind, z. B. mit groben Verletzungen der Haut, die mehr als 1/​3 des Gesamtumfanges ausmachen.
f)
Schimmelbefall: Sichtbare Schimmelstellen innen oder außen, die einen Durchmesser von 3 mm nicht überschreiten. Größere Stellen mit sichtbarem Schimmelbefall sind auszuschließen.

Die Standardprobemenge beträgt 1 kg. Bei Bedarf kann mehr als die Standardprobemenge geprüft werden.

Als tolerierbare Fehler auf Basis der Standardprobemenge gelten die in der Tabelle aufgeführten Einzelwerte.

Fehlerart fehlerhafte Früchte
in Masseprozent
Sonnenbrand 4
ausgetrocknet 4
verschmutzt 0,5
Schäden durch Insekten/​Schädlingsbefall 12
mechanisch beschädigt 2
Fehler, gesamt 15

Nicht mehr als 3 von 100 Feigen weisen sichtbaren Schimmelbefall auf.

6.1.6 Pflaumen

6.1.6.1 Herstellung und Bezeichnung des Lebensmittels

Getrocknete Pflaumen sind Erzeugnisse aus reifen und gesunden Früchten der Art Prunus domestica L. ssp. domestica Borkh.

Getrocknete Pflaumen werden mit der Bezeichnung Pflaumen, getrocknet oder Trockenpflaumen in Verkehr gebracht. Die Verarbeitungsform „entsteint“ oder „mit Stein“ wird in Verbindung mit der Bezeichnung des Lebensmittels angegeben.

Die frischen Früchte werden sorgfältig geerntet, von fehlerhaften Früchten befreit, an der Luft oder durch ein anderes geeignetes Verfahren schonend getrocknet, gewaschen und in der Regel entsteint.

6.1.6.2 Beschaffenheitsmerkmale

Getrocknete Pflaumen sind in Größe und Farbe annähernd gleich und praktisch frei von fehlerhaften Früchten. Es werden nur unbeschädigte, ausgereifte Früchte mit einer sortentypischen blauen bis blaurötlichen Farbe verwendet.

Die getrockneten Pflaumen sind von typischer schwarzblauer Farbe. Der Geruch ist fruchtig, intensiv nach reifen Pflaumen, weder muffig noch gärig. Sie haben eine weiche, nicht ledrig-zähe Textur. Der Geschmack ist fruchtig säuerlich mit deutlich wahrnehmbarer Süße, ohne Fremdgeschmack.

Der Wassergehalt getrockneter Pflaumen beträgt maximal 24 % (m/​m).

Beschreibung der Fehler

a)
vernarbt: Vernarbungen der Haut mit einem Durchmesser größer als 10 mm.
b)
karamellisiert: sehr dunkel bis schwarz verfärbtes Fruchtfleisch mit Hohlräumen zwischen Fruchtfleisch und Kern.
c)
pflanzliche Fremdteile: Stiele oder Blätter/​Blattteile.
d)
Schäden durch Insekten: sichtbare Schäden durch Insekten.
e)
Schädlingsbefall: Maden, Madennester.
f)
Schimmelbefall: Stücke mit sichtbarem Myzel.
g)
mechanisch beschädigt: zerrissene Früchte.
h)
Steine: ganze Steine oder Steinfragmente.

Die Standardprobemenge beträgt 1 kg. Bei Bedarf kann mehr als die Standardprobemenge geprüft werden.

Als tolerierbare Fehler auf Basis der Standardprobemenge gelten die in der Tabelle aufgeführten Einzelwerte.

Fehlerart fehlerhafte Früchte in Masseprozent
Pflaumen mit Stein Pflaumen entsteint
vernarbt 2 2
karamellisiert 2 2
fremde Pflanzenteile 1 1
Schäden durch Insekten 0,5 0,5
Schädlingsbefall 0,5 0,5
Schimmelbefall 0,5 0,5
mechanisch beschädigt 1 4
Fehler, gesamt 6 8

Die Standardprobemenge entsteinter Pflaumen enthält nicht mehr als 2 Steine oder 4 Steinfragmente.

6.1.7 Weinbeeren (Rosinen)

6.1.7.1 Herstellung und Bezeichnung des Lebensmittels

Getrocknete Weinbeeren, auch als Rosinen bezeichnet, sind Erzeugnisse aus den gesunden Trauben überwiegend kernloser Sorten der Art Vitis vinifera L.

Getrocknete Weinbeeren werden mit der Bezeichnung Weinbeeren, getrocknet, Rosinen, Sultaninen/​Sultanas oder Korinthen in Verkehr gebracht.

Bezeichnung des Lebensmittels Eigenschaften und Verarbeitung
Weinbeeren, getrocknet, Rosinen schwarzblau bis blaubraun, großbeerig, vollfleischig, dünnschalig, süß, saftig, aromatisch, abgestreift
Sultaninen, Sultanas rundlich, schwarzblau bis blaubraun oder goldgelb bis rötlich-braun, dünnschalig, fleischig, saftig, honigsüß, aromatisch, abgestreift, kernlos
Korinthen klein, rötlich-blau oder schwarz-violett bis braun-schwarz, matt, zarthäutig, süß-säuerlich, aromatisch, abgestreift

Die reifen Trauben werden sorgfältig geerntet, gegebenenfalls zur Beschleunigung des Trocknungsvorgangs in Natron- oder Kalilauge getaucht, an der Luft getrocknet, von Rappen und Fremdmaterial befreit, gewaschen und gegebenenfalls geölt.

6.1.7.2 Beschaffenheitsmerkmale

Getrocknete Weinbeeren sind in Größe und Farbe annähernd gleich, praktisch frei von Rappen beziehungsweise Rappenteilen und soweit wie technisch möglich frei von Stielen.

Getrocknete Weinbeeren sind in Abhängigkeit von Traubensorte und Art der Verarbeitung von typischer Farbe, die von honiggelb über braun bis schwarz-blau reicht. Der Geruch ist fruchtig, ohne Fremdnoten wie z. B. muffig oder gärig. Sie haben eine weiche, nicht ledrig-zähe Textur. Der Geschmack ist fruchtig mit deutlich wahrnehmbarer Süße, ohne Fremdgeschmack.

Die Anforderungen an Beschaffenheit von getrockneten Weinbeeren der Sorten Sultaninen, Muskatel und Korinthen sind in der Verordnung (EG) Nr. 1666/​1999 der Kommission vom 28. Juli 1999 mit Durchführungsbestimmungen zur Festlegung der bei der Vermarktung von getrockneten Weintrauben bestimmter Sorten zu stellenden Mindestanforderungen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2201/​96 des Rates (ABl. EG Nr. L 197 vom 29.7.1999) in der jeweils geltenden Fassung geregelt. Alternativ kann die bestehende UNECE-Norm für getrocknete Weintrauben angewandt werden.

6.2 Trockenobstmischungen

6.2.1 Herstellung und Bezeichnung des Lebensmittels

Mischungen von Trockenobst werden durch Mischen getrockneter Obstarten hergestellt. Es können dabei auch kandierte Früchte mitverwendet werden.

Sie werden mit der Bezeichnung Mischobst, getrocknet oder Trockenfruchtmischung oder Trockenfrucht-Mix in Verkehr gebracht.

Der Hinweis „tropisch“ bedingt die überwiegende Verwendung von tropischen Früchten wie z. B. Ananas, Bananen, Kiwis, Mangos, und Guaven.

6.2.2 Beschaffenheitsmerkmale

Trockenobstmischungen enthalten üblicherweise mindestens vier verschiedene Obstarten. Die verwendeten Trockenfrüchte entsprechen den in diesen Leitsätzen aufgeführten allgemeinen und, soweit vorhanden, den speziellen Anforderungen.

Anlage 1 – Fundstellenverzeichnis der beschriebenen Obstarten

Obstart Botanische Bezeichnung Fundstellen
TK-Obst Obst-
konserven
Fruchtsirup
und streich-
fähige
Zubereitungen
Trockenobst
Ananas Ananas comosus L. Merr. 3.2.1
3.2.2
4.1.2
4.2.1.1
4.2.2.1
6.2.1
Äpfel Malus x domestica Borkh. 3.2.2 4.2.3.1
4.2.3.2
4.2.3.3
4.2.4.1
4.2.4.3.1
4.2.4.4.1
5.3 6.1.1
Aprikosen Prunus armeniaca L. 3.2.2 4.2.1.2
4.2.3.4
4.2.4.1.1
4.2.4.4.1
6.1.2
Bananen Musa spp. 3.2.2. 4.2.2.1
4.2.4.1.1
4.2.4.3.1
6.2.1
Birnen Pyrus communis L. 3.2.2 4.2.1.3
4.2.4.4.1
5.3
Boysenbeeren Rubus loganobaccus L. H. Bailey 3.2.2
Brombeeren Rubus fruticosus L. 3.1.1
3.2.1
3.2.2
4.2.1.4
4.2.2.1
Cranberries, Cranberrys Vaccinium macrocarpon Aiton 4.2.1.5 6.1.3
Datteln Phoenix dactylifera L. 6.1.4
Erdbeeren Fragaria x ananassa Duch. 3.1.2
3.2.1
3.2.2
4.2.1.6
4.2.2.1
4.2.4.2.1
4.2.4.3.1
Walderdbeeren Fragaria vesca L. 3.2.2
Feigen Ficus carica L. 3.2.2 4.2.1.7 6.1.5
Heidelbeeren
Waldheidelbeeren, Wild-
heidelbeeren, Blaubeeren
Vaccinium myrtillus L., V. angustifolium L. 3.1.3
3.2.1
3.2.2
4.2.1.9
4.2.2.1
Kultur-Heidelbeeren Vaccinium corymbosum L. 3.1.3
3.2.1
3.2.2
4.2.1.9
4.2.2.1
Himbeeren Rubus idaeus L. 3.1.4
3.2.1
3.2.2
4.2.1.10
4.2.4.2.1
5.1
Johannisbeeren:
 rote, weiße Ribes rubrum L. 3.1.5
3.2.1
3.2.2
4.2.2.1
4.2.4.2.1
 schwarze Ribes nigrum L. 3.1.5
3.2.1
3.2.2
4.2.2.1
4.2.4.2.1
Kirschen
 Sauerkirschen,
Schattenmorellen
Prunus cerasus L. 3.1.6
3.2.2
4.2.1.11
4.2.2.1
4.2.4.2.1
 Süßkirschen Prunus avium L. 4.2.1.11
4.2.2.1
 Kaiserkirschen Prunus avium L. var. duracina 4.2.1.11
Kiwi Actinidia deliciosa (A. Chev.)
C.F. Liang & A.R. Ferguson 1984
3.2.1
3.2.2
6.2.1
Lychees Litchi chinensis Sonn. 3.2.2 4.2.2.1
Mangos Mangifera indica L. 3.2.1
3.2.2
4.2.2.1
4.2.4.1.1
4.2.4.3.1
6.2.1
Melonen grün, gelb Cucumis melo L. 3.2.1
3.2.2
4.2.2.1
Mirabellen Prunus domestica L. ssp. syriaca (Borkh.) 4.2.1.13
Papaya gelb, rot Carica papaya L. 3.2.1
3.2.2
4.2.2.1
Pfirsiche Prunus persica Sieb. et Zucc. 3.2.1
3.2.2
4.2.1.14
4.2.2.1
4.2.4.1.1
Pflaumen
(Zwetschgen, Zwetschen)
Prunus domestica L. ssp.
domestica Borkh.
3.1.7
3.2.2
4.2.1.15 5.2 6.1.6
Preiselbeeren, Wildpreiselbeeren Vaccinium vitis-idaea L. 4.2.3.5
Renekloden (Reineclauden) Prunus domestica L. ssp. italica (Borkh.) 4.2.1.16
Rhabarber Rheum palmatum L. 1.1.2
Stachelbeeren Ribes grossularia L. 4.2.1.17
Weinbeeren
Rosinen, Sultaninen,
Korinthen
Vitis vinifera L. 6.1.7
Weintrauben blau, weiß Vitis vinifera L. 3.2.2
Zitrusfrüchte 3.2.1
3.2.2
4.1.2 5.1.1
5.1.2
 Grapefruit Citrus paradisi Macf. 3.2.2 4.2.1.8
4.2.2.1
 Mandarin-Orangen Citrus reticulata Blanco 3.2.2 4.2.1.12
4.2.2.1
 Orangen Citrus sinensis L. 3.2.2 4.2.2.1
Zuckerrüben Beta vulgaris var. altissima Döll. 5.4

Anlage 2 – Abtropfgewichte bei Obstkonserven – handelsübliche Behältergrößen

Gruppe Füllgrad g Abtropfgewicht/​100 ml Randvollvolumen 236  314  425  580  850  1700  2650  3100
Dosen in ml
212  314  370  580  720
Gläser in ml (– 20 ml)
I 35  80 105 145 200 295  595  925 1085  65 100 120 195 245
II 37  85 115 155 210 310  625  980 1145  70 105 125 205 255
III 42  95 130 175 240 355  710 1110 1300  80 120 145 235 290
IV 46 105 140 195 265 390  780 1215 1425  85 135 160 255 320
V 50 115 155 210 290 425  850 1325 1550  95 145 175 280 350
VI 52 120 160 220 300 440  880 1375 1610  95 150 180 290 360
VII 54 125 165 225 310 455  915 1430 1670 100 155 185 300 375
VIII 55 130 170 230 315 465  935 1455 1705 105 160 190 305 385
IX 56 130 175 235 320 475  950 1480 1735 105 160 195 310 390
X 58 135 180 245 335 490  985 1535 1795 110 170 200 320 405
XI 59 135 185 250 340 500 1000 1560 1825 110 170 205 330 410
XII 63   –    –  265 365 535 1070 1665 1950   –    –    –    –    –

Abtropfgewichte bei Obstkonserven – Anwendungsregeln

1.
Die Bestimmung des Abtropfgewichtes erfolgt nach der Richtlinie zur Füllmengenprüfung.
2.
Die Abtropfgewichte sind dem Behältnisvolumen proportional. Dies entspricht dem System des FAO/​WHO Codex Alimentarius.
3.
Für Schultergläser wird aufgrund des notwendigen Kopfraumes vom Behältervolumen ein Abschlag von 20 ml vorgenommen.
4.
Es wird bei der Berechnung des Nennabtropfgewichtes jeweils auf das nächste Vielfache von 5 g abgerundet.

Anlage 3 – Für Deutschland eingetragene geschützte geographische Angaben (g. g. A.), geschützte Ursprungsbezeichnungen (g. U.) und garantiert traditionelle Spezialitäten (g. t. S.) (Stand 24. Juni 2020)

Auszug aus dem Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben gemäß Artikel 11 der Verordnung (EU) Nr. 1151/​2012.

Rheinisches Apfelkraut (g. g. A.)
Rheinisches Zuckerrübenkraut/​Rheinischer Zuckerrübensirup/​Rheinisches Rübenkraut (g. g. A.)
Stromberger Pflaume (g. U.)

Fußnoten

1
Verordnung über Fruchtsaft, Fruchtnektar, koffeinhaltige Erfrischungsgetränke und Kräuter- und Früchtetee für Säuglinge und Kleinkinder vom 24. Mai 2004 (BGBl. I S. 1016) in der jeweils geltenden Fassung.
2
Verordnung über Konfitüren und einige ähnliche Erzeugnisse vom 23. Oktober 2003 (BGBl. I S. 2151) in der jeweils geltenden Fassung.
3
Verordnung über tiefgefrorene Lebensmittel in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar 2007 (BGBl. I S. 258) in der jeweils geltenden Fassung.
4
Verordnung (EG) Nr. 1333/​2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über Lebensmittelzusatzstoffe (ABl. L 354 vom 31.12.2008, S. 16) in der jeweils geltenden Fassung.
5
Verordnung über einige zur menschlichen Ernährung bestimmten Zuckerarten vom 23. Oktober 2003 (BGBl. I S. 2098) in der jeweils geltenden Fassung.
6
Verordnung (EG) Nr. 1334/​2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über Aromen und bestimmte Lebensmittelzutaten mit Aromaeigenschaften zur Verwendung in und auf Lebensmitteln sowie zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1601/​91 des Rates, der Verordnungen (EG) Nr. 2232/​96 und (EG) Nr. 110/​2008 und der Richtlinie 2000/​13/​EG (ABl. L 354 vom 31.12.2008, S. 34) in der jeweils geltenden Fassung.
7
Artikel 17 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1169/​2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1924/​2006 und (EG) Nr. 1925/​2006 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 87/​250/​EWG der Kommission, der Richtlinie 90/​496/​EWG des Rates, der Richtlinie 1999/​10/​EG der Kommission, der Richtlinie 2000/​13/​EG des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinien 2002/​67/​EG und 2008/​5/​EG der Kommission und der Verordnung (EG) Nr. 608/​2004 der Kommission (ABl. L 304 vom 22.11.2011, S. 18) in der jeweils geltenden Fassung.
8
Verordnung über Fertigpackungen und andere Verkaufseinheiten vom 18. November 2020 (BGBl. I S. 2504) in der jeweils geltenden Fassung.
9
Verordnung (EG) Nr. 1924/​2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel (ABl. Nr. L 404 S. 9, ber. ABl. 2007 Nr. L 12 S. 3) in der jeweils geltenden Fassung.

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