MITTEILUNG AN DIE ANTEILINHABER Edmond de Rothschild Fund – Global Convertibles

Published On: Dienstag, 14.06.2022By

Edmond de Rothschild Fund
Société d’investissement à capital variable errichtet als eine Société Anonyme

4 Rue Robert Stumper
L-2557 Luxemburg
Großherzogtum Luxemburg
R.C.S. Luxembourg B76441
(die Gesellschaft)

MITTEILUNG AN DIE ANTEILINHABER VON
EDMOND DE ROTHSCHILD FUND – GLOBAL CONVERTIBLES

Der Verwaltungsrat der Gesellschaft (der Verwaltungsrat ) übernimmt die Verantwortung für die Richtigkeit der in dieser Mitteilung enthaltenen Angaben. Hierin nicht näher erläuterte Begriffe haben dieselbe Bedeutung wie im Prospekt der Gesellschaft (der Prospekt ).

Sehr geehrte Anteilinhaberin, sehr geehrter Anteilinhaber,

Wir schreiben Ihnen in Ihrer Eigenschaft als Anteilinhaber des Edmond de Rothschild Fund – Global Convertibles (der Teilfonds), um Sie darüber zu informieren, dass der Verwaltungsrat beschlossen hat, die folgenden Absätze in Abschnitt I mit der Überschrift „Anlagepolitik und Anlagebeschränkungen“ im Sonderteil des Prospekts für den Teilfonds wie folgt zu ändern (Ergänzungen werden unterstrichen, Streichungen in Klammern [] dargestellt) (die Änderungen):

Anlagepolitik und Anlagebeschränkungen

Der Anlageverwalter wird systematisch ESG-Faktoren in seine Finanzanalyse einbeziehen, um die Wertpapiere für das Portfolio auszuwählen.

Mindestens 90 % der Schuldverschreibungen und Geldmarktinstrumente im Portfolio verfügen über ein ESG-Rating. Dabei handelt es sich entweder um ein firmeneigenes ESG-Rating oder um ein Rating einer externen nichtfinanzbezogenen Ratingagentur. Am Ende dieses Verfahrens wird der Teilfonds ein ESG-Rating aufweisen, das besser ist als das seines Anlageuniversums.

Des Weiteren umfasst das Titelauswahlverfahren auch einen Negativfilter, um Unternehmen auszuschließen, die gemäß der Definition in den internationalen Übereinkommen in diesem Bereich an der Produktion von umstrittenen Waffen beteiligt sind, sowie gemäß der Ausschlussrichtlinie der Edmond de Rothschild Group, die auf der Website des Unternehmens verfügbar ist, Unternehmen, die im Bereich Kraftwerkskohle oder Tabak tätig sind.

Der Teilfonds wird als Fonds gemäß Artikel 8(1) SFDR eingestuft, da er eine Kombination von ESG-Merkmalen bewirbt, obwohl kein Referenzindex zum Zweck des Erreichens der ökologischen oder sozialen Merkmale bestimmt wurde.

Im Hinblick auf seine ESG-Strategie fördert der Teilfonds zwar ökologische Merkmale, investiert aber nicht in ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten. Die diesem Finanzprodukt zugrunde liegenden Anlagen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten im Rahmen der Taxonomieverordnung, und daher gilt der Grundsatz der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen nicht für die diesem Teilfonds zugrunde liegenden Anlagen.

Mindestens 60 % des Nettovermögens des Teilfonds sind dauerhaft in Wandel- und Umtauschanleihen investiert [ und/​oder (über Derivate oder OGA) in ihnen engagiert ] .

[Anlagen und/​oder] Direkte oder indirekte Engagements in Schwellenmärkten über diese Instrumente und über Derivate und OGA dürfen bis zu 40 % des Nettovermögens des Teilfonds ausmachen.

Der Teilfonds wird bis zu 110 % seines Nettovermögens in Investment-Grade- sowie in Nicht-Investment-Grade-Emissionen [ zum Kaufzeitpunkt ] investieren (d. h. jeweils solche mit einem Rating höher oder gleich und unter BBB- laut Standard & Poor’s oder einem gleichwertigen Rating von einer anderen unabhängigen Agentur oder einem gleichwertigen internen Rating des Anlageverwalters für Schuldtitel ohne Rating).

Es wird davon ausgegangen, dass Schuldtitel dem Risiko unterliegen können, auf ein niedrigeres Kreditrating herabgestuft zu werden. Im Falle einer Herabstufung der Kreditratings eines Wertpapiers oder eines Emittenten kann der Teilfonds nach dem Ermessen des Anlageverwalters und im besten Interesse der Anteilinhaber des Teilfonds die herabgestuften Schuldtitel weiterhin halten, mit der Maßgabe, dass das maximale Engagement des Teilfonds in notleidenden Wertpapieren auf maximal 5 % seines Nettovermögens begrenzt ist.

Der Teilfonds kann bis zu 10 % seines Nettovermögens in Aktien, Zwangswandelanleihen und Vorzugs-Wandelanleihen investieren und unterliegt dabei keinerlei Beschränkungen hinsichtlich der Marktkapitalisierung oder des geografischen Gebiets. Die Vermögenswerte des Teilfonds können aus Wandelanleihen oder Umtauschanleihen bestehen, die nicht auf Euro lauten. Ebenso kann der Teilfonds in Aktienwerte, Optionsscheine, Anleihen, synthetische Wandelanleihen und andere Anleihen mit aktienähnlichen Eigenschaften jeder Art investieren, die auf US-Dollar oder andere Währungen lauten. Der Aufbau von wandelanleihenähnlichen Positionen durch eine Kombination von Call-Optionen auf Aktien und Anleihen stellt daher eine weitere Performancequelle dar.

Bis zu 20 % des Nettovermögens des Teilfonds dürfen in CoCo-Bonds investiert werden.

Der Teilfonds kann bis zu 50 % seines Nettovermögens dem Währungsrisiko aussetzen, ungeachtet der Währung des von den Anlegern gezeichneten Anteils.

[ Zur Verwaltung von Barmitteln kann der Teilfonds bis zu 25 % seines Nettovermögens in übertragbare Schuldtitel, Geldmarktinstrumente und Geldmarktfonds investieren. Der Teilfonds strebt Anlagen in Emissionen von öffentlichen oder privaten Emittenten, die zum Kaufzeitpunkt ein Rating von Investment Grade haben (d. h. mit einem Rating von mindestens BBB- von Standard & Poor’s, oder einem äquivalenten Rating einer anderen unabhängigen Agentur oder, bei Wertpapieren ohne Rating, mit einem als gleichwertig betrachteten Rating des Anlageverwalters) und einer kurzfristigen Fälligkeit unter drei Monaten an. ]

Der Teilfonds kann bis zu 25 % seines Nettovermögens in nicht wandelbare übertragbare Schuldtitel investieren.

Zusätzlich kann der Teilfonds zur Erreichung seines Anlageziels bis zu 20 % seines Nettovermögens in auf US-Dollar oder anderen Währungen lautenden Anleihen halten.

Der Teilfonds kann derivative Finanzinstrumente einsetzen, um sein Anlageziel in Übereinstimmung mit den in Kapitel 5 „Anlagebeschränkungen“ festgelegten Einschränkungen und Grenzen zu erreichen. Diese Instrumente können auch zu Absicherungszwecken eingesetzt werden. Zu diesen Instrumenten zählen unter anderem folgende:

Lieferbare und nicht lieferbare Devisentermingeschäfte, Swaps, Devisenfutures oder Optionen;

Futures, Optionen und Optionskontrakte zur Absicherung des Aktienmarktrisikos oder von Portfolioumschlagsrisiken oder zur Erhöhung des Engagements in Zinssätzen oder auf den Aktienmärkten;

Aktienoptionen auf Einzeltitel

Volatilitätsderivate: Futures, Optionen, Futures-Optionen auf Volatilitätsindizes;

Index- und Single-Name-Credit Default Swaps

Total Return Swaps.

Der Teilfonds geht Total Return Swaps in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes seines Nettovermögens ein, wie in der Tabelle in Abschnitt D.(9) in Kapitel 5 dargelegt. „Anlagebeschränkungen“ festgelegten Einschränkungen und Grenzen zu erreichen.

Der Teilfonds setzt keine WFG ein.

Zur Erreichung seines Anlageziels und zum Aufbau von Positionen an internationalen Aktien- oder Zinsmärkten kann der Teilfonds bis zu [ 100 % ] 110 % seines Nettovermögens in übertragbare Wertpapiere mit einem eingebetteten Derivat investieren. Insbesondere kann der Teilfonds in [synthetische] Wandelanleihen , EMTN (Euro Medium Term Notes, mittelfristige Euro-Schuldverschreibungen), indexgebundene Anleihen, Optionsscheine oder Zertifikate investieren.

Der Teilfonds kann bis zur Obergrenze von 10 % seines Nettovermögens in Anteile von OGAW oder andere zulässige Investmentfonds investieren.

Das Nettoengagement des Teilfonds an den Aktienmärkten kann zwischen 20 % und 80 % schwanken. Dieses Engagement kann durch den direkten Besitz von Aktien, durch Anlagen in Wandelanleihen, Umtauschanleihen und/​oder durch Anlagen in derivative Instrumente oder Aktien/​Anteile von OGAs erzielt werden.

Der Verwaltungsrat ist der Auffassung, dass die Änderungen eine wesentliche Änderung des Prospekts darstellen.

Falls Sie mit den Änderungen nicht einverstanden sind, können Sie während eines einmonatigen Zeitraums vom Datum dieser Mitteilung bis zum 15. Juli 2022 (der „Zeitraum für die Anzeige der Rücknahme“) Ihre Anteile kostenlos zurückgeben. Rücknahmen während des Zeitraums für die Anzeige der Rücknahme unterliegen den Bestimmungen des Prospekts, es ist jedoch keine Rücknahmegebühr zahlbar.

Die oben beschriebenen Änderungen werden ab dem 18. Juli 2022 wirksam.

Der Verwaltungsrat hat darüber hinaus beschlossen, den allgemeinen Teil des Prospekts zu ändern (die Allgemeinen Änderungen), um unter anderem den Inhalt von Abschnitt 5 (Anlagebeschränkungen) zu präzisieren, damit die durch das Gesetz vom 17. Dezember 2010 auferlegten aufsichtsrechtlichen Beschränkungen Berücksichtigung finden, wie in der überarbeiteten Fassung des Prospekts näher beschrieben. Zur Klarstellung: Der Verwaltungsrat hält die Allgemeinen Änderungen für nicht wesentlich.

Eine überarbeitete Version des Prospekts, die alle Änderungen enthält, wird Anlegern auf Anfrage kostenlos zur Verfügung gestellt. Der neue freigegebene Prospekt wird Anlegern auf Anfrage kostenlos von der Gesellschaft zur Verfügung gestellt.

Dieses Schreiben unterliegt den Gesetzen des Großherzogtums Luxemburg und ist nach diesen Gesetzen auszulegen. Den Bezirksgerichten der Stadt Luxemburg kommt die ausschließliche Zuständigkeit in Bezug auf Streitigkeiten zu, die aus diesem Schreiben erwachsen.

Für Anleger in Deutschland sind der Verkaufsprospekt, die wesentlichen Anlegerinformationen, die Satzung der Gesellschaft, die geprüften Jahresberichte, die ungeprüften Halbjahresberichte sowie die oben aufgeführten Dokumente auf Wunsch bei der deutschen Informations- und Zahlstelle Marcard, Stein & Co AG, Ballindamm 36, D-20095 Hamburg, kostenlos in Papierform erhältlich.

 

Luxemburg, 14. Juni 2022

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Der Verwaltungsrat

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