MITTEILUNG AN DIE ANTEILINHABER Edmond de Rothschild Fund – Healthcare

Published On: Dienstag, 14.06.2022By

Edmond de Rothschild Fund
Société d’investissement à capital variable errichtet als eine Société Anonyme

4 Rue Robert Stumper
L-2557 Luxemburg
Großherzogtum Luxemburg

R.C.S. Luxembourg B76441
(die Gesellschaft)

MITTEILUNG AN DIE ANTEILINHABER VON
EDMOND DE ROTHSCHILD FUND – HEALTHCARE

Der Verwaltungsrat der Gesellschaft (der Verwaltungsrat ) übernimmt die Verantwortung für die Richtigkeit der in dieser Mitteilung enthaltenen Angaben. Hierin nicht näher erläuterte Begriffe haben dieselbe Bedeutung wie im Prospekt der Gesellschaft (der Prospekt ).

Sehr geehrte Anteilinhaberin, sehr geehrter Anteilinhaber,

Wir schreiben Ihnen in Ihrer Eigenschaft als Anteilinhaber des Edmond de Rothschild Fund – Healthcare (der Teilfonds), um Sie darüber zu informieren, dass der Verwaltungsrat beschlossen hat, den Abschnitt I „Ziele und Anlagepolitik“ im Sonderteil des Prospekts für den Teilfonds wie folgt zu ändern (die Änderungen):

(a)

Präzisierung des ersten Absatzes des Abschnitts „Anlagepolitik und Anlagebeschränkungen“ wie folgt (Ergänzungen werden unterstrichen, Streichungen in Klammern dargestellt []):

Der Teilfonds [investiert und/​oder] ist mit mindestens 75 % seines Nettovermögens in Wertpapieren von Unternehmen aus dem Gesundheitssektor (Biotechnologie, Pharmazeutika, Medizintechnik, medizinische Diagnostik, Krankenhaus- und Gesundheitszentrenmanagement und andere medizinische Dienstleistungen) sowie in Unternehmen, die diese Produkte oder Dienstleistungen vermarkten, engagiert.

(b)

Präzisierung des fünften Absatzes des Abschnitts „Anlagepolitik und Anlagebeschränkungen“ wie folgt (Ergänzungen werden unterstrichen, Streichungen in Klammern dargestellt []):

Zwischen 75 % und 110 % des Nettovermögens des Teilfonds sind (direkt oder indirekt) in Aktien an den internationalen Märkten und anderen gleichgestellten Wertpapieren [investiert und/​oder] engagiert: direkt, über OGA und/​oder Finanzkontrakte. Der Teilfonds kann ADRs (American Depositary Receipts), GDRs (Global Depositary Receipts) und Wertpapiere ohne Stimmrechte halten.

(c)

Streichung der Beschränkung für den Einsatz von Devisenterminkontrakten (Devisentermingeschäfte oder -Futures) oder Währungsswaps zur Absicherung des Engagements in bestimmten Währungen im Fall von Aktien aus Ländern außerhalb der Eurozone, sodass der siebte Absatz des Abschnitts „Anlagepolitik und Anlagebeschränkungen“ nun wie folgt lautet:

Der Teilfonds kann derivative Finanzinstrumente einsetzen, um sein Anlageziel in Übereinstimmung mit den in Kapitel 5 „Anlagebeschränkungen“ festgelegten Einschränkungen und Grenzen zu erreichen. Diese Instrumente können auch zu Absicherungszwecken eingesetzt werden. Zu diesen Instrumenten zählen unter anderem folgende:

Optionskontrakte auf Aktien und Aktienindizes zur Reduzierung der Aktienvolatilität und um das Engagement des Teilfonds auf eine begrenzte Zahl von Aktien zu steigern;

Futures-Kontrakte auf Aktienindizes zum Management des Aktienrisikos; oder

Devisenterminkontrakte (Devisentermingeschäfte oder -Futures) oder Währungsswaps.“

Der Verwaltungsrat ist der Auffassung, dass die Änderungen wesentliche Änderungen darstellen.

Der Verwaltungsrat hat darüber hinaus beschlossen, den allgemeinen Teil des Prospekts zu ändern, wie in der überarbeiteten Version des Prospekts näher beschrieben, und hält die Allgemeinen Änderungen für nicht wesentlich.

Falls Sie mit den Änderungen nicht einverstanden sind, können Sie während eines einmonatigen Zeitraums vom Datum dieser Mitteilung bis zum 15. Juli 2022 (der „Zeitraum für die Anzeige der Rücknahme“) Ihre Anteile kostenlos zurückgeben. Rücknahmen während des Zeitraums für die Anzeige der Rücknahme unterliegen den Bestimmungen des Prospekts, es ist jedoch keine Rücknahmegebühr zahlbar.

Die oben beschriebenen Änderungen werden ab dem 18. Juli 2022 wirksam.

Zusätzlich zu den Änderungen stellt der Verwaltungsrat klar, dass jeder Tag, an dem die Banken in Luxemburg und in Frankreich allgemein für den Geschäftsverkehr geöffnet sind, sowie jeder andere Tag, an dem die amerikanischen und französischen Finanzmärkte geöffnet sind (offizieller Kalender der NYSE und EURONEXT PARIS S.A.), ein Bewertungstag ist.

Der Verwaltungsrat hat darüber hinaus beschlossen, den allgemeinen Teil des Prospekts zu ändern (die Allgemeinen Änderungen), um unter anderem den Inhalt von Abschnitt 5 (Anlagebeschränkungen) zu präzisieren, damit die durch das Gesetz vom 17. Dezember 2010 auferlegten aufsichtsrechtlichen Beschränkungen Berücksichtigung finden, wie in der überarbeiteten Fassung des Prospekts näher beschrieben. Zur Klarstellung: Der Verwaltungsrat hält die Allgemeinen Änderungen für nicht wesentlich.

Eine überarbeitete Version des Prospekts, die alle Änderungen enthält, wird Anlegern auf Anfrage kostenlos zur Verfügung gestellt. Der neue freigegebene Prospekt wird Anlegern auf Anfrage kostenlos von der Gesellschaft zur Verfügung gestellt.

Dieses Schreiben unterliegt den Gesetzen des Großherzogtums Luxemburg und ist nach diesen Gesetzen auszulegen. Den Bezirksgerichten der Stadt Luxemburg kommt die ausschließliche Zuständigkeit in Bezug auf Streitigkeiten zu, die aus diesem Schreiben erwachsen.

Für Anleger in Deutschland sind der Verkaufsprospekt, die wesentlichen Anlegerinformationen, die Satzung der Gesellschaft, die geprüften Jahresberichte, die ungeprüften Halbjahresberichte sowie die oben aufgeführten Dokumente auf Wunsch bei der deutschen Informations- und Zahlstelle Marcard, Stein & Co AG, Ballindamm 36, D-20095 Hamburg, kostenlos in Papierform erhältlich.

Luxemburg, 14. Juni 2022

Mit freundlichen Grüßen

Der Verwaltungsrat

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