Green Finance Capital AG – Aufforderungsschreiben – Was sollen solche Aktionen bitte?

Published On: Samstag, 09.07.2022By

Das ist dann wirklich einmal ein eigenartiges Schreiben, welches wir da am Freitagnachmittag in die Redaktion bekommen haben. Ein alter „Anwaltstrick“, wenn man jemanden „ärgern“ will aus unserer Sicht.

Das kennen wir nun seit Jahren in unserer Tätigkeit und um dies gleich zu Beginn dieses Artikels anzumerken, so richtig verstehen wir Ihr Schreiben dann nicht.

Warum?

Nun, ganz einfach, wie Sie selbst korrekt in Ihrem Aufforderungsschreiben an uns feststellen, haben wir hier lediglich den Warnhinweis zu dem von Ihnen vertretenden Unternehmen veröffentlicht. Übrigens veröffentlichen wir seit Jahren alle Warnhinweise zu Unternehmen der europäischen Aufsichtsbehörden von Österreich, Luxemburg, der Schweiz, Liechtenstein und Deutschland. Wir veröffentlichen diese Warnhinweise immer ohne eigene Kommentierung, so im Wortlaut wie dieser von der jeweiligen Finanzaufsichtsbehörde dann auch auf deren Webseite vorgenommen wurde.

Unstreitig ist zwischen uns doch auch, sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Dr. Friedrich Helml, dass diese Veröffentlichung, am Tage der Veröffentlichung, korrekt und eine wahre Tatsache war. Natürlich können sich solche Veröffentlichung auch verändern, und ganz klar auch, wenn wir dann Kenntnis von einer Veränderung erhalten, vermerken wir das dann auch in dem ursprünglichen Artikel. Dann verhalten wir uns auch presserechtlich völlig korrekt.

Nun verlangen Sie aber, aus unserer Sicht etwas Unverschämtes, denn Sie wollen uns zwingen, dass wir den gesamten Artikel löschen und sogar noch eine Unterlassungserklärung dazu abgeben sollen, dann wollen Sie uns keine Kosten in Rechnung stellen. Mensch wie großzügig ist das denn von Ihnen, verehrter Herr Rechtsanwalt Dr. Friedrich Helml. Da ist man ja fast zu Tränen gerührt bei solch einem großzügigen Angebot.

Sie verzeihen, aber ein wenig Sarkasmus sei dann bei dem Inhalt Ihres Schreibens auch erlaubt, denn irgendwie kann ich mich des Gefühls nicht erwehren, dass Sie denken, „ich wäre mit dem Klammerbeutel gepudert“: Verehrter Herr Rechtsanwalt Dr. Friedrich Helml, was sollen solche Schreiben bitte? Einschüchtern? Auf den Gedanken kann man dann möglicherweise kommen, denn rechtlich gesehen, dürfte Ihre Position sicherlich schwierig zu halten sein. Ich gehe davon aus, dass Ihnen genau das auch klar sein dürfte. Vielleicht auch deshalb das vermeintlich generöse Angebot.

Natürlich habe ich Ihr Schreiben noch am heutigen Freitag an den mich vertretenden Rechtsanwalt weitergeleitet. Er wird sich dazu sicherlich mit Ihnen in Verbindung setzen. Ich vermute aber, er wird meiner Meinung sein und der Artikel wird so, erweitert um die aktuelle Ergänzung, dann auch im Internet stehen bleiben. Verständnis dafür werden Sie dann wohl keines haben, denn Sie haben ja schon angekündigt, dass wir uns, wenn wir Ihrer Aufforderung nicht nachkommen sollten, den gerichtlichen Weg beschreiten wollen.

Aus meiner Erfahrung heraus, sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Dr. Friedrich Helml, ist eine neutrale Institution manchmal gar nicht so falsch, wenn man sich streitet, und ich kann ihnen aus ähnlichen Vorgängen dann auch versichern, so schlecht ist meine Rechtsposition dann nicht. Dafür sorgt dann auch Ihr an mich gerichtetes Schreiben in der Konsequenz. Erkundigen sie sich einmal über mich, ich bin als streitbar und fair in der Sache dann auch bekannt.

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