Geldabholer

Published On: Samstag, 27.08.2022By Tags:

Ein 29-jähriger Geldabholer konnte am Donnerstagabend gegen 19:45 Uhr von Beamten der Kriminalpolizei Karlsruhe bei der versuchten Abholung von 16.000 Euro nach vorangegangenem Anruf nach der Betrugsmasche „Falscher Polizeibeamter“ in der Durmstraße vorläufig festgenommen werden.

Den Ermittlungen zufolge erhielt ein 65-jähriger Geschädigter im Laufe des Donnerstags den Anruf eines Täters, der sich wahrheitswidrig als Polizeibeamter ausgab. Der Anrufer versuchte, dem Mann vorzugaukeln, dass bei einem Einbrecher eine Notiz mit den Daten des Geschädigten aufgefunden worden sei und dass der Geschädigte vermutlich das nächste Opfer sein werde. Der Geschädigte, der die Betrugsmasche erkannte, ließ sich gegenüber dem Anrufer zum Schein auf die Forderung ein, Gelder bereitzustellen und an einen Abholer zu übergeben. Tatsächlich verständigte die Ehefrau des Geschädigten die Polizei. Durch die Mithilfe des Ehepaars und das geschickte Vorgehen der Kriminalpolizei konnte der 29-jährige Beschuldigte vorläufig festgenommen werden, als er die vom Geschädigten vermeintlich bereitgestellten Gelder abholen wollte.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Karlsruhe wird der 29-jährige syrische Staatsangehörige im Laufe des heutigen Tages dem Haftrichter beim zuständigen Amtsgericht vorgeführt.

Die weiteren Ermittlungen dauern an.

Die Kriminalpolizei und die Staatsanwaltschaft Karlsruhe möchten aus aktuellem Anlass erneut ganz allgemein auf die Betrugsmaschen „Enkeltrick“ und „Falscher Polizeibeamter“ hinweisen. In jüngster Zeit ist es im Stadt- und Landkreis Karlsruhe wieder vermehrt zu entsprechenden Anrufen bei überwiegend älteren Bürgerinnen und Bürgern gekommen. Hierbei ist Folgendes zu beachten:

   - Die Polizei ruft Sie niemals unter dem Polizeinotruf 110 an.
   - Lassen Sie sich am Telefon nicht unter Druck setzen. Legen Sie 
     den Hörer auf. So werden Sie Betrüger los.
   - Werden Sie misstrauisch bei Forderungen nach schnellen 
     Entscheidungen, Kontaktaufnahme mit Fremden sowie bei der 
     Herausgabe von persönlichen Daten, Bargeld, Schmuck oder 
     Wertgegenständen.
   - Wählen Sie die 110 und teilen Sie den Sachverhalt mit. Benutzen 
     Sie nicht die Rückruftaste, da Sie sonst wieder bei den Tätern 
     landen.
   - Sprechen Sie am Telefon nicht über Ihre persönlichen und 
     finanziellen Verhältnisse.
   - Beraten Sie sich mit Ihrer Familie oder Personen, denen Sie 
     vertrauen.
   - Vergewissern Sie sich, ob der oder die Anrufer/in tatsächlich 
     eine verwandte Person ist. Legen Sie auf und rufen Sie 
     anschließend den angeblichen Verwandten selbst unter seiner 
     bekannten Telefonnummer zurück.

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