Bekanntmachung über den Orientierungswert für Krankenhäuser vom: 30.09.2022

Published On: Donnerstag, 20.10.2022By

Statistisches Bundesamt

Bekanntmachung
über den Orientierungswert für Krankenhäuser

Vom 30. September 2022

Gemäß § 10 Absatz 6 Satz 1 des Krankenhausentgeltgesetzes vom 23. April 2002 (BGBI. I S. 1412, 1422) gibt das Statistische Bundesamt bekannt:

Der Orientierungswert für Krankenhäuser wird auf der Grundlage von Daten insbesondere der Verdiensterhebung, ausgewählter Preisstatistiken und des Kostennachweises der Krankenhäuser ermittelt. Er gibt die durchschnittliche jährliche prozentuale Veränderung der Krankenhauskosten für den Zeitraum des zweiten Halbjahres 2021 und des ersten Halbjahres 2022 gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum wieder und beträgt:

6,07 %.

Der Wert beinhaltet keine Veränderungen der Verdienste des Pflegepersonals in Krankenhäusern und ist für Einrichtungen im aG-DRG-Entgeltsystem relevant.

Unter Berücksichtigung der Veränderungen der Verdienste des Pflegepersonals mit Relevanz für Einrichtungen im pauschalierenden Entgeltsystem der Psychiatrie und Psychosomatik liegt der Orientierungswert für Krankenhäuser bei:

6,10 %.

Wiesbaden, den 30. September 2022

H1/​44101480

Statistisches Bundesamt

Im Auftrag
Jutta Spindler

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