Geld verbrannt: HL Invest Augsburg GmbH & Co. geschlossene Investment-KG

Published On: Montag, 07.11.2022By

HL Invest Augsburg GmbH & Co. geschlossene Investment-KG

Pullach i. Isartal

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Bilanz

BILANZ
zum 31. Dezember 2021
31.12.2021 31.12.2020
Investmentanlagevermögen EUR EUR
A. AKTIVA
1.  Sachanlagen 82.200.000,00 0,00
2.  Anschaffungsnebenkosten 2.939.220,26 0,00
3. Barmittel und Barmitteläquivalente
Täglich verfügbare Bankguthaben 4.959.158,77 278.748,84
4. Forderungen
Forderungen aus der Bewirtschaftung 151.558,74 0,00
Eingeforderte ausstehende Pflichteinlagen 4.855.243,14 4.730.990,00
5.006.801,88 4.730.990,00
5. sonstige Vermögensgegenstände 315.220,90 2.845.933,96
95.420.401,81 7.855.672,80
B.  PASSIVA 
1. Rückstellungen 163.222,94 35.070,00
2. Kredite
a) von Kreditinstituten 43.000.000,00 0,00
b) Andere 0,00 988.529,22
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
aus anderen Lieferungen und Leistungen 32.328,56 1.716.961,76
4. Sonstige Verbindlichkeiten
a) Gegenüber Gesellschaftern 6.257,01 1.000,00
b) Andere 3.035.464,81 1.958.943,68
3.041.721,82 1.959.943,68
5. Eigenkapital
Kapitalanteile der Kommanditisten
a) Kapitalanteil 47.080.904,14 4.740.990,00
b) Nicht realisierte Gewinne/​Verluste aus der Neubewertung 2.877.323,34 0,00
c) Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -775.098,99 -1.585.821,86
49.183.128,49 3.155.168,14
95.420.401,81 7.855.672,80

Gewinn- und Verlustrechnung

Investmenttätigkeit 2021 2020
EUR EUR
1. Erträge
a) Erträge aus Sachwerten 1.441.480,86 0,00
b) Sonstige betriebliche Erträge 524,37 0,00
Summe der Erträge 1.442.005,23 0,00
2. Aufwendungen
a) Zinsen aus Kreditaufnahmen -381.218,19 -57.787,22
b) Bewirtschaftungskosten -447.051,90 0,00
c) Verwaltungsvergütung -152.937,47 -68.435,19
d) Verwahrstellenvergütung -21.172,37 -17.250,00
e) Prüfungs- und Veröffentlichungskosten -25.255,27 -18.997,23
f) Sonstige Aufwendungen -1.189.469,02 -1.423.352,22
Summe der Aufwendungen -2.217.104,22 -1.585.821,86
3. Ordentlicher Nettoertrag -775.098,99 -1.585.821,86
4. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -775.098,99 -1.585.821,86
5. Zeitwertänderung
a) Erträge aus der Neubewertung von 3.075.125,73 0,00
b) Abschreibung Anschaffungsnebenkosten -197.802,39 0,00
Summe des nicht realisierten Ergebnisses des Geschäftsjahres 2.877.323,34 0,00
6. Ergebnis des Geschäftsjahres 2.102.224,35 -1.585.821,86

Anhang

HL Invest Augsburg GmbH & Co. geschlossene Investment-KG Wolfratshauser Straße 49, 82049 Pullach i. Isartal

Amtsgericht München, HRA 110754

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine geschlossene Spezial-AIF-Investmentkommanditgesellschaft, die den Vorschriften der §§ 149 ff. KAGB unterliegt. Die Gesellschaft hat daher für Rechnungslegung, Prüfung und Offenlegung die besonderen Vorschriften nach §§ 158 – 160 KAGB sowie die Verordnung über Inhalt, Umfang und Darstellung der Rechnungslegung von Sondervermögen, Investmentaktiengesellschaften und Investmentkommanditgesellschaften sowie über die Bewertung der zu dem Investmentvermögen gehörenden Vermögensgegenstände (KARBV) zu beachten.

Die Gesellschaft ist aufgrund ihrer Rechtsform und der an ihr beteiligten nicht natürlichen Personen als persönlich haftende Gesellschafter gemäß § 264a Abs. 1 HGB verpflichtet, die Vorschriften für Kapitalgesellschaften & Co. anzuwenden.

Hinsichtlich ihrer Größenmerkmale und unter Berücksichtigung von § 267a Abs. 3 Nr. 1 HGB ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft und Co. im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB i. V. m. § 264a HGB.

Die Gesellschaft wendet für die Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung die Gliederungsvorschriften der §§ 21 und 22 KARBV an.

Für die Aufstellung des Anhangs wird § 25 KARBV beachtet.

Aufgrund der Vorschriften des KAGB erstellt die Gesellschaft einen Lagebericht nach § 289 HGB mit den besonderen Angaben nach § 23 Abs. 3 und 4 KARBV. Der Bericht über die Risiken und Chancen der künftigen Entwicklung gemäß § 289 Abs. 1 S. 4 HGB entfällt, da die Gesellschaft aufgrund der Verwaltung durch eine externe Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) nicht über Investmentbetriebsvermögen verfügt. Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft geben aufgrund der Bestimmung des § 158 i.V.m. § 135 Abs. 1 Nr. 3 KAGB einen sog. Bilanzeid nach § 264 Abs. 2 S. 3 bzw. § 289 Abs. 1 S. 5 HGB ab.

II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (vgl. auch §§ 26 ff. KARBV)

Die Vermögensgegenstände werden nach § 28 Abs. 1 KARBV zum Verkehrswert angesetzt. Der Verkehrswert der Immobilie wird gemäß den Regelungen des § 30 Abs. 1 KARBV durch ein Ertragswertverfahren ermittelt, das die individuellen technischen Merkmale und weitere Paramater wie z.B. den Restwert des Objekts und den entsprechend adäquaten Diskontierungssatz berücksichtigt. Mit der Ermittlung des Verkehrswertes zum Bilanzstichtag wurde ein den Vorschriften des § 216 Abs. 2 KAGB entsprechender externer Bewerter beauftragt. Der von dem externen Bewerter ermittelte Verkehrswert wurde von der Kapitalverwaltungsgesellschaft überprüft.

Die Anschaffungsnebenkosten werden gem. § 271 Abs. 1 Nr. 2 KAGB linear über zehn Jahre abgeschrieben.

Das Bankguthaben wird nach § 29 Abs. 2 KARBV zum Nennbetrag bilanziert. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen werden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden gemäß § 29 Abs. 3 KARBV mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

III. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Beim Sachanlagevermögen wurden Zuschreibungen (3.075,1 TEuro) vorgenommen.

Die Anschaffungsnebenkosten betragen 3.137.022,65 Euro (4,0 % des Kaufpreises). Davon betreffen 2.835.888,79 Euro Gebühren und Steuern sowie 301.133,86 Euro sonstige Kosten. Im Berichtszeitraum wurden 197.802,39 Euro der Anschaffungsnebenkosten abgeschrieben; es verbleibt ein Betrag von 2.939.220,26 Euro. Der voraussichtlich verbleibende Abschreibungszeitraum beträgt 9,42 Jahre.

Sämtliche Forderungen haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten im Wesentlichen Umsatzsteuererstattungsansprüche aus 2020 und 2021.

Die Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Bewirtschaftungskosten (TEuro 102,0), Verwahrstellenvergütung für 2020 und 2021 (TEuro 38,4) sowie Jahresabschlussprüfungs- und Steuerberatungskosten für 2021 (TEuro 22,8).

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen beinhalten Verbindlichkeiten aus der Bewirtschaftung.

Die sonstigen Verbindlichkeiten bestehen im Wesentlichen aus Sicherheitseinbehalten auf den Kaufpreis (3.035,5 TEuro)

Zur Verbesserung der Klarheit und Übersichtlichkeit werden die Angaben im Zusammenhang mit den Verbindlichkeiten (Restlaufzeiten) in dem nachstehend dargestellten Verbindlichkeitenspiegel zusammengefasst:

Stand Restlaufzeit Restlaufzeit Restlaufzeit
31.12.2021 bis 1 Jahr zwischen mehr als
1 und 5 Jahren 5 Jahre
Vorjahr Vorjahr Vorjahr
EUR EUR EUR EUR
Kredite
von Kreditinstituten 43.000.000,00 0,00 1.182.500,00 41.817.500,00
0,00 0,00 0,00 0,00
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
 Aus anderen Lieferungen und Leistungen 32.328,56 32.328,56 0,00 0,00
1.716.961,76 1.716.961,76 0,00 0,00
sonstige Verbindlichkeiten
a) Gegenüber Gesellschaftern 6.257,01 6.257,01 0,00 0,00
1.000,00 1.000,00 0,00 0,00
 b) Andere 3.035.464,81 3.035.464,81 0,00 0,00
1.958.943,68 1.958.943,68 0,00 0,00
46.074.050,38 3.074.050,38 1.182.500,00 41.817.500,00
3.676.905,44 3.676.905,44 0,00 0,00

Die Kredite von Kreditinstituten sind im Wesentlichen durch die Eintragung einer erstrangigen Buchgrundschuld zu Gunsten der finanzierenden Bank in Höhe von 21.500.000 Euro zuzüglich 15 % Jahreszinsen gesichert. Die Grundschuld ist hinsichtlich eines zuletzt zu zahlenden Teilbetrags in Höhe von 2.150.000 Euro vollstreckbar nach § 800 ZPO. Außerdem sind die Rechte und Ansprüche aus den Mietverträgen und der Mietgarantie abgetreten.

Darstellung der Kapitalkonten gemäß Regelung im Gesellschaftsvertrag nach § 25 Abs. 4 KARBV

31.12.2021

EUR

1. Pflichteinlagekonto/​Hafteinlage (Kapitalkonto I)

485.572,86

2. Pflichteinlage (Verrechnungskonto III)

48.071.713,14

3. Ergebnisvortragskonto V

625.842,49

davon nicht realisiertes Ergebnis

2.877.323,34

49.183.128,49

Die im Handelsregister eingetragenen Hafteinlagen der Kommanditisten betragen zum Bilanzstichtag 485,6 TEuro.

IV. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung

Die sonstigen Aufwendungen enthalten im Wesentlichen Gebühren für die Eigenkapitalvermittlung (990,5 TEuro), Bearbeitungsgebühren für Darlehen (79,0 TEuro), Kosten für die Grundschuld- bestellung (63,3 TEuro) sowie Aufwendungen für Verwahrentgelt (27,5 TEuro).

Unter den nicht realisierten Gewinnen/​Verlusten aus der Neubewertung werden die Wertanpassung der Immobilie an den Verkehrswert zum Bilanzstichtag und die Abschreibung der Anschaffungsnebenkosten ausgewiesen.

V. Angaben gemäß § 101 Abs. 2 KAGB

1. Gesamtkostenquote sowie erfolgsabhängige Verwaltungsvergütung

Die Gesamtkostenquote für das Geschäftsjahr 2021 beträgt 5,31 Prozent des durchschnittlichen Nettoinventarwerts der Investmentgesellschaft.

Die Definition der Gesamtkostenquote umfasst die von der Investmentgesellschaft im Jahresverlauf getragenen Kosten und Zahlungen (ohne Initialkosten, Bewirtschaftungs- sowie Finanzierungskosten und an Dritte gezahlte Zinsen). Die ausführliche und vollständige Darstellung und Erläuterung der mit dem Investmentvermögen verbundenen Kosten ist in § 7 der Anlagebedingungen enthalten.

Eine erfolgsabhängige Verwaltungsvergütung oder zusätzliche Verwaltungsvergütung für den Erwerb, die Veräußerung oder die Verwaltung von Vermögensgegenständen wurden im Geschäftsjahr nicht bezahlt.

2. Pauschalvergütungen

Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde eine im Rahmen von Projektverträgen vereinbarte pauschale Vergütungen i.S.v. § 101 Abs. 2 Nr. 2 KAGB i.H.v. 151.692,38 Euro (netto) durch die Gesellschaft an die KVG geleistet.

3. Transaktionskosten

Im Berichtsjahr fielen keine Transaktionskosten an.

4. Rückvergütungen

Rückvergütungen im Sinne von § 101 Abs. 2 Nr. 3 KAGB sind der Kapitalverwaltungsgesellschaft nicht zugeflossen.

5. Ausgabeaufschläge

Mit der Zeichnung der Kapitalanteile wurde ein Ausgabeaufschlag i.H.v. 109.440,00 Euro erhoben.

6. Angaben nach § 134c IV AktG

Der Vermögensverwalter handelt nicht im Auftrag eines institutionellen Anlegers.

VI. Sonstige Pflichtangaben

Angaben zur Anzahl der umlaufenden Anteile (§ 23 Abs. 3 i.V.m. § 23 Abs. 2 Nr. 4 KARBV)

Die Anzahl der umlaufenden Kommanditanteile beträgt unter Berücksichtigung des Kommanditkapi- tals und der Mindestbeteiligung von 1.000.000 Euro zum 31.12.2021 insgesamt 48,58 Anteile.

Vergleichende Übersicht über die Wertentwicklung des Investmentanlagevermögens

31.12.2021 31.12.2020
EUR EUR
Vermögen 95.420.401,81 7.855.672,80
Schulden 46.237.273,32 4.700.504,66
Nettoinvestmentvermögen 49.183.128,49 3.155.168,14
Wert je Anteil 1.012.888,75

Verwendungsrechnung (gem. § 24 I KARBV)

2021

EUR

1. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres

-775.098,99

2. Gutschrift/​Belastung auf Kapitalkonten

775.098,99

3. Bilanzgew inn/​Bilanzverlust

0,00

Entwicklungsrechnung für das Vermögen der Kommanditisten (gem. § 24 II KARBV)

2021

EUR

I. Wert des Eigenkapitals am Beginn des Geschäftsjahres

3.155.168,14

1. Entnahmen für das Vorjahr

0,00

2. Zwischenentnahmen

0,00

3. Mittelzufluss (netto)

a. Mittelzufluss aus Gesellschaftereintritten

43.925.736,00

b. Mittelabflüsse wegen Gesellschafteraustritten

0,00

47.080.904,14

4. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres nach Verwendungsrechnung

-775.098,99

5. Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres

2.877.323,34

2.102.224,35

II. Wert des Eigenkapitals am Ende des Geschäftsjahres

49.183.128,49

Gesamtsumme von Vergütungen und Änderungen im Informationsdokument (§ 101 Abs. 3 KAGB)

Bezüglich der Angaben gemäß § 101 Abs. 3 KAGB wird auf den Lagebericht verwiesen.

Angaben nach Art. 7 der EU-Verordnung 2020/​852 (Taxonomie VO)

Die diesem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.

Angaben gemäß § 300 KAGB

1. Schwer liquidierbare Vermögensgegenstände

Prozentsatz der schwer liquidierbaren Vermögensgegenstände, für die besondere Regeln gelten: 0 Prozent

2. Neue Regelungen zum Liquiditätsmanagement

Im Berichtszeitraum ergaben sich keine Änderungen im Liquiditätsmanagement.

3. Risikoprofil des AIF

Mit der Investition in den AIF sind neben der Chance auf Auszahlungen auch Risiken verbunden. Bei dem AIF handelt es sich um eine langfristige unternehmerische Beteiligung an einer geschlossenen Investmentkommanditgesellschaft nach deutschem Recht. Aufgrund der Langfristigkeit der zu tätigenden Investition steht die wirtschaftliche Entwicklung des AIF nicht fest und kann nicht mit Sicherheit vorhergesagt werden. Es kann nicht garantiert werden, dass der Anleger seinen gewünschten Anlageerfolg erreicht. Es besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Kapitaleinlage nebst Ausgabeaufschlag.

Individuelle Risiken aus der persönlichen Situation eines Anlegers können nicht dargestellt werden. Neben den im Informationsdokument beschriebenen Risiken können heute nicht vorhersehbare Ereignisse oder Entwicklungen den AIF bzw. die im AIF gehaltenen Vermögensgegenstände nachteilig beeinträchtigen. Alle einzeln dargestellten Risiken können auch kumuliert oder aber auch in einer besonders starken Ausprägung eintreten und dadurch die negativen Auswirkungen auf den AIF und somit auch auf den Anleger verstärken.

Das Risikoprofil des AIF wird im Wesentlichen bestimmt durch Markt-, Kredit-, Liquiditäts-, Gegenparteirisiken, operationelle und steuerliche Risiken. Die Investmentgesellschaft investiert aufgrund der Mieterstruktur der Immobilie nicht nach dem Grundsatz der Risikomischung gemäß § 262 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 KAGB. Das ist nach § 262 II KAGB zulässig, wenn die Voraussetzungen des § 262 II Nr 1 und Nr. 2 KAGB erfüllt sind, was vorliegend der Fall ist. Neben der Immobilie gibt es jedoch keine weiteren wesentlichen Vermögensgegenstände, welche mögliche Risiken im Zusammenhang mit dem Anlageobjekt gegebenenfalls ausgleichen oder deren Intensität mindern könnten. Darüber hinaus bestehen Gesellschafterrisiken, die nicht im Rahmen eines Risikomanagementsystems abgebildet werden können.

Die relevanten gesetzlichen Limits wurden nicht überschritten.

Im Hinblick auf die Corona-Krise ist für die Gesellschaft derzeit keine maßgebliche Auswirkung zu erwarten. Die Büroimmobilie in Augsburg als Anlageobjekt überwiegend an Mieter aus den Bereichen Entwicklung und Forschung und dem IT-Sektor fest vermietet. Die noch unvermieteten Flächen sind durch eine vom Verkäufer gegeben Mietgarantie mit einer Laufzeit von 36 Monaten abgesichert. Vor diesem Hintergrund gehen wir derzeit von keinen Einnahmeeinbußen aufgrund der aktuellen Corona- Krise aus.

Der russische Einmarsch in die Ukraine im Februar 2022 und die daran anschließenden Sanktions- maßnahmen haben deutliche Auswirkungen auf die Entwicklung der Weltwirtschaft. Insbesondere die erwartete Erholung der Weltwirtschaft von den negativen Auswirkungen der Corona-Pandemie verzögert sich deutlich. Trotz der vergleichsweise geringen Wirtschaftsleistung Russlands ist die Weltwirtschaft und insbesondere auch die europäische Wirtschaft abhängig von russischen Rohstoffen. So sind Europa und speziell Deutschland derzeit noch extrem auf Lieferungen von russischem Erdgas angewiesen. Die weitere konjunkturelle Entwicklung in Europa und insbesondere Deutschland dürfte somit auch von der weiteren Entwicklung des Konfliktes in der Ukraine abhängen. Es ist nicht auszuschließen, dass sich aus dieser Entwicklung auch negative Auswirkungen auf die Fondsgesellschaft bzw. deren Mieter ergeben könnten.

4. Eingesetzte Risikomanagementsysteme

Das Risikocontrolling erfolgt durch von den operativen Bereichen hierarchisch und funktionell unabhängige Abteilungen auf Basis interner Risikomanagementrichtlinien. Das Risikocontrolling umfasst insbesondere den fortlaufenden Risikomanagementprozess für die Erkennung, Bewertung und Überwachung von Markt-, Kredit-, Liquiditäts-, Gegenpartei-/​Kontrahenten- und operationellen Risiken als auch die Überwachung des Leverage. Es werden angemessene regelmäßige Stresstests durchgeführt, um mögliche Wertverluste zu ermitteln, die aufgrund ungewöhnlicher Änderungen der wertbestimmenden Parameter und bei außergewöhnlichen Ereignissen auftreten können. Zur Überwachung und Steuerung der Risiken setzt die Gesellschaft für alle wesentlichen Risiken ein angemessenes Limitsystem ein.

Zum 15.09.2021 erfolgte die jährliche Aktualisierung des Risikomanagementhandbuches.

5. Änderungen des maximalen Umfangs von Leverage

Im Berichtszeitraum hat es keine Änderungen des maximalen Umfangs des Leverage gegeben. Die Gesellschaft hat kein Bankdarlehen aufgenommen.

6. Gesamthöhe des Leverage

Leverage-Umfang nach der Bruttomethode bezüglich ursprünglich festgelegtem Höchstmaß: 3,00 Tatsächlicher Leverage-Umfang nach der Brutto-Methode: 1,67

Leverage-Umfang nach der Commitment-Methode bezüglich ursprünglich festgelegtem Höchstmaß: 3,00

Tatsächlicher Leverage-Umfang nach der Commitment-Methode: 1,87

7. Änderungen in Bezug auf die Haftung der Verwahrstelle

Im Berichtszeitraum hat es keine Änderungen in Bezug auf die Haftung der Verwahrstelle gegeben.

8. Angaben zu den Vermögensgegenständen (§ 25 Abs. 5 Nr. 1 KARBV; § 148 Abs. 2 KAGB i. V. m. § 158 KAGB)

Die HL Invest Augsburg GmbH & Co. geschlossene Investment-KG (vormals: EBENUS Verwaltungs- gesellschaft mbH & Co. Vermietungs KG) hat mit notariellem Kaufvertrag vom 28.05.2020 das Anlageobjekt „Weitblick 1.7“ erworben. Die Kaufpreiszahlung und somit Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten erfolgt am 01.05.2021.

Die von der Weitblick 1.7 GmbH & Co. KG zu errichtende Büroimmobilie in der Karl-Drais-Straße 4 in 86159 Augsburg mit einer Grundstücksgröße von rund 8.840 m² wurde im April 2021 fertiggestellt. Der Gebäudekomplex verfügt über 8 Geschosse, wovon sich 6 Geschosse (Erdgeschoss und 5 Obergeschosse) oberirdisch und die übrigen 2 Geschosse (1. – 2.-UG) unterirdisch befinden. Vor den stirnseitigen Fassaden im 4. OG liegen Dachterrassen, die übrigen Dachflächen werden vollflächig extensiv begrünt. Oberhalb der südlichen Dachterrasse gibt es einen zusätzlichen Balkon. Der Zugang zu den Dachflächen erfolgt über die stirnseitigen Fassaden im 4.OG. Das Bürogebäude verfügt über rund 17.848 m² Gesamtmietfläche, unterteilt in rd. 14.986 m² Bürofläche, ca. 1.492 m² Gastronomie- und Konferenzfläche, rd. 864 m² KiTa-Fläche, ca. 506 m² Archivfläche sowie 316 Tiefgaragen- und 7 Außenstellplätze. Durch die flexible Aufteilung der große Nutzungseinheiten ist eine vielseitige Aufteilung der Büroeinheiten möglich. Das Objekt befindet sich im “Innovationspark Augsburg”, eines der aktuell größten Wirtschaftsförderungsprojekte Europas, im Süden von Augsburg. Unweit des Gebäudes befindet sich die Auffahrt zur B 17 von der das Objekt deutlich sichtbar ist, sowie die Tramstation „Fußballarena“. Dies ermöglicht eine schnelle Erreichbarkeit der Innenstadt und der A 8 im Norden In unmittelbarer Nähe des Standortes befindet sich die Messe, die Universität Augsburg sowie das Fußballstadion.

Die Büroimmobilie ist zum 31. Dezember 2021 zu rund 94 % an Mieter aus dem Bereich der Forschung und Entwicklung und dem IT-Sektor vermietet. Bei der noch unvermietete Fläche handelt es sich um die Kantinen-/​Gastronomiefläche. Aufgrund der Corona Pandemie mit großen Einschränkungen insbesondere im Gastgewerbe, war es nicht einfach, einen geeigneten Partner zu finden. Zwischenzeitliche wurde jedoch ein geeigneter Gastronom gefunden, der sowohl die Kantine als auch die vorgesehenen Eventflächen, welche auch am Abend und den Wochenenden genutzt werden sollen, bewirtschaften möchte. Hier befindet sich das hausinternen Asset Management in finalen Mietvertragsverhandlungen. Es ist geplant, die Gastronomieflächen ab 01.06.2022 langfristig zu vermieten.

Die durchschnittliche WALT des Objektes liegt zum 31. Dezember 2021 bei 10,1 Jahren. Die Übergabe der Mietflächen begann ab 30.03.2021.

Weitere Angaben:

Die Gesellschaft beschäftigt keine eigenen Mitarbeiter.

Geschäftsführender Kommanditist zum Bilanzstichtag ist die EDITIO Verwaltungsgesellschaft mbH, Pullach i. Isartal, deren gezeichnetes Kapital 25.000 Euro beträgt. Die Gesellschaft ist am Vermögen der Gesellschaft mit einer Einlage i.H.v. 5.000 Euro beteiligt.

Im Geschäftsjahr 2021 erfolgte die Geschäftsführung der Gesellschaft durch die Geschäftsführer der Komplementärin bzw. des geschäftsführenden Kommanditisten:

EBENUS Verwaltungsgesellschaft mbH, vertreten durch:

–            Sebastian Hartrott, München, Geschäftsführer HANNOVER LEASING Verwaltungsgesell- schaft mbH und HANNOVER LEASING Investment GmbH jeweils für den Markt

–            Laurentius Rucker, Straßlach-Dingharting, Bereichsleiter Real Estate Investment HANNOVER LEASING Investment GmbH

EDITIO Verwaltungsgesellschaft mbH, vertreten durch:

–          Laurentius Rucker, Straßlach-Dingharting, Bereichsleiter Real Estate Investment HANNOVER LEASING Investment GmbH

–          Bernd Schlapka, München, Geschäftsführer der HANNOVER LEASING Verwaltungsgesellschaft mbH und HANNOVER LEASING Investment GmbH jeweils für die Marktfolge

Pullach i. Isartal, 24. Mai 2022

HL Invest Augsburg GmbH & Co. geschlossene Investment-KG EBENUS Verwaltungsgesellschaft mbH

Hartrott                                    Rucker

EDITIO Verwaltungsgesellschaft mbH

Schlapka                                  Rucker

Lagebericht

I. Grundlagen des Unternehmens

1)   Geschäftstätigkeit

Die HL Invest Augsburg GmbH & Co. geschlossene Investment-KG (vormals: EBENUS Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. Vermietungs KG) hat mit notariellem Kaufvertrag vom 28.05.2020 das Anlageobjekt „Weitblick 1.7“ erworben. Die Kaufpreiszahlung und somit Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten erfolgte am 01.05.2021.

Die von der Weitblick 1.7 GmbH & Co. KG errichtete Büroimmobilie in der Karl-Drais-Straße 4 in 86159 Augsburg mit einer Grundstücksgröße von rund 8.840 m² wurde im April 2021 fertiggestellt. Der Gebäudekomplex verfügt über 8 Geschosse, wovon sich 6 Geschosse (Erdgeschoss und 5 Obergeschosse) oberirdisch und die übrigen 2 Geschosse (1. – 2.-UG) unterirdisch befinden. Vor den stirnseitigen Fassaden im 4. OG liegen Dachterrassen, die übrigen Dachflächen werden vollflächig extensiv begrünt. Oberhalb der südlichen Dachterrasse gibt es einen zusätzlichen Balkon. Der Zugang zu den Dachflächen erfolgt über die stirnseitigen Fassaden im 4.OG. Das Bürogebäude verfügt über rund 17.826 m² Gesamtmietfläche, unterteilt in rd. 14.612 m² Bürofläche, ca. 1.844 m² Gastronomie- und Konferenzfläche, rd. 864 m² KiTa-Fläche, ca. 506 m² Archivfläche sowie 316 Tiefgaragen- und 7 Außenstellplätze. Durch die flexible Aufteilung der großen Nutzungseinheiten ist eine vielseitige Aufteilung der Büroeinheiten möglich. Das Objekt befindet sich im “Innovationspark Augsburg”, eines der aktuell größten Wirtschaftsförderungsprojekte Europas, im Süden von Augsburg. Unweit des Gebäudes befindet sich die Auffahrt zur B 17 von der das Objekt deutlich sichtbar ist, sowie die Tramstation „Fußballarena“. Dies ermöglicht eine schnelle Erreichbarkeit der Innenstadt und der A 8 im Norden In unmittelbarer Nähe des Standortes befindet sich die Messe, die Universität Augsburg sowie das Fußballstadion.

Die Büroimmobilie ist zum 31. Dezember 2021 zu rund 97 % an Mieter aus dem Bereich der Forschung und Entwicklung und dem IT-Sektor vermietet. Die durchschnittliche WALT des Objektes liegt zum 31. Dezember 2021 bei 10,1 Jahren. Die Übergabe der Mietflächen begann ab 30.03.2021. Mit Ablauf der Grundlaufzeit der Gesellschaft per 30.04.2031 soll die Büroimmobilie planmäßig direkt oder indirekt veräußert werden.

Der Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft wurde mit Datum vom 18.09.2020 gemäß den Vorschriften des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) erstellt und unterzeichnet. Die Gesellschaft hat mit Schreiben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vom 22.09.2020 die Genehmigung für die Auswahl der State Street Bank International GmbH als Verwahrstelle sowie die Genehmigung zur Ver- wendung der Anlagebedingungen des geschlossenen inländischen Spezial-AIF erhalten.

Die Gesellschaft hat mit Schreiben der BaFin vom 22.09.2020 die Erlaubnis für den Vertrieb von Anteilen an dem geschlossenen inländischen Spezial-AIF erhalten.

2)   Angaben zur externen Kapitalverwaltungsgesellschaft (§ 23 Abs. 3 i.V.m. § 23 Abs. 2 Nr. 5 KARBV sowie § 101 Abs. 2 Nr. 2 – 4, Abs. 3 KAGB)

Als Verwalter der Investmentgesellschaft ist die HANNOVER LEASING Investment GmbH („HLI GmbH“) bestellt. Zwischen der Gesellschaft, der HL Invest Augsburg GmbH & Co. geschlossene Investment-KG wurde am 18.09.2020 ein KVG-Bestellungsvertrag mit folgenden Konditionen geschlossen:

a)    Dauer

Der KVG-Bestellungsvertrag beginnt aufschiebend bedingt durch die Genehmigung der Anlagebedingungen der Investmentgesellschaft gemäß § 267 KAGB und endet mit der Vollbeendigung der Investmentgesellschaft durch Löschung im Handelsregister gemäß den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags der Investmentgesellschaft.

b)    Kündigungsrechte

Die ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen. Jede Partei kann außerordentlich mit einer angemessenen Kündigungsfrist kündigen. Darüber hinaus ist die Kündigung im Bundesanzeiger sowie im Jahresbericht oder Halbjahresbericht der Investmentgesellschaft bekanntzumachen. Zusätzlich sind die Anleger unverzüglich über die Kündigung mittels eines dauerhaften Datenträgers im Sinne von § 1 Abs. 19 Nr. 8 KAGB zu informieren.

c)     Umfang der Verwaltungstätigkeit

Die HLI GmbH übernimmt hinsichtlich der Anlageobjekte insbesondere die nachstehend aufge- führten Aufgaben, wobei die Aufzählung keine Einschränkung des gesetzlichen Auftrags an die HLI GmbH darstellt:

·         Aufgaben der HLI GmbH im Zusammenhang der Portfolioverwaltung der Investmentgesellschaft:

kaufmännische Verwaltung der Anlageobjekte oder Auswahl, Beauftragung, Steuerung und Koordinierung einer kaufmännischen Verwaltung; laufende vermieterseitige Betreuung der Mietverhältnisse; Koordination der Mietflächenvermarktung;

·         Aufgaben der HLI GmbH im Zusammenhang mit dem Betrieb der Anlageobjekte: über die kaufmännische Verwaltung der Anlageobjekte im Sinne des oben stehenden Absatzes hinausgehende Betreuung der Anlageobjekte oder Auswahl eines oder mehrerer Hausverwalter/​Gebäudemanager sowie Verhandlung und Abschluss von Geschäftsbesorgungsverträgen mit den Gebäudemanagern; laufende Geschäfte während der Betriebsphase; Geschäfte bei besonderem Anlass, z. B. Kontrolle der Auswahl, Beauftragung und Koordinierung von geeigneten Unternehmen oder Personen durch einen Gebäudemanager mit der Planung, Ausführung, Überwachung und Koordinierung erforderlich werdender Instandsetzungsmaßnahmen sowie Neubau- und Umbaumaßnahmen und Abwicklung des Zahlungsverkehrs mit diesen Unternehmen oder Personen; Abwicklung von Versicherungsfällen;

·         Aufgaben der HLI GmbH im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung des Verkaufs der Anlageobjekte im Rahmen eines Asset Deals: Beauftragung von Maklern mit einer Vermittlung von Käufern, Führen von Verhandlungen mit Kaufinteressenten

·         Die HLI GmbH übernimmt ferner die weiteren ihr durch das KAGB bzw. nach Auffassung der BaFin zugewiesenen Aufgaben, sofern insoweit kein gesonderter Vertrag zwischen der Investmentgesellschaft und der HLI GmbH besteht. Die HLI GmbH übernimmt weiterhin Aufgaben im Sinne von Anhang I Nr. 2 der AIFM-Richtlinie.

d)    Haftungsregelungen

Die HLI GmbH haftet bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Vorschriften. Die HLI GmbH haftet für leichte Fahrlässigkeit, wenn sie eine Vertragspflicht verletzt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Ver- tragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung die Investmentgesellschaft regelmäßig ver- trauen darf (sog. „Kardinalpflichten“). In diesen Fällen ist die Haftung der HLI GmbH auf typische und vorhersehbare Schäden beschränkt. In allen anderen Fällen haftet die HLI GmbH nicht für leichte Fahrlässigkeit.

e)    Auslagerung einzelner Tätigkeiten

Bei der Erfüllung ihrer Pflichten aus dem Bestellungsvertrag kann sich die HLI GmbH der Dienst- leistungen Dritter bedienen, soweit dies nach geltendem Recht, insbesondere nach § 36 KAGB, zulässig ist. Im Fall der Auslagerung hat die HLI GmbH sicherzustellen, dass die vertraglichen Pflichten in Bezug auf die ausgelagerten Tätigkeiten dem Dritten in gleicher Weise auferlegt werden und überwacht deren Einhaltung durch den Dritten.

f)      Angaben zur Umsetzung der Anlageverwaltung durch die HLI GmbH

Die Anlagebedingungen wurden am 22.09.2020 durch die BaFin genehmigt und die HLI GmbH erbringt seit ihrer Bestellung sämtliche durch das KAGB vorgegebenen und die vertraglich vereinbarten Leistungen.

Weiterhin hat die HLI GmbH mit der Gesellschaft Verträge über die Fondskonzeption, die Verkaufsprospektherausgabe, die Platzierungsgarantie sowie die Fremdkapitalvermittlung geschlossen. Die Gebühren der HLI GmbH aus den vorgenannten Verträgen belaufen auf insgesamt rund 1,41 Mio. Euro (zuzüglich etwaiger Umsatzsteuer).

Für die Besorgung der laufenden Geschäfte erhält die HLI GmbH von der Gesellschaft eine jährliche Vergütung in Höhe von bis zu 0,63 % des durchschnittlichen Nettoinventarwertes der Investmentgesellschaft im jeweiligen Geschäftsjahr. Für den Zeitraum von nicht mehr als 12 Monaten ab Auflegung des Investmentvermögens wurde eine feste Mindestvergütung vereinbart. Diese beträgt mindestens 250.000 Euro zuzüglich Umsatzsteuer.

II. Tätigkeitsbericht nach § 8 KARBV

1)        Tätigkeit der KVG

Die Tätigkeit der HLI GmbH umfasst die Konzeption, den Vertrieb und die Verwaltung von geschlossenen Alternativen Investmentfonds (AIF), die nach Inkrafttreten des KAGB am 22.07.2013 aufgelegt wurden.

Mit Bestellungsvertrag vom 18.09.2020 wurde die HLI GmbH als Kapitalverwaltungsgesellschaft der HL Invest Augsburg GmbH & Co. geschlossene Investment-KG bestellt. Die HLI GmbH übernimmt die Anlage und Verwaltung des Kommanditanlagevermögens als externe AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft. Als solche obliegen ihr die Portfolioverwaltung und das Risikomanagement. Die HLI GmbH übernimmt ferner die im Bestellungsvertrag im Einzelnen genannten anderen Aufgaben im Sinne von Anhang I Nr. 2 der Richtlinie 2011/​61/​EU (AIFM-Richtlinie).

2)        Anlageziele und Anlagepolitik

Die Anlageziele und die Anlagepolitik zur Erreichung der Ziele ergeben sich für die HL Invest Augsburg GmbH & Co. geschlossene Investment-KG aus dem Gesellschaftsvertrag, den von der BaFin genehmigten Anlagebedingungen sowie den weiteren wesentlichen Verträgen, die zum Erwerb, der Vermietung und der Finanzierung des Investmentanlagevermögens geschlossen wurden. Nach der Haltephase von mindestens 10 Jahren soll das Anlageobjekt veräußert werden.

3)        Auslagerungen

a)         Gruppeninterne Auslagerungen

Die KVG hat am 04.07.2014 mit der HANNOVER LEASING GmbH & Co. KG, Pullach im Isartal, Auslagerungsverträge zur Übertragung von Verwaltungsfunktionen geschlossen, welche die folgenden wesentlichen vertraglichen Pflichten umfassen:

·            Übernahme der Internen Revision gemäß § 28 Abs. 1 Nr. 7 KAGB

·            Bereitstellung der IT-Organisation

·            Übernahme der Investorenbetreuung

·            Stellvertretung Zentrale Stelle und Stellvertretung Compliance

b)    Außerhalb der Hannover Leasing Gruppe wurden folgende Funktionen durch die KVG ausge- lagert:

·            Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten

Die HLI GmbH hat die Funktion des Datenschutzbeauftragten auf einen hierfür spezia- lisierten Dienstleister ausgelagert. Die Funktion des Datenschutzbeauftragten hat Herr Richard Laqua von der eyeDsec Information Security GmbH, Bayreuth, übernommen.

·         Kaufmännisches und technisches Gebäudemanagement

Die HLI GmbH hat das kaufmännische und technische Gebäudemanagement mit Wirkung zum 01.05.2021 an PropCom GmbH, Augsburg, ausgelagert.

III. Wirtschaftsbericht

1)        Entwicklung der Branche Wirtschaftliche Rahmenbedingungen

Augsburg ist nach München und Nürnberg die drittgrößte Stadt in Bayern. Die Stadt liegt zwischen Stuttgart und München direkt an der A8 und ist Haltepunkt für mehrere ICE-Linien. Die nächstgelegenen internationalen Flughäfen befinden sich in München und Memmingen. Augsburg gehört zur Metropolregion München und verfügt als wichtiger Bildungsstandort über ein Universitätsklinikum.

Augsburgs Stadtkern hat viele historische Gebäude, welche unter anderem an die Zeit der Fugger erinnern und die Stadt touristisch attraktiv machen. Als ursprüngliche Hochburg der Textilindustrie und ehemals wichtiger Militärstandort wird Augsburg und sein Grundstücksmarkt von der Umwidmung alter Industrieareale (z.B. Textilviertel, Kammgarnspinnerei, Hasenbräu Areal) und ehemaliger Militärareale (z.B. Reese Kaserne, Sheridan Kaserne) bis heute geprägt. Die Stadt durchläuft derzeit außerdem mehrere städtebauliche und verkehrspolitische Projekte, welche unter dem Namen „Projekt Augsburg City“ zusammengefasst werden. Darunter fällt auch Sanierung des Hauptbahnhofs mit der Einführung einer neuer Straßenbahnlinie. Auch werden derzeit einige Neubau-Entwicklungsareale auch außerhalb des Stadtzentrums umgesetzt, wie z.B. der Innovationspark Augsburg oder der Sanddornpark.

Büromarkt Augsburg/​ Innovationspark:

Die gute Nachfragesituation (Büroflächenumsatz 2021 rd. 23.000 m²) verbunden mit einer moderaten, bedarfsgerechten Neubautätigkeit führte standortunabhängig zu steigenden Mieten in Augsburg. Die Büro Spitzenmiete in der City von Augsburg liegt derzeit bei 13,50 Euro/​ m² und damit über dem Mittel von 9,50 Euro/​ m² vergleichbarer C Städte. Der Büroflächenleerstand hat sich nach einem deutlichen Anstieg in 2014 sukzessive verringert und lag Ende 2021 mit 3,7 % auf einem niedrigen Niveau.

Der Büromarkt Augsburg war bisher vordergründig regional geprägt. In den letzten Jahren bietet besonders die Nähe zu München Entwicklungspotential. Unternehmen orientieren sich mehr und mehr an den Wünschen ihrer Mitarbeiter. Augsburg zeigt im Verhältnis zu München niedriger Lebenserhaltungskosten und Miet- und Immobilienpreise und im Zusammenspiel mit seiner verkehrsgünstigen Lage an der A8 entscheiden sich viele Unternehmen für diesen Standort.

Der Innovationspark Augsburg dient als „Leuchtturmprojekt“. Bei der Entwicklung liegt der Fokus auf Zukunftstechnologien, IT und Umweltsysteme.

2)  Geschäftsverlauf

Das Geschäftsjahr 2021 verlief planmäßig. Die Gesellschaft hat mit notariellem Kaufvertrag vom 28.05.2020 die errichtete Immobilie „Weitblick 1.7“, erworben. Die Kaufpreiszahlung und somit Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten ist zum 01.05.2021 erfolgt.

Die Fondsgesellschaft erzielte im Geschäftsjahr 2021 Nettomieteinahmen in Höhe von 1.119.572,43 Euro. Mit Stand 31.12.2021 waren rund 97 % der Büroflächen vermietet.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2021 sind 6 TEur Instandsetzungs- und Reparaturarbeiten angefallen.

3)  Wert des Eigenkapitals

Eigenkapital umlaufende Anteile1) rechnerischer Anteilwert in EUR1)
31.12.2020 3.155.168,14
31.12.2021 49.183.128,49 48,56 1.012.888,75

1) Das Eigenkapital sowie der rechnerische Anteilwert zum 31.12.2021 berücksichtigt neben dem einbezahlten Kapital auch die durch den Platzierungsgaranten übernommene Platzierungsgarantie.

4)  Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft wird im Wesentlichen durch das Mietobjekt (Erträge aus Sachwerten) und dessen Refinanzierung (Zins- und Tilgungsaufwendungen) bestimmt.

Das Emissionskapital in Höhe von 43,648 Mio. Euro war zum 31.12.2021 voll platziert.

Der Gesamtkaufpreis zzgl. Anschaffungsnebenkosten in Höhe von 82,3 Mio. Euro wurde aus einem langfristigen Darlehen über 43,0 Mio. Euro mit einer Laufzeit bis 30.04.2031 sowie dem durch die Ge- sellschafter eingezahlten Kommanditkapital finanziert.

Der Zinssatz inklusiver Kreditmarge für das langfristige Darlehen beträgt 1,24 Prozent p. a. und ist für die gesamte Laufzeit fest vereinbart. Das Darlehen ist bis zum 30.04.2023 tilgungsfrei. Danach erfolgt die Tilgung in monatlich gleichbleibenden Raten.

Das realisierte Ergebnis des Geschäftsjahres von TEUR -775 resultiert im Wesentlichen aus den Ge- bühren für die Eigenkapital- und Fremdkapitalvermittlung (TEUR 990) sowie die KVG-Vergütung (TEUR 153).

Zum 31. Dezember 2021 verfügt die Investmentgesellschaft über eine Liquiditätsreserve in Höhe von rund 2.037 TEUR.

IV. Angabe nach § 101 Abs. 3 Nr. 3 KAGB

Das Eigenkapital der Gesellschaft beträgt 48.557.286 Euro, das davon einbezahlte Kommanditkapital beträgt 43.648.000 Euro.

Im Verlauf des Geschäftsjahres 2021 sind keine wesentlichen Änderungen der im Informationsdoku- ment aufgeführten Informationen eingetreten.

V. Risikobericht

Die HL Invest Augsburg GmbH & Co. geschlossene Investment-KG ist in das Risikomanagement der KVG eingebunden. In diesem Rahmen werden die Anforderungen des KAGB an das Risikomanagement umsetzt. Die Risikostrategie für die HL Invest Ausgburg GmbH & Co. geschlossene Investment- KG, die die Geschäftsstrategie konkretisiert, wird in regelmäßigen Abständen überprüft und ggf. angepasst.

Die HL Invest Augsburg GmbH & Co. geschlossene Investment-KG ist verschiedenen Risiken ausgesetzt. Es gibt keine weiteren wesentlichen Vermögensgegenstände, welche mögliche Risiken im Zusammenhang mit dem Anlageobjekt ggf. ausgleichen oder deren Intensität mindern könnte. Nachfolgende wesentliche Risiken – einzeln oder kumulativ – können die Wertentwicklung der HL Invest Augsburg GmbH & Co. geschlossene Investment-KG und damit das Ergebnis der Anleger beeinflussen:

·       Das Adressenausfallrisiko, das in der Gefahr des teilweisen oder vollständigen Ausfalls vertraglich vereinbarter Zahlungen besteht;

·       Das Marktpreisrisiko, das in der Möglichkeit der negativen Wertveränderung auf Grund von unerwarteten Veränderungen der prognostizierten Marktparameter besteht;

·       Das Liquiditätsrisiko, dass gegenwärtigen oder künftigen Zahlungsverpflichtungen nicht vollständig oder zeitgerecht nachgekommen werden kann;

Das Marktpreisrisiko drückt sich insbesondere darin aus, dass die erzielten Mieteinnahmen und der erzielbare Verkaufspreis für die Immobilie unter den Prognosewerten liegen können. Zusätzlich können höhere Ausgaben anfallen als kalkuliert. Im Rahmen des Risikomanagements der HLI GmbH werden die Mieteinnahmen und Ausgabenpositionen der Investmentgesellschaft über Soll-Ist-Vergleiche regelmäßig überwacht.

Ein Marktpreisrisiko in Form von Wechselkursrisiken besteht nicht, da die Investitionen der Gesellschaft, die Mieteinnahmen und die Kosten während der Laufzeit, ein möglicher Verwertungserlös sowie die Zahlungen für die Fremdfinanzierung in Euro erfolgen.

Die HLI GmbH verfügt für die HL Invest Augsburg GmbH & Co. geschlossene Investment-KG über ein angemessenes Liquiditätsmanagementsystem. Darin sind Grundsätze, Mittel und Verfahren festgelegt, die die Bestimmung und Einhaltung der festgelegten Limits sowie die Koordination des kurz- und mit- telfristigen Liquiditätsbedarfes zur Schaffung der Transparenz der Liquiditätsströme gewährleisten.

Das Liquiditätsrisiko wird durch eine Liquiditätsplanung, welche monatlich aktualisiert wird, überwacht. Notwendige Maßnahmen zur Vermeidung von Liquiditätsengpässen werden so frühzeitig eingeleitet.

Zinsänderungsrisiken bestehen in der HL Invest Augsburg GmbH & Co. geschlossene Investment-KG nicht. Die Zins- und Tilgungssätze des Bankdarlehens der HL Invest Augsburg GmbH & Co. geschlossene Investment-KG sind bis 30.04.2031 fixiert.

VI. Prognosebericht

Das Ergebnis der HL Invest Augsburg GmbH & Co. geschlossene Investment-KG ist im Wesentlichen von den Mieteinnahmen des Anlageobjektes und den für das Objekt aufzuwendenden Ausgaben abhängig. Gemäß Prospekt erwartet die Gesellschaft bei planmäßigem Verlauf Mieterlöse (Nettokaltmiete) für das Geschäftsjahr 2022 in Höhe von 3.344 TEUR.

Insgesamt zeigt sich ein planmäßiger Verlauf der Ergebnisse der Investmentgesellschaft, deren Einnahmenseite zusätzlich über die Mietgarantie (bis 30.04.2024) gesichert ist.

Die für das Jahr 2022 vorgesehene Ausschüttung findet nach aktuellem Kenntnisstand planmäßig statt.

VII. Vergütungen

Angaben nach § 101 Abs. 3 KAGB

Im Geschäftsjahr 2021 hat die KVG insgesamt 5.092 TEUR für ihr aus 42 Mitarbeitern bestehendes Personal aufgewendet, davon 601 TEUR als variable Vergütung. Die Vergütungen an Mitarbeiter der KVG, deren berufliche Tätigkeit sich wesentlich auf das Risikoprofil der Gesellschaft ausgewirkt hat, betrugen im abgelaufenen Geschäftsjahr 891 TEUR, davon entfielen 891 TEUR auf Führungskräfte.

Pullach im Isartal, 24. Mai 2022

HL Invest Augsburg GmbH & Co. geschlossene Investment-KG EBENUS Verwaltungsgesellschaft mbH

EDITIO Verwaltungsgesellschaft mbH

Hartrott                                                Rucker

Schlapka                                              Rucker

Bestätigungsvermerk

VERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die HL Invest Augsburg GmbH & Co. geschlossene Investment-KG, Pullach i. Isartal

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der HL Invest Augsburg GmbH & Co. geschlossene Investment-KG, Pullach i. Isartal, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021, der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der HL Invest Augsburg GmbH & Co. geschlossene Investment-KG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

·         entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für bestimmte Personengesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und den einschlägigen europäischen Verordnungen und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2021 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 und

·         vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen.

Gemäß § 159 Satz 1 i.V.m. §136 KAGB i.V.m. § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 159 Satz 1 i V.m. § 136 KAGB i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für bestimmte Personengesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen entspricht. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und einschlägigen europäischen Verordnungen zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen entspricht sowie einen Vermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 159 Satz 1 i.V.m. § 136 KAGB i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus

·         identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

·         gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben.

·         beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

·         ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet im Vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

·         beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen gesetzlichen Vorschriften und der einschlägigen europäischen Verordnungen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

·         beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen u.a. den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFODERUNGEN

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DER ORDNUNGSGEMÄSSEN ZUWEISUNG VON GEWINNEN, VERLUSTEN, EINLAGEN UND ENTNAHMEN ZU DEN EINZELNEN KAPITALKONTEN

Prüfungsurteil

Wir haben auch die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten der HL Invest Augsburg GmbH & Co. geschlossene Investment-KG zum 31. Dezember 2021 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse erfolgte die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in Übereinstimmung mit § 159 i.V.m. § 136 Abs. 2 KAGB unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu ermöglichen.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten ordnungsmäßig ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 159 i.V.m. § 136 Abs. 2 KAGB unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Zuweisung stets aufdeckt. Falsche Zuweisungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus

·         identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Zuweisungen von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Zuweisungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Zuweisungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

·         beurteilen wir die Ordnungsmäßigkeit der Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus der Prüfung des relevanten internen Kontrollsystems und von aussagebezogenen Prüfungshandlungen überwiegend auf Basis von Auswahlverfahren.

München, den 25. Mai 2022

ACCONSIS GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Losse  Wirtschaftsprüferin

Zelaskowski  Wirtschaftsprüfer

Bilanzeid

Erklärung der gesetzlichen Vertreter gem. § 135 Abs. 1 Nr. 3 KAGB („Bilanzeid“)

für das Geschäftsjahr 2021

der

HL Invest Augsburg GmbH & Co. geschlossene Investment-KG, Pullach i. Isartal

Wir versichern nach bestem  Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen  Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Investmentkommanditgesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Investmentkommanditgesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird.

Pullach, i. Isartal 24. Mai 2022

HL Invest Augsburg GmbH & Co. geschlossene Investment-KG

EBENUS Verwaltungsgesellschaft mbH

Hartrott

Rucker

EDITIO Verwaltungsgesellschaft mbH

Schlapka

Rucker

Der Jahresabschluss zum 31.12.2021 wurde mit Gesellschafterbeschluss vom 13.07.2022 festgestellt.

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