Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Richtlinie Methoden Krankenhausbehandlung: Stammzelltransplantation bei Multiplem Myelom

Published On: Mittwoch, 09.11.2022By

Bundesministerium für Gesundheit

Bekanntmachung
eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses
über eine Änderung der Richtlinie Methoden Krankenhausbehandlung:
Stammzelltransplantation bei Multiplem Myelom

Vom 18. August 2022

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 18. August 2022 beschlossen, die Richtlinie Methoden Krankenhausbehandlung in der Fassung vom 21. März 2006 (BAnz. S. 4 466), die zuletzt durch die Bekanntmachung des Beschlusses vom 16. Juni 2022 (BAnz AT 05.09.2022 B2) geändert worden ist, wie folgt zu ändern:

I.

Anlage II Abschnitt A (Aussetzung im Hinblick auf laufende oder geplante Studien) wird wie folgt geändert:

1.
In Nummer 11.2 (Autologe Mehrfachtransplantation (Tandemtransplantation) bei Multiplem Myelom) wird das Datum „30. Juni 2022“ ersetzt durch das Datum „31. Dezember 2024“.
2.
In Nummer 11.3 (Allogene Stammzelltransplantation bei Multiplem Myelom in der Erstlinientherapie) wird das Datum „30. Juni 2022“ ersetzt durch das Datum „31. Dezember 2024“.
II.

Die Änderungen der Richtlinie treten am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf den Internetseiten des G-BA unter www.g-ba.de veröffentlicht.

Berlin, den 18. August 2022

Gemeinsamer Bundesausschuss
gemäß § 91 SGB V

Der Vorsitzende
Prof. Hecken

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