Bekanntmachung der Erhöhung des Zuschlagssatzes für neue Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen mit einer elektrischen Leistung von mehr als zwei Megawatt
Bundesministerium
für Wirtschaft und Klimaschutz
Bekanntmachung
der Erhöhung des Zuschlagssatzes
für neue Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen
mit einer elektrischen Leistung von mehr als zwei Megawatt
Vom 7. Dezember 2022
Gemäß § 7 Absatz 1 Satz 2 des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz im Jahr 2022 die Erhöhung des Zuschlagssatzes nach Satz 1 Nummer 5 Buchstabe a um 0,5 Cent je Kilowattstunde überprüft und dabei die Zulässigkeit der Erhöhung festgestellt. In Verbindung mit § 35 Absatz 18 KWKG tritt die Erhöhung somit zum 1. Januar 2023 in Kraft.
Berlin, den 7. Dezember 2022
Bundesministerium
für Wirtschaft und Klimaschutz
Im Auftrag
Volker Oschmann
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