RV Energy Invest AG aus der Schweiz – warum erhält der Anleger sein Geld nicht zurück?

Eine Frage die wir natürlich eigentlich mit dem Unternehmen klären wollten und dem Unternehmen genau deshalb eine Presseanfrage übermittelt hatten. Dies natürlich mit ausreichend Zeit sich bei uns zu melden. Da kann man dann oft so manches Problem auf dem „kleinen Dienstweg“ lösen. Natürlich nur dann, wenn das Unternehmen selber auch an Lösungen interessiert ist.

Wer unsere Plattform kennt der weiss, dass wir immer einen konkreten Vorgang haben, um den wir uns kümmern, denn anlasslos wollen wir keine Berichte schreiben. Über das Unternehmen hatten wir bereits vor über einem Jahr berichtet, denn das Unternehmen wollte sich Geld von Anlegern besorgen, nutzte dafür die Ausnahmebestimmungen des Vermögensanlagegesetzes.

Wir hatten bereits damals vor einem Investment in das Unternehmen gewarnt. Das können Sie unter nachfolgendem Link nochmals nachlesen.

https://www.diebewertung.de/rv-energy-invest-ag-aus-der-schweiz-wir-sagen-vorsicht/

Nun also scheint sich unsere Befürchtung möglicherweise zu bewahrheiten, denn uns ist ein Anleger bekannt, der dort einen mittleren 6-stelligen Betrag investiert hat, diesen nicht zurückbekommt. Vertreten wird dieser Anleger von der Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht Kerstin Bontschev aus Dresden, mit der wir zu diesem Vorgang auch ein Gespräch geführt haben. Auch Sie kommt hier im Moment nicht weiter, befürchtet aber, dass dies möglicherweise nicht nur der einzige Anleger ist, der auf sein Geld warten könnte, so Rechtsanwältin Kerstin Bontschev.

Frau Rechtsanwältin Bontschev will nun den Klageweg begehen, will sich zu dem Thema aber nun auch an die Schweizer Finanzmarktaufsicht direkt wenden.

Hier unsere unbeantwortete Presseanfrage an das Unternehmen:

Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Name ist Thomas Bremer vom Internetportal diebewertung.de aus Leipzig. Ich habe mich zu Beginn Ihres Projektes des Geldeinsammelns kritisch mit der Form Ihrer Finanzinstrumente befasst. Möglicherweise ja nun zu Recht, denn an mich haben sich Personen gewandt, die bei Ihnen investiert sind sich aber nun Gedanken um die Sicherheit Ihres Kapitals machen. Hierzu habe ich nun einige Fragen um deren Beantwortung ich Sie bis zum 2. Januar 2023 um 17 Uhr bitte.

 

Befindet sich Ihr Unternehmen derzeit in wirtschaftlichen Schwierigkeiten?

Können Sie alle fälligen Forderungen gegenüber Anlegern erfüllen?

Ist Ihnen bekannt, das es juristische Maßnahmen gegen Ihr Unternehmen gibt?

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

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