Bekanntmachung der Höhe der Vergütung einschließlich Nebenleistungen (Jahresbeträge) und der wesentlichen Versorgungsregelungen der Unparteiischen Mitglieder des Gemeinsamen Bundesausschusses
Bundesministerium für Gesundheit
Bekanntmachung
der Höhe der Vergütung
einschließlich Nebenleistungen (Jahresbeträge)
und der wesentlichen Versorgungsregelungen der Unparteiischen
Mitglieder des Gemeinsamen Bundesausschusses
Vom 1. Februar 2023
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist gemäß § 91 Absatz 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch in Verbindung mit § 35a Absatz 6 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch zur Veröffentlichung der Höhe der Vergütungen einschließlich Nebenleistungen (Jahresbeträge) und der Versorgungsregelungen der Unparteiischen Mitglieder zum 1. März 2023 wie folgt verpflichtet:
Funktion | Im Vorjahr gezahlte Vergütungen | Wesentliche Versorgungsregelungen | Vorzeitige Beendigung |
|||||||
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Grund- vergütung |
variable Bestandteile |
Dienstwagen auch zur privaten Nutzung |
Übergangs regelung nach Ablauf der Amtszeit |
in der gesetz- lichen Renten- versicherung versichert |
vergleichbar mit beamtenrecht- lichen Regelungen |
Zusatz- versorgung/ Betriebsrente |
Zuschuss zur Privaten Versorgung |
Vertragliche Sonder- regelungen der Versorgung |
Regelungen für den Fall der Amtsent- hebung/-entbindung bzw. bei Fusionen |
|
gezahlter Betrag |
gezahlter Betrag |
ja/nein | Höhe/Laufzeit | jährlich aufzuwendender Betrag |
vergleichbare Besoldungs- gruppe und jährlich aufzuwendender Betrag |
jährlich aufzuwendender Betrag |
Jährlich aufzuwendender Betrag |
Inhalt der Regelung und jährlich aufzuwendender Betrag |
Höhe/Laufzeit einer Abfindung/ eines Übergangs- geldes bzw. Weiterzahlung der Vergütung/Weiter- beschäftigung |
|
Unparteiischer Vorsitzender | 295 000 € | 300,00 € Energiepreis- pauschale* |
nein | 6 Monate in Höhe von monatlich eines Zwölftels des Jahresbruttos, wenn keine nicht nur geringfügige Tätigkeit ausgeübt wird |
7 867,80 € (AG-Anteil) |
46 713,11 € (entspr. B 11 = vorheriger Besoldung als Staatssekretär abzgl. AG-Anteil GRV) |
− | − | − | nein |
Unparteiisches Mitglied | 253 000 € | 300,00 € Energiepreis- pauschale* |
nein | 6 Monate in Höhe von monatlich eines Zwölftels des Jahresbruttos, wenn keine nicht nur geringfügige Tätigkeit ausgeübt wird |
− | − | − | 7 867,80 € (AG-Anteil) Zuschuss Versorgungswerk der Ärzte |
− | nein |
Unparteiisches Mitglied | 253 000 € | 300,00 € Energiepreis- pauschale* |
nein | 6 Monate in Höhe von monatlich eines Zwölftels des Jahresbruttos, wenn keine nicht nur geringfügige Tätigkeit ausgeübt wird |
7 867,80 € (AG-Anteil) |
− | − | − | − | nein |
Berlin, den 1. Februar 2023
Gemeinsamer Bundesausschuss
gemäß § 91 SGB V
Der Vorsitzende
Prof. Hecken
- *
- Gesetzliche Pflicht aus Steuerentlastungsgesetz 2022
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