Verordnung zur Änderung der Gewerbeanzeigeverordnung und der Finanzanlagenvermittlungsverordnung

Published On: Dienstag, 04.04.2023By

Die Finanzanlagenvermittlungsverordnung (kurz: FinVermV) ist eine Verordnung in Deutschland, die im Januar 2013 in Kraft getreten ist und die Vermittlung von Finanzanlagen regelt. Ziel der Verordnung ist es, Anleger besser zu schützen und eine einheitliche Regulierung für die Vermittlung von Finanzanlagen zu schaffen.

Die FinVermV legt die Anforderungen an die Zulassung und die Tätigkeit von Finanzanlagenvermittlern fest. Dazu gehören zum Beispiel die Mindestanforderungen an die Qualifikation und die Berufshaftpflichtversicherung der Vermittler. Auch die Informationspflichten gegenüber Kunden und die Dokumentationspflichten werden in der Verordnung geregelt.

Zu den Finanzanlagen, die von der FinVermV erfasst werden, gehören zum Beispiel Investmentfonds, Aktien, Anleihen und Zertifikate. Nicht erfasst werden hingegen beispielsweise Versicherungen oder Immobilien.

Die FinVermV stellt damit eine wichtige Regelung im Bereich der Vermittlung von Finanzanlagen dar und trägt dazu bei, dass Anleger besser geschützt werden und Vermittler klare Anforderungen an ihre Tätigkeit haben.

Verordnung zur Äaederung der Gewerbeanzeigeverordnung und

72-23(B).pdfbeschluss dazu

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