Totalverlustrisiko: Bürgerwind Wintrich GmbH & Co. KG

Published On: Samstag, 08.04.2023By

Agrowea GmbH & Co. KG

Twist

Bekanntmachung
gemäß § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Vermögensanlagengesetz

Die Agrowea GmbH & Co. KG beabsichtigt, von der Bürgerwind Wintrich GmbH & Co. KG begebene Kommanditanteile öffentlich anzubieten. Ein vollständiger Verkaufsprospekt wird bei der Bürgerwind Wintrich GmbH & Co. KG, Moselstraße 19, 54487 Wintrich zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten und ist zusätzlich unter www.beteiligung.agrowea.de veröffentlicht.

 

Oldenburg, den 10. März 2023

Agrowea GmbH & Co. KG

 

Bürgerwind Wintrich GmbH & Co. KG

Wintrich

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Bilanz

Aktiva

31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
A. Anlagevermögen 9.014.703,66 9.315.130,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1.141.666,00 1.210.166,00
II. Sachanlagen 7.511.918,00 8.104.964,00
III. Finanzanlagen 361.119,66
B. Umlaufvermögen 378.755,60 628.899,33
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 276.967,65 144.960,71
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 101.787,95 483.938,62
C. Rechnungsabgrenzungsposten 12.074,23 16.962,62
davon Disagio 7.883,00 11.261,00
Aktiva 9.405.533,49 9.960.991,95

Passiva

31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
A. Eigenkapital 367.585,40 230.199,15
I. Kapitalanteile 367.585,40 230.199,15
1. Kapitalanteile persönlich haftender Gesellschafter 0,00
2. Kapitalanteile Kommanditisten 367.585,40 230.199,15
II. Bilanzgewinn 0,00 0,00
B. Rückstellungen 65.937,00 49.367,00
C. Verbindlichkeiten 8.918.800,21 9.650.651,80
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 2.028.966,21 2.157.689,80
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 6.889.834,00 7.492.962,00
davon gegenüber Gesellschaftern 1.446,68
D. Passive latente Steuern 53.210,88 30.774,00
Passiva 9.405.533,49 9.960.991,95

Anhang

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Firma: Bürgerwind Wintrich GmbH & Co. KG

Sitz: Wintrich

Registergericht: Amtsgericht Wittlich, HRA 41304

Die Bürgerwind Wintrich GmbH & Co. KG weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Personenhandelsgesellschaft i. S. d. § 267 Abs.1 und 4 i.V.m. § 264a HGB auf. Sie wendet jedoch hinsichtlich der Gliederung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung freiwillig die Vorschriften gemäß § 266 und § 275 Abs. 2 HGB für große Kapitalgesellschaften gemäß § 267 Abs. 3 HGB an.

Der Jahresabschluss wurde gemäß den Vorschriften der §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG) zu beachten.

II. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Erworbene immaterielle Anlagewerte sind zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibung, angesetzt.

Das Sachanlagevermögen ist mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen, angesetzt.

Im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften wird im Berichtsjahr von der linearen Abschreibungsmethode Gebrauch gemacht.

Das Finanzanlagevermögen ist mit den Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind mit den Nennwerten angesetzt.

Das übrige Umlaufvermögen ist mit den Anschaffungskosten (Nennwerten) angesetzt.

Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden gemäß § 250 HGB gebildet.

Rückstellungen wurden nur in Höhe des Erfüllungsbetrags angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Die Verbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt.

Die passiven latenten Steuern sind auf Grund der Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und den steuerrechtlichen Wertansätzen angesetzt und anhand des unternehmensindividuellen Steuersatzes bewertet.

III. Angaben zur Bilanz

1. Angaben nach § 285 Nr. 1a HGB:

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt 4.477.322,00 Euro (Vorjahr: 5.080.450,00 Euro).

2. Angaben nach § 285 Nr. 1b HBG:

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten von 7.492.962,00 Euro (Vorjahr: 8.096.090,00 Euro) sind gemäß Darlehensverträgen mit der DZ Bank AG wie folgt gesichert:
– Sicherungsübereignung der Windkraftanlagen
– Sicherungsabtretung der Stromerlöse, der Rechte aus dem Generalübernehmervertrag  und aus dem Enercon-Partner-Konzept
– Verpfändung von Bankguthaben
– Sicherungsvormerkung des Anspruchs auf Eintragung einer beschränkt persönlichen  Dienstbarkeit

3. Angaben nach § 285 Nr. 2 HGB

Art der Verbindlichkeit zum davon mit einer Restlaufzeit
31.12.2021 Gesamt- kleiner 1 bis größer
betrag 1 Jahr 5 Jahre 5 Jahre
TEUR TEUR TEUR TEUR
gegenüber Kreditinstituten 7.493,0 603,1 2.412,5 4.477,4
aus Lieferungen und Leistungen 26,2 26,2 0,0 0,0
sonstige Verbindlichkeiten 1.399,6 1.399,6 0,0 0,0
Summe 8.918,8 2.028,9 2.412,5 4.477,4

4. Angaben nach § 285 Nr. 30 HGB:

Der Gesamtbetrag an passiven latenten Steuern von 53.210,88 Euro (Vorjahr: 30.774,00 Euro) entsteht durch die Inanspruchnahme einer steuerlichen Sonderabschreibung gemäß § 7g Abs. 5 EStG und dem Unterschied zwischen dem steuerlichen und dem handelsrechtlichen Abzinsungssatz bei der Rückbaurückstellung.

Zwischen dem handelsrechtlichen und dem steuerrechtlichen Wertansatz technischer Anlagen und Maschinen und der Rückbaurückstellung besteht zum 31.12.2021 ein Unterschied von 403.710,00 Euro. Die Bewertung der latenten Steuern erfolgte mit einem   Steuersatz von 13,18 % für die Gewerbesteuer.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen gem. § 285 Nr. 3a HGB

Die sonstigen wesentlichen finanziellen Verpflichtungen der Gesellschaft bestehen in den Pachtverträgen, in dem Betriebsführungsvertrag mit der Agrowea Wintrich Verwaltungs-GmbH & Co. KG sowie in dem Wartungsvertrag mit der Firma Enercon (Enercon- Partner-Konzept EPK).

Die Vergütungen der vorgenannten Verträge sind abhängig vom jährlichen Windaufkommen. Nachstehend aufgeführt ist die vertragliche Mindestvergütung:

Die nach dem Bilanzstichtag zu erfüllenden planmäßigen jährlichen Verpflichtungen aus Pachtverträgen betragen 75.000,00 Euro (Vorjahr: 75.000,00 Euro).

Aufgeführt wurde vorstehend die garantierte Mindestpacht. Der Pachtpoolvertrag für alle Windenergieanlagen des Windparks Wintrich wurde für den gesamten Zeitraum des Betriebs der Windkraftanlagen geschlossen.

Die nach dem Bilanzstichtag zu erfüllenden planmäßigen jährlichen Verpflichtungen aus dem Betriebsführungsvertrag betragen 34.000,00 Euro (Vorjahr: 34.000,00 Euro).

Der Betriebsführungsvertrag für alle Windenergieanlagen des Windparks Wintrich wurde für den gesamten Zeitraum des Betriebs der Windkraftanlagen geschlossen.

Die nach dem Bilanzstichtag zu erfüllenden planmäßigen jährlichen Verpflichtungen aus dem Enercon EPK-Wartungsvertrag betragen 74.000,00 Euro (Vorjahr: 63.000,00 Euro). Die Restdauer der Verpflichtung beträgt 19 Jahre.Der Vertrag kann unsererseits nach fünf Betriebsjahren gekündigt werden. ENERCON kann nur aus wichtigem Grund kündigen.

IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde gemäß § 275 Abs. 1 und 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

V. Sonstige Angaben

Im Geschäftsjahr 2021 wurden keine Arbeitnehmer beschäftigt.

Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres

Derartige Vorgänge sind nach dem Schluss des Geschäftsjahres 2021 nicht eingetreten.

Die Geschäftsführung wurde im Jahr 2021 durch die Bürgerwind Wintrich Verwaltungs- GmbH, Wintrich, diese wiederum vertreten durch Herrn Dirk Kessler, Wintrich, wahrgenommen.

Persönlich haftende Gesellschafterin der Kommanditgesellschaft ist die Bürgerwind
Wintrich Verwaltungs-GmbH, Moselstraße 19, 54487 Wintrich, mit einem gezeichneten Kapital von 25.000,00 Euro.

Wintrich, den 31. März 2022
getz. Dirk Kessler

sonstige Berichtsbestandteile

Versicherung des gesetzlichen Vertreters

Ich versichere nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.

Wintrich, den 31. März 2022
gez. Dirk Kessler

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 10.08.2022 festgestellt.

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Bürgerwind Wintrich GmbH & Co. KG

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Bürgerwind Wintrich GmbH & Co. KG – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Bürgerwind Wintrich GmbH & Co. KG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

· entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG) und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2021 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 und
· vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG) und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
· Gemäß § 25 VermAnlG i.V.m. § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 25 VermAnlG i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des VermAnlG in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 25 VermAnlG i. V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und
werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

· identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
· gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.
· beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
· ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungs­legungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
· beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
· beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.
·  führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben  aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht

ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DER ORDNUNGSGEMÄSSEN ZUWEISUNG VON GEWINNEN, VERLUSTEN, EINLAGEN und ENTNAHMEN ZU DEN EINZELNEN KAPITALKONTEN

Prüfungsurteil
Wir haben auch die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten der Bürgerwind Wintrich GmbH & Co. KG zum 31. Dezember 2021 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse erfolgte die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in Übereinstimmung mit § 25 Abs. 3 VermAnlG unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt hat, um die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu ermöglichen.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten ordnungsmäßig ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 25 Abs. 3 VermAnlG unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Zuweisung stets aufdeckt. Falsche Zuweisungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus
·  identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Zuweisungen von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Zuweisungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
·  beurteilen wir die Ordnungsmäßigkeit der Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus der Prüfung des relevanten internen Kontrollsystems und von aussagebezogenen Prüfungshandlungen überwiegend auf Basis von Auswahlverfahren.

Aurich, den 20. Juli 2022

FLICK GMBH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

Diplom-Betriebswirt (FH)
Björn Köneke
Wirtschaftsprüfer

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