Energiekonzepte Deutschland GmbH – die „Versprechenswerbung“

Published On: Mittwoch, 19.04.2023By

Gestern hat uns ein User eine interessante Frage zum Unternehmen Energiekonzepte Deutschland GmbH gestellt. Unser User fragt uns, ob die nachfolgende Werbung des Unternehmens EKD Solar so in Ordnung ist oder ob die möglicherweise dann als zweifelhaft gelten darf?

FireShot Capture 048 – Kostenloser Solarstrom-Check – anfrage.ekd-solar.de

Nun, natürlich ist die Frage berechtigt, denn die Werbeaussage, die auch im Moment noch so aufgerufen werden kann, ist in der Tat verwirrend, denn hier wirbt EKD Solar damit, dass man auf Vorkasse verzichten würde, sondern der Kunde erst nach vertraglich erbrachter Leistung bezahlen müsse.

Bedenkt man nun, dass eben genau dieses Unternehmen seine Forderungen zu einem möglicherweise großen Teil an eine Factoringgesellschaft verkauft, dann darf man sicherlich Zweifel an der Aussage anmelden. Denn Tatsache ist ja, das Unternehmen bekommt dann beim Factoring einen großen Teil seines Geldes aus dem Auftrag ausgezahlt, obwohl noch keine vertraglich vereinbarte Leistung erbracht wurde.

Wir haben das einmal der Wettbewerbszentrale zur Kenntnis gebracht und genau diese Frage gestellt.

Welche Komplikationen sich aus solch einer Factoringsituation ergeben kann, kann man ja bei dem einen oder anderen Kommentar im Internet mittlerweile nachlesen.

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