Bekanntmachung – Erster Förderaufruf zur Förderrichtlinie „Betriebliches Mobilitätsmanagement“ – Schwerpunkt „Breitenförderung“

Published On: Dienstag, 02.05.2023By

Bundesministerium
für Digitales und Verkehr

Bekanntmachung
Erster Förderaufruf zur Förderrichtlinie
„Betriebliches Mobilitätsmanagement“
Schwerpunkt „Breitenförderung“

Vom 17. April 2023

Dieser erste Förderaufruf im Rahmen der Bekanntmachung – Förderrichtlinie „Betriebliches Mobilitätsmanagement“ vom 17. April 2023 (BAnz AT 02.05.2023 B4) mit dem Schwerpunkt „Breitenförderung“ fördert Projekte, die einen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele durch die Umsetzung effektiver Standardmaßnahmen des Betrieblichen Mobilitätsmanagements leisten. Die in der Richtlinie getroffenen Regelungen bilden die rechtliche Grundlage für diesen Förderaufruf. Einzelne Punkte der Richtlinie werden durch diesen Aufruf ergänzt oder konkretisiert.

Die Förderung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel.

1 Ziel und Zweck der Förderung

Gefördert werden Umsetzungsprojekte im Sinne der Definition der Richtlinie, die sich aus effektiven Standard­maßnahmen zusammensetzen. Die Umsetzungsprojekte müssen auf einem bestehenden Mobilitätskonzept bzw. Mobilitätsüberlegungen basieren, die eine Verbesserung der Mobilitätssituation des Unternehmens bewirken. Bereits begonnene Umsetzungsmaßnahmen können nicht gefördert werden. Die Ausführungen der Richtlinie zum Ziel und Zweck der Förderung sind bei diesem Förderaufruf maßgeblich.

2 Antragsberechtigung

Antragsberechtigt in diesem Förderaufruf sind ausschließlich kleine und mittlere Unternehmen, sofern sie effektive Maßnahmen des Betrieblichen Mobilitätsmanagements umsetzen wollen. Grundlage der Einordnung eines Unter­nehmens ist dabei die Empfehlung 2003/​361/​EG der Europäischen Kommission (vgl. Nummer 4 dieses Aufrufs).

Projekte sind grundsätzlich förderwürdig, wenn sie Bestandteil eines bestehenden Konzepts bzw. vorhandener Mobilitätsüberlegungen im Sinne der Nummer 2 der Richtlinie sind.

3 Fristen zur Antragseinreichung

Anträge auf Gewährung von Zuwendungen sind bis zum Stichtag 31. März 2024 einzureichen (Ausschlussfrist). Später eingehende Anträge werden nicht mehr bearbeitet. Maßgeblich ist dabei das Datum der Einreichung über easy-Online.

Der Bewilligungszeitraum wird im Zuwendungsbescheid festgelegt. Die Laufzeit von Projekten beträgt maximal zwölf Monate. Zuwendungsfähig sind nur Ausgaben zur Umsetzung von bewilligten Maßnahmen, die innerhalb des Bewilligungszeitraums verursacht werden.

4 Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendung wird im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss auf Basis der zuwendungs­fähigen Ausgaben (Ausgabenbasis) gewährt und bei der Bewilligung auf den Höchstbetrag von 60 000 Euro, bezogen auf die Investitionsmehrkosten, begrenzt.

Für die Berechnung der beihilfefähigen Kosten werden die Beträge vor Abzug von Steuern und sonstigen Abgaben herangezogen. Die beihilfefähigen Kosten sind gemäß Artikel 7 Absatz 1 AGVO durch schriftliche Unterlagen zu belegen, die klar, spezifisch und aktuell sein müssen.

Die Beihilfeintensität darf bei Unternehmen im Sinne des Beihilferechts grundsätzlich nicht 40 Prozent der beihilfefähigen Ausgaben überschreiten. Bei Beihilfen für mittlere Unternehmen kann die Intensität um 10 Prozentpunkte, bei Beihilfen für kleine Unternehmen um 20 Prozentpunkte erhöht werden. Grundlage der Einordnung eines Unter­nehmens ist dabei die Empfehlung 2003/​361/​EG der Europäischen Kommission. Danach sind mittlere und kleine Unternehmen anhand folgender Kenndaten zu bestimmen:

Mittlere Unternehmen: unter 250 Mitarbeiter und Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder Jahresbilanzsumme höchstens 43 Millionen Euro.
Kleine Unternehmen: unter 50 Mitarbeiter und Jahresumsatz bzw. Jahresbilanz bis zu 10 Millionen Euro.

Eine Kumulierung mit anderen Zuwendungen ist nur bis zu den in der Richtlinie festgelegten Beihilfeintensitäten zulässig. Co-Finanzierungen von Dritten sind unverzüglich anzuzeigen. Bei einem Verstoß gegen diese Vorschrift kann die geleistete Zuwendung bis zur vollen Höhe zurückgefordert werden. Der Rückforderungsbetrag ist zu verzinsen.

Zur Festlegung der Beihilfeintensitäten sind geeignete Nachweise vorzulegen.

Anträge sollen ein dem Umfang des Vorhabens nach angemessenes Finanzvolumen aufweisen.

5 Zuwendungsfähige Ausgaben

Der Förderaufruf mit dem Schwerpunkt „Breitenförderung“ fördert effektive Umsetzungsmaßnahmen im Bereich des Personenverkehrs gemäß der Richtlinie.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben zur Erreichung des Zuwendungszwecks nach der Richtlinie sowie der Nummer 1 dieses Förderaufrufs; die Nummer 5.2.3 der Richtlinie findet insoweit Anwendung.

Die in der Tabelle in der Anlage zu diesem Förderaufruf abschließend aufgeführten Maßnahmen sind förderfähig. Darüberhinausgehende Maßnahmen werden mit diesem Förderaufruf nicht gefördert.

Grundlage für die Ermittlung der zuwendungsfähigen Ausgaben sind grundsätzlich projektbedingte Investitionsmehrausgaben, welche zur Erreichung der Programmziele des Fördervorhabens erforderlich sind. Die Förderung erfolgt als Anteilsfinanzierung, die maximal die projektbezogenen Mehrausgaben umfassen kann.

6 Bewilligungsverfahren

Für Anträge nach diesem Förderaufruf kommt ein einstufiges Verfahren zur Anwendung. Die Förderanträge werden nach dem Datum des Eingangs bearbeitet und gemäß Nummer 7.3.4 der Richtlinie bewertet und priorisiert.

Der Förderantrag samt Anlagen ist wie oben beschrieben bis zum Stichtag über das elektronische Antrags- und Angebotssystem des Bundes (easy-Online, Link: https:/​/​foerderportal.bund.de/​easyonline) einzureichen. Anträge können nur berücksichtigt werden, wenn diese in schriftlicher Form und mit den erforderlichen Unterlagen bei der Bewilligungsbehörde vollständig und rechtsverbindlich unterschrieben eingehen. Bei der Erstellung der Anträge sind die im Formular hinterlegten Ausfüllhinweise zu beachten.

Die Bewilligungsbehörde kann nach eigenem Ermessen Unterlagen nachfordern.

Im Antrag ist die Integration der beantragten Maßnahmen in vorhandene Mobilitätskonzepte oder Mobilitätsüber­legungen nachvollziehbar zu beschreiben, und vorhandene Mobilitätskonzepte oder Mobilitätsüberlegungen sind als Anlage beizulegen.

Die grundsätzliche Förderwürdigkeit wird im Zuge der Antragsbearbeitung durch die Bewilligungsbehörde geprüft und festgestellt. Antragsberechtigte haben dazu, insbesondere zu Aspekten nach Nummer 7.3.4 der Richtlinie, in ihren Anträgen auszuführen.

7 Ansprechpartner, Hinweis

Dies ist ein formloser Förderaufruf auf Grundlage der Richtlinie. Die Bestimmungen der Richtlinie finden auf ein­gereichte Projektanträge bzw. Projektskizzen unverändert Anwendung.

Ansprechpartner zu förderrechtlichen Fragen zur Richtlinie und zu diesem Förderaufruf ist die Bewilligungsbehörde:

Telefon: (0221) 5776 5199
E-Mail: BMMplus@balm.bund.de 

Berlin, den 17. April 2023

Bundesministerium
für Digitales und Verkehr

Im Auftrag
Prof. Klaus Bonhoff

Anlage

Liste der förderfähigen Standardmaßnahmen gemäß Nummer 5

Laufende
Nummer
Bezeichnung der Maßnahme
Maßnahmen zur Steigerung/​Verbesserung des Radverkehrs
 1 Beschaffung von Fahrrädern für den Einsatz im betrieblichen Verkehr
 2 Beschaffung von Pedelecs für den Einsatz im betrieblichen Verkehr
 3 Beschaffung von Lastenfahrrädern für den Einsatz im betrieblichen Verkehr
 4 Beschaffung von Lastenpedelecs für den Einsatz im betrieblichen Verkehr
 5 Beschaffung und Aufbau von diebstahlgesicherten und witterungsgeschützten Abstellmöglichkeiten
 6 Beschaffung und Aufbau von Lademöglichkeiten für Pedelecs
 7 Bauliche Veränderungen zur Attraktivitätssteigerung des Radverkehrs (z. B. Duschen, Umkleideräume inklusive Gebäudeausstattung)
Maßnahmen zur Umstellung von Flotten auf nachhaltige Antriebsarten
ohne lokale Emissionen
 8 Beschaffung von batterieelektrischen Fahrzeugen
 9 Beschaffung und Aufbau von Ladeinfrastruktur
10 Beschaffung von batterieelektrischen Motorrollern
11 Integration von Carsharing- oder Mietfahrzeugen zur Abdeckung von Spitzenlasten
Maßnahmen zur Information und Kommunikation mit Fokusgruppen
12 Organisation und Durchführung von Mobilitätsaktionstagen
Maßnahmen zur digital unterstützten Koordination
und Steuerung von Verkehrsabläufen
13 Beschaffung und Betrieb von Software zur Vermittlung und Koordination umweltgerechter Mobilitätsoptionen (z. B. multimodales Routing, Reservierungs- und Vermittlungssysteme, Parkplatzbewirtschaftung)
14 Beschaffung und Betrieb von Software zur betriebsinternen oder betriebsübergreifenden Koordination und Steuerung von Firmenfahrzeugen
15 Beschaffung und Betrieb von Software zur Anreizschaffung, Dokumentation und Abrechnung von Mobilität (z. B. Monitoring, Tracking, Incentivierung)
Maßnahmen zur physischen Verkehrslenkung und -steuerung
16 Beschaffung von Anlagen zur Echtzeitinformation über den Verkehr (z. B. Infoscreens)
17 Beschaffung von Anlagen zur Zugangsregelung (z. B. Verkehrsleit- und Schrankensysteme, bauliche Veränderungen)
18 Beschaffung von Anlagen zur Zugangsregelung (z. B. Beschilderung, Beschriftung und Markierung)

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