FBI am Pranger

Published On: Samstag, 20.05.2023By

Die US-Bundespolizei FBI hat in den vergangenen Jahren immer wieder unbefugt auf geheime Datenbanken des US-Auslandsgeheimdienstes NSA zugegriffen, mit denen die Kommunikation von Ausländerinnen und Ausländern ausgespäht wird. Wie aus gestern freigegebenen Gerichtsunterlagen hervorgeht, nutzte das FBI die Datenbanken in 278.000 Fällen, oftmals ohne Berechtigung. Dabei suchte sie nach Namen von Kriminalitätsopfern, aber auch nach Teilnehmerinnen und Teilnehmern der „Black Lives Matter“-Proteste sowie des Sturms auf das Kapitol in Washington.

Die Datenbank enthält private E-Mails, SMS-Nachrichten, Videos, Fotos und andere Dokumente, die beim Ausspähen von Ausländern durch die NSA anfallen. Obwohl das FBI die NSA-Datenbanken nur anzapfen darf, wenn es im Zusammenhang mit ausländischen Geheimdiensten ermittelt, zeigen die Urteilsbegründungen des für die Auslandsaufklärung zuständigen Gerichts, dass sie auch bei Fällen im Inland genutzt wurden.

FBI-Agenten durchsuchten demnach die Datenbanken stichprobenartig bei Ermittlungen zu nationalen Drogen- und Bandenfällen, aber auch zu den Protesten nach dem Tod des Afroamerikaners George Floyd sowie zum Angriff auf das Kapitol durch Anhänger von Donald Trump. In einem Fall überprüfte ein Agent 19.000 Spender für eine Wahlkampagne für den Kongress.

In keinem dieser Fälle habe es eine Rechtfertigung für den Zugriff des FBI auf die Datenbanken gegeben, erklärte das für die Geheimdienste zuständige Gericht. Die Veröffentlichung der Dokumente erfolgt vor dem Hintergrund einer Kongressdebatte über die Erneuerung der Section 702 im „Foreign Intelligence Surveillance Act“.

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