Öffentliche Zustellung Performance to Go PLC – Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – WA 31-Wp 7111/00018#00005

Published On: Samstag, 10.06.2023By

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Öffentliche Bekanntmachung eines Bescheides vom 30.05.2023

Gemäß § 4h Abs. 2 Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz (FinDAG) wird die Verfügung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gegenüber der

Performance to Go PLC
PO Box Suite 6
Cumberland Road Cliftonville
CT9 2 JZ Cliftonville
Großbritannien

durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt.

Die öffentliche Bekanntmachung des Bescheids der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erfolgt nach § 4h Abs. 2 FinDAG im Bundesanzeiger, da sich die Geschäftsadresse der Performance to Go PLC, Großbritannien, außerhalb des Geltungsbereichs des FinDAG befindet und kein Bevollmächtigter mit Sitz im Inland benannt wurde.

Der Bescheid gilt gemäß § 4h Absatz 2 Satz 2 i. V. m. § 4h Absatz 1 Satz 2 FinDAG am Tage nach der Bekanntmachung als zugestellt.

Ich weise darauf hin, dass die Zustellung der Untersagung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Der Bescheid vom 30.05.2023 mit dem Geschäftszeichen WA 31-Wp 7111/​00018#00005 kann bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Marie-Curie-Straße 24-28, 60439 Frankfurt am Main, abgeholt oder eingesehen werden.

Frankfurt am Main, den 05.06.2023

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Im Auftrag

Höhlein

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