Zusatzzahlungen

Published On: Dienstag, 13.06.2023By

Das EU-Parlament hat beschlossen, die umstrittenen Zusatzzahlungen für Europaabgeordnete neben ihrer regulären Pension zu kürzen. Bis 2009 hatten EU-Abgeordnete und das Parlament in einen freiwilligen Pensionsfonds eingezahlt, um später eine zusätzliche Altersversorgung zu erhalten.

In den letzten Jahren gab es immer wieder Kritik an dem Fonds. Einer der Gründe dafür ist die Sorge, dass der Fonds zahlungsunfähig wird und mit Steuergeldern aufgestockt werden müsste.

Das Präsidium des EU-Parlaments teilte nun mit, dass die Zahlungen aus dem Fonds um die Hälfte gekürzt werden sollen. Zudem wird das Alter, ab dem Zahlungen aus dem Fonds empfangen werden können, von 65 auf 67 Jahre angehoben. Ende 2024 soll überprüft werden, ob weitere Maßnahmen erforderlich sind. Begünstigte des Pensionsfonds haben alternativ die Möglichkeit, aus dem System auszuscheiden und eine einmalige Auszahlung zu erhalten.

Tatsächlich geht dem Fonds das Geld aus. Ende des letzten Jahres verfügte er nach Angaben des Generalsekretärs des Parlaments, Alessandro Chiocchetti, noch über Anlagen im Wert von 50 bis 55 Millionen Euro. Langfristig wären jedoch 363 Millionen Euro erforderlich, um die Ansprüche der Abgeordneten abzudecken.

Gemäß dem EU-Parlament haben Abgeordnete ab dem vollendeten 63. Lebensjahr Anspruch auf eine Alterspension. Die Höhe der Altersversorgung beträgt 3,5 Prozent der Dienstbezüge pro vollem Jahr der Mandatsausübung und liegt insgesamt bei maximal 70 Prozent.

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