Bekanntmachung des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen über das Stellungnahmeverfahren zur Fortschreibung der Produktgruppe 14 „Inhalations- und Atemtherapiegeräte“ des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 139 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)
Bundesministerium für Gesundheit
Bekanntmachung
des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen
über das Stellungnahmeverfahren zur Fortschreibung
der Produktgruppe 14 „Inhalations- und Atemtherapiegeräte“
des Hilfsmittelverzeichnisses
nach § 139 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)
Vom 22. Mai 2023
Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (im Folgenden GKV-Spitzenverband) beabsichtigt, die Produktgruppe 14 „Inhalations- und Atemtherapiegeräte“ des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 139 SGB V fortzuschreiben.
Der GKV-Spitzenverband hat hierzu das Stellungnahmeverfahren gemäß § 139 Absatz 11 SGB V unter Übermittlung des Produktgruppenentwurfs eingeleitet. Darüber hinaus wurde den Interessenvertretungen der Patientinnen und Patienten gemäß § 140f Absatz 4 SGB V ihr Mitberatungsrecht eingeräumt.
Die Frist für die oben genannten Organisationen zur Stellungnahme endet am 15. August 2023.
Berlin, den 22. Mai 2023
GKV-Spitzenverband
Der Vorstand
Gernot Kiefer
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