Klatsche für die Kanzlei BrostClassen RA Dr. Lucas Brost vom OLG Frankfurt

Published On: Freitag, 23.06.2023By Tags:

Dr. Lucas Brost ist für uns ein „Falschbehauptungsuntersteller ersten Ranges – bezogen auf seine Argumente“. Seine Schriftsätze haben leider wenig mit sachlichen und fachlichen Argumenten zu tun. Das müssen wir leider in den letzten Jahren immer wieder feststellen, wenn Dr. Brost Schriftsätze an das Gericht schreibt, vor dem wir uns streiten. Die Schriftsätze haben wenig mit dem Sachlichkeitsgebot zu tun, welches für Rechtsanwälte gilt. Möglicherweise hat Dr. Brost ja die Vorlesung dazu verpasst, um das einmal sarkastisch anzumerken.

Von ähnlicher „Qualität“ war dann auch sein Schriftsatz an das OLG Frankfurt in Sachen BM Projektentwicklung. Hier war Dr. Lucas Brost in Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts Frankfurt gegangen. Völlig in Ordnung. Nun sollte Dr. Brost doch endlich gemerkt haben, dass seine „Schmutzvorwürfe“ einfach nicht mehr verfangen, dass ein Gericht sehr wohl zu unterscheiden weiß, ob es sich um fachliche und sachliche Argumente handelt oder um unsachliches „Geschwurbel“.

Dabei, davon gehen wir zumindest aus, sollte Dr. Lucas Brost doch in der Lage sein, sich auf sachliche Art und Weise mit uns auseinanderzusetzen. Wir stellen uns auch immer die Frage, ob er seinen Mandanten mit diesen Streitereien einen Gefallen tut.

Aus seiner Sicht sicherlich, denn für jeden gerichtlichen Streit kann er eine Honorarrechnung stellen, für eine außergerichtliche Diskussion und Verständigung dann sicherlich weniger. Dabei sind wir für Argumente in der Sache immer offen und ändern mit besserem Wissen auch einmal den einen oder anderen Artikel, denn uns ist es immer wichtig, einen objektiven Artikel zu veröffentlichen.

Den Versuch, mit uns ins Gespräch zu kommen und nach einer möglichen Problemlösung für seine Mandanten zu suchen, hat Dr. Brost zu keinem Zeitpunkt gemacht. Vielleicht ist das aber mal etwas, worüber Dr. Brost nach diesem Urteil dann nachdenkt. Wir werden aber sicherlich die Begründung zu diesem Urteil des OLG Frankfurt dann auch anderen Gerichten gerne zur Verfügung stellen.

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