Interview mit Rechtsanwalt Jens Reime über Genussrechte: Chancen und Risiken für Anleger

Published On: Donnerstag, 06.07.2023By Tags:

diebewertung.de: Herr Reime, vielen Dank, dass Sie sich die Zeit nehmen, mit uns über das Thema Genussrechte zu sprechen. Um direkt einzusteigen, könnten Sie unseren Lesern zunächst erklären, was Genussrechte überhaupt sind und wie sie funktionieren?

Rechtsanwalt Jens Reime: Gern, ich freue mich über die Einladung. Bei Genussrechten handelt es sich um eine Form der Unternehmensbeteiligung. Im Gegensatz zu Aktien oder Anleihen sind Genussrechte keine Anteile am Unternehmen, sondern verbriefen lediglich ein schuldrechtliches Recht. Anleger, die Genussrechte erwerben, gewähren dem Unternehmen eine Kapitalzufuhr und erhalten im Gegenzug eine finanzielle Beteiligung in Form von festen Zinszahlungen oder Gewinnbeteiligungen. Es ist also eine Art Darlehensvertrag zwischen dem Anleger und dem Unternehmen.

diebewertung.de: Das klingt interessant. Aber welche Chancen bieten Genussrechte den Anlegern im Vergleich zu anderen Anlageformen?

Rechtsanwalt Jens Reime: Genussrechte können attraktiv sein, da sie oft eine höhere Verzinsung als herkömmliche Anlageprodukte bieten. Zudem haben Anleger die Möglichkeit, sich an Unternehmen zu beteiligen, an die sie sonst nicht so leicht Zugang hätten, wie beispielsweise Start-ups oder kleinere Mittelständler. Durch die finanzielle Unterstützung können Anleger zum Erfolg des Unternehmens beitragen und möglicherweise von dessen Wachstum profitieren.

diebewertung.de: Das klingt vielversprechend. Aber welche Risiken sind mit der Investition in Genussrechte verbunden?

Rechtsanwalt Jens Reime: Genussrechte sind keine sichere Geldanlage. Im Falle einer Insolvenz des Unternehmens können Anleger ihr investiertes Kapital verlieren. Im Vergleich zu anderen Anlageformen wie beispielsweise Anleihen sind Genussrechte in der Regel nicht durch eine Einlagensicherung geschützt. Zudem sind Genussrechte oft mit einer längeren Laufzeit verbunden, was bedeutet, dass das investierte Geld für einen längeren Zeitraum gebunden ist. Darüber hinaus kann es vorkommen, dass Unternehmen die vereinbarten Zinszahlungen oder Gewinnbeteiligungen nicht oder nicht in vollem Umfang leisten können.

diebewertung.de: Vielen Dank für die ausführliche Erklärung. Gibt es bestimmte rechtliche Aspekte, die Anleger bei der Investition in Genussrechte beachten sollten?

Rechtsanwalt Jens Reime: Absolut. Es ist wichtig, dass Anleger sich vor einer Investition in Genussrechte über das Unternehmen und seine Geschäftstätigkeit informieren. Zudem sollten die genauen Konditionen des Genussrechtsvertrags sorgfältig geprüft werden. Hier können rechtliche Fachkenntnisse hilfreich sein, um mögliche Fallstricke zu erkennen. Es ist ratsam, sich bei Fragen oder Unsicherheiten an einen erfahrenen Rechtsanwalt zuwenden, der sich mit dem Thema Genussrechte auskennt. Zudem sollten Anleger darauf achten, dass das Unternehmen seriös ist und über eine solide finanzielle Basis verfügt.

diebewertung.de: Vielen Dank, Herr Reime, für die wertvollen Informationen und Tipps zum Thema Genussrechte. Wir sind sicher, dass unsere Leser davon profitieren werden.

Rechtsanwalt Jens Reime: Ich danke Ihnen für das Gespräch. Es war mir eine Freude, meine Expertise mit Ihnen zu teilen. Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

diebewertung.de: Herr Reime, vielen Dank, dass Sie sich die Zeit nehmen, mit uns über das Thema Genussrechte zu sprechen. Könnten Sie uns zunächst erklären, was Genussrechte sind und wie sie funktionieren?

Jens Reime: Natürlich, gerne. Genussrechte sind eine Form der Kapitalanlage, bei der Anleger einem Unternehmen Kapital zur Verfügung stellen. Im Gegenzug erhalten sie eine feste Verzinsung und oft auch eine Gewinnbeteiligung. Anders als bei Aktien erhalten Genussrechtsinhaber jedoch keine Eigentumsrechte am Unternehmen, sondern nur eine Forderung auf Rückzahlung des investierten Kapitals.

diebewertung.de: Welche Chancen bieten Genussrechte für Anleger?

Jens Reime: Genussrechte können für Anleger attraktiv sein, da sie oft eine höhere Verzinsung bieten als klassische Sparformen wie Festgeld oder Tagesgeld. Zudem haben Anleger die Möglichkeit, am wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens zu partizipieren und von einer Gewinnbeteiligung zu profitieren. Genussrechte können daher eine interessante Möglichkeit sein, um sein Vermögen zu diversifizieren und Renditechancen zu nutzen.

diebewertung.de: Gibt es auch Risiken, die Anleger bei Genussrechten beachten sollten?

Jens Reime: Ja, natürlich gibt es auch Risiken, die mit Genussrechten einhergehen. Da Anleger keine Eigentumsrechte am Unternehmen haben, sind sie im Insolvenzfall des Unternehmens nachrangig gegenüber anderen Gläubigern. Das bedeutet, dass sie ihr investiertes Kapital möglicherweise nicht zurückerhalten. Zudem sind Genussrechte oft mit einer längeren Laufzeit verbunden, sodass Anleger ihr Kapital über einen längeren Zeitraum gebunden haben. Es ist also wichtig, dass Anleger die Bonität des Unternehmens und die damit verbundenen Risiken sorgfältig prüfen, bevor sie in Genussrechte investieren.

diebewertung.de: Welche rechtlichen Aspekte sollten Anleger beachten, wenn sie in Genussrechte investieren möchten?

Jens Reime: Anleger sollten sich vor einer Investition in Genussrechte über die rechtliche Ausgestaltung und die damit verbundenen Rechte und Pflichten informieren. Insbesondere ist es wichtig, die Bedingungen des Genussrechtsvertrags genau zu prüfen, um mögliche Risiken zu erkennen. Zudem sollten Anleger darauf achten, dass das Unternehmen, das die Genussrechte ausgibt, über eine entsprechende Erlaubnis der Finanzaufsichtsbehörde verfügt. Bei Unsicherheiten oder Fragen empfehle ich, einen erfahrenen Rechtsanwalt hinzuzuziehen, der bei der rechtlichen Prüfung und Beratung unterstützen kann.

diebewertung.de: Vielen Dank, Herr Reime, für die aufschlussreichen Informationen zu Genussrechten und den damit verbundenen Chancen und Risiken für Anleger.

Jens Reime: Gerne geschehen. Es war mir ein Vergnügen, über dieses wichtigeThema zu sprechen. Ich stehe Ihnen jederzeit gerne für weitere Fragen zur Verfügung

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