Bekanntmachung nach § 79 Absatz 5 des Arzneimittelgesetzes

Published On: Freitag, 07.07.2023By Tags:

Bundesministerium für Gesundheit

Bekanntmachung
nach § 79 Absatz 5 des Arzneimittelgesetzes

Vom 19. Juni 2023

Mit der Bekanntmachung nach § 79 Absatz 5 des Arzneimittelgesetzes vom 11. Februar 2022 (BAnz AT 18.02.2022 B6) hat das Bundesministerium für Gesundheit einen Versorgungsmangel mit tamoxifenhaltigen Arzneimitteln in Deutschland festgestellt.

Nach Information des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte hat sich die Versorgungslage mit tamoxifenhaltigen Arzneimitteln stabilisiert.

Daher wird festgestellt, dass der in der Bekanntmachung vom 11. Februar 2022 festgestellte Versorgungsmangel mit tamoxifenhaltigen Arzneimitteln in Deutschland nicht mehr vorliegt.

Bonn, den 19. Juni 2023

114-40000-01 §79

Bundesministerium für Gesundheit

Im Auftrag
Dr. Lars Nickel

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