Prozess

Published On: Sonntag, 09.07.2023By Tags:

Der baden-württembergische Polizei-Inspekteur steht seit April vor Gericht, nun hat auch ein Zivilprozess begonnen. Dieses Mal steht die Verteidigerin des Inspekteurs im Fokus.

Am Donnerstag beschäftigte sich eine Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart mit dem Strafprozess gegen den Polizei-Inspekteur wegen sexueller Nötigung. Die mutmaßlich Geschädigte hat eine einstweilige Verfügung gegen die Verteidigerin des ranghöchsten Polizeibeamten Baden-Württembergs beantragt – und laut Gericht gute Erfolgschancen.

Die Frau möchte, dass der Anwältin bestimmte Äußerungen und Behauptungen untersagt werden, die sie in einer Pressemitteilung zu Beginn des Strafprozesses Ende April verbreitet hatte. In der Erklärung wird dem mutmaßlichen Opfer der sexuellen Nötigung vorgeworfen, bewusst Kontakt zu älteren und beruflich höher gestellten Männern gesucht zu haben, um ihre Karriere voranzubringen.

Die Anwältin beschuldigte die mutmaßlich Geschädigte außerdem der Lüge. Sie habe in ihrer Vernehmung verschwiegen, dass sie ein Verhältnis zu einem Vorgesetzten bei der Polizei hatte. Zudem habe sie in einer Sprachnachricht erklärt, dass sie genau gewusst habe, was sie an dem Abend mit dem Inspekteur getan habe.

Die Polizeibeamtin betrachtet dies als Rufschädigung und Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte. Das Gericht scheint dies ähnlich zu sehen. Der Vorsitzende Richter erklärte in der mündlichen Verhandlung am Donnerstag, dass diese Behauptungen die Privatsphäre des mutmaßlichen Opfers berühren. Er sieht eine relativ hohe Erfolgsaussicht für die Anträge der heute 34-jährigen Frau.

Der Zivilprozess gegen die Verteidigerin ist unabhängig vom Strafprozess wegen sexueller Nötigung gegen den Polizei-Inspekteur. Im Strafprozess werden am Freitag Plädoyers erwartet und nächste Woche soll ein Urteil gesprochen werden. Das Urteil im Zivilprozess wird voraussichtlich am 27. Juli verkündet.

Heiße News an die Redaktion senden

Neueste Kommentare

Leave A Comment