Interview zwischen Rechtsanwalt Marc Ellerbrock und diebewertung.de: Kryptowährungen und Steuerpflicht

Published On: Donnerstag, 27.07.2023By Tags:

diebewertung.de: Guten Tag, Herr Ellerbrock. Vielen Dank, dass Sie sich die Zeit nehmen, mit uns über das aktuelle Urteil des Bundesfinanzhofs zum Thema Kryptowährungen und Steuerpflicht zu sprechen.

Rechtsanwalt Ellerbrock: Guten Tag, gerne stehe ich für das Interview zur Verfügung.

diebewertung.de: Das Urteil des Bundesfinanzhofs besagt, dass Kryptowährungen als „anderes Wirtschaftsgut“ nach dem Einkommensteuergesetz zu betrachten sind. Was bedeutet das für Anleger?

Rechtsanwalt Ellerbrock: Das Urteil klärt die bisher umstrittene Frage, wie virtuelle Währungen steuerlich einzustufen sind. Es bedeutet, dass Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum und Co. als steuerpflichtige Vermögensgegenstände betrachtet werden. Wenn Anleger innerhalb eines Jahres Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen erzielen und die Freigrenze von 600 Euro überschreiten, sind diese Gewinne steuerpflichtig.

diebewertung.de: Ein weiteres Argument des Klägers war, dass eine Besteuerung diejenigen benachteiligt, die ihre Kryptogewinne ordnungsgemäß versteuern. Wie sieht der Bundesfinanzhof das?

Rechtsanwalt Ellerbrock: Der Bundesfinanzhof widerspricht dieser Argumentation. Er sieht kein strukturelles Vollzugsdefizit bei der Steuerverwaltung bezüglich Kryptowährungen. Es gebe ausreichende Möglichkeiten für den Fiskus, Gewinne und Verluste aus Kryptowährungen zu erfassen und zu ermitteln. Es besteht also keine Benachteiligung für diejenigen, die ihre Gewinne ordnungsgemäß versteuern.

diebewertung.de: Welche Konsequenzen ergeben sich nun für Anleger, die mit Kryptowährungen handeln?

Rechtsanwalt Ellerbrock: Anleger, die innerhalb der Spekulationsfrist von einem Jahr Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen erzielen, müssen diese Gewinne versteuern, sofern die Freigrenze von 600 Euro überschritten wird. Sollten Verluste entstehen, können diese mit Gewinnen aus anderen Veräußerungsgeschäften verrechnet werden. Sind hingegen nur Verluste angefallen, können diese mit zukünftigen Gewinnen in den Folgejahren verrechnet werden.

diebewertung.de: Vielen Dank, Herr Ellerbrock, für diese Aufklärung über die steuerliche Behandlung von Kryptowährungen. Es ist sicherlich ein wichtiges Thema für viele Anleger.

Rechtsanwalt Ellerbrock: Ich danke Ihnen ebenfalls. Es ist tatsächlich ein komplexes Thema, und es ist wichtig, dass Anleger über ihre steuerlichen Pflichten informiert sind, um mögliche Probleme mit den Steuerbehörden zu vermeiden.

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