Bekanntmachung Nr. 14/23/53 – Einhundertundsiebente Änderung der Bekanntmachung über Handelsbezeichnungen für Erzeugnisse der Fischerei und der Aquakultur

Published On: Montag, 31.07.2023By Tags:

Bundesanstalt
für Landwirtschaft und Ernährung

Bekanntmachung Nr. 14/​23/​53
Einhundertundsiebente Änderung der Bekanntmachung
über Handelsbezeichnungen für Erzeugnisse
der Fischerei und der Aquakultur

Vom 17. Juli 2023

In das Verzeichnis der Handelsbezeichnungen für Erzeugnisse der Fischerei und der Aquakultur vom 28. August 2002 werden gemäß § 3 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 6 der Fischetikettierungsverordnung vom 15. August 2002, die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 5. November 2015 (BGBl. I S. 1926) geändert worden ist, die nachfolgenden wissenschaftlichen Namen neu gefasst:

Alter wissenschaftlicher Name Neuer wissenschaftlicher Name
Loligo opalescens Doryteuthis opalescens16
Pangasius hypophthalmus Pangasianodon hypophthalmus17

16
Bis die Änderung des wissenschaftlichen Namens in der Zolltarifdatenbank der Europäischen Union (TARIC) erfolgt ist, darf die alte Bezeichnung Loligo opalescens weiterverwendet werden.
17
Bis die Änderung des wissenschaftlichen Namens in der Zolltarifdatenbank der Europäischen Union (TARIC) erfolgt ist, darf die alte Bezeichnung Pangasius hypophthalmus weiterverwendet werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift bei der BLE mit Sitz in Bonn zu erheben.

Inkrafttreten

Die mit dieser Bekanntmachung verfügten Regelungen gelten am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger als bekannt gegeben.

Hamburg, den 17. Juli 2023

Bundesanstalt
für Landwirtschaft und Ernährung

Im Auftrag
Wessendorf

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