Leasetrend

Published On: Samstag, 10.06.2023By

diebewertung.de: Guten Tag, Rechtsanwältin Bontschev. Wir möchten heute über die kürzlich eingegangenen Schreiben von Insolvenzverwalter Dr. Max Liebig an LeaseTrend-Anleger sprechen. Die Schreiben enthalten Aufforderungen zur Zahlung vermeintlich negativer Abfindungsguthaben. Wie sehen Sie diese Situation?

Rechtsanwältin Bontschev: Guten Tag. Sie haben recht, diese Forderungen werfen in der Tat einige Fragen auf. Die Vorgehensweise des Insolvenzverwalters und die Rolle der Rechtsanwaltskanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek in dieser Angelegenheit sollten definitiv untersucht werden.

diebewertung.de: Können Sie uns einen Überblick darüber geben, wie die Insolvenzverwaltung bisher mit den Anlegern kommuniziert hat?

Rechtsanwältin Bontschev: Gerne. Zunächst forderte die Insolvenzverwaltung die Anleger auf, ein sogenanntes negatives Abfindungsgutachten der GKK Partners Audit GmbH zu akzeptieren, ohne dass die Anleger das Gutachten selbst einsehen konnten. Die Zugangsdaten dazu wurden erst später in einem weiteren Schreiben übermittelt – und das in einer über 30 Zeichen langen, praktisch unverständlichen Verschlüsselung. Diese Art der Informationsvergabe scheint mir ziemlich intransparent.

diebewertung.de: Welche Rolle spielt dabei die Anwaltskanzlei Heuking?

Rechtsanwältin Bontschev: Die Anleger erhielten Schreiben von der Anwaltskanzlei Heuking, in denen nicht nur die vermeintlich negativen Abfindungsguthaben, sondern auch zusätzliche Anwaltsgebühren gefordert wurden. Ein derartiger Schritt seitens einer so einflussreichen Kanzlei könnte Druck auf die Anleger ausüben. Ich würde empfehlen, dass sich die Anleger zur Wahrung ihrer Interessen an eine auf Bank- und Steuerrecht spezialisierte Kanzlei wenden.

diebewertung.de: Es wurden Zweifel an der Berechnung des Abfindungsguthabens laut. Können Sie uns dazu etwas sagen?

Rechtsanwältin Bontschev: Das ist richtig. Es gibt Bedenken hinsichtlich der korrekten Ermittlung des Abfindungsguthabens durch das Gutachten der GKK. Die Bewertung der Tochtergesellschaften mit Null und der fehlende Nachweis der Konten des atypischen stillen Gesellschafters sind nur zwei der Aspekte, die Fragen aufwerfen. Es bedarf einer genauen Prüfung, ob die vertraglich vorgesehene Berechnungsmethode überhaupt noch zulässig ist.

diebewertung.de: Sie haben die Bedeutung von Anlegersammelverfahren in diesem Kontext betont. Könnten Sie das weiter ausführen?

Rechtsanwältin Bontschev: In der Tat. Angesichts der komplexen Situation und der drohenden Klagewelle im Sommer ist es für die LeaseTrend-Anleger von Vorteil, sich in einem Anlegersammelverfahren zu organisieren. Solch eine gemeinsame Organisation ermöglicht Synergien, Kostenersparnisse und die Nutzung der Erfahrungen anderer Anleger. Eine spezialisierte Anwaltskanzlei kann in diesem Rahmen die Interessen der Anleger effektiv vertreten und eine wirtschaftlich tragfähige Lösung finden.

diebewertung.de: Anleger haben unterschiedliche Ziele und Interessen. Wie können sie ihre individuellen Entscheidungen treffen?

Rechtsanwältin Bontschev: Das ist eine gute Frage. Jeder Anleger hat eigene Ziele und Interessen. Einige möchten eine schnelle Lösung, während andere bereit sind, den Weg durch die Gerichte zu gehen. Letztlich liegt es in der individuellen Entscheidung jedes Anlegers, wie er vorgehen möchte. Aber ich bin überzeugt, dass das Zusammenkommen in einem Anlegersammelverfahren trotz individueller Unterschiede eine gemeinsame Stärke darstellt.

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