Welche Leistungen bekommen Asylsuchende in Deutschland und wer hat überhaupt eine Chance auf Anerkennung eines Asylantrages in Deutschland

Published On: Samstag, 05.08.2023By Tags:

In Deutschland regelt das Asylgesetz (AsylG) in Verbindung mit dem Aufenthaltsgesetz (AufenthG) und dem Sozialgesetzbuch (SGB) die Aufnahme und Unterbringung von Asylsuchenden sowie die Verfahren zur Anerkennung von Asylbewerbern.

Leistungen für Asylsuchende:
Unterbringung: In der Regel werden Asylsuchende zunächst in Erstaufnahmeeinrichtungen untergebracht. Nach einiger Zeit werden sie dann auf die verschiedenen Bundesländer verteilt und in Gemeinschaftsunterkünften oder anderen Wohnformen untergebracht.
Verpflegung: Asylsuchende erhalten in den Erstaufnahmeeinrichtungen in der Regel Sachleistungen, also etwa Essen und Trinken.
Taschengeld: Für persönliche Bedürfnisse erhalten Asylbewerber ein kleines Taschengeld.
Gesundheitliche Versorgung: Asylsuchende haben Anspruch auf Leistungen bei akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen. Die Regelungen können je nach Bundesland variieren.
Bildung: Kinder und Jugendliche haben, wie alle anderen Kinder auch, das Recht auf Bildung und dürfen Schulen besuchen.

Wer hat eine Chance auf Anerkennung?:
Die Anerkennung eines Asylantrags in Deutschland basiert in der Regel auf der Genfer Flüchtlingskonvention. Anzuerkennen ist, wer in seinem Heimatland wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, politischen Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe verfolgt wird.
Darüber hinaus kann auch subsidiärer Schutz gewährt werden, wenn im Herkunftsland eine ernsthafte individuelle Bedrohung durch willkürliche Gewalt in einem internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konflikt besteht.
Eine Duldung erhalten Personen, die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abgeschoben werden können.

In der Praxis hängt die Anerkennung von vielen Faktoren ab, wie zum Beispiel der aktuellen politischen Situation im Herkunftsland oder den individuellen Umständen des Antragstellers. Einige Länder gelten als „sichere Herkunftsstaaten“, was bedeutet, dass Anträge von Bürgern dieser Länder in der Regel als offensichtlich unbegründet abgelehnt werden, es sei denn, der Antragsteller kann besondere Gründe für seine individuelle Verfolgung vorbringen.

Dies ist eine vereinfachte Darstellung, und im Detail können die Regelungen und Verfahren komplexer sein. Es empfiehlt sich immer, eine rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, wenn man mit dem Asylverfahren in Deutschland konfrontiert ist.

Das Asylrecht in Deutschland.Gibt es einen Unterschied zwischen Wirtschaftsflüchtlingen und politischen und religiösen Flüchtlingen

Ja, im deutschen Rechtsverständnis gibt es Unterschiede zwischen Wirtschaftsflüchtlingen und politischen bzw. religiösen Flüchtlingen:

  1. Politische und religiöse Flüchtlinge: Das Grundrecht auf Asyl ist in Artikel 16a des Grundgesetzes (GG) der Bundesrepublik Deutschland verankert. Es besagt, dass politisch Verfolgte in Deutschland ein Recht auf Asyl haben. Dies bedeutet, dass Personen, die in ihrem Herkunftsland wegen ihrer politischen Überzeugungen, ihrer Religion, ihrer Rasse, ihrer Nationalität oder ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe verfolgt werden, in Deutschland Asyl beantragen können. Wenn die Verfolgung nachgewiesen wird und keine anderen Ausschlussgründe vorliegen, können diese Personen als Flüchtlinge anerkannt werden.
  2. Wirtschaftsflüchtlinge: Der Begriff „Wirtschaftsflüchtling“ ist kein rechtlich definierter Terminus. In der Regel beschreibt er Personen, die ihr Herkunftsland aufgrund von Armut, Arbeitslosigkeit oder mangelnden wirtschaftlichen Perspektiven verlassen, nicht aber wegen einer individuellen Verfolgung im Sinne des Asylrechts. Wirtschaftliche Not ist nach dem deutschen Asylrecht und auch nach der Genfer Flüchtlingskonvention kein anerkannter Grund für die Gewährung von Asyl oder Flüchtlingsschutz. Daher haben sogenannte Wirtschaftsflüchtlinge in der Regel keinen Anspruch auf eine Aufenthaltsberechtigung in Deutschland.

Es gibt jedoch andere aufenthaltsrechtliche Regelungen, die es Menschen ermöglichen, aus wirtschaftlichen Gründen nach Deutschland zu kommen, z. B. durch Arbeitsmigration. Hierfür gelten aber andere Voraussetzungen und Regelungen.

Wichtig zu betonen ist, dass jeder Asylantrag individuell geprüft wird. Auch wenn wirtschaftliche Gründe allein nicht ausreichen, um Schutz zu gewähren, können im Einzelfall dennoch schutzrelevante Gründe (z.B. eine Verknüpfung von wirtschaftlicher Not mit anderen Formen der Verfolgung) vorliegen. Es empfiehlt sich immer, die genauen Umstände und die rechtliche Situation von Experten prüfen zu lassen.

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