Bekanntmachung Nr. 19/23/51 über einen Antrag auf Schutz der geografischen Bezeichnung für bestimmte Erzeugnisse des Weinbaus gemäß Artikel 94 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 „Iphöfer Echter-Berg“

Published On: Montag, 07.08.2023By Tags:

Bundesanstalt
für Landwirtschaft und Ernährung

Bekanntmachung Nr. 19/​23/​51
über einen Antrag auf Schutz der geografischen Bezeichnung
für bestimmte Erzeugnisse des Weinbaus
gemäß Artikel 94 der Verordnung (EU) Nr. 1308/​2013
„Iphöfer Echter-Berg“

Vom 10. Juli 2023

Gemäß § 22c des Weingesetzes veröffentlicht die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) den Antrag auf Schutz der Ursprungsbezeichnung für bestimmte Erzeugnisse des Weinbaus (Anlage).

Die Unterlagen sind einsehbar unter folgendem Link:

www.ble.de/​eu-qualitaetskennzeichen-wein 

Zusätzlich können die Antragsunterlagen von jedem, dessen berechtigte Interessen durch diesen Antrag berührt sind, bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung angefordert werden. Die Übermittlung der Unterlagen erfolgt auf dem Postweg.

Gegen den Antrag kann innerhalb von zwei Monaten ab dieser Veröffentlichung im Bundesanzeiger von jeder Person mit einem berechtigten Interesse, die im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen oder ansässig ist, Einspruch eingelegt werden.

Der Einspruch ist schriftlich mit beigefügtem Nachweis der berechtigten Interessen bei der

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Referat 512, Absatzfördermaßnahmen, Wein
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn

Telefon: +49 (0) 2 28/​68 45-32 22/​-39 23/​-29 19
Telefax: +49 (0) 30/​18 10 68 45-39 85
De-Mail: info@ble.de-mail.de

einzulegen. 

Bonn, den 10. Juli 2023

Bundesanstalt
für Landwirtschaft und Ernährung

Im Auftrag
Berghaus

Anlage

Antrag auf Eintragung1
einer geschützten Ursprungsbezeichnung (g.U.)
oder geschützten geografischen Angabe (g.g.A.)

1 Einzutragender Name:

Iphöfer Echter-Berg

2 Art der geografischen Angabe:

Geschützte Ursprungsbezeichnung – g.U.

3 Mitgliedstaat, zu dem das abgegrenzte Gebiet gehört:

Bundesrepublik Deutschland

4 Kategorie von Weinbauerzeugnissen2:

Wein Perlwein
Likörwein Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure
Schaumwein Teilweise gegorener Traubenmost
Qualitätsschaumwein Wein aus eingetrockneten Trauben
Aromatischer Qualitätsschaumwein Wein aus überreifen Trauben

5 Antragsteller3:

5.1 Name der juristischen oder natürlichen Person:

Iphöfer Echter-Berg BGB

5.2 Vollständige Anschrift:

Iphöfer Echter-Berg BGB
Frau Andrea Wirsching
Ludwigstraße 16
97346 Iphofen

5.3 Rechtsform:
(Bei juristischen Personen)

BGB-Gesellschaft

5.4 Staatsangehörigkeit:

Deutsch

5.5 Telefon/​Telefax/​E-Mail:

Telefon: +49 93 23/​8 73 30
Telefax: +49 93 23/​87 33 90
E-Mail: a.wirsching@wirsching.de

⊠ Hiermit bestätige/​n ich/​wir, dass ich/​wir die beiliegenden Ausführungen zum Datenschutz zur Kenntnis genommen haben.

Datum Unterschrift(en)

Einziges Dokument

1 Einzutragender Name:

Iphöfer Echter-Berg

2 Art der geografischen Angabe4 :

Geschützte Ursprungsbezeichnung – g.U.
Geschützte geografische Angabe – g.g.A.

3 Mitgliedstaat, zu dem das abgegrenzte Gebiet gehört:

Deutschland

4 Kategorie von Weinbauerzeugnissen5:

Wein Perlwein
Likörwein Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure
Schaumwein Teilweise gegorener Traubenmost
Qualitätsschaumwein Wein aus eingetrockneten Trauben
Aromatischer Qualitätsschaumwein Wein aus überreifen Trauben

5 Beschreibung des Weines/​der Weine6:

Organoleptische Eigenschaften (kurze Textbeschreibung):

Erzeugnis: Qualitätswein, weiß

Aussehen: Gelbgrün bis Goldgelb, grüne Reflexe.
Geruch: feine rebsortenspezifische Fruchtausprägung,
vegetative, kräutrige Aromen, mineralisch,
flintig, nussig, dezente Kernfruchtaromen.
Geschmack: hohe Dichte und Fülle, kräftig, gepuffert, harmonische Säurestruktur,
kräftige, vom Keuperboden geprägte Mineralität, Flintnoten, nasser Stein,
phenolische, zarte Bitternis, salziger Nachgeschmack, meist trockener Geschmack
mit niedrigem Zuckergehalt.

Es sind nur trockene Weine zulässig. Die Voraussetzungen für diese Geschmacksangaben sind durch geltendes Recht festgesetzt.

Analysemerkmale:

Für Analysemerkmale ohne Zahlenangabe gilt geltendes Recht.

Maximaler Gesamtalkoholgehalt in Vol.-% 13,5
Minimal vorhandener Alkoholgehalt in Vol.-% 11
Mindestgesamtsäure
(in Milliäquivalent/​l oder
g/​l ausgedrückt als Weinsäure)
5 g/​l
Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure
in Milliäquivalent/​l
Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/​l)

Organoleptische Eigenschaften (kurze Textbeschreibung):

Erzeugnis: Qualitätswein, rot

Aussehen: helles leuchtendes Rot, kräftiges Kirschrot, Burgunderrot,
Geruch: spätburgundertypische rebsortenspezifische Fruchtausprägung,
reife Kirsche, Brombeere, Pflaume, Schwarze Johannisbeere,
leicht kräutrig und animalisch
Geschmack: mittlere Dichte, nicht zu kräftig, elegant, fein,
vom Keuperboden geprägte Mineralität, leicht flintig,
zarte Bitternis, salziger Nachgeschmack, leichte Bittermandel
im Geschmack immer trocken, keine Restsüße schmeckbar

Es sind nur trockene Weine zulässig. Die Voraussetzungen für diese Geschmacksangaben sind durch geltendes Recht festgesetzt.

Analysemerkmale:

Für Analysemerkmale ohne Zahlenangabe gilt geltendes Recht.

Maximaler Gesamtalkoholgehalt in Vol.-% 13,5
Minimal vorhandener Alkoholgehalt in Vol.-% 12
Mindestgesamtsäure
(in Milliäquivalent/​l oder
g/​l ausgedrückt als Weinsäure)
5 g/​l
Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure
in Milliäquivalent/​l
Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/​l)

6 Traditionelle Bezeichnung:

a)
☐ Winzersekt
☐ Landwein
☐ Prädikatswein
☐ Qualitätslikörwein, ergänzt durch b. A.
☐ Qualitätsperlwein, ergänzt durch b. A.
☐ Sekt b. A.
⊠ Qualitätswein, auch ergänzt durch b. A.
b)
☐ Affentaler
☐ Classic
☐ Ehrentrudis
☐ Federweisser
☐ Hock
☐ Liebfrau(en)milch
☐ Riesling-Hochgewächs
☐ Schillerwein
☐ Weißherbst
☐ Badisch Rotgold

7 Weinbereitungsverfahren7:

7.1 Spezifische önologische Verfahren zur Bereitung des Weines/​der Weine, einschlägige Einschränkungen für die Weinbereitung:

Erzeugnis8: Qualitätswein

Spezifische önologische Verfahren9

Es gilt geltendes Recht.

Einschlägige Einschränkungen bei der Weinbereitung10

Anreicherung:
Qualitätsweine dürfen auf bis zu 13,5 Vol.-% Gesamtalkohol angereichert werden.
Die Anreicherung darf generell nicht mit konzentriertem Traubenmost oder Konzentrierung durch Kälte oder durch RTK erfolgen.
Süßung:
Laut geltendem Recht möglich. Eine natürliche Restsüße des Weines ist auch möglich.
Teilweise oder vollständige Entalkoholisierung:
Ist hier explizit untersagt.
Verschnitt:
Es gilt geltendes Recht. Die Weine mit der Bezeichnung g.U. Iphöfer Echter-Berg stammen ausschließlich aus dieser g.U.

Anbauverfahren 11

Es gilt geltendes Recht.

7.2 Hektarhöchsterträge in hl/​ha:

70 hl/​ha

8 Zugelassene Keltertraubensorte(n):

Weißer Burgunder, Grauer Burgunder, Chardonnay, Grüner Silvaner, Riesling, Gewürztraminer, Scheurebe, Blauer Spätburgunder.

9 Kurze Beschreibung des abgegrenzten geografischen Gebietes:

Zur geschützten Ursprungsbezeichnung gehören die zulässigerweise mit Reben bepflanzten oder vorübergehend nicht bepflanzten Flächen der Einzellage Iphöfer Julius Echter Berg.

Aufstellung der Flächen in der g.U. Iphöfer Echter-Berg nach Flurnummern in der Gemarkung Iphofen:

1082 bis 1138

1227 bis 1269

1529 bis 1549

1553

1572 bis 1582

1627 bis 1681

Ein nach Süden exponierter Steilhang und Hügelhang, Frontfläche des Schwanbergs, mit 15 bis 65 % Steigung. Die östliche Abgrenzung ist ein Grat zur Lage „Kronsberg“, die nördliche Abgrenzung erfolgt durch die sich oberhalb anschließende Waldfläche. Die südliche Abgrenzung ist die Talsohle vor dem Hügelhang. Die westliche Abgrenzung eine Verbindungsstraße als landwirtschaftlich genutzter Weinbergsweg Iphofen – Rödelsee.

10 Beschreibung des Zusammenhangs/​der Zusammenhänge mit dem geografischen Gebiet1213:

Die g.U. Iphöfer Echter-Berg ist ein südexponierter Steilhang und liegt in einer Kessellage, am Fuß 250 m, am Oberhang 360 m über NN. Bodenstruktur und Mikroklima prägen die Lage.

Die Keuperformationen im Gebiet des Steigerwaldes sind Teil der Gesteinsfolgen der erdgeschichtlichen Periode der Trias (225 bis 195 mya). Die beantragte g.U. Iphöfer Echter-Berg ist Teil dieser Formation mit einer besonderen topographischen Ausprägung, die auch für die Eigenart der hier erzeugten Weine bestimmend ist. Die Tonschichten des Keupers, nach Süden und Westen ausgerichtete, bilden natürliche geologische Stufen für den Weinbau. Der graubraune Keuperboden speichert tagsüber Wärme und strahlt diese in der Nacht ab. Bedingt durch starke Steigung im Hang werden besonders viele Schichtungen angeschnitten und so ein hohes Lösen von mineralischen Komponenten aus den Keupertonschichten gefördert.

Die beantragte g.U., als Teil der g.U. Franken, liegt in der Übergangszone vom kühlgemäßigten, subozeanischen zum subkontinentalen Klima. Die Kennzeichen sind trockene und heiße Sommer, das Weinbaugebiet Franken zählt mit unter 550 mm durchschnittlichem Jahresniederschlag zu den trockensten Regionen Bayerns. In dieser Region werden überdurchschnittliche Sommertemperaturen gemessen, so zum Beispiel der Hitzerekord Deutschlands in 2015 (Kitzingen). Diese besonderen klimatischen Temperaturausprägungen gelten verstärkt für die Südflanke des Schwanbergs.

Die hier beschriebenen Gegebenheiten in der g.U. bedingen die besonderen Eigenschaften der hier erzeugten Weine. Die Weine aus dieser g.U. weisen höhere Extraktwerte auf, kommen zu einer höheren Traubenreife und nachfolgend zu einem höheren Gesamtalkoholgehalt. Die Aromen sind intensiver und vielfältiger. Die Weinfarbe ist kräftiger und intensiver in ihrer Ausprägung. Der Weingeschmack ist komplexer, kräftiger und nachhaltiger. Ebenso zeigen die Weine ein größeres Lagerpotential.

11 Weitere Bedingungen für die Aufmachung, Etikettierung sowie alle sonstigen wesentlichen Anforde­rungen:

Rechtsrahmen14:

EU-Recht
Einzelstaatliches Recht
Von einer die g.U./​g.g.A. verwaltenden Organisation, sofern von den Mitgliedstaaten vorgesehen

Art der Bedingung15:

Abweichung in Bezug auf die Erzeugung in dem abgegrenzten geografischen Gebiet
Verpackung im abgegrenzten geografischen Gebiet
zusätzliche Kennzeichnungsvorschriften

Beschreibung16:

Um die vorstehend dargestellten traditionellen Begriffe, die mit dieser Ursprungsbezeichnung verbunden sind, auf dem Etikett verwenden zu dürfen, muss der Wein zuvor eine amtliche Prüfung, die sich in einen rechtlichen, einen organoleptischen und einen analytischen Teil gliedert, erfolgreich durchlaufen haben. Nur wenn der Wein im Rahmen dieser amtlichen Prüfung jeweils spezifisch definierte Vorgaben erfüllt, erhält er eine aus mehreren Ziffern bestehende amtliche Prüfungsnummer (sogenannte A.P.-Nummer). Zur Durchführung der Qualitätsprüfung gilt die Geschäfts­ordnung der Qualitätsweinprüfstelle der Regierung von Unterfranken.

Die amtliche Prüfungsnummer XXXX-YYY-ZZ, welche in der Kennzeichnung geprüfter Erzeugnisse anzugeben ist, setzt sich aus der vierstelligen Betriebsnummer des Antragstellers (XXXX), einer fortlaufen dreistelligen Zahl (YYY) und den letzten zwei Ziffern des Prüf-/​Antragsjahres (ZZ) zusammen.

Die Rebsorte ist auf dem Etikett anzugeben. Der Wein muss zu mindestens aus 90 % dieser Sorte bereitet sein. Der Jahrgang ist auf dem Etikett anzugeben. Der Wein muss zu 100 % aus diesem Jahrgang stammen. Die Weine dürfen frühestens ab 1. April des auf die Ernte folgenden Jahres vermarktet werden.

Rechtsrahmen17:

EU-Recht
Einzelstaatliches Recht
Von einer die g.U./​g.g.A. verwaltenden Organisation, sofern von den Mitgliedstaaten vorgesehen

Art der Bedingung18:

Abweichung in Bezug auf die Erzeugung in dem abgegrenzten geografischen Gebiet
Verpackung im abgegrenzten geografischen Gebiet
zusätzliche Kennzeichnungsvorschriften

Beschreibung19:

Burgunderflasche, die Schlegelflasche und der Bocksbeutel sind die traditionellen Flaschenformen für Iphöfer Echter-Berg Weine. Flaschengrößen 0,75 l, Teiler oder Vielfache davon sind erlaubt.

12 Kontrollen:

Für die Kontrolle zuständige Behörden oder Zertifizierungsstellen:

Name: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Ludwigstraße 2, 80539 München
Telefon: +49 89/​2182-0
Telefax: +49 89/​2182-2677
E-Mail: poststelle@stmelf.bayern.de

Name: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV)

Adresse: Rosenkavalierplatz 2, 81925 München

Telefon: +49 89/​9214-00
Telefax: +49 89/​9214-2266
E-Mail: poststelle@stmuv.bayern.de

13 Link zur Produktspezifikation:

www.ble.de/​eu-qualitaetskennzeichen-wein

⊠ Hiermit bestätige/​n ich/​wir, dass ich/​wir die beiliegenden Ausführungen zum Datenschutz zur Kenntnis genommen haben.

Datum Unterschrift(en)

Produktspezifikation
für eine geschützte Ursprungsbezeichnung
„Iphöfer Echter-Berg“

1 Einzutragender Name

„Iphöfer Echter-Berg“

2 Kategorie von Weinbauerzeugnissen

Wein

3 Beschreibung des Weines/​der Weine

3.1 Analytisch

Nachfolgend aufgeführte Analysewerte, die anhand einer physikalischen und chemischen Analyse gemäß Artikel 20 der Verordnung (EU) 2019/​34 zu ermitteln sind, sind verbindlich vorgegebene Werte, die bei den angegebenen Weinsorten erreicht werden müssen beziehungsweise dürfen, um die Bezeichnung verwenden zu können:

Vorhandener Alkoholgehalt:

Weißwein: Mindestens 11 Vol.-%
Rotwein: Mindestens 12 Vol.-%
Gesamtzuckergehalt: Es gilt geltendes Recht.
Gesamtsäuregehalt: Mindestens 5 g/​l Gesamtsäure, ausgedrückt als Weinsäure
Gehalte an flüchtiger Säure:

Weißwein: Es gilt geltendes Recht.
Rotwein: Es gilt geltendes Recht.
Gesamtschwefeldioxidgehalte: Es gilt geltendes Recht.

Es sind nur trockene Weine zulässig. Die Voraussetzungen für diese Geschmacksangaben sind durch geltendes Recht festgesetzt.

3.2 Natürliche Mindestalkoholgehalte (Angabe in Vol.-%)

Qualitätswein Mindestens 10,6 Vol.-%

3.3 Organoleptisch

In der g.U. Iphöfer Echter-Berg werden Weißweine und Rotweine erzeugt.

Charakteristische Eigenschaften für Erzeugnisse der geschützten Ursprungsbezeichnung Iphöfer Echter-Berg sind:

Qualitätswein, weiß:

Organoleptische Eigenschaften (kurze Textbeschreibung):

Aussehen: Gelbgrün bis Goldgelb, grüne Reflexe,
Geruch: feine rebsortenspezifische Fruchtausprägung,
vegetative, kräutrige Aromen, mineralisch,
flintig, nussig, dezente Kernfruchtaromen
Geschmack: hohe Dichte und Fülle, kräftig, gepuffert, harmonische Säurestruktur,
kräftige, vom Keuperboden geprägte Mineralität, Flintnoten, nasser Stein,
phenolische, zarte Bitternis, salziger Nachgeschmack, meist trockener Geschmack
mit niedrigem Zuckergehalt

Es sind nur trockene Weine zulässig. Die Voraussetzungen für diese Geschmacksangaben sind durch geltendes Recht festgesetzt.

Qualitätswein, rot

Organoleptische Eigenschaften:

Aussehen: helles leuchtendes Rot, kräftiges Kirschrot, Burgunderrot,
Geruch: spätburgundertypische rebsortenspezifische Fruchtausprägung,
reife Kirsche, Brombeere, Pflaume, Schwarze Johannisbeere,
leicht kräutrig und animalisch
Geschmack: mittlere Dichte, nicht zu kräftig, elegant, fein,
vom Keuperboden geprägte Mineralität, leicht flintig,
zarte Bitternis, salziger Nachgeschmack, leichte Bittermandel
im Geschmack immer trocken, keine Restsüße schmeckbar

Es sind nur trockene Weine zulässig. Die Voraussetzungen für diese Geschmacksangaben sind durch geltendes Recht festgesetzt.

4 Abgrenzung des Gebietes

Zur geschützten Ursprungsbezeichnung gehören die zulässigerweise mit Reben bepflanzten oder vorübergehend nicht bepflanzten Flächen der Einzellage Iphöfer Julius Echter Berg.

Aufstellung der Flächen in der g.U. Iphöfer Echter-Berg nach Flurnummern in der Gemarkung Iphofen:

1082 bis 1138

1227 bis 1269

1529 bis 1549

1553

1572 bis 1582

1627 bis 1681

Lagenkarte

Ein nach Süden exponierter Steilhang und Hügelhang, Frontfläche des Schwanbergs, mit 15 bis 65 % Steigung. Die östliche Abgrenzung ist ein Grat zur Lage „Kronsberg“, die nördliche Abgrenzung erfolgt durch die sich oberhalb anschließende Waldfläche. Die südliche Abgrenzung ist die Talsohle vor dem Hügelhang. Die westliche Abgrenzung eine Verbindungsstraße als landwirtschaftlich genutzter Weinbergsweg Iphofen – Rödelsee.

5 Traditionelle Begriffe

Weine und Weinerzeugnisse mit der geschützten Ursprungsbezeichnung Iphöfer Echter-Berg sind obligatorisch mit einem der folgenden traditionellen Begriffe zu kennzeichnen:

Qualitätswein

6 Spezifische önologische Verfahren zur Weinbereitung sowie die einschlägigen Einschränkungen bei der Weinbereitung

6.1 Spezifische önologische Verfahren: Es gilt geltendes Recht.

6.2 Einschlägige Einschränkungen bei der Weinbereitung:

Anreicherung:
Qualitätsweine dürfen auf bis zu 13,5 Vol.-% Gesamtalkohol angereichert werden.
Die Anreicherung darf generell nicht mit konzentriertem Traubenmost oder Konzentrierung durch Kälte oder durch RTK erfolgen.
Süßung:
Süßung ist laut geltendem Recht möglich. Eine natürliche Restsüße des Weines ist auch möglich.
Teilweise oder vollständige Entalkoholisierung:
Ist hier explizit untersagt.
Verschnitt:
Es gilt geltendes Recht. Die Weine mit der Bezeichnung g.U. Iphöfer Echter-Berg stammen ausschließlich aus dieser g.U.

6.3 Anbauverfahren: Es gilt geltendes Recht.

7 Höchstertrag je Hektar

Der Hektarhöchstertrag ist auf 70 hl Wein je Hektar Ertragsrebfläche je Sorte festgesetzt.

Als Grundlage dienen nur die Flächen in der beantragten g.U.

Der erlaubte Durchschnittsertrag (70 hl/​ha) liegt deutlich unter der Höchstgrenze in der g.U. Franken (90 hl/​ha).

8 Zugelassene Keltertraubensorten

Weißer Burgunder, Grauer Burgunder, Chardonnay, Gewürztraminer, Riesling, Scheurebe, Blauer Spätburgunder, Grüner Silvaner.

9 Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet

Der Iphöfer Echter-Berg ist ein südexponierter Steilhang mit einem vorgelagerten Hügelberg und einer teilweisen Kessellage, am Fuß 250 m, am Oberhang 360 m über NN. Nach Osten hin wird er durch einen Grat von der sich anschließenden Lage „Iphöfer Kronsberg“ abgetrennt. Bodenstruktur und Mikroklima prägen die Lage (Karten siehe Anhang).

Der Steigerwald und damit auch diese Schwanbergflanke zählt zu den Weinbauregionen Deutschlands mit den höchsten Durchschnittsmostgewichten. Beim Riesling bleibt die Säure mit ca. 8 Promille markant und prägend. Man spricht von kontinentalen Rieslingen (Dippel 1996). Ähnliches gilt für den Silvaner und ist auch für die anderen favorisierten Rebsorten so zu sehen. Die Kombination von Gipskeuper und Südlage ergibt kräftige, ausdrucksstarke Weine mit auffallendem Säureschliff (Pigott 1993). Die dichten, extraktreichen Weine gelten als langlebig und sind außerordentlich würzig im Geschmack (Espe 1993).

9.1 Geologie

Die Keuperformationen im Gebiet des Steigerwaldes sind Teil der Gesteinsfolgen der erdgeschichtlichen Periode der Trias (225 bis 195 mya). Die beantragte g.U. Iphöfer Echter-Berg ist Teil dieser Formation mit einer besonderen topographischen Ausprägung, die auch für die Eigenart der hier erzeugten Weine bestimmend ist. Die Tonschichten des Keupers, nach Süden und Westen ausgerichtete, bilden natürliche geologische Stufen für den Weinbau. Durch verschiedene Flusslaufformen des Urmains wurde der Steilhang am Schwanberg freigespült.

Das Grundgestein ist der Gipskeuper und der Lettenkeuper. Die Verwitterungsböden, welche bei der Bodenbildung entstanden, sind schwer und tonhaltig. Unterschiedliche Feinerdeauflagen, vermischt mit steinigem Material, ergeben unterschiedliche Fruchtbarkeit und Wasserhaltekraft. Die Böden sind mäßig bis gut durchwurzelbar. Ein gut durchfeuchteter Untergrund bietet besonders in Trockenzeiten den Weinreben gute und beste Wachstums- und Reife­bedingungen. Hiermit einher gehen hohe Extraktwerte, Inhaltsreichtum und ein hoher Gehalt an Mineralien in den Weinen aus diesem Gebiet. Man spricht von mineralischen, salzigen, würzigen Weinen im Geschmack.

9.2 Topographie

Der Weinbau am Iphöfer Echter-Berg befindet sich an den Südhängen des Schwanbergs. Die Talsohle liegt bei 220 Meter über NN. Der Weinbau geht von 250 Meter über NN bis zu 360 Meter über NN. Bedingt durch die starke Steigung im Hang, bis zu 70 % Steigung, werden Myophorien-, Bleiglanz-, Estherienschichtungen angeschnitten und so ein hohes Lösen von mineralischen Komponenten aus den Keupertonschichten ge­fördert.

9.3 Klima

Die beantragte g.U., als Teil der g.U. Franken, liegt in der Übergangszone vom kühlgemäßigten, subozeanischen zum subkontinentalen Klima. Die Kennzeichen sind trockene und heiße Sommer, das Weinbaugebiet Franken zählt mit unter 550 mm durchschnittlichem Jahresniederschlag zu den trockensten Regionen Bayerns. In dieser Region werden überdurchschnittliche Sommertemperaturen gemessen, so zum Beispiel der Hitzerekord Deutschlands in 2015 (Kitzingen). Diese besonderen klimatischen Temperaturausprägungen gelten verstärkt für die Südflanke des Schwanbergs.

Der Iphöfer Echter-Berg befindet sich an der süd-östlichen Flanke des fränkischen Weinanbaugebietes. Das Kleinklima ist geprägt durch kontinentale Einflüsse und das nahe gelegene Maintal. Der graubraune Keuperboden speichert tagsüber Wärme und strahlt diese in der Nacht ab. Die leichte Erwärmbarkeit hat günstige Auswirkungen auf die Feinheit der Weine. Der Iphöfer Echter-Berg hebt sich klimatisch von „Franken“ durch niedrigere Niederschlags­mengen und geringfügig höhere Jahresdurchschnittstemperaturen ab.

Diese besondere klimatische Temperaturausprägung gilt auch für die Südflanke des Schwanbergs, die zusätzlich durch den Mischwald auf dem Schwanberg verstärkt wird, indem kalte Winde aus Osten und Norden abgeschirmt werden. Insbesondere ist hier ein Effekt aufsteigender Wärme aus dem Maintal festzustellen, der sich so in den anderen Iphöfer Lagen nicht darstellt.

9.4 Anthropogene Einflüsse

Bedingt durch die Realerbteilung war der Iphöfer Echter-Berg ursprünglich kleinteilig strukturiert. Mit dem Flur­bereinigungsverfahren von 1973 bis 1976 sind größere Flächeneinheiten entstanden, mit einem hohen Anteil der Sorten Silvaner, Riesling, weiße Burgundersorten. Hierdurch bedingt sind die erzeugten Weine qualitativ höher­wertiger und einheitlicher in ihrer Weinqualität und ihrem Weincharakter geworden.

9.5 Kategorien von Erzeugnissen

Die in den Nummern 9.1 bis 9.4 erläuterten Zusammenhänge beziehen sich auf die Erzeugung des Ausgangsprodukts der Traube, das aufgrund der besonderen Herkunft eine eigenständige Prägung erhält.

Der Keuperboden mit seinen verschiedenen Gipskeuper- und Lettenkeuperschichten, entstanden aus carbonat­reichen Schiefertonen, prägt einen besonderen mineralischen Geschmack aus, leichte Salzigkeit im Geschmack, zarte Bitternis, leichte Bittermandelnoten, Flintnoten.

Die besonderen Gegebenheiten in der g.U. bedingen die im Wein ausgeprägten besonderen Eigenschaften: Im Vergleich zu anderen Lagen in Iphofen weisen die Weine einen höheren Extraktgehalt auf, die Farbe ist kräftiger und intensiver, sie sind im Geschmack komplexer und nachhaltiger und die Weinlagerfähigkeit ist größer.

Die Weine zeichnen sich besonders durch eine feine Fruchtausprägung aus, die auf die vorherrschenden geo­logischen Gegebenheiten und die klimatischen Bedingungen während des Reifeprozesses der Trauben (warme Tage und kalte Nächte) zurückzuführen ist.

Das Farbspektrum der Iphöfer Echter-Berg Weine reicht von einem blassen Grün-Gelb bis zu einem kräftigen Gelb-Gold, bei Rotweinen von einem hellen leuchtenden Rot bis zu einem dunklen Rot. Rotweine sind vor allem geprägt von eleganten feinfruchtigen Aromen und einer eleganten und gleichzeitig samtigen Struktur mit dezenten Tanninen.

Weine müssen die in Nummer 6 benannten Mindestanforderungen erfüllen und dürfen angereichert werden.

10 Sonstige Anforderungen gemäß nationaler Rechtsvorschriften

10.1 Amtliche Prüfung

Rechtsrahmen: Einzelstaatliches Recht

Art der sonstigen Bedingung: Kennzeichnungsvorschriften

Beschreibung:

Um die vorstehend dargestellten traditionellen Begriffe, die mit dieser Ursprungsbezeichnung verbunden sind, auf dem Etikett verwenden zu dürfen, muss der Wein zuvor eine amtliche Prüfung, die sich in einen rechtlichen, einen organoleptischen und einen analytischen Teil gliedert, erfolgreich durchlaufen haben. Nur wenn der Wein im Rahmen dieser amtlichen Prüfung jeweils spezifisch definierte Vorgaben erfüllt, erhält er eine aus mehreren Ziffern bestehende amtliche Prüfungsnummer (sogenannte A.P.-Nummer). Zur Durchführung der Qualitätsprüfung gilt die Geschäfts­ordnung der Qualitätsweinprüfstelle der Regierung von Unterfranken.

Die amtliche Prüfungsnummer XXXX-YYY-ZZ, welche in der Kennzeichnung geprüfter Erzeugnisse anzugeben ist, setzt sich aus der vierstelligen Betriebsnummer des Antragstellers (XXXX), einer fortlaufen dreistelligen Zahl (YYY) und den letzten zwei Ziffern des Prüf-/​Antragsjahres (ZZ) zusammen.

Die Rebsorte ist auf dem Etikett anzugeben. Der Wein muss zu mindestens aus 90 % dieser Sorte bereitet sein. Der Jahrgang ist auf dem Etikett anzugeben. Der Wein muss zu 100 % aus diesem Jahrgang stammen. Die Weine dürfen frühestens ab 1. April des auf die Ernte folgenden Jahres vermarktet werden.

10.2 Traditionelle Flaschenformen

Rechtsrahmen: Einzelstaatliches Recht

Art der sonstigen Bedingung: Verpackung im Abgegrenzten Gebiet

Beschreibung:

Burgunderflasche, die Schlegelflasche und der Bocksbeutel sind die traditionellen Flaschenformen für Iphöfer Echter-Berg Weine. Flaschengrößen 0,75 l, Teiler oder Vielfache davon sind erlaubt.

11 Zuständige Kontrollbehörden oder -stellen (Landwirtschaftsressort)

Name: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Ludwigstraße 2, 80539 München
Telefon: +49 89/​2182-0
Telefax: +49 89/​2182-2677
E-Mail: poststelle@stmelf.bayern.de

Name: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV)

Adresse: Rosenkavalierplatz 2, 81925 München

Telefon: +49 89/​9214-00
Telefax: +49 89/​9214-2266
E-Mail: poststelle@stmuv.bayern.de

Aufgaben:

11.1 Qualitätsprüfung (Regierung von Unterfranken)

Bei der Amtlichen Qualitätsprüfung werden Qualitätsweine einer obligatorischen Prüfung unterzogen. Diese umfasst drei Teilschritte:

Die Analyse der Qualitätsweine durch ein amtlich anerkanntes Labor.

Die formelle Prüfung des Antrags.

Die sensorische Prüfung durch eine Sachverständigenkommission.

Durch versiegelte Rückstellproben und eine Registriernummer, die seitens der Prüfungsbehörde zugeteilt wird, wird eine Rückverfolgung jeder einzelnen Abfüllung ermöglicht.

11.2 Kontrolle der Weinerzeuger und Weinvermarkter

Eine Kontrolle der Einhaltung der Produktspezifikation wird ferner durch Kontrollen der Weinerzeuger sowie Wein­vermarkter in Form von Stichproben durch die Landratsämter und kreisfreien Städte und die Weinkontrolleure des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit sichergestellt. Hierbei werden die Weinerzeuger sowie Weinvermarkter im Freistaat Bayern ohne Terminankündigung vor Ort aufgesucht und alle Schritte der Traubenanlieferung, Weinbereitung und Vermarktung geprüft.

Namen der Unterzeichneten Andrea Wirsching/​Johannes Ruck

1
Gemäß Artikel 93 der Verordnung (EU) Nr. 1308/​2013
2
Gemäß Anhang VII Teil II der Verordnung (EU) Nr. 1308/​2013
3
Bitte für jeden Antragsteller angeben
4
Zutreffendes bitte auswählen
5
Gemäß Anhang VII Teil II der Verordnung (EU) Nr. 1308/​2013
6
Für jedes Erzeugnis und jede Qualitätsstufe ist eine gesonderte Beschreibung erforderlich (bitte duplizieren, falls notwendig)
7
Für jedes Erzeugnis und jede Qualitätsstufe ist eine gesonderte Beschreibung erforderlich (bitte duplizieren, falls notwendig)
8
Fakultative Angabe. Bitte bei Bedarf nach Erzeugnissen unterscheiden.
9
Maximal 1 500 Zeichen
10
Siehe Fußnote 4
11
Siehe Fußnote 4
12
Gemäß Artikel 93 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer i bzw. Buchstabe b Ziffer i der VO (EU) Nr. 1308/​2013 in Verbindung mit Artikel 5 Absatz 2 der VO (EU) 2019/​34 sowie siehe Fußnote 3
13
Maximal 5 000 Zeichen
14
Siehe Fußnote 1
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Siehe Fußnote 1
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