Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion gegen Privatanleger wegen Verstößen gegen das Verbot der Marktmanipulation
Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA teilt mit, dass sie gegen einen Privatanleger eine Geldstrafe von 600 Euro (im Wege der beschleunigten Verfahrensbeendigung gemäß § 22 Absatz 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz) wegen acht Verstößen gegen die Marktmissbrauchsverordnung (MAR, Verordnung (EU) 596/2014) verhängt hat. Der Privatanleger hat durch den Abschluss von acht Scheingeschäften den Tatbestand der Marktmanipulation (Crossings) verwirklicht. Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.
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