Öffentliche Zustellung eines Anhörungs- und Nachholungsbescheides ItN Nanovation Aktiengesellschaft – Frankfurter Wertpapierbörse –

Published On: Montag, 21.08.2023By Tags:

Öffentliche Zustellung eines Anhörungs- und Nachholungsbescheides

Gemäß § 1 HessVwZG vom 14.02.1957 in der derzeit gültigen Fassung i.V.m. § 10 VwZG vom 12.08.2005 in der derzeit gültigen Fassung wird der

Anhörungs- und Nachholungsbescheid der Frankfurter Wertpapierbörse vom 11. August 2023 für

ItN Nanovation Aktiengesellschaft
Vorstand
Provinzialstraße 106
66806 Ensdorf
Deutschland

öffentlich zugestellt, da die vorgenannte Gesellschaft postalisch nicht zu erreichen ist.
Die öffentliche Zustellung erfolgt durch öffentliche Bekanntmachung im Bundesanzeiger und auf der Internetseite der Deutsche Börse AG (www.deutsche-boerse.com). Der Anhörungs- und Nachholungsbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tage dieser Bekanntmachung mehr als zwei Wochen vergangen sind. Mit der Zustellung werden auch Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Der Anhörungs- und Nachholungsbescheid bei der Deutsche Börse AG, dem Rechtsträger der Frankfurter Wertpapierbörse, Abteilung Listings & Regulatory Issuer Services and Obligations, Mergenthaler Allee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, ist für den Empfänger offen und kann vom Empfänger eingesehen oder abgeholt werden.

Frankfurt am Main, den 17. August 2023

Frankfurter Wertpapierbörse

Geschäftsführung
gez. Gebhardt gez. i.A. Müller

 

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