Änderung und Neufassung der Bekanntmachung des Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalogs für Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten – Standard zur Datenübermittlung mit dem Fahreignungsregister (Stand: 1. September 2023 – 15. Auflage)

Published On: Freitag, 08.09.2023By Tags:

Kraftfahrt-Bundesamt

Änderung und Neufassung
der Bekanntmachung
des Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalogs
für Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten
Standard zur Datenübermittlung mit dem Fahreignungsregister
(Stand: 1. September 2023 – 15. Auflage)

Vom 11. August 2023

Nachstehend gebe ich im Einvernehmen mit den – den mitteilungspflichtigen Stellen übergeordneten – obersten Landesbehörden gemäß § 4 Absatz 3 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Datenübermittlung mit dem Verkehrszentralregister – VwV VZR – vom 16. August 2000 (BAnz. S. 17 269) die Änderung und gleichzeitige Neufassung des Bundeseinheitlichen Tatbestandskataloges vom 9. November 2021 (BAnz AT 16.12.2021 B7, Verkehrsblatt 2021, Seite 1073) bekannt.*

Die Änderungen des Bundeseinheitlichen Tatbestandskataloges gelten ab dem 1. September 2023.

Die Neufassung ist die 15. Auflage des Bundeseinheitlichen Tatbestandskataloges und hat den Stand vom 1. September 2023.

Der Bundeseinheitliche Tatbestandskatalog in der 15. Auflage ist auf der Internetseite des Kraftfahrt-Bundesamtes unter www.kba.de eingestellt.

Flensburg, den 11. August 2023

Kraftfahrt-Bundesamt

In Vertretung
Bodo Bronnmann

Anlage 1a PDF
Tatbestandskatalog PDF

*
Redaktioneller Hinweis:

Die Anlage 1a und der Tatbestandskatalog sind aus technischen Gründen in gesonderten PDF-Dateien dargestellt. Diese PDF-Dateien können über einen Link am rechten Seitenrand nur in der HTML-Ansicht und in der Druckversion der Bekanntmachung geöffnet werden.

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