Lacht sich die Schweizer FINMA nur kaputt über deutsche dumme Anleger?

Published On: Dienstag, 19.09.2023By Tags:

Unser Bericht hat Wellen geschlagen, denn jeden Tag erhalten wir Hinweise von Usern, die in den letzten Jahren ihrerseits Hinweise an die Finma weitergeleitet haben, von der Schweizer Finanzmarktaufsicht aber niemals eine Nachricht erhalten haben. Man muss ganz klar sagen, das Interesse der Schweizer Finanzmarktaufsicht, sich um Betrüger aus Deutschland, die sich auf Schweizer Territorium sehr wohlfühlen, zu kümmern, endet dann, wenn keine Schweizer Bürger betroffen sind.

Die BaFin wiederum ist nicht zuständig, weil das Unternehmen seinen Sitz in der Schweiz hat. Genau dies wissen auch die Betrüger sehr genau.

Oft haben diese Betrüger, die aus der Schweiz heraus agieren, nur virtuelle Büros, das heißt, sie können dann auch mal innerhalb von wenigen Stunden verschwinden, als ob es sie nie gegeben hätte. Oft nutzen diese Betrüger, die aus der Schweiz agieren, auch Identitätsdiebstahl, um sich besser darzustellen, und oft werben diese Unternehmen auch mit Partnerschaften zu großen, seriösen und renommierten Banken und Unternehmen – Partnerschaften, die es niemals gegeben hat und von denen die betreffenden Unternehmen nichts wissen.

Natürlich bergen nahezu alle Investmentangebote aus der Schweiz auch ein Totalverlustrisiko, doch in der Schweiz gibt es die rechtliche Verpflichtung, genau darauf hinzuweisen, nur in einem sehr eingeschränkten Umfang. In Deutschland sind Unternehmen verpflichtet, zeitnah Bilanzen vorzulegen; diese Verpflichtung gibt es in der Schweiz nur für einen Bruchteil der Unternehmen, was wiederum bedeutet, dass man das jeweilige Unternehmen dann höflich bitten muss, eine solche Bilanz zur Verfügung zu stellen. Raten Sie mal, ob die Betrüger und Abzocker Ihnen solch eine Bilanz geben werden.

Sind Sie auf solch ein Betrugsunternehmen aus der Schweiz hereingefallen, können Sie natürlich einen Rechtsanwalt beauftragen und in Deutschland vor Gericht gehen, um ein Urteil zu Ihren Gunsten zu erlangen.

Dies dann in der Schweiz zu vollstrecken, ist nicht nur zeitaufwendig, sondern auch teuer. Zudem ist mir keine Rechtsschutzversicherung bekannt, die diese Kosten dann im Rahmen ihrer Versicherungsleistung abdecken würde. Da müssen Sie selbst bezahlen.

Das wissen auch die Betrüger natürlich sehr gut. Wir sagen ganz klar: Finger weg von Investmentangeboten aus der Schweiz, wenn diese nicht von einem Schweizer Bankinstitut kommen und eine Bank dahintersteht. Investmentangebote von privaten Anbietern würde ich ganz klar beiseitelegen.

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