Feststellung

Published On: Montag, 25.09.2023By Tags:

Die EU-Förderung für klimafreundlicheren Weinanbau ist nach Ansicht des EU-Rechnungshofs ineffektiv. Die Prüfer bemängeln, dass die Fördergelder nicht gezielt zur Verringerung umweltschädlicher Auswirkungen eingesetzt werden.

Eine Prüfung der EU-Staaten Tschechien, Griechenland, Spanien, Frankreich und Italien hat ergeben, dass die Einbindung der EU-Umweltziele bisher nicht verpflichtend vorgeschrieben war. Die EU-Länder waren daher nicht verpflichtet, die Fördergelder für Maßnahmen zu verwenden, die zur Verringerung des Wasserverbrauchs, des Pestizid- und Düngemitteleinsatzes oder der Treibhausgasemissionen beitragen.

Darüber hinaus müssen die EU-Länder nur fünf Prozent der für den Weinsektor vorgesehenen Gelder für Umwelt- und Klimaschutz einsetzen. Das ist nach Ansicht des Rechnungshofs zu wenig.

Auch die Wettbewerbsfähigkeit des Weinsektors hat sich bisher nicht sichtlich verbessert. In den geprüften Ländern wurden Projekte gefördert, ohne dabei Kriterien zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit anzuwenden. Eine Bewertung der Maßnahmen gab es ebenfalls nicht.

Folgende Maßnahmen sind erforderlich:

Die EU-Länder sollten die Einbindung der EU-Umweltziele in die Förderprogramme verpflichtend vorschreiben.
Der Anteil der Fördergelder, die für Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen eingesetzt werden, sollte erhöht werden.
Die EU-Länder sollten Kriterien zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit bei der Förderung von Maßnahmen berücksichtigen.

Klimafreundlicher Weinanbau ist möglich:

Es gibt viele Möglichkeiten, den Weinanbau nachhaltiger zu gestalten. Dazu gehören beispielsweise die Verwendung von trockenheitstoleranten Rebsorten, der Einsatz von biologischen Pflanzenschutzmitteln und die Förderung der Biodiversität.

Eine effektive Förderung des klimafreundlichen Weinbaus ist wichtig, um die Umwelt zu schützen und die Wettbewerbsfähigkeit des EU-Weinsektors zu verbessern.

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