Verbandsklage

Published On: Freitag, 29.09.2023By Tags:

Massenschäden, sei es durch den Dieselskandal, unangemessene Bankentgelte oder überhöhte Strompreise, wirken sich auf Tausende von Verbraucher:innen aus. Bisher waren betroffene Personen in Deutschland dazu angehalten, ihre Ansprüche einzeln geltend zu machen. Da der damit verbundene Aufwand sowie das finanzielle Risiko oft beträchtlich waren, zögerten viele Geschädigte, diesen Weg zu beschreiten.

Durch den Diesel-Abgasskandal und die daraufhin eingeführte Musterfeststellungsklage hat sich die Situation jedoch gewandelt. Jetzt haben Verbraucher:innen die Möglichkeit, sich einer von Verbraucherverbänden geführten Klage anzuschließen. Diese Klageform ermöglicht es, den Weg für Verbraucher:innen zu ebnen, indem ein Gericht bindende Feststellungen hinsichtlich des Sachverhalts und der Rechtslage trifft. Dennoch obliegt es den Geschädigten, den finalen Schritt zum Erhalt von Schadensersatz selbstständig gerichtlich durchzusetzen, sofern keine Einigung erzielt wurde.

Durch die Ende 2020 verabschiedete EU-Verbandsklagerichtlinie steht nun auch in Deutschland eine umfassendere Form der Sammelklage bevor. In deren Rahmen werden Verbraucherverbände in der Lage sein, direkt Schadensersatz oder andere Forderungen im Namen der Verbraucher:innen einzuklagen, ohne dass diese individuell vor Gericht agieren müssen.

Dies wurde am 7. Juli 2023 durch die Gesetzgebung des Bundestages weiter konkretisiert, welcher das Gesetz zur Einführung der Sammelklage verabschiedete. Dieses wird nun am heutigen Tage im Bundesrat verhandelt, wobei die Zustimmung als sicher gilt.

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