CO.NET Verbrauchergenossenschaft eG – Achtung fragen sie einen Rechtsanwalt unbedingt danach!

Published On: Donnerstag, 05.10.2023By Tags:

Derzeit sehen wir viele Werbeanzeigen von Rechtsanwälten in Bezug auf die Co.net eG, was sicherlich auch durch die Insolvenzmeldung von vor zehn Tagen bedingt ist. Nach Angaben von Thomas Limberg soll dieses Insolvenzverfahren jedoch mittlerweile erledigt sein. Laut Limberg ist es nur noch eine Frage von Tagen, bis die Aufhebung des Insolvenzverfahrens im Insolvenzregister vermeldet werden soll. Wir werden darüber berichten.

Trotzdem hinterlässt die Situation einen „faden Beigeschmack“. Klarerweise machen sich investierende Genossen Sorgen um ihr Investment, was wichtig und richtig ist. Dennoch sollten Sie vorsichtig sein: Prüfen Sie die Dienstleistung und Erfolgschancen bei einer möglichen rechtlichen Auseinandersetzung genau. Selbst wenn Sie in einem gerichtlichen Verfahren erfolgreich sind und Ihr Geld von der Genossenschaft zurückerhalten, ist dieses Geld nicht unbedingt sicher.

Der Insolvenzverwalter kann die Beträge zurückfordern, sollte die Genossenschaft wirklich in Insolvenz gehen. Dann hätte der Rechtsanwalt sein Geld verdient, und Sie hätten gutes Geld dem schlechten hinterhergeworfen. Sollten Sie einen Rechtsanwalt beauftragen wollen, vereinbaren Sie mit ihm eine stufenweise Beauftragung. In einem möglichen Insolvenzverfahren kann man einen Rechtsanwalt immer gebrauchen.

Ein Anwalt jedoch, der Ihnen verschweigt, dass der Insolvenzverwalter diese Beträge zurückfordern kann, ist der falsche Rechtsanwalt. Er hat Sie nicht seriös und umfassend informiert, möglicherweise, weil Sie ihm sonst kein Mandat erteilt hätten.

 

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