Co.net Verbrauchergenossenschaft eG – Liquidation?

Published On: Mittwoch, 25.10.2023By Tags:

Es ist eine Variante, die man sicherlich anlässlich der nächsten Generalversammlung diskutieren sollte, denn aus meiner Sicht kann es für die Co.net Verbrauchergenossenschaft eG keinen Neuanfang geben. Das Thema ist für mich erledigt. Hier gibt es aus meiner Sicht zu viele Hürden, die man beseitigen müsste, um überhaupt weitermachen zu können, und die größte Hürde wäre aus meiner Sicht eben ein Agreement mit der BaFin, das aber nach den bisherigen Erkenntnissen in ganz weiter Ferne zu sein scheint.

Wenn man überhaupt über ein Weitermachen nachdenken würde, dann sicherlich nur mit einer neuen Genossenschaft, und ja, ganz klar, auch mit einem neuen genossenschaftlichen Ziel. Hier bietet sich meiner Meinung nach das Thema Wohnbaugenossenschaft an. Eine Vorteilsgenossenschaft, nennen wir die Co.net Verbrauchergenossenschaft eG einmal so, macht aus meiner Sicht heute keinen Sinn mehr, denn um Einkaufsvorteile zu generieren, gibt es mittlerweile genügend Angebote, die auf dem Markt sind, und auch angenommen werden. Nach wie vor halten wir den genossenschaftlichen Gedanken für in die Zeit passend, und für eine gute Idee, aber wie das mit Ideen so ist, es kommt immer darauf an, wie man diese dann in die Wirklichkeit umsetzt.

Bevor man aber überhaupt an etwas Neues denken kann, muss man das Alte aufarbeiten, analysieren und klären. Genau dafür sehen wir eine Sonderprüfung, die die Generalversammlung in Auftrag gibt, als den besten Schritt an. Diese Sonderprüfung sollte man innerhalb von 3 Monaten sicherlich durchführen können, erst danach hat man eine konkrete Basis, wie die aktuelle wirtschaftliche Situation der Genossenschaft ist, und was daraus für Schritte erforderlich sein könnten, einer dieser Schritte ist eben genannter Gedanke einer Liquidation.

Auch die Liquidation der Genossenschaft sollte man mit der BaFin abstimmen, möglicherweise auch um das immer noch offene Verwaltungsgerichtsverfahren abzuschließen. Als Liquidator würde ich hier eine Rechtsanwaltskanzlei sehen, wenn es wirklich zu diesem Beschluss kommt als Ergebnis aus der erwähnten Sonderprüfung der Co.net Verbrauchergenossenschaft eG.

Zu klären ist natürlich auch, welchen Wert die Finanzanlagen in der Genossenschaft haben. Hier reden wir immerhin laut letzter Bilanz über immerhin fast 90 Millionen Euro, da muss man sicherlich ganz genau hinschauen. Was wir allerdings nicht hoffen, ist, dass die erwähnte Sonderprüfung dann möglicherweise sogar eine Insolvenz anregt, weil nicht genügend Vermögenswerte vorhanden sind, die realisiert werden können innerhalb der Liquidation der Co.net Verbrauchergenossenschaft eG. Was wir hier schreiben, ist natürlich Spekulation unter dem Motto „was wäre, wenn“, genau um diese Spekulationen zu beenden, bedarf es der Sonderprüfung der Genossenschaft.

One Comment

  1. Justus Donnerstag, 26.10.2023 at 09:33 - Reply

    Moin Herr Bremer, jahrelang sind Sie ja bei dem Kram dran gewesen, und wie’s aussieht, haben Sie mal wieder ins Schwarze getroffen. Können Sie ma‘ alle Spanientrips von Thomas Limberg genauer unter die Lupe nehmen? Würden Sie Thomas Limberg ma‘ fragen, womit er denn all seine Spanien-Aktionen bezahlt hat? Vor Oliver Thomas war Thomas Limberg doch eher klamm, oder? Und dann hat ihm dieser Oliver den Laden hier flott gemacht. Es schnackt sich, dass Herr Limberg versucht, sein Tafelsilber zu versilbern – also Immobilien in Spanien zu verkloppen. Wo geht denn die Knete hin von den Verkäufen? Der Limberg will anscheinend nur Zeit schinden, um in Spanien alles klarzumachen und genug Asche für die Zeit nach Conet zu haben. Dass man die Genossenschaft noch retten kann, glaubt wohl nur jemand, der auch an den Weihnachtsmann denkt und meint, die Erde wär‘ ’ne Pfanne.

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