Bekanntmachung über die Änderung des Datensatzes für das Meldewesen – einheitlicher Bundes-/Länderteil – DSMeld

Published On: Montag, 30.10.2023By Tags:

Bundesministerium
des Innern und für Heimat

Bekanntmachung
über die Änderung des Datensatzes für das Meldewesen
– einheitlicher Bundes-/​Länderteil –
DSMeld

Vom 19. Oktober 2023

Am 6. Oktober 2023 hat die Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) die sechzehnte Änderung des für die Datenspeicherung und -übermittlung im Meldewesen einzuhaltenden Datensatzes für das Meldewesen – einheitlicher Bundes-/​Länderteil – (DSMeld) herausgegeben.

Durch den Umstieg von der DIN SPEC 91379 auf die DIN-Norm 91379 zum 1. November 2023 wird in „Kapitel 3. Allgemeine Vorbemerkungen zur Darstellung der Daten bei automatisierter Datenübermittlung“ der Absatz „3.2 Zulässige Zeichen“ angepasst. Der Absatz „3.3 Bekanntmachungsregelungen bei Änderungen des Standards „Lateinische Zeichen in Unicode““ wird zum 1. November 2023 gestrichen. Die Nummerierungen der nachfolgenden Absätze ändern sich entsprechend. Des Weiteren wird das DSMeld-Blatt 0302 zum 1. November 2023 angepasst.

Die Änderungen sind entsprechend ab dem 1. November 2023 in der geänderten Fassung anzuwenden.

Der DSMeld mit Stand vom 6. Oktober 2023 ist beim Bundesarchiv, Potsdamer Straße 1, 56075 Koblenz, niedergelegt und dort jedermann zugänglich. Er kann beim Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund), Dienstsitz Bonn, Bernkasteler Straße 8, 53175 Bonn, gegen Entgelt bezogen werden.

Berlin, den 19. Oktober 2023

VII2.20104/​43#24

Bundesministerium
des Innern und für Heimat

Im Auftrag
Dr. Laier

Leave A Comment