Öffentliche Bekanntmachung zur Veröffentlichung des Entwurfs zum Lärmaktionsplan an Schienenwegen von Eisenbahnen des Bundes (Runde 4) und zum Start der zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung

Published On: Montag, 20.11.2023By Tags:

Eisenbahn-Bundesamt
– Zentrale Bonn –

Öffentliche Bekanntmachung
zur Veröffentlichung des Entwurfs zum Lärmaktionsplan
an Schienenwegen von Eisenbahnen des Bundes (Runde 4)
und zum Start der zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung

Vom 30. Oktober 2023

Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) hat mit der zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Erstellung des Lärmaktionsplanes der Runde 4 begonnen. Gemäß § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes wird die Öffentlichkeit zu Vorschlägen für Lärmaktionspläne gehört. Sie erhält dabei die Möglichkeit, an der Ausarbeitung und der Überprüfung der Aktionspläne mitzuwirken. Sie wird über die getroffenen Entscheidungen unterrichtet (Artikel 8 Absatz 7 Richtlinie 2002/​49/​EG).

Das EBA hat den Lärmaktionsplan an Schienenwegen des Bundes als Entwurf fertiggestellt. Der Lärmaktionsplan-Entwurf wurde am 20. November 2023 veröffentlicht. Die Öffentlichkeit kann über die Beteiligungsplattform www.laermaktionsplanung-schiene.de Rückmeldungen zu dem Entwurf geben und das Verfahren des EBA zur Lärmaktionsplanung bewerten. Neben den von Schienenlärm betroffenen Bürgerinnen und Bürgern erhalten auch Kommunen, Organisationen und Vereinigungen die Möglichkeit, sich zu beteiligen. Die Teilnahme an dieser zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung ist bis zum 2. Januar 2024 möglich. Der Entwurf des Lärmaktionsplanes steht auf der Internetseite www.eba.bund.de/​lap sowie auf der Beteiligungsplattform www.laermaktionsplanung-schiene.de zum Download bereit. Die abschließende Veröffentlichung des Lärmaktionsplanes erfolgt zum 17. Juli 2024.

Über 11 000 Bürgerinnen und Bürger haben an der ersten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung des EBA teilgenommen. Über eine interaktive Kartenanwendung konnten sie einen Ort angeben, an dem sie sich durch Schienenlärm gestört fühlen, und verschiedene Aussagen zu ihrer Lärmsituation treffen. Die Auswertung zeigt, dass ein Großteil (95 Prozent) der Menschen, die teilgenommen haben, zu Hause beeinträchtigt ist. Stark gestört fühlen sich die Teilnehmenden vor allem abends (57 Prozent) und nachts (67 Prozent) und insbesondere durch den Güterverkehr (81 Prozent). Die Beteiligung zeigt auch, dass noch keine Verbesserung der persönlichen Situation durch die Teilnehmenden wahrgenommen wird. Zur Verbesserung der Lärmsituation wurden am Häufigsten Maßnahmen an der Strecke (81 Prozent) und an den Fahrzeugen (72 Prozent) als sehr wichtig benannt. Sie liegen damit deutlich über Maßnahmen am Gebäude, welche nur 36 Prozent der Teilnehmenden für sehr wichtig erachten.

Erstmalig gab es eine gesonderte Beteiligungsmöglichkeit für Kommunen. Der Aufforderung des EBA zur Teilnahme sind über 300 Kommunen nachgekommen. 17 Prozent der Gemeinden sehen sich nach eigener Einschätzung als „äußerst hoch“ durch Lärm belastet. Die größte Übereinstimmung besteht bei der hohen Schutzbedürftigkeit von Wohnraum. Aber auch Parks und andere ruhige Gebiete werden von Kommunen als besonders schützenswert angesehen. Fast alle Kommunen fordern eine schnellere Planung und Umsetzung von Maßnahmen zum Lärmschutz. Auch die Bereitstellung höherer Mittel zur Finanzierung des Lärmsanierungsprogrammes wird sehr oft verlangt. Trotz aller Kritik am Verkehrsträger Schiene erkennen sehr viele Kommunen – selbst bei starker Belastung – die Vorteile des Schienenverkehrs. Sie sprechen sich teils deutlich für die Verlagerung des Verkehrs von der Straße auf die Schiene aus. Gleichzeitig wird ein adäquater und umfassender Lärmschutz von den Kommunen gefordert, zum Beispiel eine vollständige Erstattung der Kosten für den Einbau von Schallschutzfenstern.

Die Lärmaktionsplanung ist ein kontinuierlicher Prozess, der in einem fünfjährigen Zyklus durchgeführt werden soll. Mit ihrer Hilfe sollen Städte und Gemeinden, aber auch alle weiteren politischen und gesellschaftlichen Akteurinnen und Akteure sowie Anwohnerinnen und Anwohner einen Überblick über die bestehende Lärmbelastung erhalten. Zugleich soll die Lärmaktionsplanung als integriertes und planerisches Instrument zum Schutz gegen Lärm in die Stadt- und Ortsplanung eingeführt werden.

Fragen zur Lärmaktionsplanung im EBA können Sie an folgende E-Mail-Adresse richten:

umgebungslaerm@eba.bund.de 

Bonn, den 30. Oktober 2023

5364 – 53pnv/​001-0119#004

Eisenbahn-Bundesamt
– Zentrale Bonn –

Im Auftrag
Minrath

Leave A Comment