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Verbraucherschutzinformationen

Insolvenz: Skyline Invest GmbH

geralt (CC0), Pixabay
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Az.: 70 IN 265/23 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Skyline Invest GmbH, Am Technologiepark 1-5, 63477 Maintal (AG Hanau, HRB 98808), vertr. d.: Predrag Grabovac, Am Hirschsprung 5, 63303 Dreieich, (Geschäftsführer), ist am 21.11.2023 um 12:30 Uhr die vorläufige Verwaltung ihres Vermögens angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Drittschuldnern ist verboten, an die Antragsgegnerin zu zahlen sowie eigene Forderungen mit Geldeingängen auf den Konten der Antragsgegnerin zu verrechnen. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragsgegnerin auf ein von ihm zu errichtendes Sonderkonto einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Martin Obermüller, Kaiserstraße 53, 60329 Frankfurt am Main, Tel.: 069 34879200, Fax: 069 348792099, E-Mail: m.obermueller@bop.legal bestellt worden.
Amtsgericht Hanau, 21.11.2023

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