Länder beraten über Krankenhaustransparenzgesetz

Published On: Freitag, 24.11.2023By Tags:

Das vom Bundestag am 19. Oktober 2023 auf Initiative der Koalitionsfraktionen beschlossene Krankenhaustransparenzgesetz beschäftigt am 24. November 2023 auch den Bundesrat. Es bedarf nicht der Zustimmung der Länder. Daher geht es in der Plenarsitzung um die Frage, ob der Bundesrat – wie vom Gesundheitsausschuss empfohlen – das Gesetz in den Vermittlungsausschuss überweisen oder durch Verzicht auf ein Vermittlungsverfahren billigen will.

Grundlage für Patientenentscheidung

Das neue Transparenzverzeichnis informiert die Bevölkerung künftig über verfügbare Leistungen und die Qualität von Krankenhäusern. Das soll Patienten helfen, eine selbstbestimmte und qualitätsorientierte Auswahlentscheidung für die jeweilige Behandlung zu treffen. Das Verzeichnis soll ab 1. April 2024 online gehen.

Pflichten für Kliniken

Das Gesetz verpflichtet Krankenhäuser dazu, die erforderlichen Daten über ihre personelle Ausstattung, das Leistungsangebot und bestimmte Qualitätsaspekte zu übermitteln. Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus sowie das Institut für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen bereiten die Daten dann auf und differenzieren das Angebot nach 65 Leistungsgruppen.

Zuordnung zu Versorgungsstufen

Künftig erfolgt die Zuordnung der einzelnen Krankenhausstandorte zu Versorgungsstufen – so genannte Level – abhängig von Anzahl und Art der vorgehaltenen Leistungsgruppen. Dies soll eine niedrigschwellige Einschätzung ermöglichen, wie das Leistungsspektrum eines Krankenhauses einzuordnen ist, also ob dort komplexe Eingriffe oder eine Grund- und Regelversorgung erbracht werden können.

Vorgesehen sind Level der Stufen 1 bis 3 sowie eigene Level für Fachkrankenhäuser und sektorenübergreifende Versorger in Level F und Level 1i. Krankenhäuser mit Level 3 gewährleisten eine umfassende Versorgung von Patienten. Level 3U steht dabei separat für Hochschulkliniken. Häuser mit Level 2 stellen eine erweiterte Versorgung sicher. Level-1n-Krankenhäuser leisten die Basisversorgung inklusive der Notfallmedizin.

Die Veröffentlichung des Transparenzverzeichnisses hat nach der Gesetzesbegründung keine Auswirkungen auf die Krankenhausplanung der Länder und die Krankenhausvergütung. Die Festlegung und Ausgestaltung von Leistungsgruppen bleibt einer künftigen Krankenhausreform vorbehalten.

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