Wasserstoffproduktion
Länderinitiative zur Wasserstoffproduktion
Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Bayern und Niedersachsen setzen sich mit einer gemeinsamen Bundesratsinitiative dafür ein, die Erzeugung von Wasserstoff zu erleichtern. Sie fordern, bestehende Zulassungsverfahren für so genannte Elektrolyseure zu vereinfachen: Für Wasserstoffproduktionsstätten mit einer elektrischen Nennleistung bis 5 Megawatt soll die immissionsschutzrechtliche Genehmigungsbedürftigkeit künftig entfallen. Damit würde ein wichtiger Beitrag zur Entbürokratisierung geleistet und für gewerbliche Betreiber ein erheblicher Investitionsanreiz geschaffen, erhoffen sich die vier Länder in ihrem Entschließungsantrag, der am 24. November 2023 Thema im Bundesrat ist.
Wasserstoff als Energieträger der Zukunft
Die Ausweitung der Erzeugung von Wasserstoff und seine zunehmende Verwendung als chemischer Rohstoff und Energieträger sei ein zentraler Baustein für das Gelingen der Energie- und Wärmewende. Wasserstoff kann mit Hilfe von Elektrolyseuren aus regenerativem Strom von Photovoltaik- oder Windkraftanlagen hergestellt werden. Vor allem dezentrale Elektrolyseure seien dabei wichtig, um Wasserstoff verbrauchsnah vor Ort zu produzieren und nutzen zu können. Elektrolyseure sollten bei steigenden Anteilen an erneuerbaren Energieträgern in den kommenden Jahren einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung der Stromnetze leisten. Dabei habe die Wasserstofferzeugung durch Elektrolyse von Wasser wesentlich geringere Umweltauswirkungen als die Erzeugung in konventionellen Wasserstoffanlagen, heißt es zur Begründung.
Änderung am Bundesrecht erforderlich
Um das Hochfahren der Wasserstoffwirtschaft schnell, effizient und praxistauglich zu gestalten, seien Änderungen des Bundesrechts erforderlich. Die vier Länder wollen daher den Bund auffordern, sich im Rahmen der aktuellen Trilogverhandlungen zur Industrieemissionsrichtlinie der EU für entsprechend mögliche Genehmigungserleichterungen bei der Einstufung von Elektrolyseuren einzusetzen.
Sofortige Sachentscheidung beantragt
Die Länderinitiative wird am 24. November 2023 im Plenum vorgestellt. Die Antragsteller bitten darum, direkt im Anschluss – ohne vorherige Ausschussberatungen – über die Frage zu entscheiden, ob der Bundesrat die Entschließung fassen und der Bundesregierung zuleiten will.
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