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Startseite Interviews Interview mit Rechtsanwältin Kerstin Bontschev über die BaFin-Meldung bezüglich Arthur’s Food Company Deutschland AG
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Interview mit Rechtsanwältin Kerstin Bontschev über die BaFin-Meldung bezüglich Arthur’s Food Company Deutschland AG

IO-Images (CC0), Pixabay
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Interviewer: Frau Bontschev, vielen Dank, dass Sie heute hier sind. Die BaFin hat kürzlich die Einstellung und Abwicklung des Einlagengeschäfts der Arthur’s Food Company Deutschland AG angeordnet. Was bedeutet das für die Anleger?

Rechtsanwältin Bontschev: Zunächst einmal bedeutet die Anordnung der BaFin, dass die Arthur’s Food Company ihr Geschäft ohne die notwendige Erlaubnis betrieben hat. Für Anleger ist dies ein Signal zur Vorsicht. Sie sollten aktiv werden und ihre Rechte geltend machen.

Interviewer: Wie sollten betroffene Anleger in dieser Situation vorgehen?

Rechtsanwältin Bontschev: Anleger sollten sich zuerst über ihre Verträge und die Bedingungen des Nachrangdarlehens informieren. Es ist wichtig, alle relevanten Dokumente zu sammeln und zu prüfen, ob und wie die Rückzahlung ihrer Investitionen zugesichert wurde.

Interviewer: Was können Anleger tun, um ihre Investitionen zurückzuerhalten?

Rechtsanwältin Bontschev: Sie sollten zunächst das Unternehmen direkt kontaktieren und Informationen zur Rückzahlung anfordern. Da der Bescheid der BaFin sofort vollziehbar ist, sollte das Unternehmen bereits einen Plan für die Rückzahlung haben. Ist dies nicht der Fall, könnten rechtliche Schritte erforderlich sein.

Interviewer: Ist es wahrscheinlich, dass Anleger ihr gesamtes investiertes Kapital zurückerhalten?

Rechtsanwältin Bontschev: Das hängt von der finanziellen Lage des Unternehmens ab. Wenn das Unternehmen nicht in der Lage ist, alle Gelder zurückzuzahlen, könnten die Anleger nur einen Teil ihrer Investition zurückerhalten. In solchen Fällen kann eine Klage gegen das Unternehmen oder dessen Verantwortliche in Betracht gezogen werden.

Interviewer: Gibt es noch weitere Schritte, die Anleger unternehmen sollten?

Rechtsanwältin Bontschev: Ja, Anleger sollten auch überprüfen, ob sie möglicherweise Ansprüche gegen Dritte haben, beispielsweise gegen Vermittler oder Berater, die ihnen die Investition empfohlen haben. Zudem ist es ratsam, einen Anwalt zu konsultieren, um individuelle rechtliche Schritte zu besprechen.

Interviewer: Frau Bontschev, vielen Dank für Ihre Einblicke und Ratschläge zu diesem komplexen Thema.

Rechtsanwältin Bontschev: Gern geschehen. Es ist wichtig, dass Anleger in solchen Fällen proaktiv handeln und ihre Rechte kennen und durchsetzen.

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