Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Anlage XII – Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) – Tabelecleucel (Epstein-Barr-Virus positive Posttransplantations-lymphoproliferative Erkrankung)

Published On: Dienstag, 28.11.2023By Tags:

Bundesministerium für Gesundheit

Bekanntmachung
eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses
über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie:
Anlage XII – Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen
nach § 35a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)
Tabelecleucel
(Epstein-Barr-Virus positive Posttransplantations-lymphoproliferative Erkrankung)

Vom 5. Oktober 2023

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 5. Oktober 2023 beschlossen, die Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) in der Fassung vom 18. Dezember 2008/​22. Januar 2009 (BAnz. Nr. 49a vom 31. März 2009), die zuletzt durch die Bekanntmachung des Beschlusses vom 17. August 2023 (BAnz AT 10.11.2023 B3) geändert worden ist, wie folgt zu ändern:

I.

Die Anlage XII wird in alphabetischer Reihenfolge um den Wirkstoff Tabelecleucel wie folgt ergänzt:

Tabelecleucel

Anwendungsgebiet (laut Zulassung vom 16. Dezember 2022):

Ebvallo wird angewendet als Monotherapie für die Behandlung erwachsener und pädiatrischer Patienten ab zwei Jahren mit rezidivierter oder refraktärer Epstein-Barr-Virus positiver Posttransplantations-lymphoproliferativer Erkrankung (EBV+ PTLD), die mindestens eine vorherige Behandlung erhalten haben. Bei Patienten mit solider Organtransplantation umfasst die vorherige Therapie eine Chemotherapie, es sei denn, eine Chemotherapie wird als ungeeignet erachtet.

Anwendungsgebiet des Beschlusses (Beschluss vom 5. Oktober 2023):

Siehe Anwendungsgebiet laut Zulassung.

1.
Ausmaß des Zusatznutzens und Aussagekraft der Nachweise
Tabelecleucel ist zugelassen als Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens nach der Verordnung (EG) Nr. 141/​2000 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 1999 über Arzneimittel für seltene Leiden. Gemäß § 35a Absatz 1 Satz 11 erster Halbsatz SGB V gilt der medizinische Zusatznutzen durch die Zulassung als belegt.
Der G-BA bestimmt gemäß dem 5. Kapitel § 12 Absatz 1 Nummer 1 Satz 2 der Verfahrensordnung des G-BA (VerfO) in Verbindung mit § 5 Absatz 8 der Arzneimittel-Nutzenbewertungsverordnung unter Angabe der Aussagekraft der Nachweise das Ausmaß des Zusatznutzens für die Anzahl der Patienten und Patientengruppen, für die ein therapeutisch bedeutsamer Zusatznutzen besteht. Diese Quantifizierung des Zusatznutzens erfolgt am Maßstab der im 5. Kapitel § 5 Absatz 7 Nummer 1 bis 4 VerfO festgelegten Kriterien.
Patientinnen und Patienten ab 2 Jahren mit Epstein-Barr-Virus-positiven Posttransplantationslymphomen (EBV+ PTLD), die mindestens eine vorherige antineoplastische Therapie erhalten haben. Bei Patientinnen und Patienten mit solider Organtransplantation umfasst die vorherige Therapie eine Chemotherapie, es sei denn, eine Chemotherapie wird als ungeeignet erachtet
Ausmaß des Zusatznutzens und Aussagekraft der Nachweise von Tabelecleucel:
Anhaltspunkt für einen nicht quantifizierbaren Zusatznutzen, weil die wissenschaftliche Datengrundlage eine Quantifizierung nicht zulässt.
Studienergebnisse nach Endpunkten:1
Patientinnen und Patienten ab zwei Jahren mit Epstein-Barr-Virus-positiven Posttransplantationslymphomen (EBV+ PTLD), die mindestens eine vorherige antineoplastische Therapie erhalten haben. Bei Patientinnen und Patienten mit solider Organtransplantation umfasst die vorherige Therapie eine Chemotherapie, es sei denn, eine Chemotherapie wird als ungeeignet erachtet
Zusammenfassung der Ergebnisse relevanter klinischer Endpunkte

Endpunktkategorie Effektrichtung/​
Verzerrungspotential
Zusammenfassung
Mortalität n. b. Die Daten sind nicht bewertbar.
Morbidität n. b. Die Daten sind nicht bewertbar.
Gesundheitsbezogene Lebensqualität n. b. Die Daten sind nicht bewertbar.
Nebenwirkungen n. b. Die Daten sind nicht bewertbar.
Erläuterungen:

↑: positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/​unklarer Aussagesicherheit
↓: negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/​unklarer Aussagesicherheit
↑↑: positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
↓↓: negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
↔: kein statistisch signifikanter beziehungsweise relevanter Unterschied
∅: Es liegen keine Daten vor.
n. b.: nicht bewertbar

Studie ALLELE

Einarmige Phase III-Studie
Ergebnisse des Datenschnitts vom 5. November 2021
Patientinnen und Patienten mit EBV+ PTLD bei solider Organtransplantation (SOT) nach Rituximab plus Chemotherapie (SOT-R-Chemo-Kohorte) oder bei Stammzelltransplantation (HCT) nach Rituximab (HCT-Kohorte)
Mortalität

Endpunkt Tabelecleucel
SOT-R-Chemo-Kohorte HCT-Kohorte
N Mediane Überlebenszeit
in Monaten[95 %-KI]a
Patientinnen und Patienten
mit Ereignis n (%)
N Mediane Überlebenszeit
in Monaten[95 %-KI]a
Patientinnen und Patienten
mit Ereignis n (%)
Gesamtüberleben 16 16,4 [3,5; n. e.] 7 (44) 14 n. e. [5,7; n. e.] 4 (29)
Rate
Gesamtüberleben
Kaplan-Meier-Schätzer[95 %-KI] Kaplan-Meier-Schätzer[95 %-KI]
zu Monat 12 64,3 [33,8; 83,5] 70,1 [38,5; 87,6]
Morbidität

Endpunkt Tabelecleucel
SOT-R-Chemo-Kohorte HCT-Kohorte
N Patientinnen und Patienten
mit Ereignis n (%)[95 %-KI]b
N Patientinnen und Patienten
mit Ereignis n (%)[95 %-KI]b
Gesamtansprechen (ORR) bewertet durch das zentrale Begutachtung (IORA) (ergänzend dargestellt)c
Bestes Ansprechen
Personen mit CR
Personen mit PR
Personen mit SD
Personen mit PD
nicht evaluierbard
16 5 (31)
4 (25)
0
4 (25)
3 (19)
14 6 (43)
1 (7)
3 (21)
2 (14)
2 (14)
ORR (CR oder PR) 16 9 (56)[30; 80] 14 7 (50)[23; 77]
Gesamtansprechen (ORR) bewertet durch das Prüfpersonal (ergänzend dargestellt)c
Bestes Ansprechen
Personen mit CR
Personen mit PR
Personen mit SD
Personen mit PD
nicht evaluierbard
16 4 (25)
3 (19)
2 (13)
4 (25)
3 (19)
14 6 (43)
1 (7)
2 (14)
4 (29)
1 (7)
ORR (CR oder PR) 16 7 (44)[20; 70] 14 7 (50)[23; 77]
Endpunkt Tabelecleucel
SOT-R-Chemo-Kohorte HCT-Kohorte
N Patientinnen und Patienten
mit Ereignis n (%)
N Patientinnen und Patienten
mit Ereignis n (%)
Transplantatverlust 11 0 14 n. a.e
Abstoßungsreaktion 11 2 (18) 14 n. a.e
EQ-5D VAS Es liegen keine verwertbaren Daten vor.
Gesundheitsbezogene Lebensqualität

Endpunkt Tabelecleucel
SOT-R-Chemo-Kohorte HCT-Kohorte
N Patientinnen und Patienten
mit Ereignis n (%)
N Patientinnen und Patienten
mit Ereignis n (%)
FACT-Lym Es liegen keine verwertbaren Daten vor.
Nebenwirkungen

Endpunkt Tabelecleucel
SOT-R-Chemo-Kohorte HCT-Kohorte
N Patientinnen und Patienten
mit Ereignis n (%)
N Patientinnen und Patienten
mit Ereignis n (%)
Unerwünschte Ereignisse gesamt (ergänzend dargestellt) 16 15 (94) 14 14 (100)
Schwerwiegende unerwünschte Ereignisse (SUE) 16 8 (50) 14 7 (50)
Schwere unerwünschte Ereignisse (CTCAE-Grad 3 oder 4) 16 10 (63) 14 8 (57)
Therapieabbrüche aufgrund von unerwünschten Ereignissen 16 0 14 1 (7)
MedDRA-Systemorganklasse2
Preferred Terms
Tabelecleucel
SOT-R-Chemo-Kohorte HCT-Kohorte
N Patientinnen und Patienten
mit Ereignis n (%)
N Patientinnen und Patienten
mit Ereignis n (%)
Schwere unerwünschte Ereignisse nach MedDRA
Pneumonie 16 14 2 (14)
Sepsis 16 14 3 (21)
Neutrophilenzahl erniedrigt 16 3 (19) 14 4 (29)
Leukozytenzahl verringert 16 14 1 (7)
Appetit vermindert 16 14 1 (7)
Hypoxie 16 14 1 (7)
SUEs nach MedDRA
Allgemeine Erkrankungen und
Beschwerden am Verabreichungsort
16 1 (6) 14 1 (7)
Erkrankungen des Gastrointestinaltrakts 16 2 (13) 14
Infektionen und
parasitäre Erkrankungen
16 5 (31) 14 6 (43)
 Pneumonie 16 14 2 (14)
 Sepsis 16 14 3 (21)
a Bei Personen, die bis zum jeweiligen Datenschnitt nicht verstorben sind, wird die Überlebenszeit zum letzten bekannten Überlebenszeitpunkt zensiert. 95 %-KI der KM-Analyse mittels Log-Log-Transformation.
b 95 %-KI berechnet anhand der exakten Binomialmethode.
c primärer Endpunkt der ALLELE
d Beinhaltet nicht evaluierbare, fehlende Werte und unbestimmtes Ansprechen bei Personen, die sich zum Zeitpunkt des Datenschnitts noch in der Studie befinden.
e Transplantatverlust und Abstoßungsreaktionen sind nur für die SOT-Kohorte angegeben.
f Ereignisse des High Level Terms „Abstoßungsreaktion“ oder „Transplantat“.
g Ergebnisse zur Abstoßung von Knochenmark oder Organen wurden bereits bei der Morbidität dargestellt.
Verwendete Abkürzungen:

CR = komplette Remission; CTCAE = Common Terminology Criteria for Adverse Events (gemeinsame Terminologiekriterien für unerwünschte Ereignisse); HCT = Stammzelltransplantation; IORA = Independent Oncologic Response Adjudication; KI = Konfidenzintervall; N = Anzahl ausgewerteter Patientinnen und Patienten; n = Anzahl Patientinnen und Patienten mit (mindestens einem) Ereignis; n. a. = nicht auswertbar; n. b. = nicht berechenbar; n. e. = nicht erreicht; PD = Krankheitsprogression; PR = partielle Remission; R-Chemo = Rituximab plus Chemotherapie; SD = stabile Erkrankung; SOT = solide Organtransplantation; vs. = versus

Studie EBV-CTL-201

Einarmige Expanded-Access-Studie
Ergebnisse der post-hoc-Analyse vom 5. November 2021
Patientinnen und Patienten mit EBV+ PTLD bei solider Organtransplantation (SOT) nach Rituximab plus Chemotherapie (SOT-R-Chemo-Kohorte) oder bei Stammzelltransplantation (HCT) nach Rituximab
Mortalität

Endpunkt Tabelecleucel
SOT-R-Chemo-Kohorte HCT-Kohorte
N Mediane Überlebenszeit
in Monaten[95 %-KI]a
Patientinnen und Patienten
mit Ereignis n (%)
N Mediane Überlebenszeit
in Monaten[95 %-KI]a
Patientinnen und Patienten
mit Ereignis n (%)
Gesamtüberleben 6 n. e. [2,6; n. e.] 1 (17) 14 n. e. [1,5; n. e.] 5 (36)
Rate
Gesamtüberleben
Kaplan-Meier-Schätzer[95 %-KI] Kaplan-Meier-Schätzer[95 %-KI]
zu Monat 12 6 83,3 [27,3; 97,5] 14 61,5 [30,8; 81,8]
zu Monat 24 6 83,3 [27,3; 97,5] 14 n. b.
Morbidität

Endpunkt Tabelecleucel
SOT-R-Chemo-Kohorte HCT-Kohorte
N Patientinnen und Patienten
mit Ereignis n (%)[95 %-KI]b
N Patientinnen und Patienten
mit Ereignis n (%)[95 %-KI]b
Gesamtansprechen (ORR) bewertet durch zentrale Begutachtung (IORA) (ergänzend dargestellt)c
Bestes Ansprechen
Personen mit CR
Personen mit PR
Personen mit SD
Personen mit PD
nicht evaluierbard
6 2 (33)
3 (50)
0
1 (17)
0
14 1 (7)
6 (43)
2 (14)
1 (7)
4 (29)
ORR (CR oder PR) 6 5 (83)[36; 100] 14 7 (50)[23; 77]
Gesamtansprechen (ORR) bewertet durch das Prüfpersonal (ergänzend dargestellt)c
Bestes Ansprechen
Personen mit CR
Personen mit PR
Personen mit SD
Personen mit PD
nicht evaluierbard
6 3 (50)
2 (33)
0
1 (17)
0
14 4 (29)
3 (21)
2 (14)
4 (29)
1 (7)
ORR (CR oder PR) 6 5 (83)[36; 100] 14 7 (50)[23; 77]
Endpunkt Tabelecleucel
SOT-R-Chemo-Kohorte HCT-Kohorte
N Patientinnen und Patienten
mit Ereignis n (%)
N Patientinnen und Patienten
mit Ereignis n (%)
Transplantatverlust 6 0 14 n. a.e
Abstoßungsreaktion 6 0 14 n. a.e
EQ-5D VAS Es liegen keine verwertbaren Daten vor.
Gesundheitsbezogene Lebensqualität

Endpunkt Tabelecleucel
SOT-R-Chemo-Kohorte HCT-Kohorte
N Patientinnen und Patienten
mit Ereignis n (%)
N Patientinnen und Patienten
mit Ereignis n (%)
FACT-Lym Es liegen keine verwertbaren Daten vor.
Nebenwirkungen

Endpunkt Tabelecleucel
SOT-R-Chemo-Kohorte HCT-Kohorte
N Patientinnen und Patienten
mit Ereignis n (%)
N Patientinnen und Patienten
mit Ereignis n (%)
Unerwünschte Ereignisse gesamt (ergänzend dargestellt) 6 6 (100) 14 14 (100)
Schwerwiegende unerwünschte Ereignisse (SUE) 6 5 (83) 14 8 (57)
Schwere unerwünschte Ereignisse (CTCAE-Grad 3 oder 4) 6 5 (83) 14 12 (86)
Therapieabbrüche aufgrund von unerwünschten Ereignissen 6 0 14 0
MedDRA-Systemorganklasse2
Preferred Terms
Tabelecleucel
SOT-R-Chemo-Kohorte HCT-Kohorte
N Patientinnen und Patienten
mit Ereignis n (%)
N Patientinnen und Patienten
mit Ereignis n (%)
Schwere unerwünschte Ereignisse nach MedDRA
Pneumonie 6 2 (33) 14 2 (14)
Neutrophilenzahl erniedrigt 6 14 1 (7)
Leukozytenzahl verringert 6 14 2 (14)
Appetit vermindert 6 14 2 (14)
Hypoxie 6 14 3 (21)
SUEs nach MedDRA
Allgemeine Erkrankungen und
Beschwerden am Verabreichungsort
6 1 (17) 14 2 (14)
Erkrankungen des Gastrointestinaltrakts 6 3 (50) 14
Infektionen und
parasitäre Erkrankungen
6 3 (50) 14 5 (36)
 Pneumonie 6 2 (33) 14 1 (7)
a Bei Personen, die bis zum jeweiligen Datenschnitt nicht verstorben sind, wird die Überlebenszeit zum letzten bekannten Überlebenszeitpunkt zensiert. 95 %-KI der KM-Analyse mittels Log-Log-Transformation.
b 95 %-KI berechnet anhand der exakten Binomialmethode.
c primärer Endpunkt der EBV-CTL-201
d Beinhaltet nicht evaluierbare, fehlende Werte und unbestimmtes Ansprechen bei Personen, die sich zum Zeitpunkt des Datenschnitts noch in der Studie befinden.
e Transplantatverlust und Abstoßungsreaktionen sind nur für die SOT-Kohorte angegeben
Verwendete Abkürzungen:

CR = komplette Remission; CTCAE = Common Terminology Criteria for Adverse Events (gemeinsame Terminologiekriterien für unerwünschte Ereignisse); HCT = Stammzelltransplantation; IORA = Independent Oncologic Response Adjudication; KI = Konfidenzintervall; N = Anzahl ausgewerteter Patientinnen und Patienten; n = Anzahl Patientinnen und Patienten mit (mindestens einem) Ereignis; n. a. = nicht auswertbar; n. e. = nicht erreicht; PD = Krankheitsprogression; PR = partielle Remission; R-Chemo = Rituximab plus Chemotherapie; SD = stabile Erkrankung; SOT = solide Organtransplantation; vs. = versus

2.
Anzahl der Patientinnen und Patienten beziehungsweise Abgrenzung der für die Behandlung infrage kommenden Patientengruppen
Patientinnen und Patienten ab zwei Jahren mit Epstein-Barr-Virus-positiven Posttransplantationslymphomen (EBV+ PTLD), die mindestens eine vorherige antineoplastische Therapie erhalten haben. Bei Patientinnen und Patienten mit solider Organtransplantation umfasst die vorherige Therapie eine Chemotherapie, es sei denn, eine Chemotherapie wird als ungeeignet erachtet
ca. 7 bis 30 Patientinnen und Patienten
3.
Anforderungen an eine qualitätsgesicherte Anwendung
Die Vorgaben der Fachinformation sind zu berücksichtigen. Die europäische Zulassungsbehörde European Medicines Agency (EMA) stellt die Inhalte der Fachinformation zu Ebvallo (Wirkstoff: Tabelecleucel) unter folgendem Link frei zugänglich zur Verfügung (letzter Zugriff: 26. September 2023):
https:/​/​www.ema.europa.eu/​en/​documents/​product-information/​ebvallo-epar-product-information_​de.pdf
Für die Anwendung des ATMP Tabelecleucel im vorliegenden Anwendungsgebiet wurden mit Beschluss vom 17. August 2023 „Erstfassung der Anlage III – Tabelecleucel bei EBV-positiven Posttransplantationslymphomen“ Maßnahmen zur qualitätsgesicherten Anwendung festgelegt. Sobald diese entsprechenden Regelungen gemäß ATMP-Qualitätssicherungs-Richtlinie in Kraft treten, sind diese außerdem zu beachten.
Die Einleitung und Überwachung der Therapie mit Tabelecleucel soll nur durch in der Therapie von Patientinnen und Patienten mit EBV-positivem Posttransplantationslymphom erfahrene Fachärztinnen und Fachärzte für Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie erfolgen.
Dieses Arzneimittel wurde unter „außergewöhnlichen Umständen“ zugelassen. Das bedeutet, dass es aufgrund der Seltenheit der Erkrankung nicht möglich war vollständige Informationen zu diesem Arzneimittel zu erhalten. Die EMA wird alle neuen Informationen, die verfügbar werden, jährlich bewerten, und falls erforderlich, wird die Zusammenfassung der Merkmale des Arzneimittels aktualisiert werden.
4.
Therapiekosten
Jahrestherapiekosten:
Patientinnen und Patienten ab zwei Jahren mit Epstein-Barr-Virus-positiven Posttransplantationslymphomen (EBV+ PTLD), die mindestens eine vorherige antineoplastische Therapie erhalten haben. Bei Patientinnen und Patienten mit solider Organtransplantation umfasst die vorherige Therapie eine Chemotherapie, es sei denn, eine Chemotherapie wird als ungeeignet erachtet

Bezeichnung der Therapie Jahrestherapiekosten/​Patientin beziehungsweise Patient
Zu bewertendes Arzneimittel:
Tabelecleucel 535 500 € – 2 142 000 €
Kosten nach Abzug gesetzlich vorgeschriebener Rabatte (Stand Lauer-Taxe: 15. September 2023)
Kosten für zusätzlich notwendige GKV-Leistungen: entfällt
5.
Benennungen von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen gemäß § 35a Absatz 3 Satz 4 SGB V, die in einer Kombinationstherapie mit dem zu bewertenden Arzneimittel Tabelecleucel eingesetzt werden können
Im Rahmen der Benennung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen gemäß § 35a Absatz 3 Satz 4 SGB V werden die folgenden Feststellungen getroffen:
Patientinnen und Patienten ab zwei Jahren mit Epstein-Barr-Virus-positiven Posttransplantationslymphomen (EBV+ PTLD), die mindestens eine vorherige antineoplastische Therapie erhalten haben. Bei Patientinnen und Patienten mit solider Organtransplantation umfasst die vorherige Therapie eine Chemotherapie, es sei denn, eine Chemotherapie wird als ungeeignet erachtet

Keine Benennung von in Kombinationstherapie einsetzbaren Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen gemäß § 35a Absatz 3 Satz 4 SGB V, da es sich bei dem zu bewertenden Wirkstoff um einen in Monotherapie zugelassenen Wirkstoff handelt.
Die Benennung von Kombinationen dient ausschließlich der Umsetzung des Kombinationsabschlags nach § 130e SGB V zwischen Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmern. Die getroffenen Feststellungen schränken weder den zur Erfüllung des ärztlichen Behandlungsauftrags erforderlichen Behandlungsspielraum ein, noch treffen sie Aussagen über Zweckmäßigkeit oder Wirtschaftlichkeit.

II.

Der Beschluss tritt mit Wirkung vom Tag seiner Veröffentlichung auf den Internetseiten des G-BA am 5. Oktober 2023 in Kraft.

Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf den Internetseiten des G-BA unter www.g-ba.de veröffentlicht.

Berlin, den 5. Oktober 2023

Gemeinsamer Bundesausschuss
gemäß § 91 SGB V

Der Vorsitzende
Prof. Hecken

1
Daten aus der Dossierbewertung des G-BA (veröffentlicht am 17. Juli 2023) und dem Amendment zur Dossierbewertung vom 12. September 2023, sofern nicht anders indiziert.
2
UE mit Inzidenz ≥ 10 % bezogen auf die Gesamtauswertung der Studien ALLELE und EBV-CTL-201

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