Experten Meinung

Published On: Dienstag, 05.12.2023By Tags:

Die Bundesregierung erhielt in einer Anhörung des Haushaltsausschusses Unterstützung von Experten für ihren Nachtragshaushalt im laufenden Jahr. Die meisten der Sachverständigen befürworteten das Vorgehen und sahen es als verfassungskonform an. Die Regierung hat den Bundestag darum gebeten, erneut den Notstand auszurufen, und dies mit den Auswirkungen des Ukraine-Kriegs und der Flut im Ahrtal im Jahr 2021 begründet.

Die Experten äußerten keine Bedenken hinsichtlich eines Verstoßes gegen die vom Bundesverfassungsgericht festgelegten Grundsätze in Bezug auf Sondervermögen und Umbuchungen. Allerdings äußerten einige von ihnen Zweifel am Umfang des Nachtragshaushalts. Sie schätzen die Finanzierungslücke auf annähernd das Doppelte im Vergleich zur Einschätzung der Regierung.

Diese Anhörung verdeutlicht, dass die Bundesregierung auf breite Unterstützung für ihren Ansatz zählen kann, die finanziellen Herausforderungen im Zusammenhang mit den genannten Krisen zu bewältigen. Dennoch bleibt die genaue Höhe der erforderlichen Mittel ein Punkt der Debatte und wird weiterhin diskutiert.

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