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Thomas Hölscher von TH Mining: Still, still, still, weil der Anleger sonst kündigen will?

Published On: Freitag, 08.12.2023By Tags:

Gestatten Sie uns dieses Wortspiel, denn wir haben ja Weihnachtszeit. Möglicherweise nutzen Thomas Hölscher und Martin Stäubli ja auch diese Zeit einmal zur Besinnung, denn was wir am Nikolaustag einer Schweizer Verbraucherplattform entnehmen konnten, ist schon starker Tobak. Ganz ehrlich, der kluge Anleger sollte bei diesen Nachrichten genau hinschauen und darüber nachdenken, ob er die Papiere der TH Mining AG wirklich in seinem Portfolio haben muss.

Gerade in der heutigen Zeit sollte man auf Investments mit weniger kritischen Geräuschen setzen und sich von Papieren trennen, bei denen man letztlich nicht weiß, wie die Diskussion enden wird.

Bei der Veröffentlichungsplattform handelt es sich um kgeld.ch, wobei man den Beitrag nur dann lesen kann, wenn man den Abruf des Beitrages bezahlt hat. Ich kann Ihnen aber nur empfehlen, wenn Sie bei TH Mining AG oder SEDS-Swiss von Egon Kuonen investiert sind, sich den Artikel herunterzuladen und zu lesen, und sich dann weitere Gedanken zu machen. Ist man in einem Investment investiert, dann sollte man sich natürlich für neue Nachrichten drumherum interessieren. Zu einem Ergebnis müssen Sie dann aber letztlich selber kommen.

Wir hatten Thomas Hölscher, über seine ihn vertretende Rechtsanwaltskanzlei in Köln, BROST CLAßEN, hier Dr. Lucas Brost, angeschrieben und ihn um eine Stellungnahme gebeten, denn gegen so manche Aussage hatte sich Thomas Hölscher im Falle unserer Berichterstattung dann gewehrt. Allerdings mit mäßigem Erfolg.

Möglicherweise ist das Schweizer Presserecht hier aber anders, auch daraus resultierend, weil die Schweiz als einer der großen Finanzplätze dieser Welt ein großes Interesse hat, solche Vorgänge aufzuklären. Hier ist sogar die Rede von einer Schweizer Behörde, die betroffenen Investoren den Rat gibt, eine wichtige Entscheidung im Zusammenhang mit den Vorgängen zu treffen.

Leider müssen wir hier derzeit noch etwas kryptisch bleiben, weil derzeit noch ein Urteil aussteht, bei dem das Landgericht Köln zunächst einmal uns verboten hat, genau das zu behaupten, was man wohl jetzt in dem Schweizer Artikel behaupten darf. Genau deshalb verweisen wir auf den Artikel von kgeld.ch, können aber zum Inhalt selber nichts sagen.

So beschreibt sich kgeld.ch selber:

Über uns

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One Comment

  1. Willibald Freitag, 08.12.2023 at 20:17 - Reply

    Nochmal liebe Leser ich würde niemals wieder in TH Mining investieren……

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