Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Richtlinie zur Kinderonkologie: Anpassung der Anlage 1 an die ICD-10-GM 2024

Published On: Freitag, 22.12.2023By Tags:

Bundesministerium für Gesundheit

Bekanntmachung
eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses
über eine Änderung der Richtlinie zur Kinderonkologie:
Anpassung der Anlage 1 an die ICD-10-GM 2024

Vom 1. November 2023

Der Unterausschuss Qualitätssicherung hat für den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) in seiner Sitzung am 1. November 2023 gemäß § 8 der Richtlinie zur Kinderonkologie beschlossen, die Richtlinie zur Kinderonkologie in der Fassung vom 16. Mai 2006 (BAnz. S. 4997), die zuletzt durch die Bekanntmachung des Beschlusses vom 2. November 2022 (BAnz AT 12.12.2022 B5) geändert worden ist, wie folgt zu ändern:

I.

Anlage 1 der Richtlinie wird wie folgt geändert:

1.
In der Überschrift und in den Tabellen wird jeweils die Angabe „ICD-10-GM 2023“ durch die Angabe „ICD-10-GM 2024“ ersetzt.
2.
In der Kodegruppe J80.- werden die Wörter „Atemnotsyndrom des Erwachsenen [ARDS]“ durch die Wörter „Akutes Atemnotsyndrom des Kindes, Jugendlichen und Erwachsenen [ARDS]“ ersetzt.
II.

Die Änderung der Richtlinie tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.

Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf den Internetseiten des G-BA unter www.g-ba.de veröffentlicht.

Berlin, den 1. November 2023

Gemeinsamer Bundesausschuss
Unterausschuss Qualitätssicherung
gemäß § 91 SGB V

Die Vorsitzende
Maag

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