Beschluss

Published On: Donnerstag, 18.01.2024By Tags:

Das Europaparlament hat ein neues Gesetz verabschiedet, das die Verwendung irreführender Umweltwerbeaussagen wie „umweltfreundlich“, „klimaneutral“ und „biologisch abbaubar“ auf Produkten streng reguliert. Künftig müssen solche Behauptungen durch Nachweise belegt sein. Dieses Gesetz zielt darauf ab, Greenwashing zu verhindern, also die Praxis, Produkte fälschlicherweise als umweltfreundlich zu bewerben.

Nach diesem Gesetz, das in Straßburg beschlossen wurde, dürfen Nachhaltigkeitslabel nur noch verwendet werden, wenn sie von offiziellen Behörden oder anerkannten Zertifizierungsstellen vergeben werden. Dies soll Verbrauchern helfen, echte umweltfreundliche Produkte leichter zu identifizieren und zu vergleichen.

Zudem wird eine klare Kennzeichnung der Garantiedauer für jedes Produkt gefordert. Die Berichterstatterin Biljana Borzan weist darauf hin, dass viele Verbraucher in Europa nicht über ihre gesetzlichen Garantierechte informiert sind. Eine besondere Kennzeichnung ist vorgesehen, wenn die Garantie über die übliche Zweijahresfrist hinausgeht.

Das Gesetz soll auch Reparaturen attraktiver machen und ist Teil eines größeren „Rechts auf Reparatur“, zu dem derzeit Verhandlungen laufen. Die Verabschiedung des Greenwashing-Verbots erfolgte mit großer Mehrheit. Die EU-Länder müssen noch formal zustimmen, und danach haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, um die Vorgaben umzusetzen.

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