ELARIS Börsengang- Fragen an die Redaktion

Published On: Dienstag, 05.03.2024By Tags:

Auch nach unserem gestrigen Artikel haben wir bereits erste Reaktionen bekommen. Man fragt uns zum Beispiel, was die Personen machen, die bereits vorbörsliche Aktien für 33 Euro erworben haben.

Nun, geht es nach der Pressemitteilung des Unternehmens ELARIS AG, dann dürfte es diese ja eigentlich nicht geben. Jeder, der diese Aktien gekauft hat, sollte sie unserer Meinung nach nun umgehend an das Unternehmen zurückgeben. Er kann sich ja dann, wie in der Pressemitteilung des Unternehmens ELARIS AG mitgeteilt, am Tag der Erstnotierung mit Aktien des Unternehmens zum dann aufgerufenen Börsenkurs eindecken.

Nun, mit der Genehmigung eines Börsenprospektes haben wir keine Erfahrung in der Redaktion, aber wir haben von anderen Unternehmen gehört, dass dies auch mal Wochen und Monate dauern kann. Wichtig ist dann immer, dass der Prospekt allen BaFin-Richtlinien genügt; dann könnte es sicherlich auch einmal eine „schnelle Genehmigung“ geben.

Wir werden ja nun in den nächsten drei Wochen sehen, ob es dem Unternehmen ELARIS AG gelingt, die erste Börsennotierung zu erreichen. Es bleibt also spannend.

Zitat:

Das innovative E-Mobility-Unternehmen ELARIS AG (“ELARIS”, ISIN DE000A37FT17) strebt an die Börse. Der Vorstand von ELARIS hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrates beschlossen, einen Zulassungsantrag für die Einbeziehung der 12,1 Mio. Aktien des Unternehmens in den Freiverkehr der Börse München im Handelssegment m:access zu stellen. Ein Wertpapierprospekt wurde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eingereicht, mit der Billigung wird kurzfristig gerechnet, so dass die Erstnotiz noch für März 2024 geplant ist. Ein Erwerb der Aktien vor dem ersten Handelstag ist nicht vorgesehen, ein öffentliches Angebot in Deutschland findet ausschließlich am Tag der Erstnotiz statt und wird über die Börse abgewickelt. Ergänzend zu der Börsennotiz im m:access ist zeitnah auch ein Listing der Aktien auf XETRA geplant.

ELARIS bietet im deutschsprachigen Raum derzeit eine Fahrzeugpalette bestehend aus insgesamt sechs Elektroauto-Modellen vom Kleinstwagen über SUV und Limousine bis hin zum Transporter unter der Marke ELARIS an. Dabei fokussiert sich das gründergeführte Unternehmen konsequent auf bezahlbare und bedarfsgerechte Elektromobilität und arbeitet zu diesem Zweck mit großen Elektrofahrzeugmanufakturen in China zusammen. Diese produzieren Fahrzeuge im Auftrag von ELARIS, die besonders auf die Anforderungen der europäischen Kundschaft und des hiesigen Marktes angepasst sind. Teilweise nimmt ELARIS selbst weitere Anpassungen besonders im Softwarebereich der Fahrzeuge vor, so dass die Modelle weltweit einzigartig sind. Das günstigste Elektroauto bietet ELARIS bereits für weniger als 21.000 Euro (exkl. MwSt.) an.

Die Zusammenarbeit mit den chinesischen Fahrzeugmanufakturen ermöglicht es ELARIS, schnell und flexibel bei der Anpassung der Modellspezifikationen und -palette auf Markt- und Nachfrageänderungen einzugehen. Über Servicevereinbarungen, beispielsweise mit der zum Michelin-Konzern gehörenden Euromaster-Gruppe mit rd. 260 Standorten in Deutschland, werden Reparatur und Wartung der Fahrzeuge ebenso wie der Verkauf von Zubehör gesichert. Auch über andere Autowerkstätten ist die Wartung von ELARIS-Fahrzeugen möglich. Vertrieben werden ELARIS-Autos derzeit vor allem in Deutschland sowie in Österreich und der Schweiz. ELARIS setzt dabei in Deutschland neben dem eigenen Direktvertrieb auf ein Partnernetzwerk aus Autohäusern, das stetig ausgebaut werden soll. Auch mit der Euromaster-Gruppe besteht eine Vertriebsvereinbarung.

Im Geschäftsbereich Ladeinfrastruktur positioniert sich ELARIS als Anbieter von Ladesäulen und Wallboxes und bietet zudem Beratung und Serviceleistungen bei der Planung von Ladeinfrastrukturlösungen an. Ziel des Unternehmens ist es, zunehmend Cross-Selling Potenziale zwischen den Bereichen Elektrofahrzeuge und Ladeinfrastruktur zu heben.

Die Wachstumsstrategie von ELARIS sieht sowohl den bedarfsorientierten Ausbau der Modellpalette als auch die Erweiterung des Vertriebsnetzes und die Erschließung neuer internationaler Märkte vor. Dabei setzt ELARIS auf lokale Distributoren vor Ort. In den Niederlanden, Italien und Tschechien bestehen bereits Beziehungen zu entsprechenden Partnern. Zudem sollen im laufenden Jahr auch Frankreich, Spanien und Polen für die Marke ELARIS erschlossen werden.

Die Aktien der ELARIS AG befinden sich zu mehr als 90 Prozent mittelbar mehrheitlich im Besitz des Unternehmensgründers Lars Stevenson und seiner Ehefrau. Die Private Equity Gesellschaft NEON EQUITY AG hält weitere 5 Prozent der Anteile – der Streubesitz zum Börsengang (Free Float) liegt bei knapp unter 10 Prozent (einschließlich der von der NEON EQUITY AG gehaltenen Anteile).

Lars Stevenson, Gründer und CEO von ELARIS: „Der geplante Börsengang wird ein weiterer Meilenstein in unserer noch jungen, aber sehr dynamischen Unternehmensgeschichte sein. Er soll dazu beitragen, ELARIS noch bekannter zu machen. In den kommenden Jahren wollen wir als innovatives Unternehmen der Elektromobilität unsere Marktposition weiter deutlich ausbauen und einen Beitrag zur globalen Energiewende leisten. Bedarfsgerechte und bezahlbare Elektroautos sind ein wichtiger Faktor für den schnellen Erfolg der Elektromobilität.“

Maßgeblich für das in dieser Veröffentlichung genannte öffentliche Angebot ist ein von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu billigender Wertpapierprospekt, der nach seiner Billigung auf der Internetseite der ELARIS AG (www.elaris.de) in der Rubrik “Investoreninfo” veröffentlicht werden wird. Allein der Wertpapierprospekt enthält die nach den gesetzlichen Bestimmungen erforderlichen Informationen für Anleger.

Investoren wird empfohlen, den von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf Vollständigkeit, Kohärenz und Verständlichkeit geprüften Wertpapierprospekt, wie er auf der Internetseite der ELARIS AG (www.elaris.de) in der Rubrik “Investoreninfo” abrufbar sein wird, aufmerksam zu lesen, bevor sie sich entscheiden, Aktien der ELARIS AG zu erwerben oder zu veräußern, um die potenziellen Risiken und Chancen der Anlageentscheidung vollends zu verstehen, und eine Anlageentscheidung nur unter Heranziehung aller verfügbaren Informationen über die Gesellschaft nach Konsultation mit den eigenen Rechtsanwälten, Steuer- und/oder Finanzberatern zu treffen. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Billigung des Prospekts durch die BaFin nicht als Befürwortung der betreffenden Wertpapiere zu verstehen ist.

Ein öffentliches Angebot der in dieser Veröffentlichung erwähnten Wertpapiere findet ausschließlich auf Basis und nach Maßgabe des Wertpapierprospekts und nur in der Bundesrepublik Deutschland statt. Insbesondere finden weder ein öffentliches Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika, Japan, Kanada, Neuseeland oder Australien statt.

Die in dieser Veröffentlichung erwähnten Wertpapiere sind und werden insbesondere weder gemäß dem United States Securities Act von 1933 (der “Securities Act”) noch nach dem Wertpapierrecht von Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika registriert und dürfen in die sowie innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika oder an oder für Rechnung oder zugunsten einer U.S.-Person (wie in Regulation S unter dem Securities Act definiert) weder angeboten noch verkauft, verpfändet, übertragen oder dorthin geliefert werden (weder direkt noch indirekt), es sei denn, dies erfolgt nach einer entsprechenden Registrierung oder aufgrund einer Ausnahme bzw. Befreiung von den Registrierungserfordernissen des Securities Act oder in einer nicht den Registrierungserfordernissen des Securities Act unterliegenden Transaktion und in jedem Fall im Einklang mit geltendem Wertpapierrecht der jeweiligen Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika.

Diese Veröffentlichung kann in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten. In die Zukunft gerichtete Aussagen sind alle Aussagen, die sich nicht auf historische Tatsachen oder Ereignisse beziehen. Dies gilt insbesondere für Angaben über die Absichten, Überzeugungen oder gegenwärtigen Erwartungen der Gesellschaft in Bezug auf ihre zukünftige finanzielle Ertragsfähigkeit, Pläne, Liquidität, Aussichten, Wachstum, Strategie und Profitabilität sowie die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, denen die Gesellschaft ausgesetzt ist. Die in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen, nach bestem Wissen vorgenommenen Einschätzungen und Annahmen der Gesellschaft. Solche in die Zukunft gerichteten Aussagen unterliegen jedoch Risiken und Ungewissheiten, da sie sich auf zukünftige Ereignisse beziehen und auf Annahmen basieren, die gegebenenfalls in der Zukunft nicht eintreten werden. Die Gesellschaft ist nicht verpflichtet, die in dieser Veröffentlichung enthaltenen, in die Zukunft gerichteten Aussagen auf den neuesten Stand zu bringen oder abzuändern, um Ereignisse oder Umstände zu reflektieren, die nach dem Datum dieser Veröffentlichung eintreten, sofern darin nicht eine veröffentlichungspflichtige Insiderinformation liegt.

2 Comments

  1. Hermann Dienstag, 05.03.2024 at 21:05 - Reply

    Warum macht dei BaFin da nichts, die haben doch vorbörsliche Aktien verkauft, was ja laut der Pressemitteilung eigentlich nicht sein kann. Hat das mal Jemand der BaFin gemeldet?

  2. Der Pfälzer Dienstag, 05.03.2024 at 21:03 - Reply

    Des mit Elaris, des isch en reini Luftnummer, sach isch dir! De Stevenson will bloß die alte Anleger loswerde unn fix noch bissel Kohle scheffle, bevor die Aktionäre schnalle, dass se sich verzockt hann. 33 Euro verlangt er, also wirklich, was hot der Stevenson denn da geraucht?

Leave A Comment

Das könnte Ihnen auch gefallen